Ich bin Vater von vier Kindern und von deren Mutter geschieden. Leider hat mir das deutsche Rechtssystem den Wunsch nach einem Wechselmodell nicht erfüllt, deshalb bin ich leider nur noch der Besuchsvater. Ich habe die Kinder zweimal unter der Woche und alle zwei Wochenenden. Zudem wie es üblich ist an der Hälfte aller Ferientage.
In der kommenden Woche beginnen bei uns die Herbstferien. Ursprünglich wären die Kinder am Freitag zu mir gekommen und wären zehn Tage geblieben. Nun hat eines meiner Kinder eine sogenannte „Augengrippe“. Meine Ex-Frau teilte mir mit, diese Erkrankung sei hochinfektiös, meldepflichtig und dauere drei Wochen. Er ist nun die restlichen Tage vom Unterricht befreit. Zudem soll er großen Abstand von den Familienmitgliedern halten und es müsse auf empfindliche Hygieneregeln geachtet werden.
Ich zahle regelmäßig und anstandslos Unterhalt zuzüglich Kosten für Mehrbedarf, Hobbies und privater Krankenversicherung. Mir bleiben also leider nicht die finanziellen Mittel für eine entsprechend große Wohnung. Ich habe nun angemerkt, so weh es mir im Herzen tut, denn ich liebe gerade diesen Jungen mehr als alles andere, ob es angesichts dieser Erkrankung nicht sinnvoller wäre, dass mich nur drei der vier Kinder besuchen, da sich die Kinder bei mir ein Zimmer teilen und die Wohnung auch sonst sehr eng ist. Ich befürchte also, hier Abstände und Hygiene nicht so einhalten zu können, wie der Arzt dies gefordert hat. Ich kann mir vorstellen, wie dies von Seiten meiner Exfrau zu großem Unmut geführt hat, mit dem üblichen Vorwürfe, ich würde meiner Pflicht nicht nachkommen. Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen, ob ich die SItuation tatsächlich so falsch einschätze.
In der kommenden Woche beginnen bei uns die Herbstferien. Ursprünglich wären die Kinder am Freitag zu mir gekommen und wären zehn Tage geblieben. Nun hat eines meiner Kinder eine sogenannte „Augengrippe“. Meine Ex-Frau teilte mir mit, diese Erkrankung sei hochinfektiös, meldepflichtig und dauere drei Wochen. Er ist nun die restlichen Tage vom Unterricht befreit. Zudem soll er großen Abstand von den Familienmitgliedern halten und es müsse auf empfindliche Hygieneregeln geachtet werden.
Ich zahle regelmäßig und anstandslos Unterhalt zuzüglich Kosten für Mehrbedarf, Hobbies und privater Krankenversicherung. Mir bleiben also leider nicht die finanziellen Mittel für eine entsprechend große Wohnung. Ich habe nun angemerkt, so weh es mir im Herzen tut, denn ich liebe gerade diesen Jungen mehr als alles andere, ob es angesichts dieser Erkrankung nicht sinnvoller wäre, dass mich nur drei der vier Kinder besuchen, da sich die Kinder bei mir ein Zimmer teilen und die Wohnung auch sonst sehr eng ist. Ich befürchte also, hier Abstände und Hygiene nicht so einhalten zu können, wie der Arzt dies gefordert hat. Ich kann mir vorstellen, wie dies von Seiten meiner Exfrau zu großem Unmut geführt hat, mit dem üblichen Vorwürfe, ich würde meiner Pflicht nicht nachkommen. Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen, ob ich die SItuation tatsächlich so falsch einschätze.