Studium vor dem Staatsexamen abgebrochen

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    • Studium vor dem Staatsexamen abgebrochen

      Hallo zusammen,

      eigentlich dachte ich, wir hätten die Sache mit dem Unterhalt bald erledigt. Mein Stiefsohn (27) hätte spätestens im Frühjahr sein 1. Staatsexamen in Sachen Jura absolvieren sollen. Zwischendrin hat er mal 2 Semester wiederholt. Wenn er zu Besuch war und man nachfragte, wie es den ginge, hieß es immer alles in Ordnung, Studium läuft sehr gut usw.

      Heute ereilt uns überrascht ein Anruft in dem er uns mitteilt er würde jetzt sein Studium abbrechen, er hätte Depressionen und wäre deshalb in Behandlung und würde sich jetzt irgendwie eine Ausbildung suchen, was genau konnte er noch nicht sagen, irgendwas mit Literatur.

      Mein Mann war ersteinmal sprachlos und ist auch ziemlich enttäuscht, vor allem, weil nie etwas gesagt worden ist, trotz nachfragen nie etwas erzählt wurde, dann hätte man ja rechtzeitig einlenken könne, aber jetzt kurz vor dem Abschluss die Flinte ins Korn werfen. Er hat seine Wohnung schon gekündigt und wird wohl zurück zur Mutter ziehen.

      WIr sind jetzt am Überlegen, wie es denn nun auch mit dem Unterhalt aussieht. Wären wir denn dazu verpflichtet weiter Unterhalt zu leisten.

      Wir werden ihn evtl. unterstützen, aber dann auf freiwilliger Basis, dass kommt auch darauf an, wie sich das weiter entwickelt.

      Gruß,
      Dubarry
    • hallo,

      Unterhalt nur, wenn er auch studiert oder eine Ausbildung macht. Damit für Oktober keinen Unterhalt mehr zahlen.

      Es sei denn, es gibt einen Titel.

      Er ist in der Pflicht nachzuweisen, dass er bedürftig ist und außerstande sich selbst zu unterhalten.

      Insofern würde ich ihm in zwei Wochen mal anbieten, ein Gespräch zu führen, wie es weitergehen könnte und was er für Vorstellungen hat

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Dubarry,

      es gehört schon eine Portion Mut und Selbstüberwindung dazu, seinen Eltern mitzuteilen, dass man eine Depression hat.
      Ich kann verstehen, dass ihr enttäuscht seid.
      Habt ihr ihn gefragt, ob er bereits therapeutische Hilfe bekommt?
      Das mit der Orientierungsphase wäre hier nicht einschlägig.
      In der Zeit, wo der Sohn nicht in Ausbildung ist, muss Dein Mann auch keinen Unterhalt zahlen.
      Und wenn er sich eine Ausbildung sucht, wird er ja vermutlich eine bezahlte suchen.
      Ich befürchte allerdings, dass er mit einer Depression vielleicht gar nicht ausbildungsfägig ist.
      Inwieweit es staatliche Hilfen geben könnte, weiß ich nicht.
      Da können andere hier schon mehr Auskunft geben.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      vielen Dank. Soweit wir erfahren haben ist er in Therapie. Er kommt in drei Wochen zu Besuch, vielleicht erfahren wir da mehr. Was bedeutet es, wenn er nicht ausbildungsfähig ist? Muss er sich arbeitslos melden, wegen der Krankenversicherung. Oder muss er sich evtl. auch um Harzt IV bemühen, wenn er nicht ausbildungsfähig ist und er deshalb vielleicht auch nicht arbeiten kann? Wie ist das überhaupt mit der Krankenversicherung, er ist familienversichert, aber fliegt er da nicht raus, wenn er nicht mehr studiert?

      Es schwirren einfach viele Fragen durch den Kopf. Entschuldigung.

      Gruß,
      Dubarry
    • Hallo Dubarry,

      auch wenn ich nicht viele Fragen beantworten kann, können das hier vielleicht andere.
      Je nachdem, wie gut Euer Verhältnis zu Deinem Stiefsohn ist, könnt ihr ihn sicher auch unterstützen.
      Du kannst ja mal googeln nach "Student Depression" - so selten ist das nicht. Und es fordert oftmals die gesamte Familie heraus.
      Sich umfassend zu informieren, nimmt auch vielleicht etwas von der eigenen Angst und Unsicherheit.

      Mich wundert, dass der junge Mann noch familienversichert ist - ich dachte, das geht nur bis 25. Dann wäre die eigene Versicherung nötig, für Studenten aber günstiger zu haben.
      Soweit ich gelesen habe, kann sich der Sohn aber noch an der Uni beraten lassen.
      Vielleicht mag und kann ihn einer von Euch begleiten (und bekommt so auch wertvolle Infos?).
      Wenn sich hier niemand anders wegen Deiner Fragen zur KV meldet, recherchier ich morgen weiter.

      Es ist gut, dass der Sohn einen Therapieplatz hat. Alles Weitere wird sich bestimmt ergeben.

      Gruß Tanja
    • Hallo Dubarry,

      arbeitslos (ALGI) , setzt bestimmte anrechnungsfähige Zeiten (Arbeitsmonate) voraus.

      Die Familienversicherung endet mit 25 Jahren( auch wenn er studiert).

      Wenn er wieder bei einem Elternteil wohnt, bildet er mit über 25 Jahren eine eigene Bedarfsgemeinschaft ( er bekommt dann

      ALGII.)

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Dubarry
      Ich stimme Tanja und Edy zu, mit 27 Jahren ist der Sohn nicht mehr familienversichert. Die Familienversicherung endet mit 25 Jahren und danach muss sich der Studierende selbst versichern. Wie schon Tanja sagte konnte er sich da dann verbilligt in einer Krankenkasse seiner Wahl zu einem Studenten Tarif vergünstigt anmelden. Ich will Dich ja nicht erschrecken, aber kann es sein das Junior seit 2 Jahren nicht kranken versichert ist? Das gilt schnellst möglich heraus zu finden. Denn auch wenn er schon seit 2 Jahren selbst versichert ist, endet diese Versicherung 6 Wochen nach der Exmatrikulation und er muss sich zum üblichen Mindestbeitrag freiwillig weiter versichern. Daher ist es wichtig das der junge Mann sich am besten sofort bei dem zuständigen Job Center meldet und ALG II beantragt. Wenn feststeht das er nicht ausbildungsfähig ist durch seine Krankheit ( was durchaus sein kann, Depressionen sind langwierig) wird das Job Center ihn erst mal zum Amtsarzt schicken und wenn dieser eine Arbeitsfähigkeit verneint an das Sozialamt als Grundsicherungsträger verweisen. Das wichtigste ist aber als aller erstes ist ALG II zu beantragen.

      LG Hugoleser
    • Hallo zusammen,

      vielen Dank für eure Antworten.

      Das mit der Versicherung könnte stimmen. Da er nicht bei uns mitversichert war sondern bei seiner Mutter könnte es sein, dass er ab dem 25. Lebensjahr sich selbst versichert hat. Wir haben ihm heute die Empfehlung gegeben sich beim Arbeitsamt zu melden und so lange er keinen Ausbildungsplatz hat ALG II zu beantragen. Leider können wir ihn dahin nicht begleiten, da ca. 800 km dazwischen liegen.

      Was meinen Mann am meisten ärgert, dass sein Sohn wohl seit 4 Jahren in Behandlung ist (was wir so nach und nach erzählt bekommen) und er keinen Ton verloren hat, er war ja zwischenzeitlich öfters bei uns gewesen, so dass man in Ruhe hätte reden können. Wir sind beides keine Menschen, die andere mal schnell verurteilen. Ein Wechsel vorher wäre ja nicht so schlimm gewesen, sein Bruder hat ja auch das Studienfach gewechselt und das war kein Problem, aber so gar nichts sagen und seinen Vater immer wieder quasi zu beschwindeln, dass alles in Ordnung ist, dass verletzt mein Mann doch sehr. Zumal er auch kann aufbrausender Mensch ist, sondern sehr ruhig, denkt lieber zweimal nach bevor er übereilt reagiert, immer auf Lösungen bedacht mit denen jeder Leben kann. Um so mehr ist er einfach nur enttäuscht und verletzt.

      LG
      Dubarry
    • Hallo Dubarry
      Das dieses nichts sagen von seinem Sohn Deinen Mann und Dich sehr verletzt ist verständlich. Ihr müsst aber bei aller Verletzheit bedenken das die Diagnose Depression auch heute noch mit sehr vielen Vorurteilen und damit auch Scham bei dem Erkrankten besetzt ist. Man wird auch heute noch sehr schnell als ( verzeiht den Ausdruck) bekloppt hingestellt, auch wenn ihr dieses nicht tun würdet. Wichtig ist jetzt das ihr auch mit Hilfe der Mutter den Status der Krankenversicherung fest stellt damit nicht zu allem noch horrende Kosten für ärztliche Behandlungen auf euch zu kommen. Denn Ärzte können Menschen die nicht kranken versichert sind wie Privat Patienten abrechnen und da können sie bis zum 6 fachen der Gebühren Ordnung verlangen. Da ihr durch die Entfernung nicht mit zum Job Center gehen könnt um dem Sohn beizustehen, wäre es ratsam die Mutter mit ins Boot zu holen, damit diese unterstürzend mit gehen kann, denn ich denke das das ein schwerer Gang für den Sohn ist.

      LG Hugoleser
    • Heute hatten wir Kontakt mit der Mutter, sie war genauso geschockt wie wir. Ihr Sohn möchte nun bei ihr wieder einziehen, solch sich aber bei ihr nicht anmelden, warum auch immer, arbeiten geht sie soweit wir
      wissen nicht. Sie lässt ihn bei sich wohnen, aber er muss sich an den Mehrkosten beteiligen. Wenn er sich aber nicht bei ihr anmeldet, kann er doch auch kein ALG II beantragen. Mein Mann hat allerdings erklärt, dass er nicht gewillt ist, dass ganze so zu finanzieren. Er erwartet dass sein Sohn sich zumindest beim Amt meldet und alles in die Wege leitet was möglich ist. Wie ist das eigentlich wenn der Junior sich nicht als Student abmeldet, aber einfach nicht mehr zu den Vorlesungen geht, bzw. nur sehr sporadisch?

      Hugoleser schrieb:

      Wichtig ist jetzt das ihr auch mit Hilfe der Mutter den Status der Krankenversicherung fest stellt damit nicht zu allem noch horrende Kosten für ärztliche Behandlungen auf euch zu kommen. Denn Ärzte können Menschen die nicht kranken versichert sind wie Privat Patienten abrechnen und da können sie bis zum 6 fachen der Gebühren Ordnung verlangen.

      Das mit der Krankenversicherung werden wir auf alle Fälle morgen mit dem Junior klären. Für die Kosten einer ärzlichen Behandlung sehe ich aber nicht uns in der Pflicht sondern den Junior. Jetzt nicht falsch verstehen, wir würden ihm dabei schon unter die Arme greifen, aber wir möchten nicht, dass irgendwann ein Gerichtsvollzieher vor unserer Tür steht. Wir sind doch nicht mehr für den Junior haftbar oder?

      LG Dubarry
    • Hallo,

      Mit der Krankenversicherung sieht es wohl so aus: Ist der Student mit dem Krankenkassen-Beitrag in Verzug, droht die Uni ihm mit der Exmatrikulation.

      War er wirklich am studieren,müsste er die Beiträge wohl gezahlt haben.

      Wie ich schon schrieb: mit 27 bildet der Sohn seine eigene Bedarfsgemeinschaft. Ein wohnen bei der Mutter,muss diese m.E. nicht verschweigen. Einfach mal bei einem Jobcenter anonym anrufen.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • edy schrieb:

      Wie ich schon schrieb: mit 27 bildet der Sohn seine eigene Bedarfsgemeinschaft. Ein wohnen bei der Mutter,muss diese m.E. nicht verschweigen. Einfach mal bei einem Jobcenter anonym anrufen.
      Auch wenn sie selbst ALG II Empfängerin ist? Hätte sie davon vielleichteinen Nachteil? Weil warum sollte sie sonst darauf bestehen, dass er sich nicht bei ihr anmeldet. Wir vermuten halt sehr stark, dass sie selbst ALG II bezieht, direk danach gefragt haben wir nie, weil es uns einfach nichts angeht. Nachdem sie wieder geheiratet hatte, musste mein Mann keine Unterhalt mehr zahlen. Mittlerweile ist sie wohl von diesem Mann getrennt und lebt mit einem anderen zusammen. Also wie gesagt, wir schätzen, dass sie selbst ALG II bezieht, es war mal die Rede davon.

      LG
      Dubarry
    • Hallo,


      Dubarry schrieb:

      auch wenn sie selbst ALG II Empfängerin ist. Hätte sie davon einen Nachteil?

      wenn sie selbst ALGII bekommt dürfte es kein Nachteil sein. Beide sind volljährig, bekommen also den höchsten Regelsatz.

      Und die KdU (Kosten der Unterkunft) dürften höher sein. Für 2 Personen höherer m2 -Anspruch= größere Wohnung.

      Aber man sollte sich das einfach mal von einem Jobcenter (vielleicht in anderer Stadt) erklären lassen (anrufen,allgemeine Frage stellen, Namen muss man nicht nennen).

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Guten Morgen Dubarry,

      ich möchte noch mal was zur Erkrankung Deines Stiefsohnes sagen:
      Ich fände es schade, würdet ihr in Eurer Enttäuschung (darüber, dass sich der Junge nicht eher geöffnet hat) zu lange verharren.
      Wenn sich das Kind eine anderweitig (körperlich) schlimme Krankheit zugezogen hätte und auch erstmal längere Zeit versucht hätte, das Problem allein in den Griff zu kriegen, würdet ihr doch sicher ganz schnell von: "schade, dass Du Dich nicht eher bei uns gemeldet hast" in eine aktive Hilfe übergehen?
      Psychisch Erkrankte erfahren leider immer noch eine Stigmatisierung und wollen/können sich deswegen warcheinlich nicht eher öffnen.
      Es ist ja schon ein Riesenschritt, wenn sie sich aktiv Hilfe suchen.
      Ich kenne einen Erwachsenen, der mit seinen Eltern bis heute nicht darüber reden kann, dass er erkrankt ist - für die dann folgenden Vorwürfe (was er angeblich alles zu seiner Erkrankung beigetragen haben soll) hat der Erkrankte keine Kraft - er holt sich den Rückhalt lieber bei seinen Freunden.

      Ich habe mal einen Link für Dich vom vom Studentenwerk - dort geht es zwar erst mal nur um eine Unterbrechung des Studiums - aber vielleicht kann man sich da eher durchhangeln.
      Die Mutter scheint auch nicht gerade eine große Hilfe für den Jungen zu sein - keine Ahnung, warum diese nicht will, dass sich das Kind (trotz Wiedereinzugs) bei ihr anmelden soll.
      Wie soll das funktionieren? Abgesehen davon, dass dann wieder gegen geltende Gesetze (Bundesmeldegesetz) verstoßen wird - wie sollen denn die notwendigen Leistungen zur Genesung des jungen Menschen erfolgen?

      Die 800 km zwischen Euch sind natürlich hinderlich und ob man einen Erkrankten bei sich aufnimmt, muss auch immer gut überlegt und mit allen möglichen (auch therapeutischen und Wiedereingliederungs-) Stellen abgesprochen werden. (Nur, falls einer von Euch beiden auf die Idee kommem sollte....)

      Vielleicht kann @Hochtief noch etwas beitragen? Seine Tochter hat wohl auch das Studium abgebrochen.
      Falls er sich hier nicht meldet, such mal nach Beiträgen von Hochtief.

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      TanjaW9 schrieb:

      [...]
      Die Mutter scheint auch nicht gerade eine große Hilfe für den Jungen zu sein - keine Ahnung, warum diese nicht will, dass sich das Kind (trotz Wiedereinzugs) bei ihr anmelden soll.
      Wie soll das funktionieren? Abgesehen davon, dass dann wieder gegen geltende Gesetze (Bundesmeldegesetz) verstoßen wird -....
      [...]
      Keine Ahnung, ob Melderecht Ländersache ist, oder Bundeseinheitlich geregelt ist (wie allerdings @TanjaW9 andeutet, scheint es da eine bundeseinheitliche Regelung zu geben):
      Zumindest in Hessen war es/ ist(?) es (nach meinem rudimentären und ggf veralteten Kenntnisstand) so, dass man sich am "alten" Wohnsitz erst abmelden konnte/ kann, wenn man eine neue (lade-)fähige Adresse (also neuen Wohnsitz) vorweisen konnte/ kann (inclusive Vorlage des neuen Mietvertrages)...
      Wenn er sich also nicht bei seiner KM anmelden dürfte (warum eigentlich nicht?), müßte er sich ja eine andere Adresse suchen, über die er sich anmelden könnte.
      Was mich allerdings wundert, ist der Umstand, dass Sohnemann seine Wohnung schon gekündigt hat.
      Wo wohnt er denn aktuell?

      Ansonsten (und OT): unabhängig vom "Schockzustand", Enttäuschung sowie/ und/ oder Sprachlosigkeit aller Beteiligten - KV/ KM/ "Stiefmutter" - scheinen hier noch andere tiefgreifende zwischenmenschliche Probleme vorzuliegen, welche zu dieser Entwicklung geführt haben, in dessen Folge niemand etwas von dieser Entwicklung des Sohnes mitgekriegt hat. So zumindest meine Meinung...

      Der Eingangsbeitrag irritiert mich hier auch in soweit ein bißchen: unter der gegebenen Situation der (diagnostizierten) Depression, die (zB.)eine ambulante und oder stationäre Behandlung erforderlich zu machen scheint, sollten doch solche Dinge wie Unterhalt - zumindest vorerst- nachrangig sein...
      Im Übrigen sehe ich(!) 800 km sehe ich in der heutigen Zeit nicht wirklich als sooo großes Problem an, um hier eventuell als KV vor Ort (temporär) präsent zu sein um mal abzuklopfen was mit dem jungen Mann so los ist. Das ist allerdings (m)eine Einschätzung aus weiter Ferne und ohne Kenntnis der Gesamtumstände aller Beteiligten.


      Was solche Probleme wie Depressionen betrifft ist ist es sehr(!) oft so, dass selbst dass unmittelbare Umfeld nichts von diesen Problemen der Betroffenen mitkriegen.
      Diese (Betroffenen) können in der Außenwahrnehmung oft und sehr lange Ihr (soziales) Umfeld täuschen, bis dann irgendwann die "Bombe" platzt (zB.-> Suizid oder Suizidversuch).
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Dubarry,

      ich kann eure Emotionen nachvollziehen. Natürlich sollte das Wohlergehen des Kindes wichtiger sein als das Finanzielle, aber ich denke, ehe man jemandem Vorwürfe macht (hier zum Teil euch, wie ich das glaube herausgelesen zu haben), müsste man die Vorgeschichte kennen. Und das tun wir nicht.

      Depression ist auch nicht gleich Depression. Meine Frau leidet seit vielen Jahren immer wieder unter z.T. schweren depressiven Schüben, konnte und kann ihren Alltag aber immer bewältigen und ist nach wie vor, wenn auch in Teilzeit, berufstätig. Eine Freundin von ihr, die ebenfalls seit Jahren unter Depressionen leidet, kann seit Monaten nicht mehr arbeiten und schafft es oft tangelang nicht, sich zu waschen oder einzukaufen. Sie strebt nun die Berentung an. Meine Tochter hat ebenfalls seit vielen Jahren psychische Probleme, die schulische Ausbildung dennoch gemeistert, das Studium aber abgebrochen, und sie hatte sich damals nicht in der Lage gefühlt, auch nur "etwas" zu tun, also keinerlei Sich-Informieren, kein Minijob, nichts. Auch sie führte die Depression als Grund an, wollte aber alternativ und zeitnah ausgerechnet eine Ausbildung absolvieren, die die körperliche und seelische Gesundheit voraussetzt (Attest). Da sie das Ganze zudem an einer kostenpflichtigen Privatschule machen wollte und ich das nicht finanzieren wollte und konnte, brach sie den Kontakt ab.

      Was ich über viele Ecken so mitbekomme, ist, dass sie wohl nach wie vor in therapeutischer Behandlung ist und nun anstrebt, eine staatlich finanzierte und unterstützte Ausbildung zu machen (berufliche Reha über ein Berufsförderungswerk). Sie bezieht AlG-II. Nicht jeder, der AlG-II bezieht und psychisch (längerfristig) krank ist, fällt also gleich aus dem "Topf", sondern bei ihr geht es darum, eine dauernde Arbeitsunfähigkeit abzuwenden und sie so zu unterstützen, dass sie mittel- und langfristig in den Arbeitsmarkt integriert werden kann.

      Da sie schon von zu Hause ausgezogen war, ehe sie den AlG-II-Antrag gestellt hatte, war es auch kein Problem, dass sie noch unter 25 war. Und da dein Stiefsohn 27 ist, ist er auch nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft, wie einige schon geschrieben haben, eventuell aber einer Haushaltsgemeinschaft. Da kenne ich mich aber nicht gut genug aus. Vielleicht googelst du das einfach mal.
      Zur Krankenversicherung, um die es ja auch ging, ist eventuell auch dies interessant: studentenwerke.de/de/content/n…ichen-krankenversicherung

      Alles Gute euch und Gruß, HT
    • Kakadu59 schrieb:

      Keine Ahnung, ob Melderecht Ländersache ist, oder Bundeseinheitlich geregelt ist
      Hi Kakadu,

      es ist (seit November 2015) bundeseinheitlich im Bundesmeldegesetz geregelt.

      Hochtief schrieb:

      ehe man jemandem Vorwürfe macht (hier zum Teil euch, wie ich das glaube herausgelesen zu haben),
      Hi Hochtief,

      ich wollte Dubarry nahe bringen, dass ein an Depression Erkrankter nicht "einfach" das Studium abbricht und sich hätte eher melden können. (Der Erwachsene, den ich kenne, hat noch jahrelang versucht, zu "funktionieren" - es ist fast tragisch geendet...)
      Ich weiß aber auch, dass im Sinne von Psychoedukation Wissen vermittelt (in Therapie oder zur Aufklärung) wird und eine eigene Information (als Angehöriger) z.B. hier oder auch hier und auch noch dort sinnvoll ist.

      Erst Recht, wenn der Sohn in ein paar Wochen zu Besuch kommt. Wenn jemand an einer körperlich schweren Erkrankung langfristig leidet, informiere ich mich als Angehöriger doch auch, wie die Krankheit sich auswirkt und wie ich den Erkrankten unterstützen kann?

      Keinesfalls möchte ich meinen Beitrag an Dubarry als Kritik verstanden wissen; psychische Erkrankungen sind so vielfältig und können fast jeden fast jederzeit treffen.

      @Dubarry ich hoffe, Du konntest einiges Wertvolles für Euch mitnehmen.

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      noch ein weiterer Aspekt: Das Studium in Jura besteht aus zwei Staatexamen. Man muss zwar vorher Prüfungen ablegen, aber dass man nicht geeingnet ist, merkt man erst dort. Es gibt nicht wenige, die kurz vorher abbrechen oder es einfach nicht bestehen. Der Druck ist hoch, weil vorher zu wenig ausgesiebt wird. Das ist leider nicht gut für die jungen Menschen, aber die können nichts für das System. Also seht es ihm nach, in einem anderem Fach wäre das sicherlich früher aufgefallen. Ggf. steht das Studium auch in Zusammenhang mit seiner Krankheit. Ich habe noch heute, wenn ich Stress habe, den gleichen Traum in dem ich zwar arbeite, aber noch irgendwas in Schule/Uni nachholen muss. Dieser Traum verfolgt mich schon 10 Jahre und führt dazu, dass ich am nächsten Tag zu wenig zu gebrauchen bin. Für manche ist der Stress, den Uni auf einen jungen Menschen ausübt, einfach zu viel, insb. noch andere Sorgen (bspw. Geld) dazu kommen.
    • Hallo zusammen,

      danke für die ganzen Informationen, wir sind dabei uns zu informieren und mit den Informationen, die wir vom Sohn nur sehr bruchstückhaft und kleckhenweise erhalten klar zu kommen und werden uns dann entscheiden, was wir tun können oder eben auch tun wollen. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit mit seinem Therapeuten zu sprechen um einfach auch mehr zu erfahren und einen Leitfaden an die Hand zu bekommen.

      Was uns allerdings auch interessiert und worüber ich mich hier informieren wollte ist der rechtliche Aspekt.

      a) sind wir weiterhin zum Unterhalt verpflichtet, wenn ja warum, wenn nein, warum nicht

      b) bei einem erneuten Studium oder einer Ausbildung weiterhin zum Unterhalt verpflichtet wenn ja warum, wenn nein warum nicht. (Stichwort: Orientierungsphase abgelaufen?)


      Wie gesagt wir sind dabei alles auch zu verarbeiten und uns zu werden uns informieren, auch und vor allem über die Krankheit und hoffen, dass wir mal exakte und klare Auskunft bekommen, was genau denn vorliegt, denn es gibt ja nicht nur eine Form von Depression. Und wir werden dann entscheiden, was wir für die richtige Hilfe halten, aus unserer Erfahrung mit dem Sohn und mit dem, was wir verantworten können und was wir für notwendig und richtig erachten.

      Es geht auch darum, zu was wir rechtlich verpflichtet sind und zu was nicht. Es ist nämlich gefühlsmäßig ein Unterschied, ob man verpflichtet ist Unterhalt zu leisten oder ob man es freiwillig tut.

      LG
      Dubarry