Neuberechnung KU bei erneuter Heirat

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    • Neuberechnung KU bei erneuter Heirat

      Hallo zusammen,

      bräuchte mal eure Hilfe!
      Zur Situation:

      - aus erster Ehe ein Kind (16 Jahre), bekommt nach 1/2 Abzug von Kindergeld €470. Sie beginnt dieses Jahr eine Ausbildung und bekommt €1060 brutto
      - seit 2010 wieder verheiratet, 1. Kind (7 Jahre), 2. Kind (5 Monate)
      - meine jetzige Ehefrau geht nicht arbeiten wegen Betreuung des jüngsten Kindes und bekommt €460 Elterngeld.
      - mein Einkommen beträgt derzeit €3455 netto und ich arbeite in Deutschland
      - ich selbst bin in Riga, Lettland wohnhaft und meine Frau in Deutschland.


      Frage:

      1. macht es Sinn den aktuell gültigen Unterhalt für Kind 1 aus erster Ehe neu berechnen zu lassen?
      2. wie hoch fällt der EU und der KU für meine 2. Frau und Kinder aus?
      3. wo kann ich bei Bedarf den Unterhalt neu berechnen lassen? Bei Gericht? Rechtspfleger oder brauche ich einen Anwalt?

      Für die Beantwortung meiner Fragen und für Hinweise bedanke ich mich schon jetzt bei Euch!

      Gruß und noch einen schönen Sonntag!

      Tobias
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Tobiunddasbo,

      ich versuche mal eine Antwort:

      Den Unterhalt für die 16Jährige zahlst Du an deren Mutter? Und es existiert ein Titel?
      Ansonsten ist vom Nettoeinkommen des Kindes noch die Ausbildungspauschale von 100 Euro abzuziehen und der hälftige Betrag ist auf den Bedarf anzurechnen (bis zur Volljährigkeit).
      Ich hab mal einen Brutto-Nettorechner mit den 1060 "gefüttert" - es kommen netto ca. 850 Euro raus.
      850-100 /2 = 375. Diese 375 sind vom Bedarf des Kindes abzuziehen (und das halbe Kindergeld) - der Betrag, der übrig bleibt, wäre noch von Dir ab Ausbildungsbeginn - bis zum 18.Lebensjahr zu zahlen.
      Nun wäre noch zu überprüfen, ob Dein Einkommen seit Festlegung des Zahlbetrages so gestiegen ist, dass sich nun ein höherer Bedarf ergibt.
      Dein Nettoeinkommen ist schon bereinigt (5% berufsbedingte Aufwendungen und - wenn Du tatsächlich leistest - 4% für zusätzliche Altersvorsorge), Steuererstattung und Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt oder andere zusätzliche Zahlungen) im Monatsnetto enthalten?

      1. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, den Unterhalt für die 16 Jährige neu bestimmen zu lassen - und da kommt es eben drauf an, ob es einen Titel gibt und wer den hat (Beistandschaft des JA?).
      2. Den Unterhaltsbetrag für Deine Kinder aus 2. Ehe entnimmst Du der gleichen Stufe der Düsseldorfer Tabelle (vermutlich 4?)
      - für Kind (7 Jahre) also 386
      - für Kind (<1 Jahr) also 323
      - für Ehefrau (erst nach Befriedigung der Unterhaltsansprüche der Kinder) 944 (monatlich notwendiger Eigenbedarf des Ehegatten, der gemeinsam mit dem Unterhaltspflichtigen in einem Haushalt lebt) - 460 = 484

      Überprüfung, ob Dein Selbstbehalt gewahrt bleibt:
      3455-(470-375)-386-323 = 2651
      2651 - 484 = 2167

      3. Kommt drauf an, wie die Unterhaltsverpflichtung festgestellt ist (Jugendamtsurkunde, gerichtlicher Beschluss, gerichtlicher Vergleich, Notarsurkunde.

      Ich hoffe, ich konnte Dir erst mal helfen - ansonsten haben ISUV-Mitglieder auch die Möglichkeit, die Merkblätter zu verschiedenen Themen für die Hälfte des Preises zu erwerben. Wenn Du Mitglied bist, kannst Du natürlich auch die kostenlose jährliche Rechtsauskunft in Anspruch nehmen, sowie - so oft wie nötig - die vergünstigte Kurzrechtsberatung beim ISUV-Vertragsanwalt für je 30 Euro (pro Inanspruchnahme).

      Gruß Tanja
    • hallo,

      Für das minderjährige kind in Ausbildung wird so gerechnet: AusbildungVergütung netto - 100 €. Der Betrag wird dann durch 2 geteilt.
      Diesen Betrag ziehst du von der zahlpflicht ab und überweisen ggf. den enstandenen Rest.

      Ab 18 sind beide ElternTeile unterhaltspflichtig und Kindergeld und AusbildungVergütung wird bis auf die 100 € komplett in anrechnung gebracht.
      Das volljährige kind steht dann hinter den minderjährigen Kindern und deiner Ehefrau.

      D. H. Erst bekommen diese und wenn dann noch was übrig ist das volljährige Kind.
      Und dein selbstbehalt steigt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!