Zugewinn bei Haus im Alleinbesitz 2 x Hochzeit

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    • Zugewinn bei Haus im Alleinbesitz 2 x Hochzeit

      Hallo.. ich habe mich nach 28 Jahren von meinem Mann getrennt.
      Folgende Fakten: 1990 Partnerschaft 1993 zusammengezogen in erste gemeinsame Wohnung, 1997 geheiratet, dann Scheidung.
      Selber Mann 2000 wieder zusammen gekommen, wieder zusammen gezogen. Ehemann hat nun von Oma Haus übertragen bekommen und es wurde ein Kredit von 280.000 EUR aufgenommen (Mann alleine), um das Haus um- und anzubauen. 2002 kommt gemeinsames Kind auf die Welt, 2003 wird das zweite mal geheiratet. 2012 kommt das zweite Kind zur Welt. 2020 nun die Trennung und Scheidung.
      Frage zum Thema Zugewinn. Was wird bei dem Haus als Zugewinn gerechnet? Den Kredit haben wir dem Grunde nach immer zusammen abgetragen, da wir zusammen gelebt haben. Das Haus hatte damals (nach Umbau) einen Wert von 300.000 EUR und nun nach 20 Jahren von 500.000 EUR. Mit welchen Zahlen rechne ich beim Zugewinn? Ich stehe nicht im Grundbuch - es geht nur um den Zugewinn...
    • Hallo EmmasWelt,

      zunächst sollte man den Zeitraum zwischen der Scheidung und der Wiederheirat feststellen.

      Wurde nach der ersten Scheidung eine Zugewinn-Berechnung durchgeführt?

      Der Zugewinn hat eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.


      netzfund schrieb:

      Wird diese nicht unterbrochen oder gehemmt, verjährt der Anspruch auf Zugewinnausgleich regelmäßig nach drei Jahren, § 195 BGB. Die Frist beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch auf Zugewinnausleich entstanden ist. ... Eine Verjährung wird z.B. durch Erhebung einer Stufen- oder Leistungsklage gehemmt.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo EmmasWelt,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Es kommt in diesem Fall zunächst darauf an, den Wert der Immobilie abzüglich des damaligen Hauskredits zum Hochzeitstag im Jahr 2003 festzustellen. Dieser Wert stellt dann das Anfangsvermögen - nur auf die Immobilie bezogen - deines Mannes dar.
      Sein Endvermögen beim Haus ist dessen Wert zum Trennungszeitpunkt abzüglich etwaiger Kreditbelastung dafür.
      Beispiel: Hauswert 2003 = 300 000€ (Kredit bereits abgezogen). Hauswert 2020 = 500 000 € (Kredit bereits abgezogen).
      Daraus ergibt sich ein Zugewinn von 200 000 €. Davon stehen dir 100 000 € zu.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Guten Morgen - und vielen lieben Dank für Eure Informationen... @edy tatsächlich habe ich bei meiner ersten Scheidung auf den Zugewinnausgleich verzichtet... Ich bin damals ausgezogen - habe mir alles selber neu gekauft und die Sache war für mich gelaufen... Wir waren damals auch nur kurz verheiratet.
      Nun - nach fast 18 Jahren erneuter Ehe und einer "totalen" Partnerschaft" von knapp 28 Jahren bin ich etwas schlauer und mag nicht wieder ganz bei Null anfangen...

      @Villa - im Grunde nach haben wir ja den Kredit immer zusammen "bedient" ... Mein Mann hat den Kredit bezahlt - ich alles andere... Wird dies irgendwie angerechnet?
      Leider ist es mir nicht mehr möglich den Hauswert 2003 zu beziffern und mein Mann stellt sich etwas krumm...

      LG Emma
    • Hallo Emma,
      meine Aussage bezieht sich ausschließlich auf die 2. Ehe.
      Da du für den Hauskredit - wie du schreibst - nicht im Kreditvertrag gestanden hast/stehst bleibt es bei meiner Aussage zum Zugewinn anhand der Beispielrechnung.
      Wenn ihr euch nicht auf den Hauswert 2003 einigen könnt besteht die Möglichkeit, gemeinsam einen Fachmann mit der Wertermittlung zu beauftragen. Den Wert kann er auch rückwirkend (2003) ermitteln.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      EmmasWelt schrieb:

      im Grunde nach haben wir ja den Kredit immer zusammen "bedient" ... Mein Mann hat den Kredit bezahlt - ich alles andere... Wird dies irgendwie angerechnet?

      angerechnet wird das durch eine evtl. Wertsteigerung das Hauses in der Zeit vom Hochzeitstag bis zum Tag "Zustellung des Scheidungsantrages".


      EmmasWelt schrieb:

      Leider ist es mir nicht mehr möglich den Hauswert 2003 zu beziffern und mein Mann stellt sich etwas krumm...
      diesen Hauswert kann man "zurück rechnen".

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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