Grundsätzliche Frage was zu tun ist bei...

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    • Grundsätzliche Frage was zu tun ist bei...

      Hallo zusammen,
      folgtender Sachverhalt - es gibt ein getrennt und bereits seit 9 Jahren geschiedenes Ehepaar. Daraus entsprungen eine mittlerweile 20 jährige Tochter, lebt beim Vater. Die Tochter hat weder Schulabschluss noch hat sie Interesse auf irgendeine Ausbildung und behauptet einen Hilfsjob auszuüben. Die Mutter bezahlt eine Summe X (frei ausgehandelt) an den Vater. Die Mutter hat seit Jahren einen Teilzeitjob (32Std.) und sieht sich gezwungen einen Minijob aufzunehmen bzw. den Tz-Job aufzustocken, damit sie über die Runden kommt. Die Tochter erzählt nun vom Vater, dass er länger schon "richtig gut Geld verdient", ich weiß, alles sehr relativ - aber darum gehts auch nicht wirklich. Vater und Mutter verstehen sich nicht wirklich. Es scheint hier viele Geheimnisse zu geben.

      Wie kann die Mutter bzw. wo fragt die Mutter (als Unterhaltspflichtige) an was rechtlich sein kann/darf, wie viel Unterhat sie gesetzlich zahlen muss (wenn überhaupt). Gibt es eine Möglichkeit für den Unterhaltspflichtigen rechtlich den Vater zur Offenlegung seines Gehaltes aufzufordern. Unter welchen Bedingungen muss überhaupt noch weiter für die Tochter gezahlt werden (hab was gehört von Ende Ausbildung oder 25 Jahre), da die Tochter aber keinen Abschluss hat und auch keine Ausbildung starten will............

      Die Mutter ist tut was sie kann und zahlt taub und stumm - konnte aber mit ihr vereinbaren, dass ich mich mal so grundsätzlich schlau mache - danke also wirklich für HIlfe bzw. Tipps...wie gesagt, es geht nicht darum, dass sie nicht zahlen will, sondern nur eben klarstellen lassen, was rechtlich Sache ist, damit dieser Streit aus der Welt ist. Danke!
    • Moin,

      grundsätzlich kann eine Volljährige nur Unterhalt geltend machen, wenn sie in schulischer oder beruflicher Erstausbildung ist. In dem o.g. Beispiel ist dies offensichtlich nicht der Fall, weshalb kein Unterhalt gefordert werden dürfte. Sofern kein Titel besteht, können die Zahlungen eingestellt werden.

      Sollte die Volljährige dann einen Unterhaltsanspruch geltend machen wollen, müsste sie ihre schulische oder berufliche Erstausbildung nachweisen, Hinderungsgründe nachweisen, die eigene Bedürftigkeit belegen und müsste dann beide Elternteile zur Auskunft auffordern, damit auf Grundlage dieser Einkünfte der Unterhalt berechnet werden kann. Sollten hieraus tatsächlich Ansprüche erwachsen, wären Zahlungen in der Regel an die Volljährige zu leisten.

      Eine Unterhaltsberatung für Unterhaltspflichtige sieht der Gesetzgeber leider noch nicht vor. In einigen Kreisen / Städten gibt es eine recht günstige öffentliche Rechtsauskunft, ansonsten bleibt nur die Eigeninformation oder die (teure) anwaltliche Beratung.
    • Hallo @Sievi2712,
      die einzige und wichtigste Frage an dieser Stelle: Existiert ein Unterhaltstitel?
      Wenn nein, kann die KM (zunächst) alle Unterhaltszahlungen einstellen.
      Auf das Konto des KV würde ich an dieser Stelle sowieso nicht(s) überweisen, wenn hier nicht ein (schriftliches) Einverständnis der volljährigen Tochter vorliegt.
      Im Ernstfall könnte(!) sich die volljährige Tochter darauf berufen, keinen Unterhalt von der KM erhalten zu haben.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift