Bummelstudium ... Fächer-wechsel nach ca 6 Semestern

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hi @TanjaW9,

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo Kakadu,
      was ist denn ein Teilzeitstudium?
      [...]Gruß Tanja
      Normalerweise(?) ein Studium was man neben seiner beruflichen Laufbahn absolviert...
      Man arbeitet also irgendwo (und bezieht Gehalt/ Entgelt) und studiert nebenher (um sich weiterzuqualifizieren)...
      Aber es geht auch andersrum:
      Kinder ohne berufliche Ausbildung (also zB. mit Abi-abschluß in der Tasche) können direkt ein solches Teilzeitstudium beginnen (aus welcher Motivation heraus auch immer).
      Heißt dann eben für den Teilzeitstudenten: die eine Hälfte des Tages wird studiert, die andere Hälfte wird dazu aufgewendet, um zu arbeiten/ jobben und um somit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, und damit sein Studium zu finanzieren
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 () aus folgendem Grund: fettgdrucktes hinzugefügt

    • Hallo zusammen,

      der normale Student in dem Bereich (W-Mathe, W- Info), wird um die 20 Stunden Präsenzzeit in der Uni haben. Wenn man das studium ernst nimmt, muss man für diese Zeit nochmal 20-30 Stunden zu Hause aufwenden, um insb. in Mathe zu verstehen, was in der Vorlesung passiert ist und die Übungen zu bearbeiten.

      @michiuv:
      Ich liebe meine Söhne über alles, aber in dieser Situation würde ich ihnen sagen, dass ich nicht bereit bin das Studium zu finanzieren. Ich würde sie bitten sich entweder ein duales Studium zu suchen (da verdient man dann genug) oder erstmal eine Ausbildung zu machen. Wenn dein Sohn da auch scheitert, ist sein Lebenslauf im Arsch. Dann steht der mit Mitte 20 da und hat noch keinen qualifizierten Berufsabschluss, aber 3 abgebrochene Studiengänge. Dabei geht es ja noch nicht mal um das Geld, sondern eher darum deinen Sohn vor sich selbst zu schützen.
    • hallo,

      Teilzeitstudiengänge sind im Regelfall nicht bafögberechtigt das wäre ein Anhaltspunkt.
      bei einem Vollzeitstudium sieht der musterstudienplan den Erwerb von ca. 30 ects punkten pro Semester vor.

      bei dem Nebenjob würde ich es so halten wie das bafögamt. 400 € sind anrechnungsfrei.

      ich würde Junior auffordern einen bafögantrag zu stellen. Da das bafögamt nach weiteren Geschwistern etc. Fragt ist das kein Problem. Wenn die Tochter Bafög bekommt müsste er das auch bekommen.

      Ich vermute aber mal, dass Junior eine Ablehnung vom bafögamt bekommt, weil 3. Studium. Und genau dann, wenn das passiert würde ich ihm erklären, dass er deswegen auch keinen Anspruch an dich hat.

      duales Studium, rein theoretisch eine gute Idee. Die Unternehmen haben aber meist ein Jahr Vorlaufzeit, wie bei einer Ausbildung und sieben gut aus. Die investieren Geld und Zeit und Möchten, dass ihre studies nicht abbrechen. Denn man kann nicht jemanden im 3. Semester dann nachsteuern. Aber evtl. Ist das durch Corona in diesem Jahr anders. Die Hochschulen, die duales Studium anbieten geben auch Auskunft mit welchen Unternehmen sie zusammenarbeiten und ob diese ihr Kontingent bereits ausgeschöpft haben.

      aber: ein duales Studium ist kein zuckerschlecken. Meist wird im 6-wochen-Takt gewechselt von Unternehmen zur Uni und zurück. Semesterferien gibt es auch nicht, sondern nur den normalen Urlaubsanspruch, der in der Zeit genommen werden muss, wenn man im Unternehmen ist. Prüfungswiederholung ist möglich, ja, aber ein Semester zu wiederholen sehr schwierig, da es klare Vorgaben und Richtlinien gibt und der vartrag mit dem Unternehmen meist auf die Regelstudienzeit ausgelegt ist. Da müsste dann eine individuelle Regelung getroffen werden. Die meisten Unternehmen suchen sehr genau aus, wer ihrer Meinung nach dafür geeignet ist.

      er soll aber mal schauen, inzwischen gibt es Behörden, die Studenten, sofern sie später in der Verwaltung arbeiten wollen, Stipendien und Zuschüsse anbieten, beispielsweise im Studiengang verwaltungsinformatik.




      Dumme frage, hat er eigentlich denzuschuss für Studierende für Juni-august beantragt und bekommen? Für September ist das auch noch möglich. Aber nur, wenn dein Nebenjob weniger wurde als früher.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Michisuv,

      was deine Tochter betrifft, so hat sie ihre Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen. Damit hast du deine Unterhaltsverpflichtung erfüllt. Etwas anderes gilt nur, wenn das z.B. von vornherein so abgesprochen war und du dich ausdrücklich einverstanden erklärt hast, oder aber wenn zwingende sachliche Gründe vorliegen, die ein Ausüben des ersten Berufs unmöglich machen, z.B. Mehlstauballergie/Bäcker.
      Da das Risiko groß ist, dass die Privatschule einfach nicht bezahlt wird, um dich auf diesem Weg zur Finanzierung zu "zwingen", würde ich auf keinen Fall eine Bürgschaft übernehmen, zumal du finanziell offenbar nicht so gut dastehst, dass dir das im Zweifel, materiell gesehen, egal sein könnte. Ich kann dir aus eigener Erfahrung nur raten, dich aus der Rabenvater-Falle zu befreien. Die Angst, als der "Böse" dazustehen, macht dich immer und immer wieder emotional erpressbar, und wenn du ehrlich bist zu dir selbst, dann hat eine gute, d.h. auf Fairness und gegenseitigem (!) Respekt beruhende Beziehung dies nicht nötig!
      Im Übrigen: Warum Privatschule? Auch hierfür muss es (auch bei einer Erstausbildung!) zwingende sachliche Gründe geben!

      Was den Sohn betrifft, so ist dies zwar nun der dritte Wechsel; eine Verwirkung des Anspruchs würde ich aber dennoch nicht von vornherein erwarten. Laut unserem RA sind Familienrichter gerne mal "kinder"freundlich, und dein Sohn ist mit 22 noch relativ "jung". Außerdem hat er während des Parkstudiums keinen Unterhalt bezogen, ist dir also finanziell nicht "zur Last" gefallen. Es wird nun davon abhängen. warum er das erste Studium abgebrochen hat (liegen gute Gründe vor?) und inwiefern sich der nun angestrebte Studiengang vom ersten unterscheidet, um die Erfolgsaussichten abschätzen zu können. Lies dir z.B. mal dieses Urteil des OLG Hamm durch, damit du einen Eindruck davon bekommst, wie da so argumentiert wird seitens der Richter: Beschluss vom 05.02.2013 - 7 UF 166/12.

      Übrigens endet mit 25 nicht nur der Kindergeldbezug, was den Finanzierungsbedarf erhöht, sondern auch die kostenlose Familienversicherung in der Krankenkasse. Je älter er wird, umso mehr Geld muss bereitgestellt werden..., von wem und wie auch immer...


      Was das BAföG betrifft, scheint sich da in der jüngsten Vergangenheit einiges geändert zu haben; siehe hier: bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php


      Hast du in deiner Rechtschutzversicherung das Familienrecht explizit mit abgesichert? Die meisten Versicherer schließen das im "Regelvertrag" nämlich aus...


      Alles Gute, HT