Sind Dispokredite berücksichtigungswürdige Schulden ?

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    • Sind Dispokredite berücksichtigungswürdige Schulden ?

      Ich befinde mich derzeit in der Trennung und es wird gerade der Trennungsunterhalt ermittelt, den ich an meine Frau zu zahlen habe.
      Dabei möchte meine Frau ihr Einkommen um die Kosten für Dispokredite vermindern. Bei dem Dispo handelt es sich um die Ausnutzung des von einer Kreditkartenanbieters erlaubte maximale Überziehung. Sie will diesen Dispo mit einen monatlichem Betrag zurückführen und setzt daher diesen Betrag einkommensmindernd an.
    • Hallo Harz 123
      Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum.
      Nach meinem Wissen ( vielleicht wissen andere hier mehr dazu) sind Schulden nur zur Einkommensminderung wenn sie Ehe bedingt und Ehe prägend waren. Jetzt während dem Trennungsjahr das Einkommens mindernd ab zu ziehen ist meiner Meinung nach nicht statthaft.

      LG Hugoleser
    • Hallo Harz,

      ich könnte mir vorstellen, dass die abzugsfähig sein könnten, wenn der Dispo in einem vernünftigen Rahmen zurück geführt wird und aufgrund des ehelichen Lebens entstanden ist.
      Schau mal hier unter 10.4
      Berücksichtigungswürdige Schulden (Zins und Tilgung) sind abzuziehen; die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes in angemessenen Raten erfolgen. Zur Obliegenheit, im Einzelfall ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, um für Kindesunterhalt leistungsfähig zu werden, vgl. BGH FamRZ 2005, 608 f.; beim Ehegattenunterhalt besteht eine solche Obliegenheit nicht (BGH FamRZ 2008, 497). Bei der Bedarfsermittlung für den Ehegattenunterhalt sind unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbar eingegangene Verbindlichkeiten grundsätzlich abzusetzen. Sowohl beim Verwandten- als auch beim Ehegattenunterhalt erfolgt noch eine Abwägung nach den Umständen des Einzelfalls. Bei der Zumutbarkeitsabwägung sind Interessen des Unterhaltsschuldners, des Drittgläubigers und des Unterhaltsgläubigers, vor allem minderjähriger Kinder, mit zu berücksichtigen.
      Das auf dieser Seite unter dem Punkt und 2. Spiegelstrich bezieht sich auf Schulden beim Trennungsunterhalt, allerdings war es dort der Verpflichtete, der Schulden hatte.

      Gruß Tanja
    • Vielen Dank für die Beiträge !

      Tanja, ich habe mir das Urteil durchgelesen und es beantwortet eigentlich nicht die Frage, ob ein Dispo nun Schulden wie ein Kredit bei einer Bank sind.
      Der Dispo ist etwas was du bei jeder Kreditkarte ausschöpfen kannst und es gibt keine monatliche Raten zum Zurückzahlen. Es liegt quasi im eigenen Ermessen ob du (wie bei jedem Konto auch) mal im Minus sein willst oder lieber nicht.
      Wenn meine Frau ihre Dispo bis zur Belastungsgrenze ausschöpft war das auch nichts was ehebedingt notwendig war sondern eigentlich ihre private Angelegenheit.
    • Hallo Harz,

      mir ist bekannt, was ein Dispo ist.
      Und ob die Schulden, die aufgrund der Inanspruchnahme des Dispos einfach "da sind", abzugsfähig sein könnten, fällt vermutlich dann unter
      "erfolgt noch eine Abwägung nach den Umständen des Einzelfalls".
      Auch darüber kann sich sicherlich trefflich gestritten werden.
      Wenn der Dispo (also das, was die Bank einräumt) in der gleichen Höhe bestehen bleibt und nicht etwa reduziert bzw. durch einen regulären Kredit abgelöst wird, würde ich eine Abzugsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der Illoyalität ablehnen.

      Gruß Tanja
    • Upps Tanja, ich wollte dich nicht "belehren" was ein Dispo ist sondern nur die Unterschiede aus meiner Sicht zur Abgrenzung von Schulden darlegen. Sorry wenn das so überkam.
      Es ist doch auch so, dass selbst wenn meine Frau die Tilgungsleistungen zum Abbau des Dispos benutzen würde, es ja durchaus sein könnte, dass durch neue Abbuchungen das Minus auf dem Kreditkarten-Konto trotzdem erhalten bleibt.