Unterhaltsberechnung für volljährige Azubi

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    • Unterhaltsberechnung für volljährige Azubi

      Hallo liebes Forum,
      habe hier schon viel gelesen, bin mir trotzdem noch unsicher...ich hoffe, ihr könnt mir helfen?!
      Ausbildungsvergütung ca.400 Euro/Volljährig
      wohnt bei der Mutter
      Lt Düsseldorfer Tabelle bin ich in der 3.Stufe und müsste 583 Euro zahlen.
      Die Mutter verdient ca.1200 Euro.Liegt ja dann unter dem Selbstbehalt unter 1400 Euro.
      Die wichtigste Frage:
      Werden mein Verdienst plus 1200 gerechnet?Demnach wird ja dann nach Stufe 6 berechnet?! und der Unterhaltsbetrag würde für mich ja dann höher werden.Die Mutter hätte ja nichts zu zahlen, da sie ja unter dem Selbsbehalt liegen würde, oder geht man von Stufe 3 aus, also 583 Euro?
      Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken??
      Schöne Grüße
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum (auch wenn Du schon länger angemeldet bist), Kim

      Um was für eine Ausbildung handelt es sich denn? 400 Euro sind ganz schön wenig.
      Hast Du Dein Einkommen richtig berechnet und bereinigt?
      Das Kind ist vermutlich nicht mehr priviligiert, da es eine "Ausbildungsvergütung" erhält und somit nicht mit in der allgemeinen Schulbildung ist.
      Das bedeutet neben dem Ansatz des angemessenen Selbstbehaltes auch, dass andere eventuell bei Dir bestehende Unterhaltspflichten vorgehen.
      Das Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet und wenn die Mutter nicht leistungsfähig ist, wird der Bedarf nur nach Deinem Einkommen bestimmt.
      Du müsstest also 379 zahlen, wobei das Einkommen des Kindes vorher noch anzurechnen wäre und zwar in Höhe des Nettobetrages abzüglich Ausbildungspauschale von 100 Euro - blieben für Dich (wenn ich mich nicht verrechnet habe) 79 Euro.

      Gruß Tanja
    • ok vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Also hätte ich ja nur eine geringe Unterhaltsleistung zu zahlen
      Ausbildungsvergütung plus Kindergeld minus ausbildungsbedingter Aufwand.
      Habe noch nicht die genauen Zahlen
      (bereinigtes Nettoeinkommen und Ausbildungsvergütung Netto)nur grob geschätzt....ich denke dann kommen ca. 100 Euro Unterhalt raus?!KM und Kind sind da allerdings ganz anderer Meinung. Bin auch bereit mehr Unterhalt zu bezahlen, bei etwas mehr Ehrgeiz.Die erste Ausbildung wurde nach 3 Monaten abgebrochen und 10 Monate nur zu Hause rumgegammelt
    • Clausutis schrieb:

      Kim0109 schrieb:

      (...) Die erste Ausbildung wurde nach 3 Monaten abgebrochen und 10 Monate nur zu Hause rumgegammelt
      Und damit könnte sich der Unterhaltsanspruch unter Umständen auch ganz erledigt haben (Verwirkung).
      unwarscheinlich.
      Fehlentscheidung. Und der TO hätte ja ggf. durch Nachfragen und dem Bestehen auf Vorlage von Leistungsnachweisen (Zeugnissen und Prüfungen) herausbekommen können, dass Kind der Ausbildung nicht mehr nach geht mit der Folge der Einstellung des Unterhaltes für die Zeit.
      Das führt aber nicht (zwangsläufig) zur Verwirkung nachfolgenden Unterhaltes wenn das Kind wieder eine Ausbildung beginnt - schon gar nicht, wenn es der erste "Fehlschuss" war...

      Tanja
    • ähm Kim,

      ich vergaß - für September zahlst Du gar nichts - da bekommt (sicher die Mutter) den Kinderbonus von 200 Euro ausgezahlt - meiner Meinung nach wird der voll auf den Bedarf angerechnet bei Volljährigkeit.
      Für Oktober zahlst Du dann ebenso nichts (100 Euro Anrechnung).

      Das musst Du aber - falls es einen Titel gibt - im Vorfeld (für September also schleunigst) abklären. Gibt es keinen Titel, einfach anrechnen.

      Gruß Tanja
    • Hallo,
      seit Ausbildungsbeginn bestand kein Unterhaltsanspruch mehr. Das wurde von einem Anwalt geprüft.Die Ausbildungsvergütung war damals ca. 560 Euro Netto.Nach Abbruch der Ausbildung wurde wohl nur das Kindergeld bezogen, obwohl man ja eigentlich keinen Anspruch auf Kindergeld hat.?!Ich kann es leider nicht genau sagen.Es wurden nie Unterlagen gezeigt.Angeblich wurde auch kein Hartz 4 gezahlt, hätte angeblich keinen Anspruch darauf.Auch den Ablehnungsbescheid vom JobCenter habe ich nie gesehen
    • Hallo Kim,

      zum Thema "Verwirkung" - ich hoffe, Kakadu sieht es mir nach, dass ich ihn zitiere (auch noch aus einem anderen Thema)


      Kakadu59 schrieb:

      Die (einmalig) abgebrochene Maßnahme der Ausbildungsvorbereitung könnte man auch als "Ausrutscher" in Richtung "falsche Entscheidung getroffen" werten.
      Das "Berufskolleg" von Feb. ´20 bis Jul. ´20 vermag ich nicht einzuordnen. Hier ist es sowieso schwer, unterhaltstechnisch zu intervenieren (in der Kürze der Zeit) - erst recht, wenn der Unterhalt tituiliert ist/ sein sollte und das Minderjährigkeit vorliegt. Gerichte entscheiden da gerne zu Gunsten der Sprößlinge...
      und von Clint hab ich auch noch was in einem ca. 2 Jahre alten Beitrag gefunden :)

      Clint schrieb:

      Nach all dem, was ich in den vergangenen Jahren gelesen habe, gehen die Gerichte eher zurückhaltend bei dem Einwand der Verwirkung von Ausbildungsunterhalt vor. Ich hab schon Urteile gelesen, da wurde der Unterhaltsanspruch nur ein klein wenig gekürzt (Denkzettel). Entscheidend war in einem Fall, dass die Eltern in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebten und dem Kind bisher keine Ausbildung finanziert hatten. Eine Unterhaltsverpflichtung die Eltern also nicht übermäßig belasten würde (so das Gericht).
      Ich würde mir darüber keinen Kopf zerbrechen und schon gar keine Prüfung (durch einen RA?) diesbezüglich vornehmen lassen.
      Eher würde ich darauf drängen, dass der Volljährige regelmäßig nachweist, dass er der Ausbildung noch nachgeht (spätestens halbjährlich - Zeugnisse, Zwischenzeugnisse, Prüfungen).
      Wenn Du keinen Titel hast, kannst Du ja in einer (gegenseitigen) Vereinbarung aufnehmen, dass er unaufgefordert Änderungen (wie z.B. einen Abbruch) anzuzeigen hat und im Fall einer unterbliebenen Anzeige den zu Unrecht bezogenen Unterhalt zurück zahlen wird. :rolleyes:

      Gruß Tanja

      Nachtrag: Kindergeld könnte zustehen, wenn er sich nach Abbruch der Ausbildung als (erneut) Ausbildungsplatz-suchend gemeldet hat.
      Sozialleistungen - vermutlich stimmt es, dass er da keinen Anspruch drauf hatte - hätte sich ja durch einen Minijob (oder ähnliches) seinen Lebensunterhalt selbst verdienen können.
      Du hast jetzt (auch im Rahmen des 1605 BGB) Anspruch auf Auskunft über die Zahlung des Kindergeldes (Bescheide vorlegen lassen) - ansonsten kannst Du auch selbst Antrag an die Kindergeldkasse stellen, dass Dir zumindest für die zurückliegende Zeit Auskunft über die Höhe des gezahlten Kindergeldes erteilt wird.
    • Die Antwort für den Abbruch:keine Lust auf Schule. Wollte Arbeit suchen ohne Ausbildung??!!Habe geredet und geredet.Wurde nur angelogen.Irgendwann kam es raus,dass sie viele Fehltage in der Schule hatte, unentschuldigt.Arbeitgeber wurde natürlich informiert und hat auch alles versucht.Dann wurde die Ausbildung von ihr hingeschmissen. Arbeit hat sie angeblich nicht gefunden.Jetzt ein neuer Arbeitgeber, aber die gleiche Ausbildung.1 Jahr verschenkt.
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