Studium vor dem Staatsexamen abgebrochen

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    • Hallo Tanja, hallo zusammen.

      ich hatte den Eindruck, dass man Dubarry ein Stück weit angreift, nicht deinetwegen.

      Unabhängig davon ist es, wie an meiner Frau zu sehen ist, nicht einfach, von außen zu beurteilen, auf welche Art und Weise und wie stark die Erkrankung Depression Einfluss auf das Leben des Betroffenen nimmt. Die meisten denken bei Depression erfahrungsgemäß an Menschen, die antriebslos und niedergeschlagen sind. In der Klinik war dies bei den meisten Mitpatienten meiner Frau auch so, und die allermeisten schliefen schlecht und bekamen ihren Alltag ohne Hilfe einfach nicht mehr auf die Reihe. Ganz anders bei meiner Frau: Sie war alles andere als antriebslos, im Gegenteil, ständig rast- und ruhelos und getrieben bis zur Erschöpfung, ohne jede Einschlaf- und Durchschlafprobleme, dafür aber dauergereizt und aggressiv vor Erschöpfung und ständig körperlich angeschlagen (Kopfschmerzen, Magenschmerzen, Verspannungen, ...). "Funktioniert" im Alltag hat sie dabei immer....


      Natürlich kann es sein, dass der Stiefsohn so krank ist, dass der Abbruch für ihn der einzige Ausweg erschien (ob er das Examen tatsächlich nicht schaffen würde, ist ja noch einmal eine ganz andere Frage); vielleicht hätte er den Abschluss auch trotz der Depression geschafft, wollte das aber gar nicht, und es ist vielleicht einfacher, die Krankheit verantwortlich zu machen, als selbstbewusst zu sagen, dass man sich geirrt hat und etwas anderes machen möchte; vielleicht hat das Studium seine Erkrankung ausgelöst und/oder verstärkt, vielleicht ist es ganz, ganz anders. Das alles wissen wir nicht. Das wollte ich nur zu bedenken geben.

      Dubarry, ich denke, es ist einfach wichtig, mit dem Stiefsohn ins Gespräch zu kommen. Nur so wird sich klären, wie es ihm tatsächlich geht, was ihn zum Abbruch bewogen hat, wie er sich sein Leben vorstellt etc.
      Sobald er exmatrikuliert ist, hat er Anspruch auf AlG-II und, wenn ihn die Mutter nicht aufnehmen will, aufgrund des Alters (über 25) auch Anspruch auf eine eigene Wohnung. Die berufliche Reha würde ich ihm als Denkanstoß vielleicht auch mitgeben. Dann wäre er während der Ausbildung auch psychologisch betreut und müsste die Aufgabe nicht "allein" bewältigen. Hier kann er auch Hilfe bei der Entscheidungsfindung bekommen (Was will ich überhaupt? Was liegt mir? Wofür bin ich geeignet?). "Irgendetwas mit LIteratur" scheint mir jedenfalls doch etwas vage...

      VG, HT
    • Hallo Dubarry,

      rein rechtlich ist es so, dass dein Mann nur dann zum Unterhalt verpflichtet ist, solange sich der Stiefsohn in der Erstausbildung befindet. Sobald er das Studium abgebrochen hat und sich nicht mehr in der Ausbildung befindet, entfällt auch der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, und der Sohn ist durch AlG-II abgesichert.

      Er bricht das Studium sehr spät ab, was z.B. zur Folge hat, dass für ein erneutes Studium die finanziellen Belastungen steigen (kein BAföG-Anspruch mehr, keine kostenlose Familienmitversicherung), aber laut unserem Anwalt ist das allein nicht zwingend ein Grund für eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs. Es kommt z.B. darauf an, warum er das Studium so spät abgebrochen hat, und wie zielstrebig und erfolgversprechend der zweite "Versuch" ist. Wenn man ihm z.B. fachärztlich attestiert, dass die psychische Erkrankung für den späten Abbruch ursächlich ist, dann würde ein Familienrichter ihm wohl tendenziell eher einen erneuten Unterhaltsanspruch zugestehen. Der Stiefsohn seinerseits muss aber auch belegen, dass er alles daran gesetzt hat, tatsächlich zu gesunden (so war es bei uns; meine Tochter musste darlegen, was unternommen wird, um die Ausbildungsfähigkeit wiederherzustellen), und das nächste Ausbildungsziel muss realistisch erreichbar sein (trotz/mit der Erkrankung).
      Leider sind das in der Regel Einzelfallentscheidungen, sodass man da ein Stück weit "in der Luft hängt".

      Sollte er eine vergütete Ausbildung anstreben, wird sein Gehalt (bis auf eine Pauschale) seinen Anspruch/Bedarf vollumfänglich mindern, sodass hier vermutlich kaum noch ein Restanspruch bestehen bleibt. Auch ist er dann in der KV pflichtversichert.


      Gruß, HT
    • Hallo Hochtief,

      ich kann Deinen Eindruck durchaus verstehen. Ich würde auch - wenn ich irgendwo Hilfe suche - nicht noch hören wollen: Dein Kind ist krank? Da stimmt wohl - unabhängig von der Erkrankung des Kindes - etwas nicht in der Familie. (In welcher Familie stimmt schon "alles?")
      Das braucht man nicht noch - zu den Sorgen - oben drauf.

      Dass es neben der "antriebslos"-Depression auch die "ausagierende"-Art gibt, weiß ich. Da ist es noch viel schwieriger, der Umwelt klar zu machen, dass man krank ist und eben nicht so funktionieren kann.
      Ich hatte mal von einem Medikament die von Dir für Deine Frau beschriebenen Symptome als Nebenwirkungen. Es war grausam... (seit dem weiß ich aber, dass ich bei bestimmten Erkrankungen dieses Medikament nicht mehr "einnehmen" (sondern nur noch äußerlich anwenden) darf.

      @Dubarry so, wie Hochtief es sagt, ist es mir auch bekannt; ich schrieb es ja - derzeit keine Ausbildung - derzeit keinen Unterhalt.
      Da der Sohn aber schon älter ist, muss er - nachdem es keine Förderung mehr für die Eltern gibt (Kindergeld und Familienversicherung nicht mehr) - bei seiner weiteren Ausbildungswahl aber noch stärker Rücksicht auf seine Eltern nehmen.
      Staatliche Leistungen gehen vor; es gibt auch Ausbildungen, die gerade für Menschen mit Handicap ausgelegt sind - irgendwo in der Weite des Forums (ich finde immer nichts wenn ich die Suche benutze) haben Hochtief und ich schon mal darüber diskutiert - eben weil seine Tochter sich in den Kopf gesetzt hatte, etwas zu lernen, was aufgrund ihrer (psychischen) Erkrankung gar nicht für sie geeignet schien...
      Dabei hatte ich auch mal ein Urteil verlinkt, wonach sich ein erkrankter Auszubildender in eine Ausbildung zu begeben hat, die über Eingliederungsmaßnahme (inkl. Erprobung, ob die Ausbildung geeignet ist und inkl. Therapie) angeboten wird. Tut er das nicht, könne Unterhalt verwirkt sein.

      Für die eigene Sicherheit im Umgang mit dem Sohn - vielleicht gibt es online Selbsthilfegruppen für Angehörige (natürlich nur, wenn das für Euch infrage kommt).

      Ich drück Euch die Daumen für einen guten Weg! Und frage gern hier weiter /wieder an.

      Gruß Tanja
    • Hochtief schrieb:

      ich hatte den Eindruck, dass man Dubarry ein Stück weit angreift, nicht deinetwegen.

      TanjaW9 schrieb:

      Ich kann Deinen Eindruck durchaus verstehen. Ich würde auch - wenn ich irgendwo Hilfe suche - nicht noch hören wollen: Dein Kind ist krank? Da stimmt wohl - unabhängig von der Erkrankung des Kindes - etwas nicht in der Familie. (In welcher Familie stimmt schon "alles?")
      Das braucht man nicht noch - zu den Sorgen - oben drauf.

      Danke, das dachte ich auch, aber ich dachte ich ignorier es einfach und konzentriere mich auf die Dinge, die mir in diesem Moment hilfreich sind.

      LG
      Dubarry
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