Heimunterbringung und KU

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    • Heimunterbringung und KU

      Hallo, das ist ein super Forum hier und ich hoffe mir kann auch jemand helfen

      Folgender Sachverhalt:



      ich habe 2 Kinder mit meiner Exfrau, 12 und 14 Jahre, die Kinder lebten bisher bei meiner Frau, ich habe ganz normal KU an sie gezahlt. Das 12 jährige Kind ist schwer geistig und körperlich behindert und ist seit März 2019 über den Bezirk Unterfranken in einem Heim untergebracht. An 2 Wochenenden im Monat kommt es zu meiner Exfrau, ich besuche es regelmäßig ca. 2 mal im Monat. Meine Große Tochter ist alle zwei Wochen und die Hälfte der Ferien bei mir. Der Kontakt zu meiner Exfrau ist leider sehr schlecht.





      Sowohl meine Exfrau, als auch ich sind erneut verheiratet, ich habe noch ein Kind mit meiner neuen Frau bekommen, jetzt 2 Jahre alt. Bisher habe ich trotz des weiteren Kindes den Unterhaltstitel nicht geändert und normal weiter gezahlt.



      Seit März zahle ich den KU für die große Tochter ganz normal an meine Exfrau weiter und den Unterhalt für meine kleine Tochter an den Bezirk (selber Betrag wie vorher an meine Exfrau). Meine Exfrau zahlt nichts an den Bezirk.



      Nun hatte ich Kontakt mit meiner Exfrau, da ich die Hälfte des Corona- Kinderbonus haben möchte, der mir ja rechtlich zusteht da ich Mindestunterhalt, sogar 105%,zahle. Meine Exfrau, möchte mir die Hälfte für die kleine Tochter nicht geben, da sie keinen Unterhalt von mir bekommt. Laut Bezirk bekommt sie aber das Kindergeld und das ist doch entscheidend, oder?



      beim Jugendamt habe ich auch angerufen da der Bezirk mich an das Jugendamt verwiesen hat, da dies den Betrag den ich zahle festsetzten würde. Das Jugendamt hingegen sagte mir, dass sie dafür nicht zuständig sind und sie verstehen gar nicht warum ich überhaupt etwas an den Bezirk zahle? Das hat mich jetzt etwas stutzig gemacht...



      Meine Fragen sind:

      - wer bekommt den nun das Kindergeld? Meine Exfrau, der Bezirk, das JA?

      - ist es korrekt das ich den vorher geleisteten Unterhalt für meine Tochter an den Bezirk zahle?

      - was ist mit dem Unterhaltstitel den meine Exfrau noch hat?

      - wie läuft das mit dem Corona- Kinderbonus in diesem Fall ab?



      Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann, da ich nicht mehr weiß wo ich mich hin wenden soll? Ich möchte natürlich nicht zahlen obwohl ich nicht zahlen müsste.
    • Hi,

      ob die Zahlungen so nach SGB korrekt sind, werden andere besser wissen. Aber eigentlich gilt: der Bonus muss vom Unterhalt abgezogen werden. Hast du diesen Monat bereits überwiesen, so gilt zuviel gezahlter Unterhalt als verbraucht.

      Wir hatten das Thema mit Heim und Kindergeld hier auch letztens, ich kann mich nur nicht mehr genau an das Fazit erinnern. Aber ich glaube, dass deine Ex das Kindergeld zu Unrecht bezieht, da das Kind nicht in ihrem Haushalt aufgenommen ist. Sie müsste es dann zurück zahlen, wenn dem tatsächlich so wäre.
    • Vielen Dank schon einmal für die Antwort. An wenn kann ich mich denn Zwecks des Kindergeldes wenden? An das Jugendamt oder an die Kindergeldstelle?

      Weißt du in welchem Post das schon diskutiert wurde, dass ich dort nochmal nachlesen kann? Und lässt sich so eine Tabelle des SGB über die Kosten im Internet finden?
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum 3kid,

      Deine Angaben sind etwas zu vage als das ich Deine Fragen beantworten kann.
      Nun sind wir hier auch Laien und versuchen so gut, wie wir können die Fragen der Forenteilnehmer zu beantworten.

      Erstmal der von Max gemeinte Thread: Vom klassischen KU zum Wechselmodell

      Ein Wechselmodell im eigentlichen Sinne liegt nicht vor.

      Wer hat das Sorgerecht für die Kinder aus 1. Ehe? Beide Eltern?
      Du müsstest eigentlich - wenn Du an den Bezirk zahlst - irgend ein Schriftstück bekommen haben - besteht Beistandschaft für die Jüngste oder wurde der Unterhaltsanspruch (wenn ja, nach welcher Vorschrift genau?) übergeleitet?
      An wen das Kindergeld gezahlt wird, kann nur die Kindergeldstelle überprüfen; die wenden die Dienstanweisung Kindergeld an (der Link auf dem BZST funktioniert leider nicht, die hier hat Stand 2017 (es soll eine 2020-Version geben).

      Was die Anrechnung des Kinderbonus angeht, fürchte ich, dass es so ist, wie Max sagt - für das kleine Kind ist aber tatsächlich nicht die Mutter Ansprechpartner, wenn sie keinen Unterhalt von Dir bekommt, da der Unterhalt ja um die Hälfte (also für September um 100; Oktober um 50 Euro) zu kürzen ist.

      Egal, ob sie das Kindergeld erhält. Woher weißt Du eigentlich, dass das Amt nicht das Kindergeld weiterleiten lässt, bzw. zur Kostenerstattung verwendet?


      Durch die Rechtsänderung des Bundesteilhabegesetz kenn ich mich nicht wirklich mehr mit der Kostenerstattung an den jeweiligen Träger aus; vielleicht kannst Du über eine Einrichtung (Lebenshilfe?) eine Beratung erfahren; die beraten ihre Mitglieder nämlich auch.


      Vielleicht kannst Du erst mal sagen, nach welchen Vorschriften Deine jüngste Tochter (und seit wann) untergebracht ist - wenn Du im anderen Thema nachliest, wirst Du sehen, dass die Behörden selbst noch nicht wissen, wie sie mit Minderjährigen bezüglich der Kosten für Heimunterbringung umgehen - das kann aber auch je nach Region unterschiedlich sein.


      Gruß Tanja

      Nachtrag: DA-Kindergeld 2019 gefunden
    • Vielen Dank für diese umfangreiche Antwort...

      Für die beiden Kinder aus erster Ehe besteht ein geteiltes Sorgerecht.

      Das meine Exfrau das Kindergeld bekommt hat mir der Bezirk mitgeteilt, woher dieser das weiß, weiß ich nicht. Könnte ich bei der Kindergeldstelle nachfragen? Ich denke die werden mir das bestimmt keine Auskunft geben, oder?

      Nach diesem Schriftstück vom Bezirk suche ich seit Tagen, finde es aber in meinen Unterlagen nicht. ich werde es mir noch einmal vom Bezirk schicken lassen.

      Meine jüngste Tochter ist seit März 2019 im Heim untergebracht. Was meinst du mit "nach welchen Vorschriften"? Ich zahle 317€ an den Bezirk im Monat, sowie es in dem Unterhaltstitel (den meine Exfrau noch hat) steht. der Titel ist von 2017, das heißt die Düsseldorfer Tabelle ist ja auch gestiegen und meine Tochter ist jetzt 12 geworden, das heißt wenn ich Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahle müsste der jetzt ja auch steigen. Ich habe aber noch keine Änderung bekommen... ich will aber auch keine Nachzahlung riskieren.
    • Hallo 3kid,

      3kid schrieb:

      Für die beiden Kinder aus erster Ehe besteht ein geteiltes Sorgerecht.
      Ähm, fällt mir jetzt erst auf: was ist denn "geteiltes" Sorgerecht?
      Ich kenne nur gemeinsames (der Eltern) oder alleiniges (eines Elternteils) Sorgerecht.
      Meinst Du gemeinsames?
      Also hast Du die Anträge zur Unterbringung deiner Tochter mit unterschrieben? Hast Du Kopien für Deine Unterlagen gefertigt?
      Die entsprechende Bescheide müssen ja auch an Dich gegangen sein (siehe das obige andere Thema des anderen Fragenden)

      3kid schrieb:

      Das meine Exfrau das Kindergeld bekommt hat mir der Bezirk mitgeteilt, woher dieser das weiß, weiß ich nicht. Könnte ich bei der Kindergeldstelle nachfragen? Ich denke die werden mir das bestimmt keine Auskunft geben, oder?
      D.h. sie haben den Anspruch nicht übergeleitet. Ich gehe davon aus, dass Deine Ex-Frau vermutlich nicht leistungsfähig ist und man ihr deswegen (weil sie das Kind am Wochenende betreut) das Kindergeld belassen hat - aber wissen kann ich das natürlich nicht.
      Du kannst bei der Kindergeldkasse anfragen: da Du ja grundsätzlich auch Kindergeldberechtigter bist, steht Dir natürlich das Recht auf Auskunft zu.
      Zumindest kannst Du nach § 68 (3) EStG eine Bescheinigung darüber verlangen, an wen in 2019 das Kindergeld gezahlt wurde - hilfreich (aber nicht zwingend notwendig) ist, wenn Du die steuerliche ID Deines Kindes kennst.

      3kid schrieb:

      Nach diesem Schriftstück vom Bezirk suche ich seit Tagen, finde es aber in meinen Unterlagen nicht. ich werde es mir noch einmal vom Bezirk schicken lassen.
      Mach das, daraus ergibt sich ja vielleicht auch, nach welcher Vorschrift (welchem Buch des SG) das Kind untergebracht und Leistungen erbracht werden.

      3kid schrieb:

      Meine jüngste Tochter ist seit März 2019 im Heim untergebracht. Was meinst du mit "nach welchen Vorschriften"?
      Na, nach welcher Vorschrift welches SGB (im Thema des anderen Fragenden waren Buch 9 und 12 maßgeblich - es käme aber vielleicht auch SGB 8 bei Deiner Tochter infrage)

      3kid schrieb:

      Ich zahle 317€ an den Bezirk im Monat, sowie es in dem Unterhaltstitel (den meine Exfrau noch hat) steht. der Titel ist von 2017, das heißt die Düsseldorfer Tabelle ist ja auch gestiegen und meine Tochter ist jetzt 12 geworden, das heißt wenn ich Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahle müsste der jetzt ja auch steigen. Ich habe aber noch keine Änderung bekommen... ich will aber auch keine Nachzahlung riskieren.
      Wenn Du eine Titulierung hast, ist die vermutlich auch dynamisch, d.h. Du hättest meiner Meinung nach sowieso von Dir aus auf die neuen Werte (Bedarfserhöhung 2019, 2020 und Altersstufensteigerung) anpassen müssen. Lass Dir jetzt erst mal die entsprechenden Unterlagen zusenden und dann kannst Du weiter schauen.

      Gruß Tanja
    • ja genau geteiltes/gemeinsames Sorgerecht besteht.

      Was den Titel angeht, ist das ein Dynamischer richtig und bei meiner großen Tochter passe ich das selbständig an, natürlich. Aber der Titel meiner kleinen Tochter ist ja sowieso hinfällig, weil ja meine Exfrau kein Unterhalt mehr bekommt. Das Jugendamt sagte mir, dass ich den Titel zurück fordern kann, was ich auch jetzt getan habe.

      Ich bin wirklich entsetzt das die entsprechenden Stellen die sich damit auskennen sollten das nicht tun. Weder Jugendamt noch Bezirk hat irgend eine Ahnung.
      Ich werde mir jetzt nochmal die Unterlagen zuschicken lassen und mich dann noch einmal melden. Vielen Vielen Dank für die Hilfe, bis her her :)
    • Guten morgen 3kid
      Ich habe mir mal das Merkblatt 2020 mein - kind - ist -behindert heruntergeladen und finde dort ist alles recht gut erklärt. Ab Seite 22 habe ich markiert was für Dich wahrscheinlich am zutreffendsten ist. Ich stelle auch gleich mal den Link mit ein falls der Dateianhang zu groß sein sollte und nicht klappt.
      bvkm.de/wp-content/uploads/201…d-ist-behindert_final.pdf Ok Datei ist zu groß, ich lösche mal alles was vor der Seite 22 ist, das kannst Du ja durch den Link finden. Bitte lade Dir dieses Faltblatt umbedingt runter und lies es gut durch, da sind viele gute Sachen drinn, die Dir helfen können, auch Steuerlich.

      LG Hugoleser
      Dateien
    • Hallo Hugoleser,

      das, was ich bisher im Merkblatt las, ist gut erklärt.
      Was die steuerlichen Dinge anbelangt, sollen sich - so zumindest der Gesetzesentwurf- die Freibeträge (BehindertenFB und Pflegepauschbetrag) ab 2021 verdoppeln und es könnte steuerliche Entlastungen für Menschen mit einem GdB unter 50% (ab 25%?) ohne weitere Voraussetzungen geben - schauen wir mal, was daraus wird...

      Vielleicht kannst Du den Anhang und den Link noch im anderen Thema anbringen, dann hat auch @MikeK gute Recherchemöglichkeit.

      Gruß Tanja
    • Hallo @3kid, ich bin der aus dem anderen Thread. Mir geht's ähnlich wie dir, geschieden, mein jüngster ist seit 3.8.20 in einer Wohngruppe, Pflegegrad 5. Nur, dass wir die Wochenenden immer im Wechsel unseren Sohn haben.
      Bei uns ist es mittlerweile so, dass ich den Unterhalt an meine Ex zahlen soll und sie die Häusliche Ersparnis ans Sozialamt zählt. Da ich aber nicht einsehe, dass ich überhaupt den vollen Unterhalt zahle, meint das Amt, dass meine Ex sich den Einklagen soll. Im Moment sind wir erstmal soweit, dass wir uns die Häusliche Ersparnis teilen und sie keinen Unterhalt bekommt, solange wir den Unterhaltstitel nicht geändert haben.

      Ist dein Kind denn auch an den Wochenenden bei dir?
    • MikeK schrieb:

      Da ich aber nicht einsehe, dass ich überhaupt den vollen Unterhalt zahle, meint das Amt, dass meine Ex sich den Einklagen soll.
      Hallo,

      das Amt ist sich vielleicht nicht im Klaren darüber, dass beide Elternteile unterhaltspflichtig sind und sich der Barunterhalt entsprechend dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern->Bedarfsbestimmung (Tabelle)->Quote (Anteilsberechnung am Gesamtunterhalt) berechnet.
      Außerdem sind Sozialleistungen unter Umständen voll bedarfsdeckend anzurechnen.
      Ach, das wird ja noch interessant, wie das wieder künftig die (Familien)Gerichte zusätzlich beschäftigen wird, weil der Gesetzgeber nicht genau bestimmt hat, was wann wie - oder die Verwaltung mit ihren Richtlinien nicht schnell genug Auslegungshinweise erlässt.
      Ich bin ratlos :/

      Gruß Tanja
    • MikeK schrieb:

      Hallo @3kid, ich bin der aus dem anderen Thread. Mir geht's ähnlich wie dir, geschieden, mein jüngster ist seit 3.8.20 in einer Wohngruppe, Pflegegrad 5. Nur, dass wir die Wochenenden immer im Wechsel unseren Sohn haben.
      Bei uns ist es mittlerweile so, dass ich den Unterhalt an meine Ex zahlen soll und sie die Häusliche Ersparnis ans Sozialamt zählt. Da ich aber nicht einsehe, dass ich überhaupt den vollen Unterhalt zahle, meint das Amt, dass meine Ex sich den Einklagen soll. Im Moment sind wir erstmal soweit, dass wir uns die Häusliche Ersparnis teilen und sie keinen Unterhalt bekommt, solange wir den Unterhaltstitel nicht geändert haben.

      Ist dein Kind denn auch an den Wochenenden bei dir?
      Hallo MikeK,

      nein meine Tochter ist die Wochenenden nicht bei mir, ich besuche sie regelmäßig im Heim. Ich keinerlei Hilfsmittel zur Verfügung wie z.B. Unruhebett usw. was meine Tochter dringend benötigt.
      Verlangt deine Exfrau von dir den Unterhalt wegen dem Titel oder wer verlangt das von dir?
      Es ist einfach nur traurig das die entsprechenden Stellen keine Ahnung haben und auch nicht wissen wer Ahnung haben könnte.
    • So der Bescheid vom Bezirk ist da. Hier steht:
      "Der Anspruch gegen sie auf Unterhalt wird hiermit gemäß §93 SGBXII auf den Bezirk Unterfranken übergeleitet.

      Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Sozialhilfeträgers, ob und inwieweit er von der Ermächtigung, den Anspruch der Leistungsberechtigten auf sich überzuleiten, Gebrauch macht. Dabei ist eine Abwägung des öffentlichen Interesses an den sparsamen Umgang mit Steuermitteln mit den Bedürfnissen der Leistungsberechtigten vorzunehmen, um den Einsatz öffentlicher Mittel im Ergebnis so gering wie möglich zu halten.

      Leistungen Dritter haben im Hinblick auf das Struckturprinzip des absoluten Nachrangs der Leistungen nach dem SGB XII grundsätzlich Vorrang vor den Sozialhilfeleitungen (§ 2 SGB XII.)

      Der Sozialhilfeträger hat im Rahmen der Anspruchsüberleitung nach § 93 SGB XII das ihm eingeäumte Ermessen auszuüben. Dabei ist auch zu prüfen, ob aufgrund der besonderen Lebensumstände des Drittschuldners von einer Anspruchsüberleitung abzusehen ist. Derartige Umstände sind nicht bekannt. Die Forderung des übergeleiteten Betrages ist daher angemessen und zumutbar.

      So...was sagt mir das jetzt genau ?( . Das Kindergeld für meine Tochter erhält der neue Ehemann meiner Extfrau, habe ich von der Kindergeldstelle erfahren. Vermutlich damit das Kindergeld nicht angerechnet wird für das Heim meiner Tochter. I

      Ich bin Erzieher, d.h. ich verdiene keine Millionen ca. 2300€ im Monat, zahle 105% Unterhalt für meine große Tochter (14 Jahre), soll jetzt für meine behinderte Tochter (laut Bescheid 387€) zahlen und hab noch ein weiteres Kind mit 2 Jahren, dem ich ja auch "Unterhalt" schuldig bin, auch wenn ich mit ihm im gemeinsamen Haushhalt leben.

      Meine Exfrau, arbeitet nichts, hat Mieteinnahmen durch eine zusätzliche Wohnung in ihrem Haus, lässt das Kindergeld an ihren Mann überweisen und muss keinen Cent für unsere behinderte Tochter zahlen... ich kann das wirklich nicht glaben.

      Ich hoffe jemand kann mir helfen. ||
    • Hallo 3 Kid
      kannst Du mal den Berechnungsbogen anonymisiert einstellen? Ich denke mal Du hast die ca. 2300 € ( Netto oder Brutto ?) noch nicht bereinigt? Mit welcher Berechtigung erhält der 2 Mann Deiner Ex das Kindergeld für Deine Tochter? Dem würde ich aber ganz gewaltig widersprechen.Denn der Anspruchsberechtige des Kindergeldes ist Deine Ex und nicht deren neuer Mann. Es wäre mal zu erforschen ob er Deine Töchter auch auf der Steuerkarte hat. Das ist nämlich nur statthaft wenn Du keinen Unterhalt zahlen würdest. Ich habe gerade mal in die DDT geschaut, laut derer wärst Du pro Kind Tabellenstufe 1, 12 - 17 Jahre, nach Abzug halbes Kindergeld 395 € Zahlbetrag.
      Weitere Berechnung 2300 € - 1160 € Selbstbehalt = 1140 € Verteilungsmasse -267 € für Unterhalt Kind 2 Jahre = 873 € Rest Verteilungsmasse - 790 € für die beiden Töchter der Ex = 83 € zum Leben für Deine Ehefrau. Daher würde ich mir diese Berechnung des Bezirk Unterfranken mal genau ansehen.

      LG Hugoleser