Das ist ja wirklich interessant. Dann werde ich das mit dem Kindergeld mal versuchen zu beantragen. Vermutlich ganz normal bei der Kindergeldstelle, oder?
Da wir noch ein Kind planen weiß ich nicht ob es schlau ist jetzt Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen oder einfach noch zu warten bis das Kind da ist und dann Widerspruch einlegen. Vermutlich werden die nicht jetzt nochmal überprüfen und in einem Jahr wieder. Dann werde ich in den sauren Apfel beißen und erst mal weiter so zahlen. Aber das mit dem Kindergeld werde ich versuchen. Vielen vielen Dank euch... Wahnsinn wie gut ihr euch auskennt!
Da wir noch ein Kind planen weiß ich nicht ob es schlau ist jetzt Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen oder einfach noch zu warten bis das Kind da ist und dann Widerspruch einlegen. Vermutlich werden die nicht jetzt nochmal überprüfen und in einem Jahr wieder. Dann werde ich in den sauren Apfel beißen und erst mal weiter so zahlen. Aber das mit dem Kindergeld werde ich versuchen. Vielen vielen Dank euch... Wahnsinn wie gut ihr euch auskennt!
TanjaW9 schrieb:
"Versicherungen" sind nicht einfach abzugsfähig. Nur die Krankenversicherung (so sie nicht schon vom Brutto abgezogen ist).
Ich würde Dir raten, gegen den Bescheid in Widerspruch zu gehen und abzuwarten, was die schreiben (ggf. Akteneinsicht beantragen!). Wenn Dir der Bescheid nicht bekannt gegeben ist, könnte darüber vielleicht eine (neue) Ermessensausübung erreicht werden.
Behalt aber noch im Hinterkopf, dass Du ggf. das Kindergeld beantragen kannst, wenn Du - bei Fremdunterbringung - derjenige bist, der allein Unterhalt zahlt -
Ich würde also Widerspruch, hilfsweise Neuentscheidung über das Ermessen beantragen und alle Dinge benennen.Sonst bleibt Dir nur noch der Weg zum Anwalt um die Herabsetzung des titulierten Unterhaltes zu erreichen.64(3) EStG schrieb:
(3) Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. 2Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt. 3Werden gleich hohe Unterhaltsrenten gezahlt oder zahlt keiner der Berechtigten dem Kind Unterhalt, so bestimmen die Berechtigten untereinander, wer das Kindergeld erhalten soll. 4Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
Gruß T