Immobilienkauf während Ehe in Zugewinngemeinschaft

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    • Immobilienkauf während Ehe in Zugewinngemeinschaft

      Vielleicht kann mir jemand einen kompetenten Rat geben?
      Ich habe mich leider noch nie wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt....

      Aktuell würde wir uns für den Kauf einer Eigentumswohnung interessieren.Unsere Ehe ist in letzter Zeit leider etwas "belastet" und es istnicht wirklich abzusehen, wie sich diese weiterentwickelt und ob es ggf. auchzu einer Trennung/Scheidung kommen wird....

      Mein Mann möchte, dass ich die Eigentumswohnung auf meinen Namen kaufe,meine Ersparnisse dafür einsetze, einen KfW-Kredit aufnehme und den Rest zahlter. Auch an der Abzahlung des Kredites möchte er sich hälftig bzw. ggf. etwasmehr als hälftig beteiligen.

      Ist das eine gute Idee??? Das wird dann doch meinem Vermögen zugerechnet undseinem Vermögen abgerechnet. Falls dann herauskommen würde, dass ich ihmZugewinnausgleich zahlen müsste und dann kann er ggf. auch noch das erhalteneGeld fordern ? Würde ich dann nicht doppelt zahlen. Wobei ich nicht wirlichweiss, ob ich Zugewinn zahlen müsste. Nach neuem Recht werden ja auchalleiniges Hauseigentum in die Ehe eingebracht mit Schuldenabzahlungeneingerechnet (er hat vor der Ehe ein Haus im Alleineigentum, vor und wärhendEhe teilweise abbezahlt). Ausserdem ist er selbstständig und hat sich selbsteinen gewissen Kundenstamm/Mandantschaft aufgebaut. Da ist das"Vermögen" ja auch schlecht abschätzbar....

      Im Kaufvertrag könnte man ja einzelvertraglich etwas regeln, was javielleicht sinnvoll wäre. Was würde sich denn als sinnvoll erweisen? Hat jemandeinen Tipp? Und sollte man dafür schon einen Notar aufsuchen oder einenRechtsanwalt (für Familienrecht?)?

      Dankeschön für eure Antworten
    • Hallo,

      Der Zugewinnausgleich wird für jeden Partner extra durchgeführt.

      Es wird bei jedem die Differenz des Vermögens zum Tag der "Zustellung Scheidungsantrag" = Endvermögen

      und zum Tag der Hochzeit=Anfangsvermögen (positiv oder negativ) berechnet.

      Der mit dem höheren Zugewinn (falls es einen gibt) muss dem anderen die Differenz zur Hälfte ausgleichen.

      Mehr Fragen ?= gerne.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      vielen Dank - aber was bedeutet das nun für den Erwerb der Eigentumswohnung?
      Wie sollte man dies am besten umsetzen?
      Wäre der Geldbetrag, den mein Mann zusteuert eine Schenkung und ich müsste ihmim schlimmsten Fall nur die Hälfte, falls es einen Zugewinn von meiner Seitegeben würde, auszahlen? Oder kann er Zugewinn verlangen und Auszahlung seinesbeigesteuerten Geldes?
      Ist für mich gerade einfach undurchsichtig.
      Wäre es besser die Immobilie zusammen zu kaufen und später umzuschreiben? Dann wären ja die Anteile gerecht verteilt?
      Was sollte man bei Alleinerwerb WÄHREND der Ehe beachten um später nicht dumm dazustehen? Hauserwerb vor der Ehe im Alleineigentum scheint ja gut zu sein, aber währenddessen? Was sind die Auswirkungen? Das ist mir absolut unklar..... :(
      Danke
    • Hallo,

      Alles was jeder am Hochzeitstag hatte , kommt bei jedem ins Anfangsvermögen.

      Alles was jeder bei der "Zustellung des Scheidungsantrages" hat, kommt ins Endvermögen:

      Was hatte denn jeder deiner Meinung nach am Hochzeitstag an;

      Immos?

      Versicherungen (Kapitalwert) ?

      Bargeld,Bauspar, Aktien, usw.?


      Mal ein Beispiel:

      Anfangsvermögen er = 0

      Anfangsvermögen du= 100 000€


      Endvermögen bei Scheidung:

      Er 50 000€ bar.

      Du:ein Haus 400 000€ minus Restkredit= Hauswert 300 000€.


      Deine Zugewinnberechnung:

      Endvermögen 300 000 €

      Anfangsvermögen 100 000

      Dein Zugewinn 300 000- 100 000€= 200 000€

      Seine Zugewinnberechnung:

      Endvermögen: 50 000€
      Anfangsvermögen 0€
      sein Zugewinn 50 000€

      Jeder muss seinen Zugewinn mit dem anderen zur Hälfte teilen.

      das ist ein grober Überblick/Überschlag

      es gibt noch weitere Feinheiten.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo 111,
      warum wollt ihr euch das "antun", wenn es in der Ehe kriselt? Wer bleibt nach einer möglichen Trennung im Haus, wer zieht aus?
      Ich rate von einem Kauf ab.
      Wenn es unbedingt der gemeinsame Hauskauf sein muss solltet ihr in einer Scheidungsfolgenvereinbarung Regelungen treffen, wie es nach der Trennung oder Scheidung in Bezug auf die Immobilie weitergehen soll.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Hallo,

      ich schließe mich Villa an: meistens ist es nur so, dass die Männer nichts von der "Belastung" merken. Würde er die Wohnung auch mit dir kaufen, wenn er wüsste, dass ihr euch in ein paar Jahren trennt? Sprich es doch an, wäre nur fair. Und wenn ja, dann findet ihr sicher eine Lösung, die man auch in einer Scheidungsfolgevereinbarung festhalten kann. Aber jetzt eine Immobilie zu kaufen und die Art der Finanzierung so zu wählen, dass im Scheidungsfall das Maximum hängen bleibt, halte ich für den falschen Weg.
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