Wahl Steuerklasse neu verheiratet Kindesunterhalt

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    • Wahl Steuerklasse neu verheiratet Kindesunterhalt

      Hallo liebe Forumsmitglieder,

      ich habe mal ein paar Fragen:

      Wir sind seit fast vier Jahren zusammen und planen eventuell zu heiraten.
      Allerdings habe ich herausgefunden, dass beim Kindesunterhalt der besser verdienende in die 3 gehen sollte und der mit weniger Einkommen in die 5.
      Ich habe coronabedingt meinen Job verloren und Ende Februar läuft mein ALGI aus.
      Ich müsste mich ab März 2021 dann freiwillig gesetzlich versichern. Unverheiratet zählt sein Einkommen nicht dazu, das wären 200€ ungefähr. Ich bin natürlich auf der Suche und schreibe sehr viele Bewerbungen, aber bisher bekam ich noch keine Zusage.
      Wenn wir verheiratet wären, würde der Beitrag deutlich höher liegen, da sein hälftiges Einkommen miteinfließen wird. Er ist Beamter, Familienversicherung wäre nicht möglich. PKV für mich möchte ich nicht, da ich davon gehört habe, dass ich im Alter dann große Probleme bekäme in die Krankenkasse der Rentner zu kommen aufgrund der 9/10 Regelung. Außerdem soll meine Arbeitslosigkeit kein Dauerzustand werden, sodass ich auch nicht weiß, ob man arbeitslos in der PKV sein kann und bei Arbeitsaufnahme zurück in die gesetzliche Pflichtversicherung wechseln kann.

      Jetzt meine Fragen:
      1. muss dem Jugendamt die Heirat mitgeteilt werden? (Ich vermute mal schon)
      2. wenn wir 3/5 wählen, müsste dann nicht auch mir der dadurch entstehende Vorteil zugerechnet werden? Es kann doch nicht sein, dass das Kind lediglich von dem Splittingvorteil profitiert oder? Inwiefern würde mir ein Vorteil zugestanden werden?
      3. sind wir verpflichtet die 3/5 Kombi zu nehmen?
      4. wenn ich nach wie vor kein Einkommen habe, werde ich nicht dann auch in der DD Tabelle berücksichtigt?

      Oder mal ganz krass gesagt, hätten wir durch eine Heirat mehr Nachteile in dieser Konstellation?

      Grundsätzlich würden wir nur heiraten, wenn wir am Ende nicht drauf zahlen müssten.
      200€ für die freiwillige GKV ist ja in Ordnung,
      mit seinem Einkommen würde der Beitrag aber auf etwa 350€ steigen, was für uns nur Sinn macht, wenn wir auch Steuern sparen würden und diese Ersparnis dann nicht 1:1 zugunsten des Kindesunterhalts gehen würde.

      Falls hier keiner eine Idee hat, müsste man dann zum Steuerberater, der einem das mal ausrechnen würde und zum Fachanwalt für Familienrecht oder wo könnte man Hilfe bekommen?

      Ich bin nämlich sehr überfordert.

      Das ganze Szenario wäre ja auch nur, falls ich erstmal auf unbestimmte Zeit keine Anstellung finden würde. Wenn ich ganz normal arbeiten würde, dann würden wir ohnehin beide in die 4 gehen und gut wäre es.
      Aber auch da habe ich gelesen, dass wenn man sich einmal für die 3/5 Kombi entscheidet, dann wird der Unterhalt immer so berechnet. Stimmt das?
      Und sorry für diese vielleicht sehr dämliche Frage, aber wird die Steuer nicht immer nach tatsächlichem Einkommen berechnet?
      Wieso sagt man dann, dass man durch den Splittingvorteil sparen würde?
      Weil das Einkommen durch zwei geteilt wird?

      Ich bedanke mich schon mal vielmals für Hinweise und Tipps bezüglich meiner ganzen Fragen! Vielleicht hat ja jemand die ein oder andere Antwort und kennt den Fall oder ist/war in der gleichen Situation :)
    • Hallo einfachfrei,

      ich kenne eure familiäre Situation nicht und kann deshalb nur relativ allgemein antworten. Deshalb zu deinen zwei Sachverhalten:

      • Die Steuerklassenwahl ist eigentlich für den Kindesunterhalt nicht relevant, denn die Jahressteuererstattung muss theoretisch auf das verheiratete Paar aufgeteilt werden (wenn das nicht geschieht, muss der unterhaltspflichtige Elternteil sich ggf. alles zurechnen lassen). Durch die 5 beim besser verdienenden Ehepartner treibt man nur die Steuererstattung hoch. Die wird aber auf das Jahreseinkommen draufgeschlagen, es würde sich also nicht wirklich was ändern. Das ist also nur ein Taschenspielertrick, der nur funktioniert, wenn derjenige, der den Unterhalt berechnet, keine Ahnung hat. Der einzige Effekt ist, dass man ggf. Unterhaltslasten für ein Jahr verschiebt. Aber auch das funktioniert nur, wenn kein Titel existiert.
      • Ich verstehe dein Problem mit der GKV nicht. Eigentlich muss die ARGE bei Arbeitslosigkeit deine Beiträge für die GKV übernehmen. Und warum du die PKV ausschließt, verstehe ich auch nicht. Du müsstest in die Beihilfeverordnung deines Mannes gucken, dir werden wahrscheinlich 80% Beihilfe zustehen. Dein Beitrag wird also ein Witz im Vergleich zur GKV sein. Wenn du dann wieder in ein Angestelltenverhältnis wechselst, du unter 55 bist und dein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, wirst du wieder versicherungspflichtig und kannst sofort in die GKV zurück. Was ist bei dir das Problem: das Alter oder das Einkommen?
      LG
      Max
    • Hallo Max,

      das Problem wäre die 9/10 Regelung. Dazu gibt es ein paar Google Einträge bezüglich dieser Problematik, die nur Frauen von Beamten betreffen. Da geht es um die Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse der Rentner. Ich bin auf diese Problematik auch nur durch Zufall gekommen.

      Es gibt da kein Problem, jedoch möchte ich Nachteile gerne vermeiden.

      Meines Wissens nach darf man als Unterhaltspflichtiger gar nicht in die 5.
      Deswegen ja auch meine Frage: sind wir verpflichtet das Modell 3/5 zu wählen (er drei ich fünf) oder können wir auch 4/4 nehmen?
      Und wie verhält sich das mit einer Steuernachzahlung? Man zahlt ja monatlich zuerst deutlich weniger an Lohnsteuer. Wie bzw. wo kann man ausrechnen was für uns das beste wäre? Gesetz dem Fall ich habe 0€ Einkommen und er ca. 5000€ brutto.

      Ich kenne mich damit gar nicht aus, habe nur gelesen, dass das gesamte Einkommen zusammen genommen wird, durch zwei geteilt wird und daraus dann die Steuern berechnet werden.

      Wie machen wir das am besten bezüglich Kindesunterhalt? Wenn wir 3/5 nehmen, inwiefern würde mir etwas von seiner Steuerersparnis gutgeschrieben werden?

      Liebe Grüße :)
    • Unabhängig von der Situation, rate ich immer zu 4/4. Da sieht jeder, was er eigentlich bekommt. Im Fall von Arbeitslosigkeit würde ich wahrscheinlich eine Ausnahme machen. Wenn ihr 3/5 nehmt, dann müsst ihr am Ende die Jahressteuererstattung von einem Steuerberater auf euch aufteilen lassen. Wenn du die 3 hast, dann wird auch der Großteil EURER Erstattung dir angerechnet werden.

      Verstehe ich das richtig: Du bist arbeitslos und muss Unterhalt zahlen? Wenn ja, steht erstmal die Leistungsfähigkeit im Raum. Falls es einen Titel gibt, so müsste das Jobcenter die Kosten dafür übernehmen.

      Diese 9/10-Regelung ist für deine Situation doch erstmal völlig irrelevant. Du schreibst doch selbst, dass du danach wieder arbeiten willst. Da würdest du bei einem Gehalt von unter etwa 5.200 EUR in die GKV gehen können. Und wenn du weiter in der PKV bleiben willst, obwohl du versicherungspflichtig wirst, musst du unterschreiben, dass du dauerhaft in der PKV bleiben willst, auf eigenes Risiko. Ich sehe gerade überhaupt nicht, warum diese Regelung relevant werden sollte. Einzige Ausnahme: du bleibst bis zum Renteneintritt arbeitslos. Aber auch dann hast du doch im Alter einen Beihilfeanspruch (falls ihr euch nicht scheiden lasst), der deinen PKV-Beitrag günstig macht.

      Ich vermute, dass man dir nur wirklich einen vernünftigen Tipp geben kann, wenn du deine Situation umfassend umschreibst, denn so ist das eine Suche im Nebel.
    • Mein Partner hat sehr jung ein ungeplantes Kind mit seiner Ex bekommen und ist zum Unterhalt verpflichtet. Es besteht auch ein Titel.

      Ich bin seine Freundin und aktuell ohne Job. Das ALGI läuft im Februar aus und da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden, werde ich sehr wahrscheinlich ab März 2021 kein ALGII bekommen, ich werde aber in jedem Falle einen Antrag stellen, um auch vor meiner Krankenkasse nachzuweisen, dass mir nichts zusteht. Also müsste ich mich ab März freiwillig versichern in der GKV.
      Ich habe gestern mit dem Beitragsservice meiner Kasse telefoniert und mir wurde gesagt, dass ab März ein neuer Vertrag laufen würde, der mindestens 12 Monate bestehen muss. Entweder müsste noch im Februar geheiratet werden oder ich habe bis 2022 ohnehin erst mal keine Möglichkeit in die PKV zu wechseln.

      Und wir fragen uns jetzt, ob eine Heirat überhaupt Vorteile hätte oder sogar Nachteile, da dann der Kindesunterhalt steigen würde etc etc etc

      Sind jetzt noch Fragen offen? Ich hab das Gefühl die ganze Thematik ist relativ komplex :/
    • Ok,

      erstmal ganz grundsätzlich, weil ich das Thema mit meiner Partnerin gerade auch hatte: Mitarbeiter in der GKV sind meisten ahnungslos bis unfähig. Auf deren Wort würde ich nichts geben. Ich musste mich auch lange mit denen streiten, Kündigungen meiner Partnerin wurden abgelehnt... Zum Hintergrund: meine Ex war Beamtin, meine Partnerin ist seit Sep Beamtin, ich bin angestellt, wir sind insg. 6 privatversicherte Personen hier, zusätzlich bin ich auch noch Versicherungsmathematiker.

      Du musst strukturiert vorgehen. Erstmal:

      einfachfrei schrieb:

      Ich bin seine Freundin und aktuell ohne Job. Das ALGI läuft im Februar aus und da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden, werde ich sehr wahrscheinlich ab März 2021 kein ALGII bekommen
      klär das ab, für mich klingt erstmal seltsam, dass dein Freund deine Krankenversicherungsbeiträge übernehmen soll, aber im Deutschen Sozialrecht ist ja nichts mehr unmöglich. Ich kenne mich aber im Sozialrecht wenig aus. Verweise dabei mal auf § 5 Absatz 1 Nr. 13SGB V. Ich glaube nämlich, dass du dich nicht freiwillig versichern musst.


      einfachfrei schrieb:

      Ich habe gestern mit dem Beitragsservice meiner Kasse telefoniert und mir wurde gesagt, dass ab März ein neuer Vertrag laufen würde, der mindestens 12 Monate bestehen muss.
      Dies finde ich auch sehr interessant. Nach § 175 Abs. 4 SGB V muss die Mitgliedschaft in der Kasse mind. 18 Monate bestehen. In der Kasse, nicht im Tarif. Danach ist eine Kündigung zum übernächsten Monat möglich.

      Unabhängig davon: solltet ihr euch entschließen zu heiraten (ich will nicht beurteilen, ob das aus diesen Gründen sinnvoll ist, das müsst ihr selbst entscheiden), dann wäre sicherlich noch dieses Jahr sinnvoll, statt Februar nächsten Jahres (Steuer). Liegt dein Einkommen im Jahr 2020 unter der Beihilfebemessungsgrenze für Ehepartner (in den meisten Bundesländern 18.00 EUR, ich weiß aber nicht, welcher Beihilfeverordnung dein Partner unterliegt, steht nicht im Thread), dann würdest du ab Januar 2021 einen Beihilfeanspruch von (in den meisten Ländern) 70%. Du könntest dich (abhängig von deinem Alter, was du auch nicht angegeben hast) für wahrscheinlich unter 200 EUR krankenversichern und das privat.
      Sobald du wieder einen Job findest, der unter der Versicherungspflichtgrenze von 5.200 EUR liegt (dein altes Gehalt hast du auch nicht angegeben), wirst du wieder versicherungspflichtig und gehst zurück in die GKV, sofern du auch unter 55 bist. Und mit 55 ist die Rente noch fern, also verstehe ich nicht, warum dich diese 9/10-Regelung interessiert, sofern du nicht planst deinen Job nach der Heirat völlig aufzugeben.

      Zum Unterhalt: der Titel müsste abgeändert werden, wenn ihr heiratet und du arbeitslos bist. Dein Mann ist dann einer weiteren Person zu Unterhalt verpflichtet, es wird eine Stufe abgestuft. Mit Steuertricks würde ich einem Richter nicht kommen (den ihr brauchen werdet, wenn die Mutter des Kindes der Anpassung nicht zustimmt). Unter Mindestunterhalt wird es aber nicht gehen. Ob sich das finanziell im Falle einer Klage lohnt, müsst ihr selbst beurteilen.

      edit: Um es nochmal klar herauszustellen: du musst klären, ob du ab dem Ende von ALG I pflichtversichert bleibst oder dich freiwillig versichern musst. Davon abhängig ist eine Kündigungsfrist in der GKV. Ich weiß nicht woher die 12 Monate kommen. Ggf. will man dir einen Wahltarif aufschwatzen, was ich unter keinen Umständen machen würde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MaxMustermann ()

    • Hallo,

      Grundsätzlich bist du dann auch unterhaltsberechtigt.

      Aber, erst das Kind und dann du.

      Warum solltet ihr nicht 4/4 wählen können?



      Bezüglich der Krankenkasse. Du musst dich dann freiwillig gesetzlich versichern.
      Ist man verheiratet sehen die gesetzlichen Krankenkassen das Einkommen des privaten versicherten zu 50 % als Einkommen desjenigen an, der sich freiwillig gesetzlich versichern will und kein eigenes Einkommen hat.

      Aber, dass nur so lange bis man wieder Einkommen hat, aus einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      in meinem Beitrag geht es nur um den Unterhalt, nicht um die KV.

      einfachfrei schrieb:

      3. sind wir verpflichtet die 3/5 Kombi zu nehmen?
      Niemand kann euch die Steuerklassenkombination vorschreiben, ihr könntet also auch 4/4 oder 5/3 nehmen. Aber unterhaltsrechtlich besteht die Obliegenheit zur steueroptimierten Einkommensgestaltung. Notfalls wird ein Gericht den durch die Heirat entstehenden Splittingvorteil fiktiv ermitteln und auf dieser Grundlage den Kindesunterhalt ermitteln.

      einfachfrei schrieb:

      2. wenn wir 3/5 wählen, müsste dann nicht auch mir der dadurch entstehende Vorteil zugerechnet werden? Es kann doch nicht sein, dass das Kind lediglich von dem Splittingvorteil profitiert oder? Inwiefern würde mir ein Vorteil zugestanden werden?
      Egal welche Steuerklassenkombination ihr wählt, die Berechnung des Kindesunterhalt beruht auf Basis der BGH-Rechtsprechung. Siehe hier XII ZR 160/08. Leitsatz a) sagt quasi alles aus. Für den Fall, dass wieder Einkommen erzielt wird, siehe Leitsatz b).

      einfachfrei schrieb:

      4. wenn ich nach wie vor kein Einkommen habe, werde ich nicht dann auch in der DD Tabelle berücksichtigt?
      Als unterhaltsberechtigte Person, also bei der Stufung.

      MaxMustermann schrieb:

      Zum Unterhalt: der Titel müsste abgeändert werden, wenn ihr heiratet und du arbeitslos bist. Dein Mann ist dann einer weiteren Person zu Unterhalt verpflichtet, es wird eine Stufe abgestuft.
      Trotz Herabstufung wird der Vater nach Eheschließung wohl keine Reduzierung des Kindesunterhalts durchsetzen können. Siehe BGH zum Splittingvorteil.


      In der momentanen Konstellation empfehle ich die Steuerklassenkombination 3/5.
    • @Max ab nächstem Jahr ist man nur noch 12, statt 18 Monate an eine Krankenkasse gebunden. Da ich weder ALGI noch ALgII bekäme, muss ich freiwillig versichert werden. Das Jobcenter macht aus uns eine Bedarfsgemeinschaft, sodass er die GKV für mich zahlen darf. Andernfalls wurde mir schon vom Arbeitsamt empfohlen, mich zu trennen und dann bekomme ich die regulären Hartz4 Leistungen. Aber er würde es ja zahlen, das ist auch gar nicht der Punkt.

      @Clint vielen Dank für die tiefergehenden Infos.
      Besonders interessant ist das Urteil vom BGH!
      Vermutlich müsste das ein Steuerberater einmal genau ausrechnen, was genau an Ersparnis da wäre, wenn er in die drei geht und ich in die fünf.
      Dass bezüglich KU das so gehandhabt wird, das habe ich schon einmal irgendwo gelesen. Allerdings ist immer noch unklar, inwiefern ich auch von dem Splittingvorteil profitiere. Das wäre doch ziemlich unfair, wenn zwar ein höherer KU zu zahlen wäre, wir aber faktisch davon nichts hätten oder am Ende sogar noch eine Steuernachzahlung, die wohl bei 3/5 nicht unüblich zu sein scheint.

      Und was mich auch immer schon brennend interessiert hat: bereinigtes Nettoeinkommen.
      Die private PKV wird abgezogen und noch 5% berufsbedingte Aufwendungen. Ist das so korrekt? Oder gibt es noch andere abzugsfähige Posten?

      Würdet ihr eigentlich empfehlen die letzte Altersstufe von 12-17 beim Rechtsanwalt berechnen zu lassen und auf Volljährigkeit zu begrenzen? Ansonsten müssten wir ja auf jeden Fall auf Herausgabe des Titels klagen, sobald das Kind 18 wird.

      Vielen Dank an alle :)
      Ich finde es schön, dass in diesem Forum auch die bösen Zweitfamilien eine Chance bekommen ebenfalls Familie sein zu dürfen.
    • einfachfrei schrieb:

      Allerdings ist immer noch unklar, inwiefern ich auch von dem Splittingvorteil profitiere. Das wäre doch ziemlich unfair, wenn zwar ein höherer KU zu zahlen wäre, wir aber faktisch davon nichts hätten.
      Solange du über keinerlei Einkommen verfügst, geht der Splittingvorteil komplett in die Unterhaltsberechnung. Aber das bedeutet ja nicht, dass der Splittingvorteil komplett an das Kind gezahlt werden muss... Das maßgebliche Einkommen erhöht sich, damit ergibt sich eine höhere Gruppe und mehr KU. Der größere Teil des Splittingvorteils verbleibt also bei den Eheleuten... 8)

      einfachfrei schrieb:

      Die private PKV wird abgezogen und noch 5% berufsbedingte Aufwendungen. Ist das so korrekt? Oder gibt es noch andere abzugsfähige Posten?
      Unbedingt Leitlinien des zuständigen OLG beachten.
    • einfachfrei schrieb:

      Würdet ihr eigentlich empfehlen die letzte Altersstufe von 12-17 beim Rechtsanwalt berechnen zu lassen
      Der Kindesunterhalt wird ja eigentlich zunächst vom Vertreter des Kindes berechnet. Der ist parteiisch, auch wenn es sich um das Jugendamt handelt. Unterhaltspflichtigen ist generell eine Überprüfung der gegnerischen Unterhaltsberechnung zu empfehlen. Wer das nicht wirklich selbst prüfen kann, sollte auf einen Rechtsanwalt nicht verzichten.

      einfachfrei schrieb:

      und auf Volljährigkeit zu begrenzen?
      Das ist eine ganz andere Frage. Es soll ja immer noch Foren im Internet geben, in denen vorbehaltlos die Befristung der Unterhaltsverpflichtungsurkunden bis zur Volljährigkeit empfohlen wird. Das ist sehr leichtsinnig. Hier in diesem Forum macht das hoffentlich keine/r mehr.
      Eine nicht mit dem Vertreter des Kindes abgestimmte Befristung bis zur Volljährigkeit kann zu einer entsprechenden Klage und den damit verbundenen hohen Kosten für den Unterhaltspflichtigen führen. Ich kenne keine einzige OLG-Entscheidung, die eine solche Befristung bewilligte. Aber ich kenne mehrere OLG-Entscheidungen, die die einseitig erfolgte Befristung kassierten. Die letzte mir bekannte vom OLG Bamberg am 20.04.2018 bzw. am 14.05.2018. Eine BGH-Entscheidung dazu gibt es bisher nicht. Ich würde allein schon wegen des hohen Kostenrisikos auch niemanden den Weg zum BGH empfehlen. Denn schließlich ist eine Abänderung bei Volljährigkeit eigentlich doch viel einfacher, als von manchen befürchtet (aber manchmal sehr nervig).

      Nichtsdestotrotz scheinen nach wie vor manche Befristungen zu "funktionieren". Weiß der Geier, warum die Vertreter der Kinder das widerspruchslos hinnehmen.
    • Ok, aber selbst wenn du dich freiwillig versichern musst, dann bist du doch schon sicher 12 Monate bei deiner Kasse, oder nicht? Also gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

      Ich würde in deiner Situation immer noch die PKV wählen, falls ihr heiratet, außer du planst nicht langfristig mit der Ehe oder bist über 50. Es hat doch nur Vorteile für dich und ist wahrscheinlich auch noch billiger durch den Beihilfeanspruch.
    • Hallo einfachfrei,

      nachdem Clint das mit der Unterhaltsberechnung bei Steuerklassenwahl schon richtig gestellt hat, von mir noch der Hinweis auf das sogenannte Faktorverfahren (und das Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2020).
      Damit hab ich mich persönlich nie auseinandersetzen wollen. Wir haben 4/4 gewählt.
      Ich habe kein Interesse daran, dass Teile meines Einkommens in Richtung fremde Kinder wandern. Oft genug musste ich mitansehen, dass es eben keine Gleichstellung/-behandlung aller Kinder gibt.
      Und dann würde ich bei einer Berechnung der Steuererstattung auch immer darauf achten, dass Abzüge, die sich steuermindernd ausgewirkt haben, aber unterhaltsrechtlich nicht abgezogen werden dürfen, schön aus der Erstattung rausgenommen werden (Spenden, bestimmte Sonderausgaben etc.)
      Ich warte noch darauf, dass die Anwältin der Kindsmutter anfängt rumzustänkern dass mein Mann und ich Einzelveranlagung machen...

      Wie alt das Kind ist, spielt (wegen der Behinderung) vermutlich keine Rolle für Eure Hochzeitspläne, oder?
      Wenn Ihr nicht noch gemeinsamen Nachwuchs erwartet, würde ich mit einer Heirat vielleicht noch warten.

      Gruß Tanja