Anwalt berechnet Unterhalt falsch aufgrund falscher Angaben

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    • Hallo zusammen,

      TanjaW9 schrieb:

      Moin,
      [...]
      @Villa Bini schrieb, dass Beistandschaft besteht. Die zu Rate gezogene Anwältin (wegen der Unterhaltsreduzierung aufgrund der Autoschulden) ist vermutlich kostenschonend noch nicht mandatiert. Fraglich, ob das schon nötig ist...

      Gruß Tanja
      @bini hat - wenn ich alles richtig gelesen habe- keinen Anwalt zu Rate gezogen.
      Es war der KV der sich eine Anwältin genommmen hat und (so meine Auffassung) mit viel Trick's dieser (seiner) RA.-in sein Einkommen herunterrechnen läßt.

      TanjaW9 schrieb:

      Moin,
      eine Herabstufung um 2 Stufen ist in der 2. Stufe nicht mehr möglich.
      [...]
      Gruß Tanja
      Da hast Du @TanjaW9 wohl recht...
      "Am Ende" kommt es halt darauf an, welches bereinigte Einkommen zu Grunde gelegt wird.
      Das hier:

      Bini75 schrieb:

      [...]Das bereinigte Netto lt. Berechnung vom Jugendamt ist 2350 Euro, sein tatsächlicher monatlicher Netto-Lohn beträgt 2450,-€ zzgl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
      [...]
      läßt - wenn auch nur knapp - Stufe 3 der DDT zu und erlaubt eine Herabstufung um 2 Stufen.
      Am Ende ist es aber (fast) egal:
      Es wird auf eine Berechnung auf Grundlage des Mindestunterhaltes hinauslaufen und hier wird dann entsprechend der Altersstufen der Kinder gequotelt.
      Inwiefern dann fiktives Einkommen dazugerechnet (alternativ Nebenjob), oder aber der Selbstbehalt herabgesetzt wird (oder Beides), läßt sich zunächst schwer beurteilen.
      Ob die ehebedingten Schulden (weiterhin) angerechnet werden bleibt zumindest fraglich (wie lange stehen die schon im Raum?).
      Einerseits steht ja die (hoffentlich schriftlich vorhandene) Einlassung des KV, dass ein großer Teil dieser Schulden schon beglichen sind - 6000,- €), anderseits kann de KV ja nicht ewig diese Schulden unterhaltsmindernd in Abzug bringen.

      Was den Neukauf eines 20 000,- € teuren Autos via Kredit betrifft sehe ich es ganz und gar nicht so, dass dieser angerechnet werden könnte.
      Ein (altes) Auto für 6000,- € zu verkaufen, läßt zumindest den (vorsichtigen) Schluß zu, dass dieses noch gut fahrbereit war.
      Noch dazu, da dieses (verkaufte) Auto (Opel Zafia) von der Größe her bestens geeignet gewesen wäre die Umgänge komfortabel wahrzunehmen.
      Aber auch das ist nur meine(!) bescheidene Meinung.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Moin Kakadu,

      Kakadu59 schrieb:

      @bini hat - wenn ich alles richtig gelesen habe- keinen Anwalt zu Rate gezogen.
      das habe ich anders verstanden:

      Bini75 schrieb:

      Noch kurz was zum Zafira - das Auto wurde in der Ehe gekauft und auch tatsächlich von mir für die Kinder genutzt. Da aber der Kredit auf seine Mutter lief und ich keine Möglichkeit hatte, den Kredit auf mich umzuschreiben, habe ich ihm das Auto zurückgegeben.
      Er hat das Auto dann auch weiterhin 2 Jahre gefahren und mir dann immer vorgehalten, dass er ja komplett alleine dafür zahlen müsste. Bei der Scheidung hat er aber keinerlei Anstalten gemacht, dieses Auto zur Sprache zu bringen. Meine Anwältin meinte nur, dass er, auch wenn das Auto gemeinsam in der Ehe gekauft wurde und er es jetzt alleine fährt und unterhält, keinerlei Ansprüche an mich stellen könnte. Das hätte er tatsächlich im Rahmen der Scheidung erledigen müssen.
      Wir müssen auch nicht für jede Frage löhnen, die wir unserer Anwältin stellen. Warscheinlich "Treue-Rabatt" ;)

      Kakadu59 schrieb:

      Einerseits steht ja die (hoffentlich schriftlich vorhandene) Einlassung des KV, dass ein großer Teil dieser Schulden schon beglichen sind - 6000,- €), anderseits kann de KV ja nicht ewig diese Schulden unterhaltsmindernd in Abzug bringen.
      Das ist zu hoffen, aber selbst wenn nicht - der Kredit läuft über die Mutter (des Vaters) und wenn es da keine ordentlichen Unterlagen zu gibt, dann würde ich solche familiären Kredite ohnehin nicht einfach so weiter anerkennen...einem Fremdvergleich sollten die schon irgedwie standhalten können (also Vorlage des Kreditvertrages und der Ratenzahlungen durch Kontoauszug, wohlgemerkt des Vaters an die Mutter oder den Kreditgeber direkt...).
      Wenn hier der "Verdacht" des Verkaufs im Raum steht, dann aktuellen Steuernachweis vorlegen lassen (Abbuchung der KFZ-Steuer). Ggf. im Verfahren vortragen, dass ja verkauft sei - und die vermutete/vom Vater behauptete Verkaufssumme benennen - einfach Bestreiten reicht dann nicht mehr aus für den Vater.

      Kakadu59 schrieb:

      Was den Neukauf eines 20 000,- € teuren Autos via Kredit betrifft sehe ich es ganz und gar nicht so, dass dieser angerechnet werden könnte.
      Das sehe ich ganz genauso, das sind ja auch keine ehebedingten Schulden mehr.
      Und wenn die TO selbst kaum eigene Einkünfte zum Leben hat, kann der Vater auch keine (weitere) Rücksichtnahme von den Unterhaltsbedürftigen (den Kindern) verlangen.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      TanjaW9 schrieb:

      Moin Kakadu,

      Kakadu59 schrieb:

      @bini hat - wenn ich alles richtig gelesen habe- keinen Anwalt zu Rate gezogen.
      das habe ich anders verstanden:

      Bini75 schrieb:

      Noch kurz was zum Zafira - das Auto wurde in der Ehe gekauft und auch tatsächlich von mir für die Kinder genutzt. Da aber der Kredit auf seine Mutter lief und ich keine Möglichkeit hatte, den Kredit auf mich umzuschreiben, habe ich ihm das Auto zurückgegeben.
      Er hat das Auto dann auch weiterhin 2 Jahre gefahren und mir dann immer vorgehalten, dass er ja komplett alleine dafür zahlen müsste. Bei der Scheidung hat er aber keinerlei Anstalten gemacht, dieses Auto zur Sprache zu bringen. Meine Anwältin meinte nur, dass er, auch wenn das Auto gemeinsam in der Ehe gekauft wurde und er es jetzt alleine fährt und unterhält, keinerlei Ansprüche an mich stellen könnte. Das hätte er tatsächlich im Rahmen der Scheidung erledigen müssen.
      Wir müssen auch nicht für jede Frage löhnen, die wir unserer Anwältin stellen. Warscheinlich "Treue-Rabatt" ;) [...]
      Gruß Tanja
      Diesen Satz hatte ich (rot unterstrichen zusätzlich markiert) zeitlich in den Kontext der Scheidung verortet.
      Ob Du (oder ich) recht hast oder nicht sagt "... uns gleich das Licht..." ;) oder aber @bini
      Gruß Kakadu59
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    • Hallo

      Er ist schon in der niedrigsten Stufe der DDT angekommen.

      Ich bin in einem Gesprächskreis für Trennungen bei der Caritas und dort ist meine Anwältin beratend tätig - sie hatte mich auch durch die Scheidung begleitet.

      Für den Verkauf des Zafira habe ich die Aufstellung des Restkredites und den Vertrag über den Verkauf - sollte als Beweismittel ausreichen.

      Da ich nicht denke, dass er freiwillig den Unterhaltstitel höher als von der Anwältin berechnet unterschreibt, wird mir hier nur der amtliche Weg übrig bleiben.
      Ich fühle mich von ihm inzwischen ausgenutzt und hintergangen. Daher bin ich auch nichtmehr bereit hier zurückzustecken. Das habe ich in den letzten 2 Jahren genug gemacht und immer auf ihn dabei Rücksicht genommen.
    • Hallo Bini,

      also entweder beantragst Du nun wieder Unterhaltsvorschuss (wenn Eure UV-Kasse rumschlunzt, sollte das nicht Dein Problem sein.) Da bekommst Du insgesamt mehr als die 900 Euro.
      Oder Du beendest die Beistandschaft und lässt durch Deine Anwältin im vereinfachten Verfahren den Mindestunterhalt gerichtlich festsetzen. Macht der Vater detaillierte Einwendungen, geht die Anwältin ins ordentliche Verfahren über. Das weiß die aber sicher genauer/besser.

      Gruß Tanja
    • Hallo,
      nur mal quergedacht... und mal losgelöst von der Rechtsgrundlage, dass die KM Anspruch auf 4 dynamische Unterhaltstitel hat (da 4 Kinder)

      (Theoretisch) davon ausgehend, dass der betroffene KV (auf Grund seiner festgestellten Einkommenssituation) leistungsfähig wäre, Unterhalt in Höhe von 1100,- € (in Sume) zu leisten, er aber "nur" 900,- € (in Summe) titulieren lassen würde...
      Das bedeutet doch zunächst nichts anderes, als dass der KV über den titulierten Unterhalt gepfändet werden kann , aber mit den restlichen 200,- € (= Differenz zu seiner berechneten Leistungsfähigkeit) in Verzug wäre...

      PS. Da die KM ja Anspruch auf 4 einzelne Unterhaltstitel hat, müßte der KV ja hier (bei Titulierung von weniger Unterhalt, als seiner Leistungsfähigkeit entsprechend) entweder alle 4 Titel herabsetzen oder aber einzelne Kinder bevor- bzw. benachteiligen...(Stichwort Quotelung)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu,

      wenn 1100 tituliert sind und nur 900 gezahlt werden, laufen jeden Monat Rückstände von 200 Euro auf.
      Wenn man sich da auf (zu) sicherer Seite wähnt, weil ja Tituliertes der Verjährungsfrist von 30 Jahrrn unterliegt, hat man die Rechnung ohne den Wirt die Verwirkung gemacht.
      Man muss in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen zu erkennen geben, dass man eben gerade nicht auf die Rückstände verzichtet.
      So zumindest mein derzeitiger Wissensstand.

      Und ja, würde der Vater einen Mangelfall titulieren lassen wollen, müsste der Betrag von 900 nach Quote zum Mindestunterhalt je Kind festgelegt werden.
      Ich glaube nicht, dass der Urkundsbeamte im JA da mitspielt. Ein Notar vermutlich schon...

      Gruß Tanja
    • Hallo,
      auch wenn es hier nicht ganz reinpasst:
      Es gibt ja schon Unterhaltspflichtige, deren Einkommen - warum auch immer - großen Schwankungen unterworfen ist.
      Aber auch eine längere Krankheit ist zB. so ein Situation, aber auch Selbstständige, die einkommenstechnisch dem Marktgesetzen unterliegen haben schnell Probleme, den (hoch) titulierten Unterhalt zu zahlen...
      Aus diversen (angelesenen) Erfahrungen wird diesen Unterhaltspflichteigen geraten, nur das titulieren zu lassen, zu dem sie tatsächlich in der Lage sind/ wären.
      Im Übrigen wird eben auch dazu geraten, den berechneten Unterhalt zu zahlen, wenn es die finanzielle Situation zuläßt.
      Ich gebe zu, dass dies eine Gratwanderung ist, aus meiner Sicht aber ein durchaus gangbarer Weg. Vermeidet er doch, dass der Unterhaltspflichtige in eine finanzielle Schieflage gerät.
      Komischerweise ist das ja im Familienverbund kein Problem...: der (zB.) alleinverdienende KV wird (länger) krank: bedeutet für alle Familienmitglieder zunächst: es ist weniger Geld da, der berühmte "Gürtel" muß "enger geschnallt" werden....
      Bei Unterhaltstiteln ist alles einfach nur noch ein Problem: da ist (u.U.) kein Geld da, um ihn zu bedienen und andersrum ist kkein Geld da, den abändern zu lassen (wenn die Gegenseite sich querstellt- und das tut die mit ziemliche Sicherheit, wenn sie doch zuvorderst auf die titulierte Summe besteht...)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Ach Tanja, hast Du wieder Dein "ich kotze mich mal wieder aus"-Tag? Musst Du wirklich immer nur rumätzen, wenn ich was schreibe?

      Ja, es wird bestimmt auch JÄ geben, die sich auch davon nicht irritieren lassen, aber in einigen Fällen kann mein Tipp vielleicht was bringen? Warum sollte ich diesen Tipp dann nicht geben?
    • weil die Themenstarterin gar nicht zur Titulierung muss - wem also sollte Dein Tipp hier nützen?
      Den Vätern, die von außen mitlesen und - nicht zu Unrecht - Angst haben, dass derartiges Verhalten (also nicht abwimmeln lassen und auf Verschriftlichung der Verweigerung bestehen) vom Jugendamt/der Km oder wer sich sonst noch so berufen fühlt angeblich nur das Kindswohl im Blick zu haben, durch irgendwelche andere "Gemeinheiten" abgestraft wird?
    • Hallo Kakadu,

      Kakadu59 schrieb:

      Komischerweise ist das ja im Familienverbund kein Problem...: der (zB.) alleinverdienende KV wird (länger) krank: bedeutet für alle Familienmitglieder zunächst: es ist weniger Geld da, der berühmte "Gürtel" muß "enger geschnallt" werden....
      es ist ja selbst im ehemaligen - also aufgelösten - Familienverund kein Problem, wenn beide Erwachsene sich so verhalten und ihre ehemalige Beziehung klären können, ohne andere Personen oder "Hilfsmittel" dafür zu benutzen.
      Ich habe nie einen Titel erstellen lassen und kann mit dem Ex alles gut lösen - wir helfen uns auch jetzt noch gegenseitig wenn "Not am Mann" (oder Frau ;o)) ist.
      Zum Problem wird es immer dann, wenn mindestens einer über den Weg Unterhalt irgendwas versucht zu kompensieren...

      Kakadu59 schrieb:

      Bei Unterhaltstiteln ist alles einfach nur noch ein Problem: da ist (u.U.) kein Geld da, um ihn zu bedienen und andersrum ist kkein Geld da, den abändern zu lassen (wenn die Gegenseite sich querstellt- und das tut die mit ziemliche Sicherheit, wenn sie doch zuvorderst auf die titulierte Summe besteht...)
      Na klar, das kennst Du (und "wir") auch aus eigener Erfahrung - wenn der Titel unbefristet ist und das Kind 18 wird, kommt es bestimmt in einigen Fällen zur übereinstimmenden Abänderung außerhalb des Gerichts.
      Da, wo die Beziehung zum Kind durch Interaktionen des Betreuenden in der Vergangenheit belastet ist, wird auch die Abänderung eines Titels zum Problem.
      Die Betreuenden (und die so beeinflussten Kinder) geben gern kund und zu wissen, dass der bisher unterhaltszahlende Elternteil ja selbst schuld sei (wenn man Glück hat, wird das so offen ausgesprochen - vermutlich tendiert der Großteil der verweigernden Kinder einfach so, wie sie es lange gelernt haben: mit Verweigerung).
      Lösungsmöglichkeiten? Vielleicht hilft ein Blick in andere Länder - wie handhaben die das?

      Ich finde es gut - um mal den Bogen zu @Bini75 zu spannen - dass sie versucht, das Thema so anzupacken, dass sie von den Anrechten der Kinder (auf Mindestbedarf) ein Stück abrückt. Nun muss nur noch auf Seiten des Vaters ein Stück Kompromiss dazu kommen - dann bliebe den Kindern in der Zukunft einiges erspart.

      Gruß Tanja
    • Clausutis schrieb:

      Moin,

      zur Klarstellung: Eine Urkundsperson im JA muss das beurkunden, was gewünscht wird, aber gleichzeitig auch über die rechtlichen Konsequenzen belehren (z.B. was bei Nichtannahme der Urkunde passiert).
      heisst das, Ich könnte die Urkunde auch ablehnen, wenn sie nur auf 900 Euro ist?

      TanjaW9 schrieb:




      Ich finde es gut - um mal den Bogen zu @Bini75 zu spannen - dass sie versucht, das Thema so anzupacken, dass sie von den Anrechten der Kinder (auf Mindestbedarf) ein Stück abrückt. Nun muss nur noch auf Seiten des Vaters ein Stück Kompromiss dazu kommen - dann bliebe den Kindern in der Zukunft einiges erspart.

      Gruß Tanja
      Tja, das ist der springende Punkt. Der Vater ist keineswegs kompromissbereit. Das hat die Vergangenheit gezeigt. Und wenn irgendwas nicht läuft wie er es wünscht, dann sind immer die anderen Schuld.
      Ich musste in der Vergangenheit Dinge mir anhören, das ist echt weg von der Realität.
      Das geht los mit, wenn ich das Jugendamt ihn verklagt, dann muss er ja alles verkaufen und unter der Brücke wohnen oder auch Mal mit, dann Zahl ich halt das was das Jugendamt fördert und kann die Kinder nicht mehr holen, sie hätten es ja bei mir gut

      Heute hat er übrigens den Termin, Mal gespannt, wann ich was höre.