Anwalt berechnet Unterhalt falsch aufgrund falscher Angaben

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    • Anwalt berechnet Unterhalt falsch aufgrund falscher Angaben

      Hallo erstmal,

      kurz zur Situation.
      Getrennt seit 09/2017, geschieden seit 04/2019, 4 Kinder im Alter von 10-14 leben bei mir und sind alle 14 Tage und hälftige Ferienzeit beim Papa.
      Das 2016 gemeinsam gekaufte Zafira verblieb bei ihm, da es über seine Mutter finanziert war und der Kaufvertrag auch über sie gelaufen ist.
      Umgang erfolgt regelmäßig und ohne weitere Probleme. Von mir wurde dem Kindsvater zugesagt, dass er gerne nach kurzer Rücksprache ein oder mehrere Kinder außerhalb der vereinbarten Zeiten holen kann, was er zu Geburtstagen regelmäßig macht, sonst aber eher selten.
      Unterhalt war seit der Trennung schwierig.
      Der Unterhalt wurde vom Jugendamt im Oktober 2017 mit 980 Euro berechnet.
      Januar 2018 wurde vom KV eine Neuberechnung aufgrund Steuerklassenwechsels beantragt. Der Unterhalt wurde dann im April auf 700 Euro herabgesetzt, mit dem Hinweis, dass es nach 12 Monaten zu einer erneuten Prüfung kommt, da zur Berechnung nur 1 Gehaltsnachweis mit dem Aktuellen Gehalt vorlag. Diese Berechnung kam dann auch und es wurde aufgrund seines Verdienstes in den vorangegangenen 12 Monaten festgestellt, dass er rückwirkend ab Januar 2018 (weil alte Berechnung ja nur vorläufig) 1250,- Euro Unterhalt zu leisten hätte. Dieser Aufforderung kam er erst im Oktober 2019 nach und auch da überwies er nur 1000,- Euro. Ausserdem eröffnete er mir, dass er - sollte ich auf die 1250 Euro bestehen, er die Kinder in Zukunft nicht mehr nehmen könne, da er es sie dann nicht mehr durchfüttern und bei sich übernachten lassen könne aufgrund des wenigen Geldes, dass er hätte. Wir sprechen hier übrigens von einem monatlichen Nettolohn von 2450 Euro.
      Außerdem würde er ja noch das in der Ehe angeschaffte Auto finanzieren und diesen Kredit vom Unterhalt abziehen (was das Jugendamt ihm verweigere, da der Kredit auf seine Mutter lief).

      Im August ist er übrigens noch mit seiner Lebensgefährtin zusammengezogen.

      Im November kam dann eine Mail von ihm, in der er mir mitteilte, dass er das gemeinsame Auto nun verkauft hätte für 6000,- Euro und hier noch 1700 Euro offen wären. Das Auto wieß laut Händler altergemäße Nutzungs und Gebrauchsspuren auf (BJ 2011). Diese Aussage wird später noch interessant. Im Gegenzug kaufte er sich dann aber einen Ford Focus als Jahreswagen - schließlich bräuchte er ein Auto um zur Arbeit zu kommen (zu der er früher immer mit der Bahn gefahren ist) und um die Kinder zu holen.

      Im Januar kam dann von ihm die Aussage, daß er den Unterhalt Anwaltlich prüfen lassen wollte - was dann leider erst im September erfolgte. Da ich um ein gutes Verhälnis bemüht war, habe ich nichts weiter unternommen und gehofft, dass er endlich in die Gänge kommt.

      Jetzt hat der Anwalt aber einen Unterhalt von 900 Euro ausgerechnet, weil ihm unter anderem auch falsche Aussagen vorlagen.
      Zum einen lässt der KV hier angeblich vereinbarte 4 Zusatztage pro Monat vom Umgang abziehen, die er aber gar nicht wahrnimmt.
      Zum anderen wird noch folgendes abgezogen:
      Ford Focus mit einer monatlichen Rate von 166,- Euro
      Fahrtkostenpauschale zur Arbeit 150,- Euro
      und der in der Ehe gemeinsam gekaufte Wagen mit 114 Euro - Ratenlaufzeit bis Oktober 2026 - hier wird es dann interessant.
      Zum einen gibt es dieses Auto, wie schon oben erwähnt wird, nicht mehr und zum anderen dürfte es hier einen Kredit in der besagten Höhe gar nicht mehr geben. Wenn ich hier die Raten zusammenzähle, komme ich hier auf 8200 Euro - das wäre die komplette Summe, die im Okt. 2019 noch für das Auto offen war - das dürfte aber ja nicht sein, da der Wagen ja 6000,- Euro gebracht hat und lt. Aussage KV nur noch 1700 Euro offen waren.
      Weiterhin wird hier angegeben, dass das Auto einen vollständig eingetretenen Schadendsfall hätte und daher verkauft werden musste, da ein fahrtaugliches Fahrzeug benötigt würde. Wie aber kann es sein, dass der Händler nur altersgemäße Schäden angibt und für ein angelichen Totalschaden 6000 Euro zahlt. Wohlgemerkt war das Auto danach regulär im Verkauf.

      Der Rückstand vom Jugendamt wäre nur dann rechtens, wenn es hierzu in der Vergangenheit eine Unterhaltsforderung überhaupt gegeben hätte, was ihren Angaben zur Folge nicht der Fall gewesen wäre.
      Täusche ich mich hier? Ich dachte eigentlich, dass das Schreiben vom Jugendamt an ihn eine Aufforderung zur Zahlung gewesen wäre. Immerhin war dort auch regelmäßig von der Aufforderung zur Zahlung und zur Einrichtung eines Unterhaltstitels die Rede.

      Ich bin ehrlich gesagt stocksauer - ich war wirklich gutmütig und habe ihm wirklich nie versucht zu schaden - selbst die Rückstandsberechnung für 2018 habe ich vom Jugendamt nicht durchführen lassen, obwohl sie mich gedrängt hatten.
      Aber jetzt herauszufinden, dass ich offensichtlich belogen werde (Zafira) und das auch noch verharmlost wird, bzw. sich versucht wird herauszuwinden, dass für den Zafira-Kredit noch 15000 Euro auszulösen gewesen wäre, obwohl er mir selbst die noch offene Kreditsumme geschick hat, das haut meiner Meinung nach dem Fass den Boden aus.

      Jetzt will er natürlich so schnell wie möglich die 900 Euro titulieren lassen (die ja aber offensichtlich unter falschen Infos der ANwältin entstanden sind) und ich sitze hilflos da.
      Meine Beistandschaft vom Jugendamt möchte die Titulierung abwarten und dann eine Änderungsklage auf die ursprüngliche Summe anstreben. Sie ist übrigens auch ziemlich angesäuert, da sie der Meinung ist, dass er Spielchen treibt. Auf die Titulierung möchte sie nur deshalb warten, da er das in der Vergangenheit immer verweigert hat und wir jetzt zumindest mal was in der Hand hätten.

      Noch kurz was zum Zafira - das Auto wurde in der Ehe gekauft und auch tatsächlich von mir für die Kinder genutzt. Da aber der Kredit auf seine Mutter lief und ich keine Möglichkeit hatte, den Kredit auf mich umzuschreiben, habe ich ihm das Auto zurückgegeben.
      Er hat das Auto dann auch weiterhin 2 Jahre gefahren und mir dann immer vorgehalten, dass er ja komplett alleine dafür zahlen müsste. Bei der Scheidung hat er aber keinerlei Anstalten gemacht, dieses Auto zur Sprache zu bringen. Meine Anwältin meinte nur, dass er, auch wenn das Auto gemeinsam in der Ehe gekauft wurde und er es jetzt alleine fährt und unterhält, keinerlei Ansprüche an mich stellen könnte. Das hätte er tatsächlich im Rahmen der Scheidung erledigen müssen.

      Hui, ganz schön lang geworden und hoffentlich versteht ihr das alles. Wenn nicht, bitte nachfragen.

      Mein Problem ist jetzt, dass ich echt nicht weiß, was ich machen soll. Zum Anwalt gehen, meinen Ex androhen, das ich zum Anwalt gehe, wenn er nicht mind. den Kredit vom Zafira da raus lässt, oder auf das Jugendamt vertrauen.
      Oder hat am Ende die Anwältin doch richtig gerechnet?

      LG
      Nina
    • Das Jugendamt kann es doch ausrechnen bzw. ist schon involviert.

      Hast du dich überhaupt schon mal mit einer Unterhaltsberechnung auseinandergesetzt? Abzugsformen, Altersvorsorge, ehebedingte Aufwendungen, berufliche Aufwände.
      2.450,- Nettolohn und er soll 1.250,- Unterhalt leisten?

      Nochmal: lass das Jugendamt rechnen und dir alle Unterlagen geben bzw. umgekehrt.

      Ohne jetzt die genauen Umstände zu wissen:

      Umgangstage abziehen geht nicht.
      Der Ford Focus ist sein Ding
      Kreditrate Zafira soll er nachweisen auch als ehebedingte Aufwendungen
      Fahrtkostenpauschale wäre ja die Höchstpauschale für pauschal berufsbedingte Aufwendungen, das passt aber nicht mit 5% vom Netto, dann müsste er ja mindestens 3.000,- netto haben.

      Wenn du meinst, dass dir bzw. den Kindern mehr zusteht, wirst du nicht umhin kommen, dies gerichtlich einzuklagen, wenn er es anders sieht. Völlig unabhängig, ob da ein Titel besteht oder nicht. Der Titel ist nur dafür gut, dass du bei Zahlungsverzug sofort Mittel zur Durchsetzung hast, eine Anerkennung deinerseits ist es nicht.
    • Hallo Bini75
      Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum. Du schreibst das Dein Ex Mann einen Nettolohn unbereinigt von 2450 € hat. Wenn man das bereinigt um die 150 € KM Pauschale sind wir bei einem anrechenbaren Einkommen von 2300 € und somit der 2 Stufe der DDT. Jetzt wird es ein wenig haarig. Da die DDT nur auf 2 Unterhaltsberechtigten basiert wird bei 4 Unterhaltsberechtigten um eine Stufe der DDT herabgestuft, so das wir jetzt bei einem anrechenbaren Einkommen von 1900 € sind aus diesem wird dann die Unterhaltshöhe für die Kinder berechnet. Ich habe jetzt einfach mal die Tabelle von 2020 genommen und Kind 1 - 4 in die Stufe von 11 - 17 Jahren genommen, so das nach abzug des halben Kindergeldes ein Zahlbetrag rauskommen würde von 1580 € . Da Dein Ex Mann aber noch einen Selbstbehalt von 1160 € hat kommen wir in den Bereich der Mangelfall Berechnung. Heißt die Verteilungsmasse ist 2300 € - 1160 € = 1140 € zu verteilende Masse. Was heißt das diese 1140 € auf eure 4 Kinder zu verteilen sind, also bleiben pro Kind 285 € . Das ist jetzt aber nur eine grobe Rechnung und die ändert sich noch weil ja ab dem 3 Kind ein erhöhtes Kindergeld gezahlt wird und ich weiß jetzt nicht wir hoch das ist. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

      LG Hugoleser
    • Hallo und herzlich willkomen im Forum auch noch von mir Bini,

      wenn Du Beistandschaft beim Jugendamt beantragt hast, warum überlässt Du denen nicht ihre Aufgabe?
      Ich bin etwas irritiert, dass Du Dich hier darüber beschwerst, dass der Vater mit einem monatlichen Netto von 2450 (noch nicht bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen und eine eventuelle Altersabsicherung, oder?) nicht freudestrahlend 1250 Euro zahlt.
      Ich halte diese Berechnung bzw. das Ergebnis (ermittelt durch das JA?) weder für gerecht, noch für richtig.
      Dass die Jugendämter vielfach zuungunsten der (meist) Väter berechnen ist eigentlich allgemein bekannt.
      Für mich fehlt - trotz des Umstandes, dass es erst mal allein auf das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ankommt - noch eine Angabe über Deine berufliche und finanzielle (Einkommen und Vermögen) Situation, da ich der Meinung bin, dass der Unterhalt von Eltern immer ein Gesamtpaket darstellt und der Vater je nach Deiner Lage ggf. auch eine Entlastung fordern könnte.
      Wenn Du Dich dann darüber echauffierst, dass der Vater die Schulden für das Auto noch versucht von seinem unterhaltspflichtigen Einkommen abzusetzen, dann habe ich nur noch wenig Verständnis für Deine Wut.
      Du erwartest, dass er den vollen Unterhalt zahlt und dann auch noch die Kosten des - üblichen - Umgangs allein übernimmt - weil abziehen darf er sie nicht.

      Deine Anwältin hat übrigens nicht recht, was den Abzug von ehelich bedingten Schulden angeht.
      Beim Kindesunterhalt können sehr wohl solche Schulden berücksichtigt werden, da findet vor Gericht dann eine Einzelfallentscheidung statt unter dem Gesichtpunkt Interessen des Pflichtigen, der Bedürftigen und der Gläubiger. Wenn Dein Ex-Mann hier Vortrag halten könnte, wie Deine finanzielle Situation ist und dass er ein Auto tatsächlich benötigt, könnte ein Gericht durchaus den Abzug zulassen.

      Ob Du oder die Beistandsbearbeiterin da Spielchen sehen, kann ich nicht beurteilen. Ich kann Dir jedenfalls versichern, dass auch Kinder im "nur" Umgang Geld kosten (Lebensmittel, vielleicht sogar eigenes Zimmer bzw. zusätzliches Zimmer und Unternehmungen).
      Ich würde mich mit den Ex an den Tisch setzen und die Lage offen und ehrlich besprechen und eine Unterhaltsvereinbarung treffen. So haben wir das immer gehandhabt und werden das auch - fernab irgendwelcher JA oder Gerichte - weiterhin machen. Ggf. kann man ja auch einen Anwalt mit Mediationsausbildung aufsuchen.


      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Bini75 schrieb:

      Ausserdem eröffnete er mir, dass er - sollte ich auf die 1250 Euro bestehen, er die Kinder in Zukunft nicht mehr nehmen könne, da er es sie dann nicht mehr durchfüttern und bei sich übernachten lassen könne aufgrund des wenigen Geldes, dass er hätte. Wir sprechen hier übrigens von einem monatlichen Nettolohn von 2450 Euro.

      Sollte er den Unterhalt von 1250€ zahlen müssen, dann bleiben ihm noch 1200€.

      Davon muss er aber noch Aufwendungen zur Arbeit, und anrechnungsfähige Schulden zahlen.

      Viel bleibt ihm dann wirklich nicht.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • hallo,

      Das von dir genannte netto ist auf Basis der steuerklasse 1? Und er bekommt 12 Monate das gleiche Gehalt ohne weitere
      Dinge wie z. B. Jahressonderzahlung etc.?

      Dann dürfte der Unterhalt für die Kinder nicht so hoch ausfallen.

      Was das Auto angeht, das alte gehörte offiziell der Mutter. Und das neue ihm. Diese Kosten werden eigentlich über die berufsbedingten Aufwendungen abgegolten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie
      ich habe weiter oben einmal grob gerechnet, auf Basis der dürftigen Angaben in welchem Alter welches Kind ist und dem angegebenen Netto. Nach Abzug der 150 € für den Arbeitsweg?, bleiben noch 2300 € . Damit kommt man durch die 4 Kinder mit der Herabstufung um 1 Stufe in den Bereich Stufe 1 DDT und Mangelfallberechnung. Wenn der KV dann wie Tanja meint darauf besteht, das Bini ihr Einkommen offenlegt, dann liegt es durchaus im Bereich des Möglichen, das das FG noch weitere Abzüge zulässt.

      LG Hugoleser
    • AnnaSophie schrieb:

      Und er bekommt 12 Monate das gleiche Gehalt ohne weitere
      Dinge wie z. B. Jahressonderzahlung etc.?
      Hallo Sophie,

      ich gehe davon aus, dass das Jugendamt (Beistandschaft) schon evenutelle Sonderzahlungen eingerechnet hat in die 2450 monatlich - nach Steuerklassenwechsel im Jahr nach der Trennung und anschließender Neuberechnung April(?) 2019

      Bini75 schrieb:

      Der Unterhalt wurde vom Jugendamt im Oktober 2017 mit 980 Euro berechnet.
      Januar 2018 wurde vom KV eine Neuberechnung aufgrund Steuerklassenwechsels beantragt. Der Unterhalt wurde dann im April auf 700 Euro herabgesetzt, mit dem Hinweis, dass es nach 12 Monaten zu einer erneuten Prüfung kommt, da zur Berechnung nur 1 Gehaltsnachweis mit dem Aktuellen Gehalt vorlag. Diese Berechnung kam dann auch und es wurde aufgrund seines Verdienstes in den vorangegangenen 12 Monaten festgestellt, dass er rückwirkend ab Januar 2018 (weil alte Berechnung ja nur vorläufig) 1250,- Euro Unterhalt zu leisten hätte.
      rückwirkend (auf Jan 2018) würde ich auch bezweifeln - auch wenn das JA meint, es sei ja nur vorläufig erfolgt...

      Gruß Tanja
    • danke für eure zahlreichen Antworten.

      Das bereinigte Netto lt. Berechnung vom Jugendamt ist 2350 Euro, sein tatsächlicher monatlicher Netto-Lohn beträgt 2450,-€ zzgl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

      Ich glaube, hier haben mich einige falsch verstanden, bzw. ich habe mich nicht richtig ausgedrückt.
      Mir gehts nicht um die 1250 Euro, die er lt. Jugendamt zu zahlen hat.
      Ich kam mit den 1000,- Euro jeden Monat klar und es war für mich ok. Er wollte sich das von der Anwältin quasi bestätigen lassen, kommt aber jetzt durch die (meiner Meinung nach) falsche Einberechnung des Zafiras auf nur noch 900 Euro.

      Die ehebedingten Schulden existieren in Wirklichkeit nur noch in Höhe von 1700 EUro (Stand Oktober 2019) - die restlichen 6000 Euro sollten eigentlich bereits durch den Verkauf des Zafiras abgegolten sein, bzw. mein Ex hatte mich in dem Glauben gelassen, dass der Kredit für den Zafira beglichen ist und nun wird er mir als komplett wieder vorgehalten. Wie gesagt, er hat das Auto - das damals eine Restkreditzumme von 7.700 Euro hatte, für 6000 euro verkauft. Und jetzt hat er sich von der ANwältin einen Kredit über genau dieses Autos in Höhe von 8200,- Euro inkl. Zinsen mit in den Unterhalt einberechnen lassen.
      ZUSÄTZLICH dazu noch den Kredit über sein neues Auto (Ford Focus, BJ 2018) mit einer Kreditrate von 166,- Euro.

      Mir geht es aktuell wirklich nur um die 114,- Euro, die er sich hier für den Zafira, den es eben nicht mehr gibt, bzw. den es (wenn ich die Raten von 114,- Euro nehme) nur noch in Höhe von von knapp 700 Euro geben dürfte, zusätzlich zu Fahrkosten und neuem Auto anrechnen lässt.

      Ich bin der Meinung (und auch das Jugendamt), dass er sich nur diesen und die Fahrtkosten oder sogar nur die Fahrtkosten abziehen dürfte von den Unterhaltszahlungen.

      So kämen wir wieder auf die Zahlung von 1000,- Euro, das wäre zwar immer noch weit unter dem, was er eigentlich zahlen müsste aber es wäre für mich ok.

      Ich selbst muss aktuell noch von Wohngeld und meinem kleinen GEhalt leben. Durch die Kinder habe ich lange keinen Job gefunden und habe nciht wirklich viel verdient. Aktuell mache ich eine Ausbildung und muss noch 3 Jahre damit aus kommen. Ein neues Auto habe ich z.B. auch gebraucht, aber ich kann und will mir keinen Jahreswagen leisten. Ich bin mit meinem 10 Jahre alten Kombi glücklich und hätte es nicht eingesehen, viel mehr Geld für ein Auto auszugeben.

      Er hat schon während unserer Ehe oftmals über unsere Verhältnisse gelebt und uns so das ein oder andere Mal in Geldnot gebracht. Er kann absolut nicht mit Geld umgehen.


      Die Rückforderung vom Jugendamt habe ich nicht berechnen lassen - das Jugendamt hat ihm lediglich die Aufstellung geschickt, was ich fordern könnte. Will ich aber nicht, da ich weiß, das er es eh nicht zahlen könnte.

      Ich kann mich nur wiederholen. Für mich wäre eine Zahlung von 1000,- Euro völlig in Ordnung. Das wäre von meiner Seite aktzeptabel. Und ihm blieben gute 1450 Euro. Aber ich sehe es nicht ein, dass die Kinder die Leidtragenden sind, nur weil er nicht mit seinem Geld umgehen kann. Er leistet sich ein neues Auto von fast 20.000 Euro auf Raten und beschwert sich dann bei mir, dass ihm das Geld nicht zum leben reicht, weil er mir soviel Unterhalt zahlen muss.
    • Hallo Bini
      Ich bin froh das Du mit dem Geld was er als Unterhalt zahlt zufrieden bist. Wie ich Dir weiter oben schon einmal grob vorgerechnet habe bleibt bei einer Mangelfanllberechnung nicht wirklich viel pro Kind. Wenn er noch ehebedingte Schulden in Anrechnung stellen will, denke ich mal das er das nachweisen muss ( ich weiß der Kreditgeber ist seine Mutter und Papier ist geduldig) und wie Tanja und AnnaSophie oben schon schreiben gehe ich auch davon aus das die Kreditkosten schon durch die Fahrtkostenpauschale abgegolten sind und das würde ich auch so klar kommuniziern.

      LG Hugoleser
    • Hugoleser schrieb:

      Hallo Tanja
      Ich gehe mal davon aus das bei einer Nachforderung rückwirkend ab Januar 18 die Einrede der Verjährung greift, oder irre ich mich da.

      LG Hugoleser
      Hallo Hugoleser,
      ich gehe davon aus, dass der Vater gar nicht wirksam in Verzug gesetzt ist ab Januar 2018, sondern erst vom Zeitpunkt aus, als das JA ihn zur erneuten Gehaltsoffenlegung inkl. Belege aufgefordert hat (April 2019?). Wäre ja fein für die Unterhaltsbedürftigen, können sie oder jemand Beauftragtes für sie nach Gutdünken den Unterhalt höher fordern.
      Durch die 2 Jahresfrist des 1605 (2) BGB sollen aber die Unterhaltsverhältnisse einer Stabilisierung unterworfen sein. Reicht ja schon, dass fast jedes Jahr die Düsseldorfer Tabelle mit den Unterhaltsbeträgen angepasst wurde, der Selbstbehalt der Pflichtigen aber 5 Jahre nicht...

      @Bini75
      dann nimm das, was das JA ausgerechnet hat als "Höchstdrohung" und biete ihm an, wenn er die 1000 zahlt (und auch titulieren lässt - dazu müsste aber berechnet werden, was je Kind von den 1000 auf jedes einzelne entfällt), auf die weiter gehende Beträge bis zur Neuberechnung (April 2021 - dann sind die 2 Jahre wieder rum) zu verzichten.
      Wenn er sich nicht darauf einlässt, solltest Du überlegen, ob Du nicht mehr Geld bekommst, wenn Du Unterhaltsvorschuss beantragst (hab ich jetzt nicht ausgerechnet - da bekommst Du ja nur den Mindestunterhalt abzüglich gesamtes Kindergeld...). Sollte auch das nicht der Fall sein, dann musst Du wohl einen Anwalt den Mindestunterhalt (im vereinfachten Verfahren, vielleicht würde das ja auch das JA-die Beistandschaft machen?) einklagen lassen.

      Gruß Tanja

      P.S. was ihr da mit eurem/Deinem/seinem Auto veranstaltet, ist mir eigentlich egal - ich habe damals das von mir finanzierte Auto beim Ex gelassen...sind doch nur Gegenstände... mir ist ein gutes Verhältnis zum Ex und zu meinen Kindern sogar mehr wert als so ein dämliches Auto

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 ()

    • TanjaW9 schrieb:



      P.S. was ihr da mit eurem/Deinem/seinem Auto veranstaltet, ist mir eigentlich egal - ich habe damals das von mir finanzierte Auto beim Ex gelassen...sind doch nur Gegenstände... mir ist ein gutes Verhältnis zum Ex und zu meinen Kindern sogar mehr wert als so ein dämliches Auto
      Letzten Endes war es mir auch egal - zumal das Auto ja eigentlich verkauft war und die Info damals an mich ging, dass der Kredit (über 7700 Euro) ausgelöst wurde und nur noch ein Rest von 1700 Euro geblieben ist.
      Jetzt taucht dieser Kredit aber plötzlich wieder in der Unterhaltsberechnung auf - da frag ich mich, wo sind die 6000 Euro aus dem Verkauf geblieben?
    • Wohl eher für das neue Auto.
      Möbel hat er mit der neuen Freundin, mit der er letztes Jahr im August zusammengezogen ist geholt. Und selbst wenn er das Geld für neue Möbel genommen hätte, fände ich es dennoch nicht in Ordnung, weiterhin Kreditraten für das Auto vom Unterhalt abzuziehen. Wir reden wohlgemerkt auch von 2 Autos, für die er Kreditraten vom Unterhalt abzieht. Und davon, dass er mir im letzten Herbst bezüglich des Kredites vom Auto was anderes gesagt hat, als jetzt auf Papier steht.
    • Hallo Bini,

      was interessiert Dich denn das dämliche Auto? Warum willst Du Dich darüber mit dem Ex streiten?
      Wenn es vors Gericht ginge, müsste er auf Aufforderung alles belegen/nachweisen.
      Spätestens da flögen irgendwelche "Spielchen" auf.
      Bis dahin freundlich aber konsequent: die Schulden interessieren Dich nicht und Du bestehst auf den Mindestunterhalt bzw. die 1000 Euro.
      Sollte er sich bis zum 30.9. nicht zur Zahlung bereit erklären und spätestens 14 Tage später einen Titel vorlegen, wirst Du Deine Interessen anders durchsetzen.

      Das sind doch Nebenkriegsschauplätze, die da eröffnet werden.

      Gruß Tanja
    • Hugoleser schrieb:

      Hallo Bini75
      [...] Da die DDT nur auf 2 Unterhaltsberechtigten basiert wird bei 4 Unterhaltsberechtigten um eine Stufe der DDT herabgestuft, [...]

      LG Hugoleser
      Nur mal auf die Schnelle:
      es wird in dem Fall (4 Kinder = 4 Unterhaltsberechtigte) um 2 Stufen zurückgestuft....
      Falls die KM ebenfalls unterhaltsberechtigt wäre/ ist sogar um 3 Stufen (da 5 Unterhaltsberechtigte...)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Moin,

      eine Herabstufung um 2 Stufen ist in der 2. Stufe nicht mehr möglich.
      Der Unterhaltspflichtige hat sozusagen sein letztes Hemd zu teilen.
      Befindet er sich schon in der 1. Stufe, geht nicht mehr (runter).
      Das Gericht würde sich damit behelfen, dem Pflichtigen wegen der gesteigerten Erwerbspflicht fiktives Einkommen hinzuzurechnen oder eben Abzüge (sogar solche für eine Rentenabsicherung) nicht zuzulassen.
      Grundsätzlich hat Kakadu Recht, in diesem Spezialfall wird - wie Hugoleser schrieb - nur auf Stufe 1 herabgestuft.

      @Villa Bini schrieb, dass Beistandschaft besteht. Die zu Rate gezogene Anwältin (wegen der Unterhaltsreduzierung aufgrund der Autoschulden) ist vermutlich kostenschonend noch nicht mandatiert. Fraglich, ob das schon nötig ist...

      Gruß Tanja
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