Unterhalt in privater Studiensituation

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    • Unterhalt in privater Studiensituation

      Liebe Gemeinde,

      ich bin langsam echt am Verzweifeln. Ich bin bereits in Rechtsberatung, der Anwalt möchte aber momentan keine Antwort auf die Frage liefern, die ich habe.


      Es geht um Kindesunterhalt für studierende Kinder. Ich bin in der Überlegung privat, an einer anerkannten Hochschule zu studieren. Ich lebe in einem eigenen Hausstand und arbeite. Mein Eltern verdienen insgesamt um die 8000€ netto monatlich.

      Wenn ich privat studiere, sind die hohen Studiengebühren relevant für meinen Unterhaltsanspruch?



      Als Beispiel: Ich würde nebenbei arbeiten und beispielsweise 800€ aus einem Job und weiteren Einkünften und Leistungen beziehen. Die Studienkosten liegen bei 700€ monatlich.


      Wäre in dem Fall der Unterhaltsanspruch hoch, da das tatsächlich verfügbare Geld für weitere Kosten wie Lebensunterhalt, Miete, Strom etc. nur in dem Fallbeispiel 100€ beträgen

      oder

      Wäre in dem Fall der Unterhaltsanspruch niedrig, da ich Einkünfte in Höhe von 800€ hätte, die meinen Unterhaltsanspruch stark senken würden, denn die hohen Studiengebühren wären in dem Falle irrelevant?


      Ich brauche weder einen Wert, noch Erklärungen oder weitere Möglichkeiten wie zum Beispiel einklagen, es wäre einfach schön die Frage beantwortet bekommen zu haben.
      Lieber reich und gesund als arm und krank!
    • Moin,

      die Fragen kann man sicherlich nicht so einfach beantworten, wie Du es Dir wünscht. Hierfür wären sicherlich einige Angaben mehr erforderlich (u.a. der schulische und berufliche bisherige Werdegang, Dein Alter, Deine bisherigen Absprachen zwischen Dir und Deinen Eltern hinsichtlich Deines Berufswunsches, der Grund für eine private Hochschule, mit welchem zeitlichen Aufwand Du Dein Studium zielstrebig verfolgen willst, wenn Du gleichzeitig nebenbei ein nicht geringes Einkommen erzielen willst/musst, wie lange arbeitest Du schon und in welchem Umfang, ...) und das würde dann ziemlich schnell sehr (/zu?) weitreichend sein für ein öffentliches Forum.

      Hast Du schon die kostenlose Beratung des Jugendamtes in Anspruch genommen, oder bist Du bereits über 21 Jahre?
    • hallo,

      Die erste Frage ist doch, welcher Studiengang und warum an einer privaten hochschule?
      Ist dieser Studiengang so einzigartig, dass den nur diese hochschule anbietet?
      Es ist auch ein anerkannter Abschluss?

      Hast du schon eine Ausbildung bzw. Ein Studium abgeschlossen? Würde dieses Studium auf dem vorhandenen aufbauen?

      Haben deine Eltern, mit anderen, noch minderjährige Kinder?

      Was sagen deine Eltern zu den Plänen?

      Hast du Ersparnisse ?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ich denke du wirst nicht bei einem Elternteil wohnen?

      dann hast du einen pauschalen Anspruch von z.Zt. 860€ mtl.

      Ist das gleiche Studium auch in der "Nähe" des Elternhauses möglich, können dir die Eltern, alternativ das wohnen in ihrem Haus anbieten.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo liebe Community,

      danke für Eure schnellen Rückmeldungen. :) Ich wusste gar nicht, dass dort so viele Faktoren mit einspielen.

      Ich bin zwanzig Jahre alt und lebe in einem eigenen Hausstand. Ich habe vor an der Universität Psychologie zu studieren, da in Hamburg Umland ich mit meinem Abiturdurchschnitt nicht studieren kann. Außerdem lebt hier meine Familie und ich bin hier in therapeutischer Behandlung, die ich nur im äußersten Notfall abbrechen möchte. Die Hochschule ist staatlich anerkannt, sowie deren Abschlüsse.

      Dies wird mein Erststudium bzw. meine Erstausbildung sein. Ich bin das einzige gemeinsame Kind meiner Eltern, die nicht verheiratet sind oder waren. Ersparnisse habe ich nicht. Ich habe mich an die ÖRA gewandt, eine staatliche Einrichtung für einkommensschwache Menschen, um rechtliche Beistand und Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können.

      Wenn dies zu sehr ausartet, verstehe ich das natürlich. Ich möchte niemanden von Euch dazu auffordern, Arbeit für mich zu verrichten, die sonst einen Anwalt benötigt. Ich bin aber echt verzweifelt, weil ich momentan sehr in der Luft hänge.

      Liebe Grüße
      Lieber reich und gesund als arm und krank!
    • Hallo,
      Hast du mit deinen Eltern gesprochen?

      Evtl. Sind sie ja bereit dich zu unterstützen.

      Und sehen die Notwendigkeit ein, dass du im vertrauten Umfeld bleiben kannst.

      Aber nur der fehlende notenschnitt berechtigt nicht dazu, dass die Eltern verpflichtet sind die privatuni zu zahlen.

      Wie wäre es, wenn du erst in einem Jahr zu studieren anfängst und versuchst um diesem Jahr zumindest einen Teil der Studiengebühren anzusparen. Oder du deinen Eltern vorschlägst, dass du einen Teil der Studiengebühren später zurückzahlst (den Teil, den sie nicht von der Steuer zurückbekommen). Oder du beginnst dort mit dem Studium und bewirbst dich jedes Semester bei den staatlichen unis als Wechsler für die höheren Semester. Es gibt ja immer abbrecher/Wechsler, so dass in den späteren Semestern Evtl. Ein Platz frei wird.

      Es gibt auch studienkredite.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Liebe AnnaSophie,

      die Situation väterlicherseits ist sehr zerrüttet. Ich möchte auch nicht über andere Möglichkeiten der Finanzierung sprechen, um ganz offen zu sein. Ein Studienkredit müsste ich so oder so aufnehmen.

      Ich hätte gerne einfach eine Antwort auf meine Frage. Wenn diese nicht so beantwortet werden kann, dann ist das nun mal so.

      Liebe Güße
      Lieber reich und gesund als arm und krank!
    • hallo,

      Wenn eine Kommunikation mit deinem Vater nicht möglich ist, dann wirst du mit dem 860 € inklusive Kindergeld alles bestreiten müssen.

      Es sei denn, deine Therapie ist so lebensnotwendig, dass dies ein schweren Grund darstellt. Hierfür müsstest du das dann aber ggf. Gerichtlich klären lassen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Morast,

      der Anwalt, der Deine Studienkostenfrage nicht beantworten kann (ich fürchte, es ist wirklich ein "kann", weil es auf eine gerichtliche Einzelfallentscheidung unter Abwägung aller Interessen hinaus laufen würde), ist vom ÖRA?
      Wenn Du schon dort bei der Rechtsberatung bist, musst Du nicht noch zum Jugendamt latschen. Die können Dir vermutlich auch nicht mehr sagen.
      Ich denke, dass es - wie Sophie schon sagte - darauf hinauslaufen wird, dass Du mit dem Geld auskommen musst und die Studiengebühren nicht zusätzlich bekommst - das Gegenseitigkeitsgebot verlangt schon, dass Du Dich mit Deinen Eltern auseinander setzt wenn Du andere Wünsche hast.

      Ich drücke Dir die Daumen dass Du doch noch einen guten Weg zu Deinem Studien- und Berufswunsch findest.

      Gruß Tanja

      Nachtrag: wie ich gerade las, bietet die ÖRA auch Mediation in familienrechtlichen Belangen an; könntest Du darüber vielleicht Deine Situation verbessern?
    • Liebe TanjaW9, lieber Clausutis,

      vielen Dank für deine Rückmeldung und deine Einschätzung. :) Genau, der ist von der ÖRA. Die ÖRA in Hamburg bietet Mediation in Sachen Unterhalt an. Diese habe ich in Anspruch genommen. Das Jugendamt hat mich, schon mit 18 Jahren, an die ÖRA verwiesen.

      Liebe Grüße
      Lieber reich und gesund als arm und krank!
    • Seite ÖRA schrieb:

      Wie hilft Ihnen die ÖRA?

      Die Beraterinnen und Berater der ÖRA sind im Hauptberuf Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Verwaltungsjuristinnen und -juristen. Sie kennen sich in dem von ihnen betreuten Rechtsgebiet aufgrund langjähriger Berufserfahrung gut aus.
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      In der ÖRA erhalten Sie nicht nur rechtliche Auskünfte, sondern - falls erforderlich - auch praktische Hilfe und Unterstützung durch
      • Schreiben an die Gegenseite. Die Beraterinnen und Berater teilen eine fundierte Rechtsansicht zur Angelegenheit mit und bitten die andere Seite um Stellungnahme. Häufig wird auf diesem Wege eine einvernehmliche Lösung erreicht.
      • Die Beraterinnen und Berater formulieren für Sie ein an die Gegenseite gerichtetes Schreiben oder einen an die zuständige Behörde adressierten Schriftsatz (zum Beispiel Widerspruch).
      • Die Beraterinnen und Berater fordern Akteneinsicht ein, so dass Sie sich über die Chancen eines Rechtsstreits gut informieren können.
      Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich, berät die ÖRA über die Möglichkeit Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Beraterinnen und Berater erklären Ihnen auch, wie Sie eine kompetente Anwältin bzw. einen Fachanwalt für Ihren speziellen Fall finden können, da die ÖRA Sie nicht vor Gericht vertreten kann.
      Ich wohne nicht in einer Gegend, wo die Beratungshilfe von einer extra dafür geschaffenen Institution vorgenommen wird.
      Wenn ich das so lese, würde ich schon denken, dass die im Fall der Fälle auch berechnen und Anschreiben fertigen können.
      Die Frage, die Morast speziell hat, wird aber auch ein JA nicht anders beantworten können - aber seis drum. Kann der TO ja selbst entscheiden.

      @Morast waren an der Mediation denn auch Deine Eltern beteiligt?
      Ich würde - wenn ich etwas ganz ganz doll will - auch den Schritt auf den anderen Elternteil zu wagen...eben mit Hilfe speziell ausgebildeter Personen.

      Gruß Tanja
    • Liebe Gemeinde, danke nochmal für Eure Ratschläge.

      Ich habe mit meiner Familie mütterlicherseits Rücksprache gehalten. Nach eurer Aussage hätte ich ja bei einem Einkommen von 0€ einen pauschalen Anspruch auf 860€ + Kindergeld. Würde das besagte Studium nun gesammelt von der Familie bezahlt werden, würde dieses dann als Einkommen angerechnet werden?
      Würde es einen Unterschied machen, ob ich das Studium bezahle, oder sagen wir mal, meine Mutter? Oder würde das auf eine gerichtliche Einzelfallentscheidung hinauslaufen? Wie schätzt Ihr die Situation ein? :)

      Liebe Grüße
      Lieber reich und gesund als arm und krank!