Heimunterbringung und KU

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    • Hallo 3kid
      Wenn Du mal auf der ersten Seite oben links schaust, da steht Entwurf, also ist das noch kein Rechtskräftiger Bescheid. Du solltest Widerspruch einlegen. Du hast noch nicht gesagt ob Dein Einkommen in der JU Urkunde schon bereinigt war. Ich würde in dem Widerspruch rein schreiben das Du gegenüber 4 Personen unterhaltspflichtig bist. Du bist also meiner Meinung ein Mangelfall und auch wie ich oben schon geschrieben habe ist meiner Meinung nach das Kindergeld auszukehren, egal ob das an den 2. Man Deiner Ex ausgezahlt wird oder nicht. Darauf würde ich auch mal den Bezirk Unterfranken aufmerksam machen.

      LG Hugoleser
    • Aber der Bescheid ist von April 2019 der ist jetzt bestimmt rechtskräftig, da ich damals ja keinen Widerspruch eingelegt habe. Ich geh davon aus das der Titel mit bereinigtem Einkommen gemacht wurde. Wissen tu ich es aber nicht. Im Bezug auf das Kindergeld werde ich den Bezirk aufmerksam machen. Nachdem mein Kind mit meiner gemeinsame Frau geboren war habe ich den Bezirk darauf aufmerksam gemacht der wiederum sagte mir, dass ich mich da ans Jugendamt wenden muss, weil das Jugendamt den Unterhalt vorgibt den der Bezirk bekommt. Das Jugendamt wiederum sagt mir, dass sie damit nichts zu tun haben. Das ist zum verrückt werden!
    • Sorry das mit dem Datum habe ich leider nicht gesehen. Jetzt kann ich Dir dann nur noch empfehlen Dir bei Deinem zuständigen Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle einen Beratungsschein zu holen. Dann musst Du Dir einen kompetenten Anwalt für Familien - und Sozialrecht suchen und Dich dort beraten lassen. Denn so wie ich das sehe wirst Du hier nicht darum herum kommen gegen den Titel des JA beim Familiengericht auf Abänderung zu klagen. Das das Jugendamt den Titel nicht ändern will ist klar und dem Bezirk Unterfranken ist auch nicht daran gelegen das Du weniger zahlen musst. Somit versucht man die Taktik dich von einem zum anderen zu schicken, damit Du Dich dazwischen tot läufst. Das Dein Titel auf dem bereinigten Einkommen beruht oder richtig berechnet ist wage ich nach meiner Kentniss der Berechnungsmethoden ( zum Nachteil der Zahlväter) zu bezweifeln. Vielleicht magst Du ja mal den Berechnungsbogen des JA anonymisiert einstellen, damit man einen Überblickbekommt was dort berechnet ist.

      LG Hugoleser
    • Hugoleser schrieb:

      Dem würde ich aber ganz gewaltig widersprechen.Denn der Anspruchsberechtige des Kindergeldes ist Deine Ex und nicht deren neuer Mann. Es wäre mal zu erforschen ob er Deine Töchter auch auf der Steuerkarte hat. Das ist nämlich nur statthaft wenn Du keinen Unterhalt zahlen würdest.
      Hallo Hugoleser,

      das stimmt nicht.


      64 EStG schrieb:

      1Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. 2Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten.
      Das Kindergeld (und der Bezug) hat nichts mit der Eintragung auf der Steuerkarte zu tun.
      Ich kann ja mal schnell auf die Steuerkarte (die es gar nicht mehr gibt) den letzten Gehaltsnachweis bei meinem Mann nachschauen, welchen Freibetrag ihm (als Vater und Stiefvater) insgesamt (Summenbildung) zugebilligt ist - und der bekommt überhaupt kein Kindergeld....

      38b EStG schrieb:

      (2) 1Für ein minderjähriges und nach § 1 Absatz 1unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind im Sinne des § 32 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 werden bei der Anwendung der Steuerklassen I bis IV die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal nach § 39 Absatz 1 wie folgt berücksichtigt:


      1.mit Zähler 0,5, wenn dem Arbeitnehmer der Kinderfreibetrag nach § 32 Absatz 6 Satz 1 zusteht, oder
      2.mit Zähler 1, wenn dem Arbeitnehmer der Kinderfreibetrag zusteht, weil
      a)die Voraussetzungen des § 32 Absatz 6 Satz 2 vorliegen oder
      b)der andere Elternteil vor dem Beginn des Kalenderjahres verstorben ist oder
      c)der Arbeitnehmer allein das Kind angenommen hat.

      @3kid, Du erhebst jetzt eben Einwände gegen die (in Deinen Augen) falsche Ausübung des Ermessens, weil eben noch nicht berücksichtigt ist, dass Du mehreren Personen zum Unterhalt verpflichtet bist.
      Ist das vielleicht ein Anhörungsbescheid oder schon ein "richtiger" (mit Rechtsbehelfsbelehrung?) - ich hab mir die Anhänge noch nicht angeschaut.
      Ich überlege auch noch, ob Du nicht einfach das Kindergeld beantragen solltest, wenn das Kind als "auswärtig" untergebracht gilt und nur noch alle paar Wochen nach Hause zur Mutter fährt, dann stünde das Kindergeld auch nicht mehr dem Ehemann zu.
      Weiß die Kindergeldstelle, dass das Kind in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist (ich hoffe, ich bringe das jetzt nicht mit dem anderen Thema durcheinander)...

      Gruß Tanja
    • Hallo Hugoleser, ich meine den Bescheid ...

      3kid schrieb:

      So der Bescheid vom Bezirk ist da. Hier steht:
      "Der Anspruch gegen sie auf Unterhalt wird hiermit gemäß §93 SGBXII auf den Bezirk Unterfranken übergeleitet.

      Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Sozialhilfeträgers, ob und inwieweit er von der Ermächtigung, den Anspruch der Leistungsberechtigten auf sich überzuleiten, Gebrauch macht. Dabei ist eine Abwägung des öffentlichen Interesses an den sparsamen Umgang mit Steuermitteln mit den Bedürfnissen der Leistungsberechtigten vorzunehmen, um den Einsatz öffentlicher Mittel im Ergebnis so gering wie möglich zu halten.

      Leistungen Dritter haben im Hinblick auf das Struckturprinzip des absoluten Nachrangs der Leistungen nach dem SGB XII grundsätzlich Vorrang vor den Sozialhilfeleitungen (§ 2 SGB XII.)

      Der Sozialhilfeträger hat im Rahmen der Anspruchsüberleitung nach § 93 SGB XII das ihm eingeäumte Ermessen auszuüben. Dabei ist auch zu prüfen, ob aufgrund der besonderen Lebensumstände des Drittschuldners von einer Anspruchsüberleitung abzusehen ist. Derartige Umstände sind nicht bekannt. Die Forderung des übergeleiteten Betrages ist daher angemessen und zumutbar.
      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja
      Oben links auf diesem Bescheid steht Entwurf. Das macht der Bezirk Unterfranken so bevor er einen Endgültigen Bescheid erlässt. Er schickt immer erst den Entwurf und wenn dann keine Wiederrede erfolgt kommt noch einmal der Bescheid. Ich habe bezüglich meines Schwiegervaters etliche Akten Ordner voll damit vom Bezirk Unterfranken.

      Gruß Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,

      komische Gebaren in Eurem Bundesland...
      was ich noch immer nicht weiß: von wann ist denn nun der Bescheid - der "richtige", den 3Kid heute (?) erhalten hat.
      Im Übrigen heißt ein Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht, dass man nicht (noch mal?) einen Antrag auf sachgerechtes Ausüben des Ermessens stellen könnte. Wie alt war noch mal das jüngste Kind @3Kid?
      Und von wann ist dieser vermaledeite "Ermessens"Bescheid nun? Auf dem Entwurf steht was von PZU (Postzustellungsurkunde = förmliche Zustellung) an Dich???
      Vielleicht beantragst Du mal Akteneinsicht wenn nicht klar ist, an wen der Originalbescheid und wann gegangen ist.

      Gruß Tanja
    • Das ist der Bescheid den ich noch einmal beantragt habe letzte Woche, da ich diesen (ich habe ihn im April letzten Jahres bekommen) nicht mehr gefunden habe. Deswegen steht da auch das Datum vom letzten Jahr. Mein jüngstes Kind wird im Oktober 2 Jahre alt. Ich vermute der Orginalbescheid ist auch im April letzten Jahres an meine Exfrau gegangen.
    • Hallo Tanja, Hallo 3kid
      das ist nicht mein Bundesland, dort hat nur mein verstorbener Schwiegervater gelebt.
      Das jüngste von 3 kid ist 2 Jahre alt.
      Wenn der endgültige Bescheid an Deine Ex und nicht an Dich gegangen ist, dann hast Du meiner Meinung nach einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den Vorherigen Stand. Denn wie schon gesagt das was Du eingestellt hast ist lediglich ein Entwurf und Dir hätte nach Ablauf der Widerspruchsfrist ein rechtsgültiger Bescheid zugestellt werden müssen. Wie schon gesagt wirst Du ohne Anwalt nicht aus der Geschichte rauskommen. Wie Tanja oben schon sagte sehe ich das auch so das keine sachgerechte Ausübung des Ermessens erfolgt ist.

      Gruß Hugoleser
    • Hugoleser schrieb:

      Sorry das mit dem Datum habe ich leider nicht gesehen. Jetzt kann ich Dir dann nur noch empfehlen Dir bei Deinem zuständigen Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle einen Beratungsschein zu holen. Dann musst Du Dir einen kompetenten Anwalt für Familien - und Sozialrecht suchen und Dich dort beraten lassen. Denn so wie ich das sehe wirst Du hier nicht darum herum kommen gegen den Titel des JA beim Familiengericht auf Abänderung zu klagen. Das das Jugendamt den Titel nicht ändern will ist klar und dem Bezirk Unterfranken ist auch nicht daran gelegen das Du weniger zahlen musst. Somit versucht man die Taktik dich von einem zum anderen zu schicken, damit Du Dich dazwischen tot läufst. Das Dein Titel auf dem bereinigten Einkommen beruht oder richtig berechnet ist wage ich nach meiner Kentniss der Berechnungsmethoden ( zum Nachteil der Zahlväter) zu bezweifeln. Vielleicht magst Du ja mal den Berechnungsbogen des JA anonymisiert einstellen, damit man einen Überblickbekommt was dort berechnet ist.

      LG Hugoleser
      Ich habe auch keine Berechungsbogen vom Jugendamt =O lediglich den Titel... also Anscheinend hab ich zu meinem Nachteil geglaubt, dass alles mit rechten Dingen zu geht...
    • da würde ich sagen Du warst ein wenig arg Gutgläubig 3 Kid . Fordere ganz schnell mal den Berechnungsbogen zu Deiner Urkunde an und setz Dich mal hin und bereinige Dein Netto mal selbst. Du kannst von Deinem Netto das Dir ausgezahlt wird, die KM X0,30 € x 2 für die ersten 30 km zur Arbeit abziehen, ab dem 30 km sind es dann 0,20 €, die Kosten für Arbeitskleidung und Reinigung ( wenn welche Gebraucht und nicht vom Arbeitgeber getragen) , die Gewerkschaftsbeiträge und die Versicherungen bzw. die Versicherunspauschale von 30 € . Stell mal die KM ein und ob Du 5 oder 6 Tage die Woche arbeitest.

      Gruß Hugoleser
    • Hugoleser schrieb:

      Hallo Tanja, Hallo 3kid
      das ist nicht mein Bundesland, dort hat nur mein verstorbener Schwiegervater gelebt.
      Das jüngste von 3 kid ist 2 Jahre alt.
      Wenn der endgültige Bescheid an Deine Ex und nicht an Dich gegangen ist, dann hast Du meiner Meinung nach einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den Vorherigen Stand. Denn wie schon gesagt das was Du eingestellt hast ist lediglich ein Entwurf und Dir hätte nach Ablauf der Widerspruchsfrist ein rechtsgültiger Bescheid zugestellt werden müssen. Wie schon gesagt wirst Du ohne Anwalt nicht aus der Geschichte rauskommen. Wie Tanja oben schon sagte sehe ich das auch so das keine sachgerechte Ausübung des Ermessens erfolgt ist.

      Gruß Hugoleser
      Einen rechtskräftigen Bescheid habe ich dann wohl tatsächlich nie bekommen, da mir jetzt ja bei der erneuten Anforderung wieder dieser "Entwurf" zugeschickt wurde.
    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo Hugoleser,

      komische Gebaren in Eurem Bundesland...
      was ich noch immer nicht weiß: von wann ist denn nun der Bescheid - der "richtige", den 3Kid heute (?) erhalten hat.
      Im Übrigen heißt ein Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht, dass man nicht (noch mal?) einen Antrag auf sachgerechtes Ausüben des Ermessens stellen könnte. Wie alt war noch mal das jüngste Kind @3Kid?
      Und von wann ist dieser vermaledeite "Ermessens"Bescheid nun? Auf dem Entwurf steht was von PZU (Postzustellungsurkunde = förmliche Zustellung) an Dich???
      Vielleicht beantragst Du mal Akteneinsicht wenn nicht klar ist, an wen der Originalbescheid und wann gegangen ist.

      Gruß Tanja
      Das ist der Bescheid den ich noch einmal beantragt habe letzte Woche, da ich diesen (ich habe ihn im April letzten Jahres bekommen) nicht mehr gefunden habe. Deswegen steht da auch das Datum vom letzten Jahr. Mein jüngstes Kind wird im Oktober 2 Jahre alt. Ich vermute der Orginalbescheid ist auch im April letzten Jahres an meine Exfrau gegangen.
      Einen rechtskräftigen habe ich dann wohl tatsächlich nie bekommen, da ich diesen "Entwurf" jetzt bei der erneuten Anforderung letzte Woche ja wieder so erhalten habe.
    • Hallo Kid
      Dann hast Du mal meiner Meinung nach wirklich keine rechtsgültigen Bescheid des Bezirk Unterfranken, was ja schon mal ein plus punkt ist. Jetzt rechne ich einfach mal für Dich die Km aus. 5 KM x 0,30 € = 1,50 € x 2 = 3 € . Diese 3 € dann x 230 Arbeitstage / Jahr = 690 € / 12 Monate = 57,50 € / Monat.
      2300 € - 57,50 € = 2242,50 € , dann davon noch Dein Riester und Deine Versicherung, schon hast Du das anrechenbare bereinigte Netto.

      Gruß Hugoleser
    • Hallo,

      "Versicherungen" sind nicht einfach abzugsfähig. Nur die Krankenversicherung (so sie nicht schon vom Brutto abgezogen ist).

      Ich würde Dir raten, gegen den Bescheid in Widerspruch zu gehen und abzuwarten, was die schreiben (ggf. Akteneinsicht beantragen!). Wenn Dir der Bescheid nicht bekannt gegeben ist, könnte darüber vielleicht eine (neue) Ermessensausübung erreicht werden.
      Behalt aber noch im Hinterkopf, dass Du ggf. das Kindergeld beantragen kannst, wenn Du - bei Fremdunterbringung - derjenige bist, der allein Unterhalt zahlt -

      64(3) EStG schrieb:

      (3) Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. 2Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt. 3Werden gleich hohe Unterhaltsrenten gezahlt oder zahlt keiner der Berechtigten dem Kind Unterhalt, so bestimmen die Berechtigten untereinander, wer das Kindergeld erhalten soll. 4Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
      Ich würde also Widerspruch, hilfsweise Neuentscheidung über das Ermessen beantragen und alle Dinge benennen.
      Sonst bleibt Dir nur noch der Weg zum Anwalt um die Herabsetzung des titulierten Unterhaltes zu erreichen.

      Gruß Tanja