Vater kürzt Unterhalt um 30% wegen Kurzarbeit

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    • Vater kürzt Unterhalt um 30% wegen Kurzarbeit

      Guten Tag,

      ich habe ein Anliegen, betreffend meine Tochter.

      Situation:

      Tochter 19 Jahre alt, Abiturientin ohne eigenes Einkommen
      Wohnhaft bei mir

      Trennung war 2004.
      Unterhalt wurde per Beistandschaft tituliert und bis zum 18. LJ bezahlt. Nicht unbedingt immer freiwillig.

      Bei Erreichen der Volljährigkeit stellte er die Zahlungen ein. Nach einem Beratungsgespräch beim JA bat meine Tochter ihn schriftlich per Einschreiben um Unterhalt (Stufe 5, Altersstufe 4, 120%). Sie schlug auch vor, neu festlegen zu lassen.
      Er war nicht erfreut, dass sie es so "offiziell" schrieb, man könne es doch mündlich so vereinbaren wie sie vorschlug.

      Er zahlte dann bis März 2020 den obigen Unterhalt, basierend auf der letzten Berechnung von 2017.

      Jetzt sind 5 Monate seit der Kürzung und er zahlt immer noch den um 30% gekürzten Betrag (280 anstatt 429).

      Sie schrieb ihm jetzt, dass er doch 2 Monate angekündigt hatte und nicht dauerhaft und er schrieb dann, dass er eben weniger hat und deshalb bis Januar weniger zahlt.

      Was hat sie für Möglichkeiten? Ich habe beim JA um ein erneutes Beratungsgespräch gebeten, aber das dauert noch.
    • Hallo Sonnenblume,

      herzlich willkommen hier im Forum.

      Zunächst einmal müssen Erwachsene ihren Bedarf nachweisen, weil sie zunächst mal selbst für ihren Unterhalt verantwortlich sind. Deine Tochter ist jetzt in Klasse 13 oder mit der Schule fertig? Falls fertig, was macht sie nun?

      Falls sie noch in der Schule ist, wird sie behandelt wie ein Kind, aber es gibt einen Unterschied: da sie volljährig ist und du deine Unterhaltspflicht somit nicht mehr durch Betreuung eines Kindes erfüllst, bist du ihr auch zu Unterhalt verpflichtet. I.A. sinkt der Unterhalt für den Unterhaltsverpflichteten ab erreichen der Volljährigkeit, sodass es gut sein kann, dass deine Tochter weniger Unterhalt von ihm bekommt. Auch wird das Kindergeld nun VOLL auf ihren Bedarf angerechnet und nicht, wie bisher, zu 50% (weißt du sicher, weil die Zahl korrekt in die Tabelle passt). Und zu guter letzt: ihr seid beide erweitert erwerbspflichtig. Und zu guter letzt: durch die Privilegierung des Kindes (U21, bei dir wohnend und in der allg. Schulausbildung) seid ihr beide gesteigert erwerbspflichtig. Vor Volljährigkeit galt das nur für den Vater.

      I.A. macht es durchaus Sinn sich zusammenzusetzen und sich auszutauschen. Wenn der Vater tatsächlich weniger hat, kann er vielleicht aktuell auch nicht den Betrag leisten, den er bisher geleistet hat. Ich rate immer zu diesem Vorgehen.
      Rechtlich kann sie ihn zur erneuten Auskunft auffordern, um den Unterhalt berechnen zu können. Kommt er dieser Auskunft nicht nach, kann sie eine Auskunftsklage anstrengen. Damit der Unterhalt aber berechnet werden kann, bist du auch zur Auskunft verpflichtet. Deine Tochter müsste dich also auch auffordern und die Unterlagen dem Vater zur Verfügung stellen.

      Allerdings sollte eine Klage immer der letzte Weg sein, denn danach findet man beziehungstechnisch wohl nur noch verbrannte Erde vor.

      Wir könnten bei einer korrekten Berechnung helfen, dafür müsstest du aber Zahlen beitragen.
    • Hallo auch von mir Sonnenblumen,

      ich bin etwas erstaunt, dass Du - obwohl Du doch selbst auch seit dem 18. Lebensjahr Eurer Tochter zum Barunterhalt verpflichtet bist - die Unterhaltsbelange um das volljährige Kind offensichtlich weiterhin als in Deiner Verantwortung siehst.

      Das Kind kann doch mit 19 sicher auch schon selbst einen Termin zur Beratung beim Jugendamt vereinbaren und wahrnehmen?

      Aus Deiner Art der Schilderung entnehme ich, dass Du und der Vater des Kindes kein sonderlich gutes Verhältnis zueinander habt.
      Ich möchte noch zu bedenken geben, dass der Vater sogar einen eigenen Auskunftsanspruch gegen Dich haben könnte (je nach OLG, welches zuständig ist).
      Den Rest hat Max schon erklärt/beschrieben.

      Zur Kurzarbeit: sind denn Anhaltspunkte dafür bekannt, dass der Vater keine Kurzarbeit mehr hat? Ich meine, es wäre ja nur fair, wenn die tatsächliche Einkommenskürzung/-wegfall auch angemessen berücksichtigt wird.
      Zumal Du rein gar nichts über Deinen Anteil am Unterhalt schreibst.
      Auch ist für September und Oktober der Kinderbonus voll auf den Bedarf des Kindes anzurechnen, so dass sich auch dadurch weniger Unterhalt ergeben könnte.
      Ich kann mich nur Max anschließen hinsichtlich einer gemeinsamen Lösungsfindung.

      Gruß Tanja
    • Danke für das herzliche Willkommen!

      Zu den offenen Fragen:
      Sie ist in der 13. Klasse ohne eigenes Einkommen. Nach der Schule will sie Medizin studieren und nebenbei wenns gut läuft als Hiwi jobben. Momentan ist zeitlich kein Nebenjob drin.

      KiGeld ist wie richtig vermutet zu 100% abgezogen.

      Ich selber bin selbständig und arbeite max 30 Std, da ich weitere 4 Kinder habe (2006, 2010, 2015, 2019).

      Meine Tochter hat monatlich Ausgaben für Schulgeld (Privatschule), Mensa, Schulbücher und weiterer Schulbedarf, je nach Bedarf Extrastunden Mathe im Studienkreis, Monatskarte Bus, Versicherungen, Kram wie Kleidung&Drogerizeugs und halt dass sie wohnt mit Nebenkosten und Essen etc.

      Ich überweise ihr, was sie so braucht, sie soll nicht knapsen müssen, ich kann gleich mal in meinem Haushaltsbuch gucken wie viel jeweils...

      Zusammensetzen mit dem Vater wird schwierig, ich habe keinen direkten Kontakt zu ihm, seitdem ich mich 2004 getrennt habe.
      Es gab in den 15 Jahren vlt 10x Umgang, davon 6x im 1. Trennungsjahr, sporadisch mal. Er wollte damals noch zurück. Als er merkte, dass es von meiner Seite aus endgültig ist, wollte er Abstand gewinnen und holte sie nicht mehr ab.
      Ich zog dann wieder in die Heimat 600km. Hätte sie einen Platz in seinem Leben gehabt, wäre ich vermutlich dort wohnen geblieben.
      Es gab dann 2007, 2008, 2012 und 2013 jeweils Besuche meiner Tochter bei ihm, dazwischen 2 Anrufe im Jahr. 2010 schrieben sie mal gegenseitig kurze Mails, dann nicht mehr. Bei den Besuchen nahm er auch keinen Urlaub, sondern sie verbrachte die Tage mit seiner (sehr netten) Lebensgefährtin. Sie weinte aber wohl viel, rief mich einige Male an.
      Seit dem letzten Besuch (da musste ich sie vorher sehr motivieren hinzufahren, ich fand aber es wäre gut, den Kontakt nicht ganz abreißen zu lassen), also seitdem verweigert sie den Kontakt, stellt sich tot. Wenn ich sie versuchte zu bewegen, sagte aie mir, ich solle bitte auf ihrer Seite sein und es akzeptieren. Er schreibt ihr seit der Volljährigkeit ca 1x im Monat im whatsapp, aber sie antwortet nicht.
      Er schreibt dann mir und ich sage dann halt wie es ihr so geht und was sie so macht.
      • Sie hatte eine ziemliche Identitätskrise letztes Jahr und sagt eben dass er für sie ein Fremder ist, sie sich überhaupt an nichts erinnert was ihn betrifft und sie einfach keinen Kontakt will. Sie möchte auch dass ich ihm keine Fotos schicke usw. Also die Sache ist kompliziert.
    • Ach der Einzug mit dem Aufzählungszeichen oben war unbeabsichtigt...

      Mittlerweile habe ich auch die Antwort von Tanja gelesen, danke.

      Genau, dass sie sein Gegenüber ist in Unterhaltsbelangen ist mir bewusst. Sie ist aber alles was ihn betrifft wie gelähmt.

      Zu meinem Verhältnis zu ihm, kurz gesagt da gibt es eigentlich keins. Ich halte ihn soweit auf dem laufenden, aber ansonsten fühle ich weder Groll noch Bedauern, es war einfach keine für mich gesunde Beziehung und wir sind jeder unserer Wege gegangen.
      Was ich fühle ist tiefes Mitleid für ihn, dass er jetzt so spät quasi den Kontakt zu ihr sucht, aber sie die Tür geschlossen hat. Als Mutter tut es mir weh für den Vater verstehst Du, da die Liebe eines Vaters für mich gleich gewichtet ist und sein Verlust mich triggert, aber ich empfinde auch Empathie für meine Tochter und nehme ihre Entscheidung so wie sie ist. Ich habe immer versucht Brückenbauer zu sein, aber das Leben ist manchmal eben so. Und sie sagt eben, er ist der Vater, aber der einzige Papa den sie kennt ist der, der sie aufgezogen hat und den sie als Papa auserkoren hat (mein Lebensgefährte).

      Mitleid ist aber ein schlechter Ratgeber, daher brauche ich Fakten auf denen man aufbauen kann. Einen Brief könnte man formulieren und gegenseitig die Einkünfte offenlegen.
      Den Kinderzuschlag, ist der voll vom Unterhalt abzuziehen? Auch wenn ich sowohl Natural- als auch Barunterhalt quasi leiste?
    • Hallo Sonnenblumen,

      der Kinderbonus ist auf den Bedarf anzurechnen (wie das Kindergeld auch).
      Der Bedarf des volljährigen Kindes ergibt sich aus dem zusammengerechneten (unterhaltsrelevantem) Einkommen der Eltern - dann Blick in die Düsseldorfer Tabelle und dies ist der Bedarf.
      Von diesem ist das Kindergeld voll abzuziehen, für September und Oktober der Kinderbonus auch.
      Dann wird die Haftungsquote berechnet.
      Auch wenn Du weitere (minderjährige) Kinder hast, bist Du grundsätzlich für Volljährige (bis 21) beim Besuch der allgemeinbildenden Schule und Wohnen noch bei einem Elternteil gesteigert erwerbspflichtig. Der Vater muss sich auch die - nicht mit ihm verwandten - anderen Kinder nicht entgegen halten lassen.
      Bei Selbstständigen wird das Einkommen aus dem (bereinigten) Gewinn (Vorlage der Gewinnermittlung/Bilanzen!) der letzten 3 Jahre ermittelt, dazu Steuererstattungen (bei Nachzahlungen eben Abzug).
      Du musst natürlich nicht mehr arbeiten, schon gar nicht, wenn Dein Einkommen auch so für die Bedürfnisse aller reicht. Unterhaltsrechtlich könnte Dir im Streitfall fiktives Einkommen angerechnet werden, dies liefe aber sicher auf eine Einzelfallentscheidung hinaus, bei der die Interessen aller Beteiligten abgewogen werden müssten.
      Dass Du Naturalunterhalt leistet, muss sich der Vater auch nicht entgegen halten lassen, wenn Du so eine Verschiebung der Quote zu seinen Ungunsten erreichen würdest.
      Es steht Dir frei, mit Deinem Kind Vereinbarungen über die Art und auch Höhe des Unterhaltes zu treffen, sie dürfen nur nicht zu einer Benachteiligung des anderen Elternteils führen.

      Hat denn das Jugendamt damals keine Unterlagen von Dir gefordert?
      An Deiner Stelle würde ich mich aus dem "Mama macht schon"-Rolle langsam zurück ziehen. Ein "auf der Seite des Kindes stehen" (besser 'hinter', oder?) kann nicht heißen, dass Du ihr dauerhaft die Verantwortung für ihre Belange und Gefühle abnimmst. Es zwingt sie keiner, Kontakt zum Vater aufzunehmen - sie kann bis 21 ja noch zum Jugendamt wegen der Beratung gehen; die schreiben eigentlich auch die Eltern dann an (so ganz sicher weiß ich nicht, ob sie beide anschreiben; wir haben das mit unserem großen Kind alles selbst geregelt). Du kannst dem Vater ja auch sagen, dass Du nicht mehr Bote spielen möchtest, wenn das Kind (ihm) nicht antwortet, dann kannst Du das auch nicht ändern.
      Vielleicht kommt dann ja viel eher was ins Rollen?!

      Gruß Tanja

      P.S. was die Sache mit den Fotos angeht: ich finde, da hast Du sowieso kein Recht mehr zu. Ich frage immer (!) jedes meiner Kind, ob ich (und dann sag ich, konkret, wem) ein Foto schicken darf.
    • Und ganz vergessen: Wir hatten ihm vorgeschlagen, den Unterhalt auf Grundlage des Kurzarbeitergeldes zu berechnen, aber auf den Vorschlag ging er nicht ein. Wir finden eben pauschal 30% abzuziehen nicht in Ordnung, da Unterhalt doch Fixkosten sind.
      Ich hatte 4 Monate aufgrund von Corona Berufsverbot, habe trotzdem niemandem 30% eingekürzt und er verdient eigentlich nicht so wenig, dass er es sich nicht leisten könnte, hat Wohneigentum, arbeitet 1 Straße weiter also auch noch den Zeit- und Kostenbonus.

      Der fairste Weg wäre also, wenn beide ihr Einkommen offenlegen und den Unterhalt neu festlegen. Gibt es die Möglichkeit dieses für die Zeit der Kurzarbeit und die Zeit nach der Kurzarbeit separat festzulegen? Also ab April soundso und ab dem Ende der Kurzarbeit soundso viel?
    • TanjaW9 schrieb:



      Hat denn das Jugendamt damals keine Unterlagen von Dir gefordert?
      An Deiner Stelle würde ich mich aus dem "Mama macht schon"-Rolle langsam zurück ziehen. Ein "auf der Seite des Kindes stehen" (besser 'hinter', oder?) kann nicht heißen, dass Du ihr dauerhaft die Verantwortung für ihre Belange und Gefühle abnimmst. Es zwingt sie keiner, Kontakt zum Vater aufzunehmen - sie kann bis 21 ja noch zum Jugendamt wegen der Beratung gehen; die schreiben eigentlich auch die Eltern dann an (so ganz sicher weiß ich nicht, ob sie beide anschreiben; wir haben das mit unserem großen Kind alles selbst geregelt). Du kannst dem Vater ja auch sagen, dass Du nicht mehr Bote spielen möchtest, wenn das Kind (ihm) nicht antwortet, dann kannst Du das auch nicht ändern.
      Vielleicht kommt dann ja viel eher was ins Rollen?!

      Gruß Tanja
      Tatsächlich hat uns das Jugendamt geraten, auf die Freiwilligkeit des Vaters zu setzen, also ob er auf Grundlage der letzten Berechnung von 2017 weiterzahlt.
      Er wollte dann auch selber weiterzahken anstatt neu zu berechnen. Vermutlich war er mittlerweile in der Gehaltsstufe gestiegen und es war für ihn so günstiger.

      Zum 2. Punkt: Ja da hast Du vollkommen recht. Das muss ich wohl. Ich bin beeindruckt wie klar Du unsere Rollen erkennst und den Bedarf an Weiterenwicklung definierst. Das ist meine Achillesferse...
    • Hallo Sonnenblumen,

      üblicherweise fordert man die Auskunft nach 1605 BGB (bei den Eltern untereinander noch nach 242 BGB) für einen Zeitraum von 12 Monaten (außer bei Gewerbetreibenden und Selbständigen/Freiberuflern - da 3 Jahre, s.o.) an, der meist vor dem Monat endet, in dem man das Auskunftsverlangen los schickt.
      In Deinem Beispiel also:
      1.9.2019 bis 31.8.2020
      Daraus wird ein durchschnittliches Einkommen gebildet und dann der Unterhalt bestimmt.

      Für wann hat die Tochter den Termin im JA? Wenn ihr schon vorgeschlagen habt, dass man den Unterhalt neu berechnen sollte, er aber nicht darauf einging, müsste die jetzige Aufforderung schon rechtssicher erfolgen (deswegen wäre es gut, wenn das JA noch im September auffordert).

      Sonnenblumen schrieb:

      Zum 2. Punkt: Ja da hast Du vollkommen recht. Das muss ich wohl. Ich bin beeindruckt wie klar Du unsere Rollen erkennst und den Bedarf an Weiterenwicklung definierst. Das ist meine Achillesferse...

      Außenstehenden fällt manches eher auf. Ich habe sicherlich auch diverse Achillesfersen
      (so denn das überhaupt anatomisch ginge ;o)) in Bezug auf meine Kids.

      Gruß Tanja
    • Hallo Sonnenblume
      Vielleicht hilft hier ein kleiner Tip, auch um unnötigen Streit zu vermeiden. Beantragt doch einfach Schüler Bafög ( wenn es genehmigt wird braucht es nicht zurück gezahlt werden) da wird der Vater dann aufgefordert vom Bafög Amt das Formular 3 auszufüllen und ihr habt dann schon mal einen Anhalt. Wie ist das mit den Schulkosten? Du schreibst weiter oben, das Eure Tochter auf eine Privatschule geht? Werden die beim Unterhalt des Vaters mit angerechnet?

      LG Hugoleser
    • Hugoleser schrieb:

      Hallo Sonnenblume
      Vielleicht hilft hier ein kleiner Tip, auch um unnötigen Streit zu vermeiden. Beantragt doch einfach Schüler Bafög ( wenn es genehmigt wird braucht es nicht zurück gezahlt werden) da wird der Vater dann aufgefordert vom Bafög Amt das Formular 3 auszufüllen und ihr habt dann schon mal einen Anhalt. Wie ist das mit den Schulkosten? Du schreibst weiter oben, das Eure Tochter auf eine Privatschule geht? Werden die beim Unterhalt des Vaters mit angerechnet?

      LG Hugoleser
      Das wäre natürlich eine Idee mit dem Bafög. Dann versäumen wir aber natürlich den "laufenden Monat".

      Wobei ganz generell nochmal in die Runde gefragt: war die einseitige Kürzung denn rein rechtlich möglich?
      Ich habe meiner Tochter halt die Differenz zu Vaters Unterhalt erstmal gegeben. Trotz dass ich seit März weniger und seit Mai wegen Covid gar nichts verdient habe (März-Mai kamen noch Gelder aus alten Rechnungen rein, Rettungsschirm gabs für mich nicht) damit sie ihre Kosten decken kann. Mich ärgert es einfach, dass er einfach so ohne Berechnungsgrundlage kürzt. Wir wissen nichtmal sicher, ob er in Kurzarbeit ist, da er Ausbildungsleiter in einem großen Industriebetrieb ist und ja für Auszubildende eigentlich keine Kurzarbeit angemeldet wird und für deren Ausbilder auch nicht.
      Hätte er gefragt, ob er den Unterhalt während Covid befristet ändern kann, mit nachvollziehbaren Fakten, hätten wir niemals nein gesagt. Aber so? Einfach 150€ abziehen 9 Monate lang?

      Die Schulkosten trage schon immer ich alleine.
    • Hallo Sonnenblume,

      du bist noch eine sehr entscheidende Frage offen geblieben: wie hoch sind deine Einkünfte bei deiner 30-Stunden-Woche? Erst danach kann man entscheiden, ob der Vater vielleicht nicht bislang zu viel bezahlt hat, was nicht gerade ausgeschlossen ist.

      Wenn ihr bisher den Unterhalt unter einander verhandelt habt, dann kann er auch einfach kürzen. Natürlich steht dir dann der Rechtsweg offen. Es ist halt alles eine Abwägung von Interessen.

      Sonnenblumen schrieb:

      Meine Tochter hat monatlich Ausgaben für Schulgeld (Privatschule), Mensa, Schulbücher und weiterer Schulbedarf, je nach Bedarf Extrastunden Mathe im Studienkreis, Monatskarte Bus, Versicherungen, Kram wie Kleidung&Drogerizeugs und halt dass sie wohnt mit Nebenkosten und Essen etc.
      Ich lasse Privatschule jetzt mal raus, da ich da eine sehr klare Meinung zu habe. Da stehen sonst nur Kosten, die jedes normale Kind hat. Versicherungen bezweifle ich sogar, da die normalerweise in allen essentiellen Versicherungen bei dir mitversichert ist. Und wenn sie tatsächlich keine Miete an dich abdrücken muss, so halte ich die 280 sogar für viel Geld. Zum Vergleich: ich habe vor 15 Jahren von meinem Vater 80 EUR Unterhalt bekommen, meine Mutter hat mir das Kindergeld ausgezahlt und mit diesem Geld bin ich mit 19 ausgezogen und habe mir mein Studium ohne Befög selbst finanziert.

      Sonnenblumen schrieb:

      Ich habe meiner Tochter halt die Differenz zu Vaters Unterhalt erstmal gegeben.
      Da wäre meine Frage jetzt: wieso? Wieso braucht ein Kind mit nicht mal 20 Jahren über 400 EUR im Monat, wenn es freie Kost und Logis hat und zur Schule geht? Ich würde eine Argumentation auf rechtlicher Basis nachvollziehen können (ihr steht der Unterhalt zu, also will sie ihn haben), aber auf der Bedürfnisebene?

      Wie gesagt, wenn ihr Unterhalt tatsächlich verbindlich machen wollt: auffordern, Frist setzen und bei Nicht-Beachtung Klage androhen. Gleichzeitig mit den Konsequenzen leben.
      Wenn nicht, dann eben den Diskurs suchen und auch damit leben können, wenn man weniger bekommt, als einem vielleicht zustehen würde.

      Beide Wege stehen euch offen, ihr müsst euch nur entscheiden.
    • Ich würde eine Argumentation auf rechtlicher Basis nachvollziehen können (ihr steht der Unterhalt zu, also will sie ihn haben), aber auf der Bedürfnisebene?
      Hallo Max,

      auch von der rechtlichen Seite ist das für mich nicht wirklich nachvollziehbar - immerhin gibt es noch den 1612(2) BGB.
      Da muss die Mutter neben Naturalunterhalt (im Innenverhältnis!) nicht auch noch Barunterhalt an die Tochter leisten, bzw. könnte für Kost und Logis einen Beitrag verlangen und so mit ihrem Barzahlungsanteil verrechnen. Sie kann nur die Art der Unterhaltsgewährung nicht dem Vater entgegen halten um so ihre Quote zu senken.

      Gruß Tanja
    • MaxMustermann schrieb:

      Hallo Sonnenblume,

      du bist noch eine sehr entscheidende Frage offen geblieben: wie hoch sind deine Einkünfte bei deiner 30-Stunden-Woche? Erst danach kann man entscheiden, ob der Vater vielleicht nicht bislang zu viel bezahlt hat, was nicht gerade ausgeschlossen ist.

      Wenn ihr bisher den Unterhalt unter einander verhandelt habt, dann kann er auch einfach kürzen. Natürlich steht dir dann der Rechtsweg offen. Es ist halt alles eine Abwägung von Interessen.
      Ich habe geschaut, auf die letzten 3 Jahre gerechnet waren es durchschnittlich monatlich 1638,44 Einnahmen, bereinigt und nach Steuer monatlich 1082€. Gearbeitet habe ich auf die letzten 3 Jahre durchschnittlich 27,13 Stunden. Ich war 2019 teilweise in Elternzeit.

      Er hatte über die Unterhaltshöhe eine mündliche Vereinbarung mit meiner Tochter und dies sollte doch rechtlich bindend sein?
    • MaxMustermann schrieb:

      Sonnenblumen schrieb:

      Meine Tochter hat monatlich Ausgaben für Schulgeld (Privatschule), Mensa, Schulbücher und weiterer Schulbedarf, je nach Bedarf Extrastunden Mathe im Studienkreis, Monatskarte Bus, Versicherungen, Kram wie Kleidung&Drogerizeugs und halt dass sie wohnt mit Nebenkosten und Essen etc.
      Ich lasse Privatschule jetzt mal raus, da ich da eine sehr klare Meinung zu habe. Da stehen sonst nur Kosten, die jedes normale Kind hat. Versicherungen bezweifle ich sogar, da die normalerweise in allen essentiellen Versicherungen bei dir mitversichert ist. Und wenn sie tatsächlich keine Miete an dich abdrücken muss, so halte ich die 280 sogar für viel Geld. Zum Vergleich: ich habe vor 15 Jahren von meinem Vater 80 EUR Unterhalt bekommen, meine Mutter hat mir das Kindergeld ausgezahlt und mit diesem Geld bin ich mit 19 ausgezogen und habe mir mein Studium ohne Befög selbst finanziert.Beide Wege stehen euch offen, ihr müsst euch nur entscheiden.
      Wir haben ja freie Schulwahl und wir haben uns für unsere Kinder eben so entschieden. Das kann ja jeder halten wie er will.

      Bei der Versicherung handelt es sich um eine Krankenversicherung als Restkostenversicherung (sie ist zu 80% über die Bundesbeihilfe abgesichert) und eine Unfallversicherung. Sie bekommt monatlich ja auch Geld von mir plus den Unterhalt des Vaters. Von ihrem Konto zahlt sie ihren Anteil Schule (Geschwisterstaffelpreis geteilt durch 3), Mensa, Bus, Handy, Schulbedarf, Nachhilfe, Kleidung, Drogeriezeugs, Hobby/Freizeit.
      Versicherungen, Wohnen und Essen hat sie bei uns frei.
      Sie hat schon lange ein Konto und wir haben ihr ab 14 über die Jahre immer steigende Summen zur Verfügung gestellt und ihr die Verantwortung über immer mehr Anschaffungen nach und nach übertragen, wir fanden es und finden es richtig, dass sie so gelernt hat mit Geld umzugehen. Sie konnte so z.B. mehrere Auslandspraktika spontan selber finanzieren, da sie immer das Geld zusammengehalten hat für DInge, die ihr wichtig waren.

      Zu Deinem Vergleich: unsere Russischlehrerin erzählte uns immer, wie sie früher im Schnee zig Kilometer zur Schule laufen mussten und wenn Wölfe kamen, stiegen alle Kinder auf die Bäume bis die Männer des Dorfes mit Gewehren kamen und wir würden so bequem mit dem Auto oder Bus fahren. Ich vergleiche ungern unterschiedliche Gegebenheiten...
    • MaxMustermann schrieb:



      Sonnenblumen schrieb:

      Ich habe meiner Tochter halt die Differenz zu Vaters Unterhalt erstmal gegeben.
      Da wäre meine Frage jetzt: wieso? Wieso braucht ein Kind mit nicht mal 20 Jahren über 400 EUR im Monat, wenn es freie Kost und Logis hat und zur Schule geht? Ich würde eine Argumentation auf rechtlicher Basis nachvollziehen können (ihr steht der Unterhalt zu, also will sie ihn haben), aber auf der Bedürfnisebene?
      Wie gesagt, wenn ihr Unterhalt tatsächlich verbindlich machen wollt: auffordern, Frist setzen und bei Nicht-Beachtung Klage androhen. Gleichzeitig mit den Konsequenzen leben.
      Wenn nicht, dann eben den Diskurs suchen und auch damit leben können, wenn man weniger bekommt, als einem vielleicht zustehen würde.

      Beide Wege stehen euch offen, ihr müsst euch nur entscheiden.
      Die rechtliche Basis besteht aber nun mal.

      Dann wie schon beschrieben, sie bestreitet ihren Anteil Schule (Geschwisterstaffelpreis geteilt durch 3), Mensa, Bus, Handy, Schulbedarf, Nachhilfe, Kleidung, Drogeriezeugs, Hobby/Freizeit von ihrem Geld. Den Rest spart sie an fürs Stufium.
      Der Rest ist frei: nämlich ; Essen, Wohnen, Krankenversicherung, Unfallversicherung (die übrigen Versicherungen sind familienbasiert).

      Wir haben Heute erfahren, dass die Kurzarbeit seit August beendet ist und er gelogen hat... Wir setzen die Tage das Schreiben auf und sehen dann wie er reagiert.
    • Hallo Sonnenblume,


      Sonnenblumen schrieb:

      Die rechtliche Basis besteht aber nun mal.
      ja, das stimmt. Rechtlich hast du aber auch gefälligst vollzeit arbeiten zu gehen und zwar in einem Job, der deiner Qualifikation entspricht und mit dem du das Maximum an Geld mit nach Hause bringst? Tust du das? Wenn nicht, dann würde meine persönliche Moralvorstellung mir jetzt sagen, dass ich dem anderen Unterhaltspflichtigen keine Vorhaltungen mache. Denn bei euch passiert gerade eins: da du einem Teilzeitjob nachgehst, der dich gerade mal 2 EUR über deinen Selbstbehalt bringt, erwartest du, dass er jetzt die Kosten eurer Tochter trägt, weil "Die rechtliche Basis besteht aber nun mal." Rechtlich könnte er dich aber im Rahmen des Familienrechtlichen Ausgleichsanspruches verklagen und den Anteil, den er zahlen muss, weil du deiner Verpflichtung zu einer Vollzeitstelle nicht nachkommst, einfordern.

      Sonnenblumen schrieb:

      Bei der Versicherung handelt es sich um eine Krankenversicherung als Restkostenversicherung (sie ist zu 80% über die Bundesbeihilfe abgesichert) und eine Unfallversicherung. Sie bekommt monatlich ja auch Geld von mir plus den Unterhalt des Vaters. Von ihrem Konto zahlt sie ihren Anteil Schule (Geschwisterstaffelpreis geteilt durch 3), Mensa, Bus, Handy, Schulbedarf, Nachhilfe, Kleidung, Drogeriezeugs, Hobby/Freizeit.
      Ich zahle pro Kind aktuell etwa 30 EUR für die PKV, vielmehr wird es bei euch auch nicht sein. Als Mitarbeiter im Versicherungsgewerbe freue ich mich natürlich, wenn Menschen Unfallversicherungen haben, bei einer Schadenquote von etwa 10% immer eine feiner Sache. Ich weiß nicht, was der überflüssige Luxus einer Privatschule kostet, aber nochmal: nach deiner Rechnung bleiben ihr 400 EUR (Schule zahlst du ja) für Dinge, die jedes Kind bezahlen muss. Das ist verdammt viel Geld. Da sollte auch der reduzierte Unterhalt reichen. Ein Beleg dafür ist ja auch:

      Sonnenblumen schrieb:

      Sie konnte so z.B. mehrere Auslandspraktika spontan selber finanzieren
      Das schafft man nur, wenn man monatlich ordentlich Rücklagen bilden kann.

      Sonnenblumen schrieb:

      Zu Deinem Vergleich: unsere Russischlehrerin erzählte uns immer, wie sie früher im Schnee zig Kilometer zur Schule laufen mussten und wenn Wölfe kamen, stiegen alle Kinder auf die Bäume bis die Männer des Dorfes mit Gewehren kamen und wir würden so bequem mit dem Auto oder Bus fahren. Ich vergleiche ungern unterschiedliche Gegebenheiten...
      Welche Unterschiedlichen Gegebenheiten? Meinst du den Vergleich, was ich an Unterhalt erhalten habe? Als Background: Mein leiblicher Vater ist vermögend und das nicht zu knapp. Er hat ein Unternehmen mit über 20 Angestellten, wohnt aber im Ausland. Die 80 EUR Unterhalt hat meine Mutter mal erstritten, als ich ein Kind war (sein Anwalt war der Golfpartner des Anwalts meiner Mutter). Meine Mutter und mein Stiefvater mussten 2 Mal Unterhalt bezahlen für die Kinder meines Stiefvaters. Ich habe mich persönlich dafür entschieden weder meine Mutter mit noch mehr Belastungen zu belästigen noch meinen Vater zu verklagen. Ich habe lieber selbst neben der Schule und später neben dem Studium gearbeitet. Ich war damals genauso alt wie deine Tochter. Nur hatte ist keine freie Kost und Logis, sondern musste das auch dazu verdienen. Und die Studiengebühren, die es damals gab, waren auch kein unnötiger Luxus. Ich weiß also nicht ganz, ob die Gegebenheiten so unterschiedlich sind. Ich musste als junger erwachsener meine Dinge auch selbst bezahlen, nur hab ich mein Geld selbst verdient, statt aufgrund es von anderen einzufordern. Jeder muss aber selbst entscheiden, ob er fordert, was ihm zusteht oder auch auf die Belange seiner Mitmenschen Rücksicht nimmt.

      Sonnenblumen schrieb:

      Wir haben Heute erfahren, dass die Kurzarbeit seit August beendet ist und er gelogen hat... Wir setzen die Tage das Schreiben auf und sehen dann wie er reagiert.
      Ich glaube, dass du das, was Tanja oben geschrieben hat, nicht verstanden hast: deine Tochter ist volljährig, in Sachen Unterhalt bist du vor Gericht IHRE GEGNERIN. Nimmt sich deine Tochter einen Anwalt, ist dieser dazu gehalten von dir und deinem Ex das Maximum an Unterhalt rauszuholen.

      Deine Tochter sollte also alleine einen Brief schreiben. Ein aktiver Part von dir in der Sache ist sicher nicht zielführend. Besser noch wäre ein Gespräch zu führen. Persönlich finde ich es menschlich unterste Schublade den Kontakt mit dem Vater abzulehnen, aber beim Geld die Hand aufzuhalten. Da wärst als Elternteil gefragt, um deiner Tochter beizubringen, dass man auch mal unangenehme Gespräche führen muss, anstatt das eigene Recht sofort einzuklagen. Und vielleicht auch der Tochter zu vermitteln, dass man andere Menschen so behandeln soll, wie man selbst behandelt werden will, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sie sich freuen würde, wenn ihre Kinder mal den Kontakt zu ihr ablehnen, weil sie einen Fehler gemacht hat.
    • Moin,

      jenseits der moralischen Diskussion ist die rechtliche Lage doch recht eindeutig und wurden die richtigen Tipps doch schon gegeben:
      Die volljährige Tochter sollte sich, wenn schon ein gemeinsames Gespräch mit dem Vater nicht möglich ist bzw. ihr nicht möglich erscheint, ans JA wenden und um Beratung bitten (alternativ könnte sie sich natürlich auch an einen RA wenden). Anschließend erfolgt ein Anschreiben an den Vater und an die Mutter (Nachweis der Bedürftigkeit und des Schulbesuchs mit Auskunftsersuchen) und eine anschließende auf den Auskünften basierende Berechnung. Sofern der Vater dann in der berechneten Höhe zahlt (bei der Mutter sehe ich übrigens in der Regel keine Verpflichtung zur vollen Erwerbstätigkeit bei Betreuung eines eigenen Kindes, das 2019 geboren wurde), ist die Kuh vom Eis; wenn nicht, muss (mit RA) ein gerichtliches Verfahren geführt werden.