Liebes Forum, vielleicht kann von euch jemand etwas Klarheit in folgendem Fall bringen, beim Googeln hatte ich wenig Erfolg.
Kurz zur Situation:
Mein Mann und ich erwarten nächstes Jahr unser erstes gemeinsames Kind. Anfangs werde ich voll in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen, aber wir planen, dass ich nach etwa 6 Monaten in Teilzeit wieder meine Arbeit aufnehme und er dann ebenfalls in Elternzeit und Teilzeit geht, sodass wir uns gleichermaßen ums Kind kümmern können und ich mich beruflich auch weiter entwickeln kann.
Mein Mann hat aus seiner ersten Ehe bereits ein jugendliches Kind (Kind 1), welches er inzwischen gemeinsam mit der Kindsmutter (und Noch-Ehefrau, bald ist Trennungsjahr 3 vorbei) im Wechselmodell betreut. Für das Kind zahlt er Kindesunterhalt an die Mutter (also einen entsprechenden Differenzbetrag). Außerdem zahlt er Trennungsunterhalt an die Mutter.
Jetzt haben wir versucht zu verstehen, wie sich die Geburt unseres Kindes (Kind 2) auf den Trennungsunterhalt bzw. Aufstockungsunterhalt (falls die Scheidung doch endlich abgeschlossen wird und sie überhaupt Anspruch darauf hat) für die Mutter seines ersten Kindes auswirkt. So wie ich das verstehe, gibt es statt zwei nach der Geburt 4 Unterhaltsberechtigte meinem Mann gegenüber, und wenn ich das richtig sehe, in der Rangfolge:
1. Kind 1 und Kind 2
2. ich (Mutter von Kind 2, da Kind 2 unter 3 Jahre alt)
3. Noch-Ehefrau meines Mannes
Was ich nicht so ganz durchschaue ist die Unterhaltsberechnung. Meine Vermutungen:
- Für Kind 1 würde mein Mann weiterhin den gleichen Unterhalt an die Mutter zahlen. Aber "offiziell" würde sich der Betrag verringern, oder? Er will ihn nicht verringern, da er den Betrag für das Kind als fair empfindet. Aber für die weitere Unterhaltsberechnung dürfte das ja relevant sein. Aktuell bestimmt sich der Gesamtbedarf von Kind 1 nach der Summe der Nettoeinkommen. Wird meinem Mann hier durch die größere Anzahl Berechtigter ein geringeres Einkommen angerechnet? Und wenn ja, welches?
- Für Kind 2 würde ein entsprechender Betrag gemäß DDT (bisherige Einstufung - 2 Stufen) angerechnet.
- Für mich wird ihm die halbe Differenz zwischen meinem Einkommen (Elterngeld bzw. später Elterngeld+Teilzeit) und seinem Einkommen (abzgl. Kinderunterhalt) angerechnet.
- Für seine Noch-Ehefrau ist der Unterhalt dann die halbe Differenz zwischen ihrem bereinigten Netto (wobei auch ihr Barunterhalt für Kind 1 berücksichtigt wird) und seinem bereingten Netto, wobei hier der Barunterhalt für Kind 1 und der (da wir zusammen leben aus meiner Sicht fiktive) Unterhalt für Kind 2 und mich berücksichtigt werden. Insbesondere sobald mein Mann in Teilzeit geht, bleibt hier keine Differenz mehr, sodass ihr Anspruch dann auf Null sinkt.
Übersehe ich dabei etwas? Durch die lange Trennungszeit sollte die Berechnung vor und nach Scheidung auch im Wesentlichen gleich sein, oder?
Vielen lieben Dank schon mal für jede helfende Antwort
Kurz zur Situation:
Mein Mann und ich erwarten nächstes Jahr unser erstes gemeinsames Kind. Anfangs werde ich voll in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen, aber wir planen, dass ich nach etwa 6 Monaten in Teilzeit wieder meine Arbeit aufnehme und er dann ebenfalls in Elternzeit und Teilzeit geht, sodass wir uns gleichermaßen ums Kind kümmern können und ich mich beruflich auch weiter entwickeln kann.
Mein Mann hat aus seiner ersten Ehe bereits ein jugendliches Kind (Kind 1), welches er inzwischen gemeinsam mit der Kindsmutter (und Noch-Ehefrau, bald ist Trennungsjahr 3 vorbei) im Wechselmodell betreut. Für das Kind zahlt er Kindesunterhalt an die Mutter (also einen entsprechenden Differenzbetrag). Außerdem zahlt er Trennungsunterhalt an die Mutter.
Jetzt haben wir versucht zu verstehen, wie sich die Geburt unseres Kindes (Kind 2) auf den Trennungsunterhalt bzw. Aufstockungsunterhalt (falls die Scheidung doch endlich abgeschlossen wird und sie überhaupt Anspruch darauf hat) für die Mutter seines ersten Kindes auswirkt. So wie ich das verstehe, gibt es statt zwei nach der Geburt 4 Unterhaltsberechtigte meinem Mann gegenüber, und wenn ich das richtig sehe, in der Rangfolge:
1. Kind 1 und Kind 2
2. ich (Mutter von Kind 2, da Kind 2 unter 3 Jahre alt)
3. Noch-Ehefrau meines Mannes
Was ich nicht so ganz durchschaue ist die Unterhaltsberechnung. Meine Vermutungen:
- Für Kind 1 würde mein Mann weiterhin den gleichen Unterhalt an die Mutter zahlen. Aber "offiziell" würde sich der Betrag verringern, oder? Er will ihn nicht verringern, da er den Betrag für das Kind als fair empfindet. Aber für die weitere Unterhaltsberechnung dürfte das ja relevant sein. Aktuell bestimmt sich der Gesamtbedarf von Kind 1 nach der Summe der Nettoeinkommen. Wird meinem Mann hier durch die größere Anzahl Berechtigter ein geringeres Einkommen angerechnet? Und wenn ja, welches?
- Für Kind 2 würde ein entsprechender Betrag gemäß DDT (bisherige Einstufung - 2 Stufen) angerechnet.
- Für mich wird ihm die halbe Differenz zwischen meinem Einkommen (Elterngeld bzw. später Elterngeld+Teilzeit) und seinem Einkommen (abzgl. Kinderunterhalt) angerechnet.
- Für seine Noch-Ehefrau ist der Unterhalt dann die halbe Differenz zwischen ihrem bereinigten Netto (wobei auch ihr Barunterhalt für Kind 1 berücksichtigt wird) und seinem bereingten Netto, wobei hier der Barunterhalt für Kind 1 und der (da wir zusammen leben aus meiner Sicht fiktive) Unterhalt für Kind 2 und mich berücksichtigt werden. Insbesondere sobald mein Mann in Teilzeit geht, bleibt hier keine Differenz mehr, sodass ihr Anspruch dann auf Null sinkt.
Übersehe ich dabei etwas? Durch die lange Trennungszeit sollte die Berechnung vor und nach Scheidung auch im Wesentlichen gleich sein, oder?
Vielen lieben Dank schon mal für jede helfende Antwort