Vater kürzt Unterhalt um 30% wegen Kurzarbeit

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    • Hallo Clausitus,

      Clausutis schrieb:

      Die volljährige Tochter sollte sich, wenn schon ein gemeinsames Gespräch mit dem Vater nicht möglich ist bzw. ihr nicht möglich erscheint,
      diese Formulierung ist etwas spitzfindig. Treffend wäre: sie lehnt ein Gespräch ab, sie will einfach nur das Geld.

      Die Mutter betreut aber kein gemeinsames Kind, sondern ein Kind aus einen anderen Partnerschaft. Daraus dürfen dem Vater keine Nachteile erwachsen. Sonst würde ich dem Vater raten jetzt schnell noch ein Kind zu bekommen und auch einfach zu Hause zu bleiben.
    • Hallo,

      eindeutig finde ich ausschließlich, dass die Mutter sich die Unterhaltsbelange des Kindes an Land zieht und so gern einen Ausgleich für ihre - neben dem Naturalunterhalt - geleisteten Zahlungen haben möchte.
      Ansonsten verwies ich bereits auf den 1612 BGB, scheint aber keinen zu interessieren ;) .
      Komisch, dass mein volljähriges Kind nicht solches Anspruchsdenken hat - vielleicht, weil die Eltern (beide) ihm Rücksichtnahme auf die Belange anderer mit gegeben haben...(unser Kind erhält Naturalunterhalt - die auch hier zutage getretene Ansicht scheint ja auch ganz fest in den Köpfen von Richtern zu sitzen, die sich erstmal anstellen, einen in Naturalien geleisteten Unterhalt überhaupt beziffern zu müssen...naja, Familienrecht eben :whistling: )
      Das was Clausutis schreibt, ist ja auch im Jugendamt gern im Kopf - allerdings sehen Gerichte das auch (zumindest bei Minderjährigen und hier ist ja unterhaltsrechtlich das Kind einem Minderjährigen gleich gestellt) durchaus anders und rechnen einer Mutter in Erziehungszeit gern Familienunterhalt zu, so dass dann Unterhalt aus dem tatsächlichen Einkommen geleistet werden kann.
      Ich glaube nicht, dass sich der Vater hier eine Erziehungszeit für fremde Kinder, mit denen er nichts zu tun hat, entgegen halten lassen muss.
      Bei Geschwistertrennung (und Betreuung der Minderjährigen durch beide Eltern) hat ja auch jeder Elternteil in Bezug auf das nicht bei ihm wohnende Kind eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

      Was mir aber noch einfällt: hier ist die Rede von kostenlosem Wohnen des Kindes - besteht vielleicht sogar ein Wohneigentum (bei der Mutter?)

      Ansonsten finde ich es schon okay, wenn Mutter und Stiefvater dem Kind finanziell früh Spielraum zubilligen - so lange nicht der leibliche Vater dann hinterher dafür einstehen soll.
      Dazu noch der Hinweis, dass der Vater Anspruch auf Zeugnisse hat (und bis zum 18. Lebensjahr auch auf Fotos und Entwicklungsberichte gehabt hätte).

      Und noch der Hinweis: wenn die Kurzarbeit "nur" bis August dauerte, wird für gewöhnlich auch im September noch weniger Geld auf dem Konto landen (wenn er nicht Beamter ist, wird nachschüssig gezahlt) - ich weiß nicht, ob ich da von "Lügen" des Vaters reden würde - aber ich habe sowieso den Eindruck, dass das Verständnis von Dir @Sonnenblumen nicht wirklich da ist oder zumindest aufhört, sobald es um Geld geht.

      Was Deine Frage nach der rechtlichen Bindung von mündlichen Absprachen angeht: schwer nachzuweisen, von daher...
      Ich meine, kommst Du (oder Dein Kind) eigentlich auf die Idee, dass der Vater vielleicht (zugegeben unsensibel und mit den falschen Mitteln) versucht, das Kind zum Kontakt zu bekommen?

      Du stehst nicht hinter Deinem Kind, Du machst Dir ihre Sache zu eigen und agierst für sie.

      Gruß Tanja
    • MaxMustermann schrieb:


      Die Mutter betreut aber kein gemeinsames Kind, sondern ein Kind aus einen anderen Partnerschaft. Daraus dürfen dem Vater keine Nachteile erwachsen. Sonst würde ich dem Vater raten jetzt schnell noch ein Kind zu bekommen und auch einfach zu Hause zu bleiben.
      Hallo Max,

      einem Bekannten von mir wurde im Jugendamt, als er vorstellig wurde, weil er noch mal Vater wurde, frech ins Gesicht gesagt, ob er sich etwa aus seiner Unterhaltspflicht "rauskindern" wolle...
      :S

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      meine Nachbarin hat das wohl geschafft. Als die Kinder zum Vater zogen, kam noch schnell mit Anfang 40 ein Kind vom Neuen dazu. Jetzt haben sie wohl geheiratet. Ist für sie also wieder alles in trockenen Tüchern und dass nach nur zwei Jahren. Jetzt wird wieder Haushalt geführt. Aber ich glaube, dass der Papa, so wie er mir gesagt hat, nur den Unterhaltsvorschuss mitnimmt, weil er keine Lust hat sich mit seiner Ex auseinander zu setzen.
    • Moin,

      bei der Frage nach der Leistungsfähigkeit der Mutter bzw. deren Erwerbsobliegenheit dürfte es im Streitfall auf die "Rollenwahl" in der Beziehung ankommen. Sofern diese in Anbetracht der Gesamtumstände nachvollziehbar ist, sehe ich keine Aussicht auf Erfolg, der Mutter eine volle Erwerbsobliegenheit zuzusprechen. Das ist aber, wie so oft, im Einzelfall anhand der tatsächlichen Umstände zu beurteilen. Und: Es wird eh nur eine Frage sein, wenn der Vater in Richtung Ausgleichsanspruch schielen sollte, für die volljährige Tochter ist dieser Punkt unerheblich.

      @MaxMustermann:
      Selbst wenn sie einfach nur den Kontakt ablehnt und das Geld fordert, ist das rechtlich nicht zu beanstanden; moralisch mag das jeder für sich bewerten und vielleicht auch im Kopf bewegen, dass wir in Unkenntnis der familiären Gesamtumstände hier nur einen minimalen Auszug aus der Familiengeschichte kennen.
    • Hallo Clausitus,

      Clausutis schrieb:

      moralisch mag das jeder für sich bewerten und vielleicht auch im Kopf bewegen, dass wir in Unkenntnis der familiären Gesamtumstände hier nur einen minimalen Auszug aus der Familiengeschichte kennen.
      ne, sehe ich entschieden anders. Wenn man sagt: mit dem will ich nichts zu tun haben, dann sollte das auch konsequent sein. Einen Menschen abzulehnen, aber als laufenden Geldautomaten zu betrachten, muss jeder Mensch mit Moral nicht selbst beurteilen, denn wer Moral hat, kommt zum gleichen Schluss.
      Aber rechtlich hast du natürlich absolut Recht: in Deutschland ist es möglich einen Menschen zu verachten, aber trotzdem ohne Kontakt Geld aus ihm rauszupressen. Die Tochter wird damit sicher Erfolg haben, ob die TO wird ggf. damit rauskommen, dass sie nicht genug anrechenbares Einkommen hat. Denn Einkommen an sich wird sie haben, denn von 1000 EUR kann man nicht noch der Tochter 200 EUR abgeben und 4 weitere Kinder ernähren. Da wird wohl eine weitere Geldquelle im Hintergrund verborgen sein.

      Ich für meinen Teil werde auch das Erbe meines Vaters ausschlagen, wohl wissend, dass es dabei wahrscheinlich um einen 7-stelligen Betrag geht. Aber dafür kann ich ruhigen Gewissens alt werden und muss mit später keine Vorwürfe machen.
    • ja, das stimmt. Rechtlich hast du aber auch gefälligst vollzeit arbeiten zu gehen und zwar in einem Job, der deiner Qualifikation entspricht und mit dem du das Maximum an Geld mit nach Hause bringst? Tust du das?
      Ja das tue ich. Ich arbeite seit 11 Jahren als Tagespflegeperson, daher die krumme Anzahl geleisteter Stunden. Die Diskrepanz zwischen tatsächlich erbrachten Stunden und Einkommen ergibt sich in der beruflichen Besonderheit, dass man Kinder in unterschiedlichem Stundenumfang sowie verschiedenen Altersstufen betreut. Der wichtigste Faktor ist der Betreuungsschlüssel. Kinder U1 sowie behinderte Kinder zählen 50%, Kinder 1-2 zu 30% und Kinder 2-3 zu 20%. Maximal darf die Summe 123% erreichen. Wenn ich also 1 Säugling und zwei 1jährige betreue, ist keine Aufnahme weiterer Kinder möglich und man hat nur den Stundensatz für 3 Kinder
      (anstatt für z.B.5 Kids von 2-3) Ebenso hat man oft z.B. 3 Kinder von 8-12 Uhr und nur eines von 7-14 Uhr usw.
      Auch zählen die eigenen Kinder teilweise mit rein (eine weitere Formel), sodass ich z.B. momentan keine 50-Std-Plätze anbieten kann wie zu Anfang, sondern eben max 7-14 Uhr, da ab 14 Uhr meine eigenen 4 Jungs daheim sind (Stichwort Betreuungsschlüssel).
      Zu meiner Arbeitsmoral: ich habe nach der Geburt meiner Tochter sobald sie in Betreuung konnte 40 Stunden im Büro gearbeitet plus Abends wenn sie schlief in einer Pizzeria gejobbt (Kind schlafend im Kinderwagen im Hinterzimmer), da der Vater nicht für das Kind aufkommen wollte und ich nur mit ihm zusammen sein "durfte", wenn ich keinen Unterhalt verlange. Ich war sehr verliebt und habe bis unsere Tochter 9 Monate alt war alleine mit ihr gelebt und danach mit ihm zusammen, habe aber alle Kosten selber getragen. Er arbeitet seit jeher 35-Stunden-Woche, trotzdem war unsere Tochter 50 Stunden in der Krippe, da er sie nicht betreuen wollte.


      Wenn nicht, dann würde meine persönliche Moralvorstellung mir jetzt sagen, dass ich dem anderen Unterhaltspflichtigen keine Vorhaltungen mache. Denn bei euch passiert gerade eins: da du einem Teilzeitjob nachgehst, der dich gerade mal 2 EUR über deinen Selbstbehalt bringt, erwartest du, dass er jetzt die Kosten eurer Tochter trägt, weil "Die rechtliche Basis besteht aber nun mal." Rechtlich könnte er dich aber im Rahmen des Familienrechtlichen Ausgleichsanspruches verklagen und den Anteil, den er zahlen muss, weil du deiner Verpflichtung zu einer Vollzeitstelle nicht nachkommst, einfordern.

      Ich mache keine Vorhaltungen, meine Tochter war nur nicht einverstanden, dass er den Unterhalt bis Januar pauschal um 30% kürzen wollte anstatt wie angekündigt 2 Monate.
      Zum Thema Teilzeit: er arbeitet generell schon immer 35 Wochenstunden, jetzt April-Juli 31 Stunden. Ich arbeite übrigens auch seitdem es mir wegen Covid wieder erlaubt ist wöchentlich 35 Std. Dass ich im Schnitt der letzten 36 Monate nur knapp über dem Selbstbehalt lag ist reiner Zufall. Ich arbeitete übrigens als Tagespflegeperson immer so viel wie rechtlich möglich war(siehe Erläuterung oben).
      Er darf sehr gerne Ausgleichsanspruch einfordern, er wollte aber weder meine Unterlagen haben, noch seine offenlegen, sondern freiwillig die 429 zahlen, "damit er seine Unterlagen nicht zusammensuchen muss". Nur wenn er eben sagt er zahlt gerne laut Düsseldorfer Tabelle, dann wäre es doch gut gewesen, wenn er seiner Tochter gesagt hätte, soundso stufe ich mich neu ein wegen Kurzarbeit.

      Ich zahle pro Kind aktuell etwa 30 EUR für die PKV, vielmehr wird es bei euch auch nicht sein. Als Mitarbeiter im Versicherungsgewerbe freue ich mich natürlich, wenn Menschen Unfallversicherungen haben, bei einer Schadenquote von etwa 10% immer eine feiner Sache. Ich weiß nicht, was der überflüssige Luxus einer Privatschule kostet, aber nochmal: nach deiner Rechnung bleiben ihr 400 EUR (Schule zahlst du ja) für Dinge, die jedes Kind bezahlen muss. Das ist verdammt viel Geld. Da sollte auch der reduzierte Unterhalt reichen. Ein Beleg dafür ist ja auch:

      @Restkostenversicherung: auch kleine Summen läppern sich. Und auch als Beihilfeberechtigter hat man Selbstbehalte.
      @Unfallversicherung: Du hältst mir jetzt ernsthaft vor, dass meine Kinder Unfallversicherungen haben?
      @Schule: Bildung ist nie überflüssig
      Und wie gesagt, wenn die Reduzierung auf irgendeiner fassbaren Grundlage wäre, kein Problem

      Ich glaube, dass du das, was Tanja oben geschrieben hat, nicht verstanden hast: deine Tochter ist volljährig, in Sachen Unterhalt bist du vor Gericht IHRE GEGNERIN. Nimmt sich deine Tochter einen Anwalt, ist dieser dazu gehalten von dir und deinem Ex das Maximum an Unterhalt rauszuholen.
      Deine Tochter sollte also alleine einen Brief schreiben. Ein aktiver Part von dir in der Sache ist sicher nicht zielführend. Besser noch wäre ein Gespräch zu führen. Persönlich finde ich es menschlich unterste Schublade den Kontakt mit dem Vater abzulehnen, aber beim Geld die Hand aufzuhalten. Da wärst als Elternteil gefragt, um deiner Tochter beizubringen, dass man auch mal unangenehme Gespräche führen muss, anstatt das eigene Recht sofort einzuklagen. Und vielleicht auch der Tochter zu vermitteln, dass man andere Menschen so behandeln soll, wie man selbst behandelt werden will, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sie sich freuen würde, wenn ihre Kinder mal den Kontakt zu ihr ablehnen, weil sie einen Fehler gemacht hat.

      GEGNERIN, ich bitte Dich. Meine Tochter hat jederzeit Zugriff auf meine Unterlagen.

      Meine Tochter traut sich aber nicht, den Brief alleine zu schreiben. Ihr Vater ist sehr dominant und nimmt Frauen nicht ernst. Wenn sie mich drum bittet, helfe ich ihr.
      Und zum Thema "unterste Schublade den Kontakt zum Vater abzulehnen": es gab in 14 Jahren 4x Umgang, 2007, 2008, 2012 und 2013, der jedes mal von uns ausging. Er verbrachte die Zeit nicht mal mit ihr, sondern ließ sie bei seiner Frau, die zwar sehr lieb zu ihr war, aber nicht ihr Vater ist. Es gab vlt.11 Mails (2010) und 2005-2011 noch 2 Anrufe im Jahr. Als sie 2013 das letzte Mal da war, am Geburtstag ihres Halbbruders, sagte er noch "Hallo Prinzessin" und redete danach nur in seiner Landessprache mit den Gästen und am Ende "Tschüss mein Schatz ich rufe Dich an". Seitdem Funkstille. Ich habe sie oft gefragt: "Wollen wir anrufen, wollen wir einen Brief schreiben, irgendetwas". Sie wollte nicht mehr.
      Es ist vielleicht auch gewissermaßen traumatisierend gewesen, so abgelehnt zu werden.


      Kaum war sie 18 schrieb er ihr monatlich im whatsapp mit smalltalk, als wäre alles nie gewesen. Sorry aber wer behandelt denn hier wen? Kann ein Mann erwarten, dass sie sich ihm dann freudig in die Arme wirft? Ich versuchte seitdem in Gesprächen mit ihr immer auch seine Perspektive einzunehmen, quasi alles nochmal aus anderer Sicht zu betrachten, aber sie hat sich da verschlossen. Meine Güte sie ist 19 und keine 30 und vollkommen abgeklärt und mit sich im reinen... Die Prozesse des Aufarbeitens dauern mitunter viele Jahre.

      Clausutis schrieb:

      Moin,

      jenseits der moralischen Diskussion ist die rechtliche Lage doch recht eindeutig und wurden die richtigen Tipps doch schon gegeben:
      Die volljährige Tochter sollte sich, wenn schon ein gemeinsames Gespräch mit dem Vater nicht möglich ist bzw. ihr nicht möglich erscheint, ans JA wenden und um Beratung bitten (alternativ könnte sie sich natürlich auch an einen RA wenden). Anschließend erfolgt ein Anschreiben an den Vater und an die Mutter (Nachweis der Bedürftigkeit und des Schulbesuchs mit Auskunftsersuchen) und eine anschließende auf den Auskünften basierende Berechnung. Sofern der Vater dann in der berechneten Höhe zahlt (bei der Mutter sehe ich übrigens in der Regel keine Verpflichtung zur vollen Erwerbstätigkeit bei Betreuung eines eigenen Kindes, das 2019 geboren wurde), ist die Kuh vom Eis; wenn nicht, muss (mit RA) ein gerichtliches Verfahren geführt werden.
      Danke, wir haben einen Termin für eine Beratung im Oktober.
    • TanjaW9 schrieb:



      Ich glaube nicht, dass sich der Vater hier eine Erziehungszeit für fremde Kinder, mit denen er nichts zu tun hat, entgegen halten lassen muss.


      Ich war zuletzt 2010 in Erziehungszeit. Habe seit 2011 jeweils bis zur Geburt durchgearbeitet und nach der Wochenbettzeit weiter. Mein Hinweis auf die Elternzeit in 2019 betraf das ElterngeldPlus was ich 7 Monate in 2019 bezog (ist in den genannten Summen mit reingerechnet).


      Was mir aber noch einfällt: hier ist die Rede von kostenlosem Wohnen des Kindes - besteht vielleicht sogar ein Wohneigentum (bei der Mutter?)

      Nein, sie hat ihr Zimmer hier.

      Ansonsten finde ich es schon okay, wenn Mutter und Stiefvater dem Kind finanziell früh Spielraum zubilligen - so lange nicht der leibliche Vater dann hinterher dafür einstehen soll.
      Dazu noch der Hinweis, dass der Vater Anspruch auf Zeugnisse hat (und bis zum 18. Lebensjahr auch auf Fotos und Entwicklungsberichte gehabt hätte).
      Hat er alles stets von mir bekommen, bis auf die Fotos, sie lässt sich sei Jahren nicht mehr alleine fotografieren aus Sorge, dass ich die Fotos weiterleite (ja, so sehr kann eine Jugendliche verletzt sein). An ihr Handy gehe ich nicht dran, um für den Vater Fotos zu "klauen".


      Und noch der Hinweis: wenn die Kurzarbeit "nur" bis August dauerte, wird für gewöhnlich auch im September noch weniger Geld auf dem Konto landen (wenn er nicht Beamter ist, wird nachschüssig gezahlt) - ich weiß nicht, ob ich da von "Lügen" des Vaters reden würde - aber ich habe sowieso den Eindruck, dass das Verständnis von Dir @Sonnenblumen nicht wirklich da ist oder zumindest aufhört, sobald es um Geld geht.
      April-Juli, Auszahlung Sept war wieder normal. Habe mich missverständlich ausgedrückt. Meine Tochter hat neulich gesagt: "Er hat die Vaterschaft quasi verweigert bis ich 18 war, wenn das einzige Recht, was ich bekommen kann der Unterhalt ist, dann nehme ich den". Ich habe ihr auch vorgeschlagen die 280 zu nehmen und es gut sein zu lassen, aber ihr Wille ist es dass es korrekt ablaufen soll. Wenn schon ihr Umgangsrecht nicht zugestanden wurde, dann wenigstens dieses - so ihre Rede.

      Was Deine Frage nach der rechtlichen Bindung von mündlichen Absprachen angeht: schwer nachzuweisen, von daher...
      Ich meine, kommst Du (oder Dein Kind) eigentlich auf die Idee, dass der Vater vielleicht (zugegeben unsensibel und mit den falschen Mitteln) versucht, das Kind zum Kontakt zu bekommen?


      Ja kam ich drauf, kam sie drauf. Aber ist sie einseitig verpflichtet alles sofort vergeben und vergessen zu KÖNNEN? Weil er jetzt väterliche Gefühle hat, sobald sie 18 ist? Was ist mit ihren Rechten all die Jahre? Das Recht auf ihren Vater? Hat sie nun kein moralisches Recht verletzt zu sein und auch mal NEIN zu sagen?

      Du stehst nicht hinter Deinem Kind, Du machst Dir ihre Sache zu eigen und agierst für sie.


      Sie bat mich darum. Sie definiert das WIE. Punkt.

      Gruß Tanja
    • Hi,

      um es kurz zu halten: wärst du ein Mann und würdeswt behaupten keinen Unterhalt zahlen zu können, weil du so wenig verdienst, würde das nicht durchgehen. Man würde dich auf einen anderen Job verweisen (was ich persönlich nicht ok finde). Aber der Fakt ist doch, dass er den kompletten Barbedarf alleine schultern muss, weil du nicht leistungsfähig bist. Ich unterstelle dir keine geringe Arbeitsmoral, aber sicherlich könntest du mehr verdienen, wenn du müsstest. Oder liege ich da falsch.

      Sonnenblumen schrieb:

      @Restkostenversicherung: auch kleine Summen läppern sich. Und auch als Beihilfeberechtigter hat man Selbstbehalte.
      meine Partnerin ist Beamte. Es ist nicht der Rede wert. Bei Arbeitnehmern wie mir würde ich dir zustimmen.

      Sonnenblumen schrieb:

      @Unfallversicherung: Du hältst mir jetzt ernsthaft vor, dass meine Kinder Unfallversicherungen haben?
      Nein, es ist ein dezenter Hinweis darauf, dass das Geldverschwendung ist und du dir überlegen kannst, ob man die nicht kündigt. 80% der Invalisitäten bei Kindern werden durch Krankheiten hervorgerufen, die sind nicht gedeckt.

      Sonnenblumen schrieb:

      GEGNERIN, ich bitte Dich. Meine Tochter hat jederzeit Zugriff auf meine Unterlagen.
      Ja, das ist der korrekte Ausdruck. Ein Anwalt dürfte auch nicht euch beide vertreten, widerstreitende Interessen. Ihr Anwalt wäre gehalten das maximale für Sie rauszuholen, deiner das Minimum an Zahlung für dich. Es geht dabei nicht nur um Unterlagen. Wie schon ausgedrückt wurde, ist Familienrecht immer eine Einzelfallentscheidung. Und da gibt es auch fiktive Einkünfte, Taschengeld in neuen Ehen,...

      Sonnenblumen schrieb:

      Meine Tochter traut sich aber nicht, den Brief alleine zu schreiben. Ihr Vater ist sehr dominant und nimmt Frauen nicht ernst. Wenn sie mich drum bittet, helfe ich ihr.
      Aber deine Tochter ist nun mal 19 und kein kleines Kind mehr. Ich erwarte von meinem Großen auch, dass er unangenehme Dinge tut, das gehört zum Erwachsen werden dazu. Und der ist 8. Sieh doch einfach mal, dass dein Ex vielleicht mit ihr über IHREN Unterhalt reden will und nicht mit dir. Und das ist sogar sein Recht. Manchmal muss man Kinder ermuntern etwas zu tun, was ihnen Angst macht. Gehst du auch mit ihr zum Vorstellungsgespräch (hab ich echt schon mal erlebt)? Wenn ihr zukünftiger Prof. Frauen nicht ernst nimmt, redest du dann mit ihm? Ich halte das für den falschen Weg.


      Sonnenblumen schrieb:

      Und zum Thema "unterste Schublade den Kontakt zum Vater abzulehnen": es gab in 14 Jahren 4x Umgang, 2007, 2008, 2012 und 2013, der jedes mal von uns ausging. Er verbrachte die Zeit nicht mal mit ihr, sondern ließ sie bei seiner Frau, die zwar sehr lieb zu ihr war, aber nicht ihr Vater ist. Es gab vlt.11 Mails (2010) und 2005-2011 noch 2 Anrufe im Jahr. Als sie 2013 das letzte Mal da war, am Geburtstag ihres Halbbruders, sagte er noch "Hallo Prinzessin" und redete danach nur in seiner Landessprache mit den Gästen und am Ende "Tschüss mein Schatz ich rufe Dich an". Seitdem Funkstille. Ich habe sie oft gefragt: "Wollen wir anrufen, wollen wir einen Brief schreiben, irgendetwas". Sie wollte nicht mehr.
      Es ist vielleicht auch gewissermaßen traumatisierend gewesen, so abgelehnt zu werden.
      Du verstehst mich nicht. Ich habe meinen Vater mit Ü21 kennen gelernt. Ich habe auch keinen Kontakt mehr. Aber offenbar will sie doch was von ihm, nämlich Geld. Und dann gebietet der Anstand doch, dass man mit ihm redet. Wenn er nicht will oder das Gespräch nicht sachlich geführt werden kann, dann ich das so, dafür gibt es Anwälte. Aber sich seinen Standpunkt nicht mal anhören wollen, aber das Geld, was "einem zusteht"? Das sollte so nicht laufen, das sollte man so nicht vermittelt bekommen. Ich würde das bei meinen Kindern nie zulassen, dass die so mit ihrer Mutter umgehen, egal was vorgefallen ist.

      Sonnenblumen schrieb:

      Die Prozesse des Aufarbeitens dauern mitunter viele Jahre.
      Das brauchst du mir nicht zu sagen, aber sie muss ihr Trauma nicht aufarbeiten, sondern ein sachliches Gespräch führen. Ich bleibe dabei, dass das als erstes stattfinden sollte. Und ich bin überzeugt, dass sie das weiter bringen wird, ohne Präjudiz wie es weiter geht.

      LG
      Max
    • Hallo Sonnenblumen,

      ich möchte mich - für mich abschließend - auch noch mal äußern.
      Deine Erklärungen lassen die Beweggründe Deiner Tochter zwar verständlich erscheinen. Gutheißen (oder unterstützen) muss man das aber noch lange nicht.
      Wenn natürlich ein (Psycho-, system. oder Familien) Therapeut Dir/Deiner Tochter/ Euch genau dieses Vorgehen zur Bewältigung und Überwindung der Identitätskrise Deiner Tochter empfohlen hat, dann macht es so weiter.

      Wie auch Max sagte, wenn eines meiner Kinder mit einem seiner Elternteile so umgehen würde, würde mein Kind sich von mir ziemlich was anhören dürfen (und ich bin mir sicher, dass die Väter andersrum genauso agieren würden).
      Oder wie ein Therapeut mal sagte: Konflikte sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel - ich verhelfe hoffentlich meinen Kindern zu eigenen Lösungsstrategien statt mir ihre Probleme "überhelfen" zu lassen.

      Gruß Tanja