Volljährigenunterhalt für ein in Dtl. lebendes Kind / Vater in den USA

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    • Volljährigenunterhalt für ein in Dtl. lebendes Kind / Vater in den USA

      Hallo ihr,
      mein Sohn ist 18. Jahre alt geworden und mein Unterhaltstitel ausgelaufen (war bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung). . Der Vater lebt in den USA.
      Schon für die Vollstreckung von Minderjährigenunterhalt war eine Zwangsvollstreckung notwendig.

      Wie ist das nun? In Kalifornien endet generell die Unterhaltspflicht mit Ende der high school .....


      Welches Recht greift denn? Das deutsche? weil hier der zukünftige Student lebt und ein Recht auf Unterhalt hat?
      Oder das Amerikanische, weil der Vater (=Unterhaltspflichtige) dort lebt?

      Über Antworten würde ich mich riesig freuen.

      vg,
      Angela
    • Hallo Angela
      Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum. Ich habe gerade mal ein wenig gegoogelt. Laut Haager Unterhaltsprotokoll ist für den Kindesunterhalt das Unterhaltsrecht desjenigen Landes gültig in dem das Kind lebt. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind diesem Protokoll beigetreten. Wende Dich doch einmal für genauere Schritte die gemacht werden müssen an das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg. Die können in Konstellationen mit Auslandsunterhalt helfen. Vielleicht wissen auch noch andere hier im Forum etwas zu diesem Thema.

      LG Hugoleser
    • Guten Abend Angela
      Doch Dein Sohn oder Du könnt euch direkt an das Institut wenden und braucht meines Wissens nicht erst über das Jugendamt gehen. Die Frage die vorher abzuklären wäre, hat Dein Sohn denn noch einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater? Ist er fertig mit der Schule und macht eine Ausbildung ( Lehre) oder will er studieren? Denn daraus ergibt sich auch sein Unterhaltsanspruch. Wenn er eine Lehre beginnt und zu Hause lebt, dann ist der Unterhaltsanspruch geringer und von dem Netto Ausbildungsentgelt ist eine Pauschale von ca. 100 € anrechnungsfrei. Der Rest wird genau wie das Kindergeld komplett auf diesen Unterhaltsanspruch angerechnet. Beim Studium hat Dein Sohn einen Unterhaltsanspruch von ca. 860 € von dem das Kindergeld und das zu beantragende Bafög ebenfalls voll angerechnet werden.

      LG Hugoleser
    • Hugoleser schrieb:

      Hallo Angela
      Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum. Ich habe gerade mal ein wenig gegoogelt. Laut Haager Unterhaltsprotokoll ist für den Kindesunterhalt das Unterhaltsrecht desjenigen Landes gültig in dem das Kind lebt. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind diesem Protokoll beigetreten. Wende Dich doch einmal für genauere Schritte die gemacht werden müssen an das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg. Die können in Konstellationen mit Auslandsunterhalt helfen. Vielleicht wissen auch noch andere hier im Forum etwas zu diesem Thema.

      LG Hugoleser
      Hallo,
      mein Sohn hat im Juli 2020 Abitur gemacht und wird ab 01. Oktober studieren. Er ist bereits eingeschrieben. Wir haben eine Uni nahe unserem Wohnort gewählt, damit er zu Hause wohnen bleiben kann, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
      Ich habe nur eine Teilzeitstelle und mein Verdienst liegt unter dem Eigenbedarf.
      D.h. mein Sohn muss Bafög beantragen?

      Wir kennen den Verdienst des Kindesvaters nicht, schätzen ihn aber im 5-stelligen Bereich pro Monat. Also weit außerhalb irgendwelcher Bafög Grenzen ...

      lg,
      Angela
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Angela,

      Hugoleser hat Dir schon geantwortet, ein paar Dinge müssen allerdings korrigiert werden.
      1. Ist Dein Sohn volljährig und damit für seine Belange selbst verantwortlich. Du kannst ihn natürlich unterstützen, um die Geltendmachung des Unterhalts muss sich Dein Sohn aber schon selbst kümmern. Du bist ja eigentlich seit April selbst unterhaltsverpflichtet und kannst schon aus diesem Grunde das Kind nicht vertreten.
      Dein Sohn könnte sich auch noch Unterstützung vom Jugendamt holen, das ist schließlich nach 18(4) SGB 8 ihre Aufgabe.

      2. Der Bedarf des volljährigen Studenten, der noch bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt nicht 860 Euro sondern ist nach der 4. Stufe der Düsseldorfer Tabelle vom Gesamteinkommen der Eltern zu bestimmen.
      Gib dem Kind also auch Deine Einkommensunterlagen zur Berechnung mit (das Amt wird schon berücksichtigen, wenn Dein durchschnittliches Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt).

      In Kontakt mit dem Vater steht der Sohn und hat schon freundlich angefragt wegen des weiteren Unterhalts?
      Ansonsten empfehle ich schnell eine derartige Aufnahme - durch den Sohn!

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen Tanja und Angela
      @ Angela , Dein Sohn muss als erstes und schnellstens Bafög beantragen. Dein Einkommen ist ja bekannt und wenn er den Antrag ausgefüllt hat, soll er bei der Abgabe des selben, dem Bafög Amt mitteilen, das er das Formular 3 an seinen Vater in den USA gesandt hat. Dann wissen die gleich das das länger dauert. Wenn ihr jetzt schon wisst das der Vater Schwierigkeiten ( was ich durch Deinen Anfangs vermute ) macht und dieses Formular nicht ausfüllen wird, dann würde ich das beim Bafög Amt auch so kommunizieren und gleich einen Antrag auf Vorauszahlung des Bafög stellen. Bei Genehmigung des selben tritt das Bafög Amt in Vorleistung und setzt sich dann Notfalls per Gericht mit dem Vater auseinander.

      @ Tanja, Du sagst der Junge Mann soll sich erst mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzten bezüglich des Unterhalts etc. Ich weiß durch eigene Erfahrung aus dem Bekannten Kreis, das das Jugendamt wenn Auslandsbezug vorliegt und man sich dort mit dem Haager Unterhaltsprotokoll auseinander setzen soll, entweder gar nichts tut, oder die Ratsuchenden direkt nach Heidelberg verweißt. Der Versuch des freundlichen Anfrage durch den Sohn mit der Bitte um das Ausfüllen des Formular 3 ist natürlich gleichzeitig empfehlenswert. Da aber Angela schon oben schreibt das die Unterhaltszahlungen für das Minderjährige Kind nur über Zwangsvollstreckung zu erreichen war, zweifele ich am Erfolg des friedlichen Bemühen und die Zeit läuft ja auch davon. So das ist vor allem anderen erst mal den Antrag auf Vorausleistung von Bafög verweise, damit der junge Mann nicht ohne Geld da sitzt. Denn schon am Anfang des Studiums sind schon die Semestergebühren fällig, die je nach Uni schon mal die monatliche Kindergeld höhe erreichen können.

      LG Hugoleser
    • Hallo Angela,

      ich weiß nicht, ob sich die Rechtslage massiv geändert hat, aber du wirst ggf. Probleme haben Ansprüche aus Deutschland geltend machen zu können, war bei mir als Kind auch so. Der erste Punkt ist schon: die Zustellung des Antrags. In Amerika gibt es kein klassisches Melderecht, deshalb ist eine Zustellung von Gerichtsdokumenten schwer. In den Filmen macht das ja jemand, der einem einen Brief in die Hand drückt und sagt: "das gilt als zugestellt". Wirkt lustig, ist da aber tatsächlich ein Problem. Meine Mutter hat den Unterhalt auch nach ausländischem Recht eingeklagt, aber da musst du sehen: Deutschland ist, was Unterhalt angeht, schon ein Paradies für Unterhaltsberechtigte. Bei mir kamen damals etwa 80 EUR raus. Mein Vater hat ne Firma mit mehr als 20 Angestellten und ein freistehendes EFH im Zentrum einer Großstadt, dass durch einen privaten Sicherheitsdienst beacht wird. In Amerika wird man dein Begehren wohl tatsächlich ablehnen. Dort leben Studenten von Stipendien oder meist von Krediten (oder arbeiten neben dem Studium).

      Generell kann dein Sohn auf BaFög verwiesen werden. Er kann dort angeben vom Vater keinen Unterhalt zu erhalten und den Anspruch an das BaFög-Amt abtreten. Ist wahrscheinlich der einfachere Weg.
    • Hallo Max
      Ich weiß auch das das Schwierig ist in den Staaten. Die Rechtliche Seite sieht aber so aus das die Vereinigten Staaten dem Haager Unterhaltsprotokoll beigetreten sind ( ob sie das auch schon gekündigt haben weiß ich nicht) und das sagt klar, das das Unterhaltsrecht des Staates gilt in dem das Kind lebt. Man kann höchstens versuchen dem Vater das ausfüllen des Formular 3 vom Bafög Amt, das das für Ihn von Vorteil ist, weil dann ja der Unterhaltsanspruch gegen ihn sinkt. Es wäre für Angelas Sohn vielleicht eine Idee und damit er finanziell nicht so abhängig ist, das er wenn möglich ein Duales Studium macht.

      LG Hugoleser
    • Hallo nochmal,

      ich weiß nicht, ob ihr mitbekommen habt, dass der Unterhalt nur bis Ende der allgemeinen Schulbildung tituliert - also befristet war.
      Da kann schon mal gar nichts (mehr) seit Juli(?) vollstreckt werden.
      Wenn Sohnemann mal nicht langsam in die Puschen kommt und den Vater auffordert (warum sollte das Verhältnis schlecht sein, nur weil die Mutter den Minderjährigenunterhalt vollstrecken musste?), dann gibt es gar keinen Unterhalt.
      Wie soll sich denn das BaFöG-Amt irgendwas wiederholen, wenn noch nicht mal Inverzugsetzung geschehen ist?
      Aber okay, ich hab von ausländischen Gegebenheiten null Plan...

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      man KANN den in Amerika lebenden Vater selbst kaum wirksam in Verzug setzen. In Deutschland gibt es eine Meldeadresse, da schickt man ein Einschreiben mit Rückschein hin (oder direkt eine Postzustellungsurkunde) und dann gilt das rechtlich als zugestellt. Das ist in Amerika schon wesentlich schwieriger. Man geht zum BaFög-Amt und teilt denen mit: Hier Unterlagen von Mama, Papa lebt in Amerika, habe keinen Kontakt, erhalte keinen Unterhalt. Man tritt die Unterhaltsforderung an das BaFög-Amt ab. Die werden bestenfalls auch einen Brief schreiben, wenn nichts passiert, schreiben die ihre Forderung ab und zahlen einfach BaFög auf Basis des Einkommens der Mutter. Das wird am Ende der einfachste Weg sein. Unterhalt mit Auslandsbezug macht nur bei kleinen Kindern Sinn, denn da gibt es halt keine Ausgleichsleistung.
    • Hi Max,

      ich weiß nicht, ob das BaFöG-Amt nicht wenigstens Unterlagen über einen Versuch der Auskunftserlangung fordern darf.
      Mir ist schon klar, dass es schwer möglich ist (aber eben nicht unmöglich).
      Wenn jeder zu einer Behörde geht und sagt: der andere zahlt nicht, dann würden Du und ich (und wer sonst noch so Steuern zahlt) immer indirekt die Beträge übernehmen - obwohl der Unterhaltsbedürftige den Verpflichteten nicht mal aufgefordert hat.
      Das funktioniert beim Unterhaltsvorschuss wohl nicht.
      Wenn ich einen Tagesbetreuungsplatz (=staatliche Leistung) für mein Kind haben will, muss ich auch nachweisen (wenn ich berücksichtigt wissen will, dass mein Einkommen nicht nur für mich und ein Kind reichen muss), dass ich Unterhalt für andere Kinder zahle. Und wenn ich BaFöG haben will, gibt es eben auch bestimmte Voraussetzungen.
      Aber so weit ich das sah, wurde hier schon im Jahre 2017 trefflich darüber gestritten...

      Gruß Tanja
    • Hallo ihr,

      vielen Dank für Eure Kommentare und Anregungen. Sie sind wahnsinnig hilfreich :)

      Wir haben heute das hiesige Jugendamt kontaktiert (dass unsere "Leidensgeschichte" mit Geltendmachung von Minderjährigenunterhalt über das Haager Unterhaltsabkommen kennt). Das Jugendamt sieht sich nicht in der Lage irgendetwas zu bewegen und hat meinem Sohn geraten, sich vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein zu holen, sich beraten zu lassen (da eine Zwangsvollstreckung wahrscheinlich notwendig sein wird) und ggf. zu klagen. (ich glaube nicht, dass sie auch nicht UVG Leistungen aus den USA zurückholen können ....)
      Den Punkt mit Vorausleistungsantrag für Bafög klingt sehr gut.

      Duale Studium war auch meine Empfehlung. Um einfach unabhängig zu sein. Leider war mein Sohn im Abi (und vorher) zu schlecht ....

      vg,
      Angela
    • Hallo Angela
      Da wie Du sagst kein Kontakt besteht,bleibt nur das Bafög Amt für Deinen Sohn mit dem Antrag auf Vorausleistung und dem Ausfüllen des Formular 8 des Bafög Antrages. Du musst das Formular 3 ausfüllen und mit dem vollständigen Steuerbescheid ( alle Seiten) von vor 2 Jahren an das Bafög Amt senden. Wie schon weiter oben gesagt tritt Dein Sohn dann seinen Unterhaltsanspruch an das Bafög Amt ab und die kümmern sich um den Rest. Das ist für Deinen Sohn der schnellste Weg.

      LG Hugoleser