Hallo zusammen,
bräuchte mal eure Hilfe!
Zur Situation:
- aus erster Ehe ein Kind (16 Jahre), bekommt nach 1/2 Abzug von Kindergeld €470. Sie beginnt dieses Jahr eine Ausbildung und bekommt €1060 brutto
- seit 2010 wieder verheiratet, 1. Kind (7 Jahre), 2. Kind (5 Monate)
- meine jetzige Ehefrau geht nicht arbeiten wegen Betreuung des jüngsten Kindes und bekommt €460 Elterngeld.
- mein Einkommen beträgt derzeit €3455 netto und ich arbeite in Deutschland
- ich selbst bin in Riga, Lettland wohnhaft und meine Frau in Deutschland.
Frage:
1. macht es Sinn den aktuell gültigen Unterhalt für Kind 1 aus erster Ehe neu berechnen zu lassen?
2. wie hoch fällt der EU und der KU für meine 2. Frau und Kinder aus?
3. wo kann ich bei Bedarf den Unterhalt neu berechnen lassen? Bei Gericht? Rechtspfleger oder brauche ich einen Anwalt?
Für die Beantwortung meiner Fragen und für Hinweise bedanke ich mich schon jetzt bei Euch!
Gruß und noch einen schönen Sonntag!
Tobias
bräuchte mal eure Hilfe!
Zur Situation:
- aus erster Ehe ein Kind (16 Jahre), bekommt nach 1/2 Abzug von Kindergeld €470. Sie beginnt dieses Jahr eine Ausbildung und bekommt €1060 brutto
- seit 2010 wieder verheiratet, 1. Kind (7 Jahre), 2. Kind (5 Monate)
- meine jetzige Ehefrau geht nicht arbeiten wegen Betreuung des jüngsten Kindes und bekommt €460 Elterngeld.
- mein Einkommen beträgt derzeit €3455 netto und ich arbeite in Deutschland
- ich selbst bin in Riga, Lettland wohnhaft und meine Frau in Deutschland.
Frage:
1. macht es Sinn den aktuell gültigen Unterhalt für Kind 1 aus erster Ehe neu berechnen zu lassen?
2. wie hoch fällt der EU und der KU für meine 2. Frau und Kinder aus?
3. wo kann ich bei Bedarf den Unterhalt neu berechnen lassen? Bei Gericht? Rechtspfleger oder brauche ich einen Anwalt?
Für die Beantwortung meiner Fragen und für Hinweise bedanke ich mich schon jetzt bei Euch!
Gruß und noch einen schönen Sonntag!
Tobias