Bummelstudium ... Fächer-wechsel nach ca 6 Semestern

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    • Bummelstudium ... Fächer-wechsel nach ca 6 Semestern

      Liebes Forum,

      in der ISUV FAQ steht:

      "...Ein Studienwechsel wird ohne Einverständnis des Unterhaltspflichtigen in der Regel nur bis zum 2., allenfalls 3. Semester infrage kommen. Eine solche Orientierungsphase muss einem volljährigen Kind zugestanden werden. Eine weitergehende Ausbildung nach einem solchen Abbruch ist daher zu alimentieren. ..."

      Sachverhalt:

      Mein Sohn ist jetzt 22, wohnt nach wie vor bei der Mutter - und hat bisher folgendermassen "studiert":

      3 Semester Wirtschafts-Mathematik - von mir mit 300 monatlich unterstützt, bis er mir sagte, daß er spätestens ab dem 3. Semester "eigentlich nix mehr gemacht" hat.
      3 Semester Geographie - von mir in Absprache mit Ihm nicht mehr unterstützt, da er dies selber wohl als eine Art "Parkstudium" betrachtet und währenddessen lieber Geld verdient
      (weit über 450/Monat- wodurch er inzwischen auch seine Sozialabgaben selber bezahlt, bzw. sein Arbeitgeber).

      Sein Plan ist "angeblich", ab Winter 2020 sich nun in Wirtschaftsinformatik "einzuschreiben".

      Meine Frage dazu:
      Bin ich - Eurer Erfahrung (!) nach - noch Leistungspflichtig, da ja insgesamt schon 6 Semester vergangen sind ?
      Bitte möglichst keine vagen Vermutungen oder moralische Wertungen - mir ginge es bitte primär um Eure wertvollen Erfahrungswerte :) !

      Danke Euch !!!

      Der Author :)
    • Guten Morgen Max und michisuv
      michisuv Du schreibst das Dein Sohn im Erststudium drei Semester Wirtschafts - Mathematik studiert hat . Jetzt will er angeblich im Winter Semester Wirtschaftsinformatik studieren. Kann es sein das ihm das arbeiten mit Computern mehr liegt? Ich denke mal das er sich darauf berufen kann das Wirtschaftsinformatik auf das Studium von Wirtschafts Mathematik aufbaut und er sich weil ihm die Arbeit mit Computern besser liegt umorientiert hat auf Wirtschaftsinformatik studieren will. Da wäre dann meiner Meinung nach eine Leistungspflicht gegeben. Aber vielleicht kann Max Dir dazu mehr sagen.

      LG Hugoleser
    • hallo,

      Meiner Meinung nach dürfte er durch den erneuten StudienWechsel nicht mehr bafögberechtigt sein, da das bsfögamt hier strengere Anforderungen stellt.

      Deswegen müsste man nach Urteilen suchen, ob junior nach dem 2. Ausbildungsabbruch noch unterhaltsberechtigt ist.

      Ich bin nicht der Meinung das Mathe und Informatik dazu führen, dass wieder unterhaltsberechtigt ist, da er dazwischen 3 Semester Geografie studiert hat.
      Er hätte in dieser Zeit auch Vollzeit arbeiten gehen können, wenn ihm klar war, dass er das nicht beenden will.

      Bist du Mitglied im isuv? Dann könntest du die rechtsBeratung in Anspruch nehmen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hallo,

      die Rechtsanwaltskammer Schleswig Holstein spricht davon, dass Eltern keinen mehrfachen Studienwechsel finanzieren müssen.

      vielleicht kannst du selbst einmal suchen, da es dir ja um Rechtsgrundlagen geht. Gesetzlich ist. Ur festgelegt, dass ein Kind seine Ausbildung zielstrebig verfolgen muss. Die Gerichte haben dann über Einzelfälle entschieden.

      für mich ist aber immer ein starkes Indiz, dass das bafögamt nur einen Wechsel erlaubt und zwar bis (einschließlich?) des 3. fachsemesters.

      Junior hätte das Parkstadion Geografie ja nicht beginne. Müssen, er hätte ja auch arbeiten gehen können. Vermutlich ging es bei dem parkstudium darum, dass Kindergeld weiter beziehen zu können.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • @Hugoleser: worauf meine Frage zielte: ein großer Teil beider Studiengänge (Wirtschaftsmathe und Wirtschaftsinformatik) besteht aber aus Mathematik. An diesem Fach scheitern die Meisten (bei mir waren es im ersten Semester über 90%). Wenn er auch einer der 90% war, dann macht Wirtschaftsinformatik keinen Sinn. Mann arbeitet auch mit Wirtschaftmathematik am PC, da gibt es keinen großen Unterschied. Ich würde nur ausschließen, dass er einen weiteren Anlauf unternimmt, der zum Scheitern verurteilt ist.
    • Liebes Forum,

      Recht herzlichen Dank für die Antworten,

      Ob der Sohnemann sich die richtigen Vorstellungen macht, kann ich leider nicht sagen, da die Kommunikation dazu mehr als spärlich läuft.
      Sicher wird er ohne den nötigen Einsatz auch die W-Informatik nicht "mit links" machen. Aber wer kann den Einsatz im Studium schon wirklich als "Aussenstehender" beurteilen.
      Es wird wohl - wie immer auch hier - wieder auf Einzelfall- und Richter-Entscheidung hinauslaufen. Das einzige was dann rauskommt ist ein kaputtes Verhältnis zum Sohn und Konsorten (dran-hängende "Rest"-Familie ;-)) und
      das Image als "Rabenvater".
      Im Ergebnis stellt es sich für mich so dar, daß es wiedermal keine klare Regelung gibt und man den Justizapparat gegen die eigene Familie einsetzen "müsste". Das ist immer sehr schwierig, wenn im Hintergrund
      die unversöhnliche EX Ihre Manipulationskünste kultiviert. Aber das ist ein anderes Forum, denke ich :-).

      Bietet der ISUV Mitgliedern eigentlich auch die Vertretung vor Gericht an ?

      Danke schön !!!
    • Hallo michisuv,

      es geht bei Mathematik nicht um Einsatz. Ich habe mit einem aus meiner Schule angefangen, der einen Abi-Schnitt von 0,7 hatte, der war weit engagierter als ich. Es geht darum, dass 90% der Menschen das schlicht relativ schnell nicht mehr verstehen, egal wie lange die drüber nachdenken. Deshalb gibt es da auch keinen NC. Alle Professoren sagen dir, dass die in zwei Monaten soweit ausgesiebt haben, das nur noch die da sind, die es auch durchziehen werden. Ich würde in einem möglichen Prozess argumentieren, dass es keinen nennenswerten Unterschied zwischen den Berufen gibt in welche die Studiengänge münden und jeder Jobwunsch, der als WIrtschaftsinformatiker angestrebt wird, auch mit einem Bachelor in Wirtschaftsmathe hätte begonnen werden können. Im Master kann man dann immer noch was nehmen, was mehr Programmierung bietet. Von daher macht es schlicht keinen Sinn nochmal mehr oder weniger das gleich zu studieren.

      Weiter gibt es auch zahlreiche duale Angebote eines Studiums in dem Bereich auf die er sich bewerben kann. Kannst du ihm ja mal nahe bringen. Wenn du nämlich zahlst, wird es auf Dauer teuer, wenn das Kindergeld wegfällt.
    • @Max Mustermann:

      Herzlichen Dank für Deine Hinweise. Das hab ich so noch garnicht betrachtet...ist wirklich sehr einleuchtend und vielleicht mal hilfreich, Danke Dir !!!

      Er hat bisher noch nichts verlauten lassen, mich in Anspruch nehmen zu wollen.
      Hintergrund ist im Moment, daß sich meine Tochter eine Privat-Schule einbildet - obwohl sie schon eine Berufsausbilsung abgeschlossen hat (nach der mittleren Reife).
      Sie hat zwar rechtlich keinen Anspruch mehr auf Unterhalt...aber die Mutter möchte wohl unbedingt, daß ich mich da in Form einer Bürgschaft für das Schul - Darlehen engagiere.
      Wenn es hier Schwierigkeiten gibt schliesse ich nicht aus, daß Sie den Sohnemann anstachelt...um so doch wieder ans Geld zu kommen. Mit Bürgschaft für die Tochter u n d einem Studenten mit Anspruch wäre ich dann wohl ziemlich...erledigt finanziell.

      @Clausutis: Natürlich ist sie völlig verarmt ;-)...erbt bloss irgendwann mal viel ;-).
      @TanjaW9: Titel gibts keinen ... aber wenn mir die Sache über den Kopf wächst, würde ich mich natürlich mit den Kindern versuchen zu einigen. Wenn die Mami das dann
      noch zulässt...wohnen ja beide bei Ihr.
      Der ISUV Anwalt wird wohl auch nicht billiger als irgend ein anderer Anwalt. Der Rechtschutz zahlt, aber nicht der ISUV Verband, richtig ?


      VG der Author.
    • Ich wäre da vorsichtig, aber da müssen die anderen was zu sagen. Ich behaupte mal, dass wen du einmal zahlst, du deine grundlegende Unterhaltspflicht dadurch konkludent anerkennst. Wenn er dich dann doch verklagen sollte, wird man dir einen Strick draus drehen und im Zweifel auch mehr ausrechnen, damit der arme Sohn auch sein dritten Anlauf nehmen kann.

      Ich würde meinem Sohn sagen, dass es zunächst eine Ausbildung machen soll, bevor er einen dritten Anlauf nimmt. Und die bitte mit guten Noten, dann findet er bestimmt auch einen dualen Studienplatz.

      Nachtrag zum vorherigen Post: der 0,7-Abi-Mensch hat nach 2 Wochen abgebrochen und ist in die Chemie gewechselt. Da kommt man mit Auswendig-Lernen wohl weiter.
    • Hi Max,

      das mit dem Auswendiglernen-müssen hat mich vor vielen Jahren vom Jura-Studium abgehalten.
      Ich will immer verstehen, was ich in mein Hirn reinkloppen muss...

      @michisuv
      Ich wäre mit der Bürgschaft für die Tochter nicht einverstanden.
      Wie alt ist die eigentlich?
      Wenn es schon eine abgeschlossene Berufsausbildung gibt, warum dann noch eine zweite?
      Warum ich mit der Bürgschaft vorsichtig wäre - Kind oder Mutter zahlt einfach nicht und dann darfst Du löhnen.
      Hier im Forum wurde schon mal das Problem (zwar beim Minderjährigenunterhalt, aber auch mit Haftung eigentlich beider Elternteile) beschrieben, dass der Betreuende Elternteil den Kitabetrag einfach nicht überwiesen hat (obwohl dafür sogar Mehrbedarf-Unterhalt gezahlt wurde) - der Kita-Träger hat dann wohl beim anderen Elternteil Pfändung betrieben (da der Vertrag bei gemeinsamen Sorgerecht auch von beiden unterschrieben wurde).
      Du kennst sicher den (zugegeben sehr alten) Spruch "wer bürgt wird erwürgt".

      Nein, der Verein übernimmt nicht die Anwaltskosten. Ist eben keine Versicherung, sondern eine Vereinsmitgliedschaft.

      Gruß Tanja
    • hallo,

      was die Bürgschaft angeht, ich würde der Juniorin sagen, dass sie das, wenn sie das will selbst finanzieren muss.
      was ist es denn für eine Schule? Führt die zum Abi? Rein theoretisch kann sie auch ohne Abi studieren, nach Ausbildung mit 3 Jahren Berufserfahrung. Nennt sich „beruflich qualifiziert e“. Geht in den meisten Bundesländern. Oder man kann ein abendgymnasium besuchen, meist kostenfrei.

      Junior würde ich mitteilen, dass deine Unterhaltspflicht durch den 2. Wechsel erloschen ist. Ihr aber gerne über eine freiwillige Zuwendung sprechen könnt, wenn er genau erklärt, was der Unterschied zwischen Studium 1 und 3 ist und wie er dich das vorstellt. Und ob die Uni Scheine aus dem ersten Studium anerkennt?
      und ich würde mal schauen, was die Uni als musterstudienplan von Studium 1 und 3 vorsieht. Und dann soll er mal erklären, dass da jetzt besser sein soll.

      hat er im 1. Studium vielleicht Prüfungen endgültig nicht bestanden, so dass er zwangsexmatrikuliert wurde?





      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      hat er im 1. Studium vielleicht Prüfungen endgültig nicht bestanden, so dass er zwangsexmatrikuliert wurde?
      Das ist nicht möglich: Wäre er drei Mal durch BWL gefalle, so wäre Witschaftsinfo nicht möglich. Gleiches gilt für Mathe, da man die Vorlesungen aus Analysis und linearer Algebra auf für den Informatikteil braucht.

      Meine Vermutung: ist ihm bewusst, das Informatik nicht bedeutet, dass man den ganzen Tag vor dem PC sitzt? In einem reinen Informatikstudium gibt es in den ersten Semestern keinen Unterschied zu einem Mathestudium mit Nebenfach Mathematik.
    • @Max
      Bist du dir da ganz sicher?
      Ich meine, zumindest beim Lehramt würde ein Wechsel des hauptfaches in das Nebenfach und umgedreht funktionieren.

      Und ich meine, dass es an der Hochschule wo ich war, hiess; hast du ein fach endgültig nicht bestanden kannst du genau nur den Studiengang in Deutschland nicht mehr studieren.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      du verlierst den Anspruch den Studiengang UND ALLE ÄHNLICHEN STUDIENGÄNGE in Deutschland zu studieren. Was ähnlich bedeutet, entscheidet die Hochschule, aber bei den meisten gilt mindestens die Einschränkung, dass wenn der Studiengang eine Fächerkombination beinhaltete (hier Mathematik und Wirtschaft), dann alle Studiengänge, die Wirtschaft oder Mathematik beinhalten, raus sind. Auch wird es schwer, wenn das Fach, durch das ich gefallen bin, Pflichtmodule hat, die auch Pflichtmodule im neuen Studium haben.
      Alles andere wäre ja dämlich: falle ich bspw. als Mathematiker im Bachelor durch, so sollte man mich davor schützen Wirtschaftsmathematiker werden zu wollen.

      Wie das im Lehramt ist, weiß ich nicht. Das ist ein Staatexamen, da gelten oft andere Regeln. Ich beziehe mich explizit auf Bachelor/Master.
    • Liebes Forum,

      erstmal: finde ich es echt toll, wie man sich hier für die Fragen Anderer auch interessiert, Danke sehr !

      Zum Stand der Dinge: Sohnemann hat mir gestern geschrieben, daß er den Zulassungsbescheid für W-Informatik bekommen hat (selbe Uni, wo er Wirtschafts-mathe nach 3 Semestern abgebrochen hat und gerade noch Geographie "studiert" :) . Exmatrikuliert wurde er nach W-Mathe denke ich nicht - er hat sich wohl vermutlich nur "umschreiben" lassen auf Geographie, vllt auch kurz vor der Exmatrikulation (???).

      Mein erster Reflex wäre nun gewesen Ihm zu sagen, er solle erstmal BAFÖG beantragen. Er stellt ja bis jetzt noch keine Forderung an mich. Dann sind mir da aber noch 2 andere Dinge eingefallen:

      1) könnte er sich dadurch veranlasst sehen, seinen lukrativen Job quasi aufzugeben, um das Bafög bzw. mehr Unterhalt zu kriegen
      und 2) beantragt meine Tochter auch gerade Bafög für Ihr Berufskolleg und wer weiss schon, wie sich die 2 Bafög-Anträge gegenseitig "beeinflussen".

      Bei den ganzen Unklarheiten würde ich dazu neigen erstmal abzuwarten...aber natürlich hat
      @AnnaSophie recht, wenn sie sagt
      daß es eigentlich nicht einsehbar ist, für dieselben Inhalte/Module 2x zu bezahlen. Wird ja an derselben Uni wohl dieselbe Veranstaltung sein für W-Mathe und W-Info...wahrscheinlich sogar derselbe Raum :) LOL.

      @MaxMustermann: Das mit der Konkludenten Anerkennung hat mich auf jedenfall alarmiert ... Und Ihm sagen, daß er eine Ausbildung machen soll ?:-) ...:
      Unsere Justiz fördert mit der Gesetzgebung ein derart übersteigertes Anspruchsdenken bei den "Kindern", daß man da gar keine Argumentationsmöglichkeit mehr hat. Sie müssen ja gar nix mehr vom entrechteten Daddy annehmen, im Zweifelsfall kostet sie der Anwalt 15 Euro :-).
    • Hallo Michisuv,

      was Deine 1. Überlegung angeht: Dein Sohn muss während eines Studiums nicht jobben. Insofern würden derartige Einkünfte vermutlich (Sophie weiß das vielleicht besser?) als überobligatorisch angesehen werden beim familienrechtlichen Unterhalt.
      Ich würde ihn demzufolge schon anhalten, BAföG zu beantragen.
      Und wie sich das gegenseitig beeinflusst - es werden automatisch Freibeträge für das andere studierende Kind berücksichtigt - deswegen müssen ja auch Änderungen beim Studium des einen Kindes auch immer für das andere Kind mit angezeigt werden.

      Übrigens teile ich Deine Ansicht, dass es Trennungskindern leider oft zu leicht gemacht wird, sich mit den Unterhaltsverpflichteten nicht in eigentlich normalen Diskussionen auseinander setzen zu müssen....

      Gruß Tanja
    • Hallo @michisuv

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo Michisuv,
      was Deine 1. Überlegung angeht: Dein Sohn muss während eines Studiums nicht jobben.
      [...]

      Gruß Tanja
      Zumindest hier der (vorsichtige) Einwand: Das gilt nur für Vollzeitstudium.
      Bei Teilzeitstudium wird regelmäßig davon ausgegangen, dass der Studierende den "Rest der Zeit" dazu aufwenden soll/ muß (wie auch immer), um sein Studium selbst zu finanzieren...
      Ob man hier als (treusorgener/ fürsorglicher) ET dem Studiosie trotzdem finanziell unterstützend unter die Arme greift steht da auf einem anderen Blatt.
      An @michisuv gerichtet: also auch das "Kleingedruckte" lesen, und schauen, um welche Studienform es sich handelt (läßt sich relativ leicht an der angesetzten Gesamtstudienzeit erkennen).
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift