Trennungsunterhalt/Aufstockungsunterhalt bei Kind aus neuer Beziehung

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    • Trennungsunterhalt/Aufstockungsunterhalt bei Kind aus neuer Beziehung

      Liebes Forum, vielleicht kann von euch jemand etwas Klarheit in folgendem Fall bringen, beim Googeln hatte ich wenig Erfolg.

      Kurz zur Situation:
      Mein Mann und ich erwarten nächstes Jahr unser erstes gemeinsames Kind. Anfangs werde ich voll in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen, aber wir planen, dass ich nach etwa 6 Monaten in Teilzeit wieder meine Arbeit aufnehme und er dann ebenfalls in Elternzeit und Teilzeit geht, sodass wir uns gleichermaßen ums Kind kümmern können und ich mich beruflich auch weiter entwickeln kann.

      Mein Mann hat aus seiner ersten Ehe bereits ein jugendliches Kind (Kind 1), welches er inzwischen gemeinsam mit der Kindsmutter (und Noch-Ehefrau, bald ist Trennungsjahr 3 vorbei) im Wechselmodell betreut. Für das Kind zahlt er Kindesunterhalt an die Mutter (also einen entsprechenden Differenzbetrag). Außerdem zahlt er Trennungsunterhalt an die Mutter.

      Jetzt haben wir versucht zu verstehen, wie sich die Geburt unseres Kindes (Kind 2) auf den Trennungsunterhalt bzw. Aufstockungsunterhalt (falls die Scheidung doch endlich abgeschlossen wird und sie überhaupt Anspruch darauf hat) für die Mutter seines ersten Kindes auswirkt. So wie ich das verstehe, gibt es statt zwei nach der Geburt 4 Unterhaltsberechtigte meinem Mann gegenüber, und wenn ich das richtig sehe, in der Rangfolge:
      1. Kind 1 und Kind 2
      2. ich (Mutter von Kind 2, da Kind 2 unter 3 Jahre alt)
      3. Noch-Ehefrau meines Mannes

      Was ich nicht so ganz durchschaue ist die Unterhaltsberechnung. Meine Vermutungen:

      - Für Kind 1 würde mein Mann weiterhin den gleichen Unterhalt an die Mutter zahlen. Aber "offiziell" würde sich der Betrag verringern, oder? Er will ihn nicht verringern, da er den Betrag für das Kind als fair empfindet. Aber für die weitere Unterhaltsberechnung dürfte das ja relevant sein. Aktuell bestimmt sich der Gesamtbedarf von Kind 1 nach der Summe der Nettoeinkommen. Wird meinem Mann hier durch die größere Anzahl Berechtigter ein geringeres Einkommen angerechnet? Und wenn ja, welches?

      - Für Kind 2 würde ein entsprechender Betrag gemäß DDT (bisherige Einstufung - 2 Stufen) angerechnet.

      - Für mich wird ihm die halbe Differenz zwischen meinem Einkommen (Elterngeld bzw. später Elterngeld+Teilzeit) und seinem Einkommen (abzgl. Kinderunterhalt) angerechnet.

      - Für seine Noch-Ehefrau ist der Unterhalt dann die halbe Differenz zwischen ihrem bereinigten Netto (wobei auch ihr Barunterhalt für Kind 1 berücksichtigt wird) und seinem bereingten Netto, wobei hier der Barunterhalt für Kind 1 und der (da wir zusammen leben aus meiner Sicht fiktive) Unterhalt für Kind 2 und mich berücksichtigt werden. Insbesondere sobald mein Mann in Teilzeit geht, bleibt hier keine Differenz mehr, sodass ihr Anspruch dann auf Null sinkt.

      Übersehe ich dabei etwas? Durch die lange Trennungszeit sollte die Berechnung vor und nach Scheidung auch im Wesentlichen gleich sein, oder?

      Vielen lieben Dank schon mal für jede helfende Antwort :)
    • Hallo Ninanoname
      erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum. Damit wir Dir und Deinem Mann hier ein wenig helfen können, brauchen wir erst einmal einige Auskünfte. Wie alt ist Kind eins? Arbeitet Mutter von Kind eins? Wurde das Einkommen von Deinem Mann vor der Berechnung des Unterhaltes bereinigt? Auch wenn die Scheidung noch nicht durch ist, dürfte es auf eine Mangelfallberechnung hinaus laufen. Das heißt erst wird einmal der volle Unterhalt für Kind eins und zwei berechnet und vom bereinigten Nettolohn Deines Mannes abgezogen, dann wird geschaut was nach Abzug des Selbstbehalt von 1200 € noch übrig bleibt von seinem Geld. Das darfst Du Dir dann mit der noch Ehefrau teilen. Bezüglich der Teilzeit Deines Mannes muss ich Dir leider eine schlechte Nachricht überbringen. Er kann in Teilzeit gehen, darf sich aber finanziell nicht schlechter stellen als vorher( also weniger verdienen als jetzt) da er den vollen berechneten Unterhalt für Kind eins und zwei sicher zu stellen hat. Das heißt also im Umkehrschluss Elternzeit für Deinen Mann ist euer privates finanzielles Vergnügen und ihr müsst sehen wie ihr das geregelt bekommt. Vielleicht können Dir hierzu andere noch mehr und genaueres sagen.

      LG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,
      vielen Dank für deine Antwort, auch wenn sie bei mir gerade mehr Fragen aufwirft. Offenbar versteh ich ein paar Dinge noch nicht ganz. Zunächst zu deinen Fragen:

      Kind 1 ist 13 (sollte aber nur für die Einordnung in der DDT relevant sein, oder?).
      Seine Mutter arbeitet Vollzeit.
      Bei der Unterhaltsberechnung wurden immer die bereinigten Einkommen berücksichtigt.

      Ich hatte das bisher so verstanden, dass mein Mann uneingeschränkt in Elternzeit gehen kann. Der Mutter von Kind 1 würde das bei einem weiteren Kind doch auch niemand verbieten, und er macht das ja nicht aus Spaß. Tatsächlich ist er ja bereit, wie bisher für Kind 1 zu zahlen (aber das ist dann aus meiner Sicht seine Entscheidung und hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Trennungsunterhalts). Ich habe allerdings gedacht, dass der offizielle Unterhalt (der für die weitere Berechnung wichtig ist) für Kind 1 durchaus sinken kann, verglichen mit dem aktuellen Wert - durch eine niedrigere Einstufung in der DDT wegen mehr Berechtigten (4 statt 2) und ein niedrigeres Netto bei meinem Mann (innerhalb der Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren von Kind 2 - natürlich nicht einfach so). Wenn in einer "normalen" Familie Kinder dazukommen, hat man fürs erste Kind ja auch üblicherweise weniger Geld.

      Das zweite, was mich gerade wundert, ist, dass ich mich mit der Ehefrau in den Rest teilen muss. Schließlich ist meine Berechtigung ja durch das Kind unter 3 Jahre und ich hatte die Leitlinien so verstanden, dass man damit vorrutscht. Dann würde doch erst mein Anspruch befriedigt und danach der der Ehefrau. Oder gilt das erst mit der Rechtskraft der Scheidung?

      Abgesehen davon denke ich, dass Kinder natürlich immer ein privates finanzielles Vergnügen sind :rolleyes: Auch ein Grund, weshalb ich gern wüsste, wie sich die Unterhaltsausgaben nach der Geburt ändern. Ich hab ja ehrlich gesagt mental immer noch Schwierigkeiten damit, dass ich Geld von meinem Mann fordern könnte, da ich zu finanzieller Unabhängigkeit erzogen wurde. Trotzdem wüsste ich gern, wie da für mich gerechnet wird, damit wir mehr Planungssicherheit haben. Einer Erwachsenen mehr Geld als nötig zuzuschieben fühlt sich eben nicht so gut an.
    • Hallo @Ninanoname,
      bevor das große rechnen und beantworten von Fragen losgeht...
      Wie wurde der Unterhalt für Kind 1 berechnet und festgelegt?
      Gibt es einen Unterhaltstitel oder einen Gerichtsbeschluß?
      Gleiches gilt für den Trennungsunterhalt für die Nochehefrau des Vaters Deines ungeborenen Kindes:
      Gibt es hier eine Vereinbarung und/ oder Gerichtsbeschluß wo der Trennungsunterhalt (verbindlich) festgelegt wurde?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Guten Morgen Nina
      Wenn es keinen Titel gibt seid ihr bzw. Dein Mann in einer komfortablen Situation. In wieweit die Nochehefrau nach drei Jahren noch Anspruch auf Trennungsunterhalt hat kann ich nicht sagen. Da wäre es mal nötig sich mit einem Anwalt für Familienrecht zu beraten und dann mit der Frau zu verhandeln. Zum jetzigen Zeitpunkt ist Dein Mann nur seinem Kind aus der ersten Ehe und seiner Nochehefrau Unterhaltspflichtig. Wenn euer beider Kind auf der Welt ist, dann ist er bei Weiter bestehen der Unterhaltspflicht für die Nochehefrau vier Personen Unterhaltspflichtig, was dann meiner Meinung nach in die Mangelfall Berechnung führt.

      LG Hugoleser
    • Hallo @Ninanoname,
      Keine Titel und keine Beschlüsse ist erstmal eine gute Ausgangssituation ...
      Das weitere Vorgehen hängt nicht unmaßgeblich von dem/ Euren Verhältnis zur Nochehefrau ab.
      An der aktuellen Zahlungssituation würde ich - bis zur Geburt Eures Kindes und wenn es für Euch ok ist - nicht wirklich rütteln.
      Wenn der neue Erdenbürger auf der Welt ist, würde ich(!) die Nochehefrau (NEF) in einem freundlichen Brief auf die veränderten Verhältnisse hinweisen und die angepassten Zahlungen (korrekte Berrechnung vorausgesetzt) bekanntgeben (inclusive beigefügter Berrechnung).
      Eventuell den Einwand von @Clausutis in #7 im Auge behalten bzw. berücksichtigen.
      Vor allem dann, wenn die NEF voll berufstätig ist, könnte - je nach Einkommen von NEF und KV - des Weiteren
      1. gar kein Bedarf seitens der NEF bestehen
      2. gar kein Geld für Trennungsunterhalt vorhanden sein
      Kindesunterhalt hat da immer Vorrang...

      Das hier

      Ninanoname schrieb:

      [...]
      Ich habe allerdings gedacht, dass der offizielle Unterhalt (der für die weitere Berechnung wichtig ist) für Kind 1 durchaus sinken kann, verglichen mit dem aktuellen Wert - durch eine niedrigere Einstufung in der DDT wegen mehr Berechtigten (4 statt 2) und ein niedrigeres Netto bei meinem Mann (innerhalb der Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren von Kind 2 - natürlich nicht einfach so).
      [...]
      würde grundsätzlich erstmal stimmen, wenn die NEF noch Anspruch hätte.
      Bei 4 Berechtigten wäre (kann) der KU um 2 Stufen herabzusetzen (die Düsseldorfer Tabelle, bzw. die Leitlinien der/ des OLG beachten)
      Ansonsten: wenn die NEF wegfällt, wird/ wäre von 3 Unterhaltsberechtigten auszugehen und es käme "nur" zur Herabstufung um eine Stufe.
      Nicht ganz unproblematisch ist die Sache mit der Elternzeit - erst recht, wenn die KM (=NEF) da querschießt und nicht mitspielt.
      Sie (die NEF) könnte durchaus einen Unterhaltstitel vor Beginn der Elternzeit des KV anstreben (und ggf durchsetzen) und dann muß der Unterhalt an Kind 1 auch bei weniger Einkommen (bedingt durch die Elternzeit) in voller Höhe weitergezahlt werden. Deshalb ist da u.U, etwas "Fingerspitzengefühl" beim Umgang mit der NEF gefragt.

      PS(Edith): das/ die zuständige(n) OLG befinden sich immer im Dunstkreis des jeweiligen Wohnort des/ der Kindes/er
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Ninanoname,

      auch wenn ihr im Wechselmodell betreut, das Einkommen deines Partners wird auf Vollzeit hochgerechnet. Der Unterhalt im WM ist aber meistens deutlich geringer als im Residenzmodell. Den Unterhalt für Kind 2 solltest du eigentlich von deinem Einkommen abziehen dürfen (100% sicher bin ich mir an dieser Stelle aber nicht).

      Was ich nicht verstehe: wieso sprichst du von AUfstockungsunterhalt für die Mutter, wenn sie Vollzeit arbeitet? Selbst bei Mindestlohn käme kein Aufstockungsunterhalt zum tragen. Und zweite Frage: wieso ist er noch nicht geschieden?
    • Hallo und herzlich willkommen auch von mir Nina,

      Du hast hier schon gute und richtige Antworten bekommen.
      Als "Zweitfrau" kann ich Dir schon mal sagen, dass es keinesfalls so ist, dass Dein Mann seine Elternzeit so nehmen kann, wie es Dir/Euch passt.
      Als Zweitfamilie ist man in unserer Gesellschaft leider immer gekniffen.
      Angeblich werden alle Kinder gleich behandelt - dem ist mitnichten so, wie Du vermutlich in den nächsten Jahren schmerzlich erfahren wirst.

      Kakadu hatte es schon angedeutet, dass Dein Mann im Falle der Erziehungszeit sich ggf. eine andere Familienkonstellation zurechnen lassen musst - das also die Wahl, wer das Kind betreut, nur anerkannt wird, wenn im anderen Fall die gesamte Familie schlechter gestellt wäre.
      Im Endeffekt würde dann ggf. Einkommen in der Höhe zugerechnet werden, wie es ohne Elternzeit bezogen werden würde.
      Nur die dazu gekommenen Unterhaltsbedürftigen (also das Baby und Du) würden dann noch zusätzlich berücksichtigt werden. Und ja, Dein Unterhalt geht vor den Unterhalt der Ex-Frau während der ersten drei Jahre vor - allerdings befürchte ich, dass Du durch die Heirat wieder schlechter gestellt bist, als es die unverheiratete Mutter wäre.

      Ich gehe davon aus, dass ihr die Unterhaltsberechnung für das Wechselmodell in versierte Hände gegeben hattet?
      Die Scheidung ist hoffentlich schon anhängig? Und dass Du Euer erstes gemeinsames Kind erwartest, der Gegenseite und dem Gericht (zur Abwägung der Unterhaltsbedürftigkeit auch auf Seiten der Ex) schon bekannt?

      Gruß Tanja
    • Hallo allerseits und vielen Dank für die informativen Antworten :)
      Ich versuche mal, das so zusammen zu puzzeln, wie ich es jetzt verstehe.

      Nur vorweg, das Verhältnis zur Noch-Ehefrau ist nicht das beste, aber wir wollen auch nicht unnötig provozieren - sodass mein Mann immer noch versucht, das ganze zumindest sachlich anzugehen. Je weniger Angriffsfläche die von ihm vorgetragene Berechnung bietet, desto besser. Entsprechend gehe ich weder davon aus, dass es vor Gericht gehen wird, noch dass die Noch-Ehefrau plötzlich keinen Anspruch mehr auf Unterhalt anmeldet. Einfaches Einstellen ihres Unterhalts ist für uns aktuell jedenfalls keine Option. Wenn aber beim Berechnen nichts mehr bleibt... dann gibt es wenigstens eine "einfache" Begründung. Die Gründe für und gegen Bedürftigkeit sind da ungleich schwammiger.

      Also, so wie ich es jetzt aus euren Kommentaren verstehe:

      - Durch die Geburt von Kind 2 ändert sich nur insofern etwas am Unterhalt für Kind 1 als dass mehr Berechtigte da sind (4 statt 2). Vermutlich kann nur ein RA argumentieren, dass mein Mann sich durch Teilzeit nicht unnötig schlechter stellt. Das sehe ich erstmal nicht als Problem, da er den Kinderunterhalt nicht kürzen möchte. Eigentlich ist das nur für die weitere Berechnung wichtig.

      - Wird der Unterhalt für Kind 2 dann auch anhand seines "vollen" Einkommens berechnet? :huh:

      - "Mein" Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Mann ergibt sich dann aber aus seinem tatsächlichen Netto abzüglich Unterhalt für Kind 1 und Kind 2 (falls noch was über Selbstbehalt übrig ist), denn mir gegenüber hat er ja keine gesteigerte Unterhaltspflicht, oder?

      - Der Unterhalt für seine Nochehefrau ergibt sich ebenfalls aus seinem tatsächlichen Netto abzüglich der Kinderunterhalte, aber ohne meinen Anspruch. Sollte er allerdings nach Befriedigung meines Anspruchs bis zu seinem Selbstbehalt rutschen, geht sie leer aus, da sie nach §1609 BGB in der Rangfolge hinter mir kommt.

      @Clausutius: Wie würde man diese Begrenzung begründen? Unabhängig von allem anderen klingt das interessant, allerdings habe ich bisher noch nichts in der Richtung gelesen. Ich dachte, solange die Scheidung nicht durch ist, ist sie fein raus.

      @Max: Aufstockungsunterhalt ist das einzige was ihr nach der Scheidung theoretisch zustehen könnte. Ihr RA hat ihr sowas auch zugesichert, wobei die Begründung sehr dürftig ist. Bisher wollen wir es aber nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Eventuell erledigt sich das Problem ja "von selbst" ||

      @Tanja: Ja, die Unterhaltsberechnung hat er mit seinem RA durchgeführt und die Kindsmutter hatte bisher nichts daran auszusetzen. Inwiefern sie sich da mit ihrem RA abgestimmt hat, weiß ich nicht. Und auch die übrigen Fragen kann ich bejahen.
    • Ich würde mich gegen Aufstockungsunterhalt wehren. Wieso denn auch? Die Mutter wird doch selbst in der Lage sein sich zu versorgen, wenn sie Vollzeit arbeitet. Sie ist also nicht bedürftig. Das Unterhaltsrecht hat sich geändert. Nach einer Scheidung erhalten Frauen nicht mehr grundlegend Unterhalt.

      Tanja fragt wohl wegen der Unerhaltsberechnung im WM, weil nicht wenige (oder die Mehrzahl?) der Anwälte das falsch machen. Wenn du Interesse hast, kannst du deine Zahlen hier mal einstellen. Dann könnten wir überprüfen.
    • @Clausutis: Ich würde sagen: Mangelnde Erfahrung mit Scheidungen in Kombination mit der Hoffnung, das ganze doch einvernehmlich zu lösen (woher mein Mann seinen Optimismus immer noch nimmt - wer weiß. Andererseits hätte er sich ohne eine gehörige Portion Optimismus vermutlich nicht auf ein zweites Kind eingelassen :rolleyes: ). Insbesondere wollte er eine Einigung bezüglich des Umgangs mit seinem ersten Kind. Die wurde inzwischen immerhin erreicht und tatsächlich scheint es damit jetzt beiden Seiten und dem Kind ganz gut zu gehen. Ich hoffe, das bleibt so :) Jetzt geht es (fast) nur noch um den Unterhalt für die Noch-Ehefrau. Ich hoffe, dass die Scheidung innerhalb des nächsten halben Jahres durch ist. Aber was weiß ich, was vielleicht noch hochkommt. Bei all dem hat Corona natürlich auch nicht geholfen.
      Und entschuldige, dass ich deinen Namen oben falsch geschrieben habe.

      @MaxMustermann: Ich bin grundsätzlich ganz deiner Meinung. Aber ich hab auch schon lernen müssen, dass sich mein Gerechtigkeitsempfinden in Scheidungsfragen nicht unbedingt mit der Rechtslage deckt. Die Urteile dazu sind nach meinem bisherigen Eindruck sehr uneinheitlich und die Anwaltsmeinungen gehen extrem auseinander. Wenn der Anspruch einfach Null wäre, wäre das um einiges leichter...

      Zumindest scheinen sich bei der Wechselmodellberechnung beide beteiligten Anwälte einig oder haben wenigstens nicht widersprochen. Und für uns ist das Ergebnis auch nachvollziehbar. Insofern würd ich die jetzt nicht in Zweifel ziehen wollen. Aber danke für das Angebot :)
    • Moin Ninanoname,

      kein Problem. :)
      Vielleicht wäre es sinnvoll, das Scheidungsverfahren von den übrigen Verfahren abzukoppeln. Wenn die Scheidung wegen anderer Nebenkriegsschauplätze weiter verschoben wird, bleibt das Thema "Trennungsunterhalt" viel zu lange auf dem Tisch, insbesondere wenn "nur" noch um den Unterhalt geht - Unterhaltsverfahren können sich ganz lange hinziehen.