Liebes Forum,
in der ISUV FAQ steht:
"...Ein Studienwechsel wird ohne Einverständnis des Unterhaltspflichtigen in der Regel nur bis zum 2., allenfalls 3. Semester infrage kommen. Eine solche Orientierungsphase muss einem volljährigen Kind zugestanden werden. Eine weitergehende Ausbildung nach einem solchen Abbruch ist daher zu alimentieren. ..."
Sachverhalt:
Mein Sohn ist jetzt 22, wohnt nach wie vor bei der Mutter - und hat bisher folgendermassen "studiert":
3 Semester Wirtschafts-Mathematik - von mir mit 300 monatlich unterstützt, bis er mir sagte, daß er spätestens ab dem 3. Semester "eigentlich nix mehr gemacht" hat.
3 Semester Geographie - von mir in Absprache mit Ihm nicht mehr unterstützt, da er dies selber wohl als eine Art "Parkstudium" betrachtet und währenddessen lieber Geld verdient
(weit über 450/Monat- wodurch er inzwischen auch seine Sozialabgaben selber bezahlt, bzw. sein Arbeitgeber).
Sein Plan ist "angeblich", ab Winter 2020 sich nun in Wirtschaftsinformatik "einzuschreiben".
Meine Frage dazu:
Bin ich - Eurer Erfahrung (!) nach - noch Leistungspflichtig, da ja insgesamt schon 6 Semester vergangen sind ?
Bitte möglichst keine vagen Vermutungen oder moralische Wertungen - mir ginge es bitte primär um Eure wertvollen Erfahrungswerte !
Danke Euch !!!
Der Author
in der ISUV FAQ steht:
"...Ein Studienwechsel wird ohne Einverständnis des Unterhaltspflichtigen in der Regel nur bis zum 2., allenfalls 3. Semester infrage kommen. Eine solche Orientierungsphase muss einem volljährigen Kind zugestanden werden. Eine weitergehende Ausbildung nach einem solchen Abbruch ist daher zu alimentieren. ..."
Sachverhalt:
Mein Sohn ist jetzt 22, wohnt nach wie vor bei der Mutter - und hat bisher folgendermassen "studiert":
3 Semester Wirtschafts-Mathematik - von mir mit 300 monatlich unterstützt, bis er mir sagte, daß er spätestens ab dem 3. Semester "eigentlich nix mehr gemacht" hat.
3 Semester Geographie - von mir in Absprache mit Ihm nicht mehr unterstützt, da er dies selber wohl als eine Art "Parkstudium" betrachtet und währenddessen lieber Geld verdient
(weit über 450/Monat- wodurch er inzwischen auch seine Sozialabgaben selber bezahlt, bzw. sein Arbeitgeber).
Sein Plan ist "angeblich", ab Winter 2020 sich nun in Wirtschaftsinformatik "einzuschreiben".
Meine Frage dazu:
Bin ich - Eurer Erfahrung (!) nach - noch Leistungspflichtig, da ja insgesamt schon 6 Semester vergangen sind ?
Bitte möglichst keine vagen Vermutungen oder moralische Wertungen - mir ginge es bitte primär um Eure wertvollen Erfahrungswerte !
Danke Euch !!!
Der Author