Räumung

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    • Meine getrennt lebende Frau räumt heute gerade das Haus aus mit allen in meinem Miteigentum oder gar Alleineigentum (da in die Ehe mitgebracht) stehenden Sachen. Es geht hier möglicherweise um Sachen von erheblichem Wert. Also nicht nur Geschirr, Teller Tassen und ein paar Möbel.
      Was tut man da, um das zu verhindern?
      Polizei ist keine Hilfe. Die verweisen auf zivilrechtliche Ansprüche stellen.
    • Sie in Sicherheit bringen? Im Zweifel nochmal die Polizei rufen und denen sagen, dass du gerade beklaut wirst. Wenn die da sind, sagst du, dass gewisse DInge ganz klar dein Eigentum sind und die Polizei gerade zuguckt, wie sie entwendet werden. Wenn sie nicht reagieren, Namen geben lassen und vortragen, dass du Dienstaufsichtbeschwerde stellen wirst.

      Deine Sachen sind deine Sachen, die hat die Frau in Ruhe zu lassen. Beim Gemeinschaftseigentum wird es schwer. Ruf im Zweifel schnell einen Anwalt an, vielleicht kann der dir ad hoc helfen.
    • Das Haus wird ja von ihr seit der Trennung noch bewohnt. sie hat seinerzeit ein Wohnungszuteilungsverfahren in die Wege geleitet, was ich mangels angesagter geringer Erfolgschancen und weil das für die Kinder Stress bedeutet hätte (diese waren als Zeuge benannt) abgeschenkt habe.

      Schlüssel und alles habe ich gar nicht. Mir bleibt nur die Dokumentation, aber was in den ganzen Kisten ist, sieht man ja nicht.
    • Verlinke doch mal bitte auf deine Geschichte:

      was hat sie mit deinen Sachen vor? Will sie sie mitnehmen oder dir vor die Tür stellen? Beider geht nicht, eins davon ist eine Straftat, das andere halt nicht. Musst deine Sachen dann halt wieder rein bringen.

      Wenn du keinen Schlüssel zu deinem Haus hast, ruf einen Schlüsseldienst, die machen auf. Oder bist du schon mehrere Monate ausgezogen? Wie gesagt, mehr Infos...
    • Hab hier keine Geschichte. Wohnung habe ich wie gesagt kein Zutrittsrecht, da kein unbedingter Rückkehrwille abgegeben bzw zurückgezogen.
      Auszug schon über ein Jahr her. Die Sachen wird sie mitnehmen, definitiv.
      Aufgrund der langen Ehedauer sind die meisten Sachen während der Ehe angeschafft worden, von daher ist m.e. für das meiste gemeinsames Eigentum zu vermuten. Kinder sind bei ihr.
    • Sorry, aber für mich ist das ganze nicht strukturiert genug, um zu helfen. Ich weiß immer noch nicht wer in der Wohnung wohnt, wer nicht,...

      Vielleicht sortierst du dich mal, wenn das ganze Theater vorbei ist und schreibst mal strukturiert was zu deiner Geschichte, dann kann man dir auch helfen. Denke immer daran: es ist nur Besitz, der lässt sich ersetzen.
    • Ganz einfach. Trennung und Auszug aus gemeinsamer Wohnung vor über einem Jahr. Auszug mit minimalem Hausrat. Frau und Kind in dem Haus geblieben. Diese ziehen jetzt vor der Scheidung aus und Frau nimmt alles mit. Willkürlich egal ob gemeinsam angeschafft oder ob Alleineigentum des Mannes. Neue Adresse unbekannt. Es ist zu befürchten, dass Gegenstände verkauft, verschenkt werden oder anderweitig endgültig verschwinden.
      Mann hat keine Möglichkeit, das Haus zu betreten.
    • Du lebst also seit einem Jahr in einer neuen Wohnung und hast in dieser Zeit deine Sachen nicht geholt?
      Warum nicht?
      Was ist denn so wichtig, dass du es jetzt unbedingt haben willst?
      Wenn es rein um die Sachwerte geht, dann muss man das aufteilen. Das geht über die Anwälte.
      Schreibe alles von Wert auf und mach Vorschläge, was du haben willst. Dann lass den Anwalt machen.
      Es lohnt nicht sich aufzuregen oder in Aktionismus zu verfallen.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • weil es sich um ein großes Anwesen handelt und der Verbleib davon noch nicht klar war. Nochmal: es geht hier nicht nur um Teller und Tassen und ein paar Möbel.
      Ich habe alles da gelassen, damit es dort genutzt werden kann, nun befürchte ich allerdings, dass es verschwindet und der Verbleib nicht mehr nachvollzogen werden kann.
    • Hallo Maccie,

      tut mir Leid, wenn ich dir das jetzt so sagen muss, aber da hast du nicht unerheblichen Anteil dran: wenn du ein Jahr raus warst, hast du kein Rückkehrrecht mehr. Und wenn du die Sachen ein Jahr nicht gebraucht hast, dann wirst du sie jetzt auch nicht mehr brauchen. Mache eine Liste und guck, was der Anwalt rausholen kann. Und dass du ein Jahr so untätig warst, ist dir und auch nur dir anzukreiden. Nenn es Lehrgeld.
    • Hallo Max,

      mag richtig sein, aber Schuldzuweisungen bringen nichts. Es gab Gründe, warum ich die Sachen nicht geholt habe. Es war Goodwill für die Familie, sie zur Nutzung dazulassen.
      Es geht allein um den Vermögensschaden durch die Entwendung nun. Das Rückkehrrecht hatte ich wie gesagt aufgegeben, den Eigentumsanspruch nicht.
    • Hallo Maccie,

      Ich will keine Schuld zuweisen, aber du bist jetzt in der Situation, dass der Hausrat nunmal im Haus ist und du nicht einfach die Kisten durchsuchen kannst. Mach eine Liste und fordere einen Ausgleich. Mehr ist realistisch nicht drin. Du hättest halt vorher aktiv werden müssen. Jetzt ist es schlicht zu spät.
    • Hallo Maccie,
      ich habe mal in einem ISUV-Vortrag gehört, wenn nach einem Jahr Trennung der Hausrat nicht aufgeteilt wurde, davon auszugehen ist, dass der Ehepartner, der seinen Anteil am Hausrat nicht gefordert hat, den Anspruch darauf verloren hat.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo @Maccie,

      Maccie schrieb:

      Meine getrennt lebende Frau räumt heute gerade das Haus aus mit allen in meinem Miteigentum oder gar Alleineigentum (da in die Ehe mitgebracht) stehenden Sachen.[...]
      Was tut man da, um das zu verhindern?
      [...]
      tatsächlich treiben mich eim lesen Deiner Beiträge hier im Faden ein paar Fragen um...
      Warum hast Du mit dem abholen der (Deiner) Sachen so lange "gewartet" (vermutlich hättest Du noch länger "gewartet", wenn Deine von Dir getrennt lebende Frau nicht hätte umziehen wollen)?
      Oder müßte die Frage eher lauten: Worauf hast Du all die Zeit gewartet?
      Was willst (wolltest Du) mit der Warterei (und dem nichtabholen Deiner Sachen) erreichen?
      Was wäre mit den (betroffenen) Sachen, die Dir jetzt so wichtig sind passiert, wenn Deine Frau nicht aus dem Haus ausgezogen wäre?
      Kann es sein, dass da die Hoffnung in Dir gegärt hat, dass es ein HappyEnd hätte geben können (dass Du also wieder zurück könntest)?
      Oder hast Du gar die Sachen mutwillig nicht abgeholt (obwohl Dich Deine Ex (mehrmals?) dazu aufgefordert hat)?

      Edith:

      Maccie schrieb:

      Hallo Max,
      Es gab Gründe, warum ich die Sachen nicht geholt habe. Es war Goodwill für die Familie, sie zur Nutzung dazulassen.
      Es geht allein um den Vermögensschaden durch die Entwendung nun. [...]
      Ich lese heraus, dass diese (betroffenen) Sachen mit umziehen...
      Wo ist dann hier der Vermögensschaden (für Dich), wenn sie andernorts (also in der neuen Bleibe Deiner Kinder und Demnächstex) genauso weiterverwendet werden würden, wie im ehemals gemeinsamen Haus?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

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    • Keine happy end Hoffnung, nein. Es handelt sich um Gegenstände, die nur in Verbindung mit dem Anwesen genutzt werden können. Ich möchte noch einmal betonen, dass es nicht nur um Dinge des täglichen Lebens geht sondern um spezifische Anlagen, Gerätschaften etc., teilweise mit dem Anwesen direkt verknüpft und nun ausgebaut worden.
      Diese sind nicht zwangsläufig alle mit umgezogen, aber verschwunden.
      Die Nutzung des Anwesens und die Übernahme durch einen von beiden war in mehreren Verhandlungen steckengeblieben.

      @Villa: die Verwertung der Sachen ist im aussergerichtlichen Schriftverkehr von mir mehrfach untersagt worden. Die Klage auf Herausgabe von Teilen, die ich nutzen konnte ist bereits vor langer Zeit eingereicht, Bisher hat es aber aus welchen Gründen auch immer (Covid?) keinen Termin gegeben. Im Nachhinein ist nun behauptet worden, ich hätte Teile davon schon vorher als Schenkung deklariert und somit mein Alleineigentum oder Miteigentum aufgegeben.
    • Hallo Maccie,

      ich frage nicht nach dem "wieso" - Du wirst schon Deine Gründe haben.
      Dennoch ist es nun mal jetzt so, dass Dinge, deren Eigentum Du behauptest, für Dich nicht mehr verfügbar sind.
      Es wäre vermutlich sinnvoller gewesen, im Zuge der Trennung einen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungsvertrag aufzusetzen und notariell beglaubigen zu lassen.
      Da hättest Du auch die leihweise Überlassung des "Zubehörs" festhalten können.
      Wenn Du dies - aus welchen Gründen auch immer - verabsäumt hast, kann Dir hier sicher keiner weiter helfen.

      Wenn es so ist, wie Du sagst, dass schon ein Herausgabeverlangen gerichtlich anhängig ist, muss eben über diese Dinge gestritten werden - wenn von Deiner Ex eine Schenkung behauptet wird, muss Dein Anwalt das eben bestreiten und Nachweis für die Schenkung fordern.

      Ich an Deiner Stelle würde mir gut überlegen, ob dieser Krieg es wert ist.
      Er wird Dir weder Deine Kinder wiederbringen, noch wird es vermutlich hinterher irgendwie gute Gefühle bei Dir hinterlassen.
      Im Endeffekt ist dies aber natürlich Deine Entscheidung.
      Wenn Du gegen die Ex vorgehen willst, solltest Du dringend mit Deinem Anwalt eine Strategie besprechen. Ich gehe davon aus, dass Du diesen schon in den letzten Tagen kontaktiert hast.

      Gruß Tanja
    • Tja... heute komme ich zurück zum Haus, zu dem ich wieder Zugang habe und das mir in einem erbärmlichen Zustand übergeben wurde.
      Mami und die Kinder waren da und haben noch weitere Sachen mitgehen lassen.
      Unter anderem Sachen aus dem Haus ausgebaut, so dass es nicht mehr nutzbar ist. Bin froh, wenn demnächst die Haustür noch da ist.