Unterhalt für 17 jährigen der ausziehen will

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    • Unterhalt für 17 jährigen der ausziehen will

      Hallo Zusammen,

      kurz zur Situation unser Sohn ( Schüler) möchte mit 17 unbedingt ausziehen. Er hält es mit uns nicht mehr aus. Kommt und geht wie er will. Hilft nicht im Haushalt und nichts. Verlangt aber ständig.
      Er möchte weder mit uns sprechen noch an seinem Leben teilhaben lassen, aber sobald er Geld braucht dürfen wir zahlen. Das notwendige wird bezahlt und Essen und Trinken ist auch da.
      Seit 2 Monaten hat er einen Nebenjob auf 450€ Basis.

      Jetzt hat er uns eröffnet das er ausziehen will und wir ihm 860€ Unterhalt zu zahlen hätten.
      Darauf haben wir ihm dann gesagt, dass da ein Betrag ist den wir nicht zahlen können.
      Das würden wir schon sehen, dass steht ihm zu.

      Vielleicht könntet ihr mir weiterhelfen bei der Unterhaltsberechnung.

      Wir sind verheiratet. haben K1 17 Jahre alt und K2 15 Jahre
      Das das Kindergeld abgezogen wird hab ich jetzt schon raus gefunden. Ich bin mir nur nicht sicher ob zur Hälfte oder komplett?
      Wie viel Selbstbehalt steht uns zu? und für das 2. Kind?

      Und für das bereinigte Netto Einkommen addiere ich die 12 Nettogehälter und was darf ich alles noch abziehen?
      Wir zahlen unser Haus ab, Autos? Zählen alle Kredite die wir haben, egal für was?
      Wie wird der Wohnvorteil berechnet?

      Aktuell überlegen wir echt zuzustimmen, da ein Zusammenleben kaum möglich ist.
      Wir haben auch einen Termin beim Jugendamt um da die Situation zu besprechen... ich bin aber gerne schon mal gut informiert.
      Es nützt ja nichts wenn wir dem Auszug zustimmen und dann selbst kaum noch Leben können.

      ich wünsche euch einen schönen Sonntag.
    • Moin,

      kurz vorab: So einfach wie sich Sohnemann das vorstellt, geht das mit dem Auszug nicht. Ohne Eure Zustimmung wird das nicvts bzw muss er einen steinigen Weg gehen.

      Mit seinen Unterhaltsvorstellungen ist er vermutlich auch auf dem Holzweg... ich würde zunächst den Termin im JA abwarten.
    • Hallo Elfiee,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Ihr solltet zunächst Clausutis' Vorschlag folgen. Warum? Dann hört euer Sohn nicht (wieder) von seinen Eltern, dass er mit seinen finanziellen und rechtlichen "Wünschen" unrichtige Vorstellungen hat.
      Bis zu dem Gespräch mit dem JA würde ich an der jetzigen Situation nichts ändern (also keine Einwilligung zum Auszug).

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo und auch von mir ein herzlich Willkommen Elfiee,

      rein rechtlich steht Eurem Sohn das nicht zu. Ihr als Eltern habt das Bestimmungsrecht (1612 II BGB), in welcher Form ihr den notwendigen Unterhalt zur Verfügung stellt - so lange ihr auf die anerkennenswerten Belange des Kindes Rücksicht nehmt.
      Es ist auch nicht zu viel verlangt, dass sich ein Jugendlicher an Regeln hält und im Haushalt mithilft (1618a und 1619 BGB).

      Vielleicht versucht ihr beim Jugendamt eine Art Vertrag aufzusetzen; Kind hält sich an Heimkehrregeln (Abmelden, sagen, wo es erreichbar ist, bis zu einer bestimmten Zeit in der Woche zu Hause) und an bestimmte Mithilfen im Haushalt (Mülleimer rausbringen, Geschirrspüler ausräumen)...
      Wenn es sich quer stellt, stellt immer klar, dass ihr den Unterhalt in Naturalien anbietet, er ist verpflichtet, das anzunehmen. Wenn er allerdings tatsächlich auszieht, wird es schwer (für ihn) - wer gibt denn einem 17Jährigen einen Mietvertrag? Und wovon will er das zahlen?
      Manchmal hilft beim Erwachsenwerden ganz einfach das "auf-die-Fr..." fallen ...

      Einer Freundin von uns hat vor vielen Jahren (das Kind ist inzwischen jenseits der 30) eine Familientherapie geholfen - es war wirklich sehr schwer mit dem Jungen ab Beginn der Pubertät.

      Ich drück Dir/ Euch die Daumen für eine gute Regelung.
      Berichte gern weiter.

      Gruß Tanja
    • hallo,

      ich würde ihm auch sagen, dass ihr gemeinsam oder er allein einen Termin beim Jugendamt machen könnt.

      aber, solange er bei euch wohnt hat er sich an gewisse Regeln zu halten.

      Und wenn er ausziehen will, so würde ich ihm sagen, dass ihr weder eine Bürgschaft für die Miete noch einen Mietvertrag oder Ähnliches unterschreiben würdet.
      Und momentan auch keinem Auszug zustimmen werdet.

      sondern Gespräche mit dem Jugendamt und eine Mediation die nächsten Schritte sein werden.

      und da er das will, er sich auch darum kümmern soll.


      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Elfiee,

      als Zusatz: ab Volljährigkeit muss er sich neben dem vollen Kindergeld auch seinen Nebenjob abzgl. Berufsbedinter Aufwendungen anrechnen lassen, falls er tatsächlich auszieht (man muss ja erstmal einen Vermieter finden, der auf dieser Basis vermietet). Vorher müsst ihr einem Umzug nicht zustimmen.
    • hallo,

      Wenn er volljährig ist und auszieht ist er nicht mehr privilegiert. D.h. euer selbstbehalt steigt.

      Und ja, er muss erst mal einen Vermieter finden. Ich würde ihn auch ruhig ab 18 die Erfahrung machen lassen sich um wohnungen zu bewerben.
      Das hilft vielleicht, wenn er die Wohnung immer nicht bekommt, weil er kein Einkommen hat und Vermieter heutzutage nicht auf 18jährige warten.

      Und er, sofern er eine Wohnung bekommen sollte, den Auszug selbst organisieren muss und auch die Ausstattung selbst organisiert werden muss. Inkl. Internet etc.

      Wie ist das mit seinem Handy? Endet der Vertrag zum 18.? So dass er sich da dann auch drum kümmern muss?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!