Heimunterbringung und KU

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    • Das ist ja wirklich interessant. Dann werde ich das mit dem Kindergeld mal versuchen zu beantragen. Vermutlich ganz normal bei der Kindergeldstelle, oder?
      Da wir noch ein Kind planen weiß ich nicht ob es schlau ist jetzt Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen oder einfach noch zu warten bis das Kind da ist und dann Widerspruch einlegen. Vermutlich werden die nicht jetzt nochmal überprüfen und in einem Jahr wieder. Dann werde ich in den sauren Apfel beißen und erst mal weiter so zahlen. Aber das mit dem Kindergeld werde ich versuchen. Vielen vielen Dank euch... Wahnsinn wie gut ihr euch auskennt!

      TanjaW9 schrieb:

      "Versicherungen" sind nicht einfach abzugsfähig. Nur die Krankenversicherung (so sie nicht schon vom Brutto abgezogen ist).

      Ich würde Dir raten, gegen den Bescheid in Widerspruch zu gehen und abzuwarten, was die schreiben (ggf. Akteneinsicht beantragen!). Wenn Dir der Bescheid nicht bekannt gegeben ist, könnte darüber vielleicht eine (neue) Ermessensausübung erreicht werden.
      Behalt aber noch im Hinterkopf, dass Du ggf. das Kindergeld beantragen kannst, wenn Du - bei Fremdunterbringung - derjenige bist, der allein Unterhalt zahlt -

      64(3) EStG schrieb:

      (3) Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. 2Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt. 3Werden gleich hohe Unterhaltsrenten gezahlt oder zahlt keiner der Berechtigten dem Kind Unterhalt, so bestimmen die Berechtigten untereinander, wer das Kindergeld erhalten soll. 4Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
      Ich würde also Widerspruch, hilfsweise Neuentscheidung über das Ermessen beantragen und alle Dinge benennen.Sonst bleibt Dir nur noch der Weg zum Anwalt um die Herabsetzung des titulierten Unterhaltes zu erreichen.

      Gruß T
    • 3kid schrieb:

      Da wir noch ein Kind planen weiß ich nicht ob es schlau ist jetzt Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen oder einfach noch zu warten bis das Kind da ist und dann Widerspruch einlegen. Vermutlich werden die nicht jetzt nochmal überprüfen und in einem Jahr wieder. Dann werde ich in den sauren Apfel beißen und erst mal weiter so zahlen.
      Hallo 3Kid,

      nein, wieso willst Du denn warten?
      Wenn Du einen Antrag stellst, dann kann doch das Amt nicht sagen: nö, wir prüfen nur, wenn es uns passt.
      Da im September ja die Altersstufe für dein untergebrachtes Kind gestiegen ist, führst Du eben an, dass Du Überprüfung (und Anrechnung des hälftigen Kinderbonus) beantragst.
      Ist doch auch klar, dass nach dem Titel (auf den die sich ja bezogen haben) aus 2017 Dein drittes Kind noch nicht berücksichtigt ist (das ja erst 2018 geboren ist).
      Nicht schon vorher die Flinte ins Korn werfen. Die Überprüfung beim Amt kostet Dich doch nichts.
      Wenn die ablehnen, kannst Du immer noch entscheiden, ob Du das akzeptierst oder dagegen vor gehst.

      Gruß Tanja
    • So, ich habe tatsächlich eine Überprüfung an die Kindergeldstelle, das Jugendamt und den Bezirk geschickt und bin schon sehr gespannt was da so zurück kommt. Die Kindergeldstelle hat sich schon gemeldet. Und ich bin habe das Gefühl, dass mein Anliegen nicht mal gelesen wurde X( . Es ein Standardbrief zurück gekommen in dem ich eine Haushaltsbescheinigung ausfüllen soll. Also habe ich mein Anliegen noch einmal niedergeschrieben und zusammen mit der unausgefüllten Haushaltsbescheinigung erneut abgeschickt. Es bleibt spannend...