Einvernehmliche Scheidung - Kosten

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    • Einvernehmliche Scheidung - Kosten

      Guten Morgen,

      also ich lebe nun seit März von meiner Frau getrennt. Wir haben keinen Ehevertrag.
      Wir sind uns bisher einig beim Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und beim Hausrat (sie ist aus meinem Haus ausgezogen).

      Nun scheint es als werden wir uns beim Zugewinn auch noch einig. Da spielt der Wertgewinn meiner Immobilie natürlich eine Rolle.

      Sollten wir uns über den Betrag des Zugewinns einig sein und das notariell verbriefen lassen, gibt es ja an und für sich keine Streitpunkte mehr.

      Der Vorsorgeausgleich wird ja sowieso berechnet. Wir würden dann gerne alles mit einem Anwalt machen um uns kosten zu sparen.

      Gibt es hier noch was zu beachten wenn zb. meine Frau den Anwalt engagiert? Ich wüsste nämlich nicht was es sonst noch zu regeln gibt wenn der Zugewinn notariell verbrieft ist?
    • Ich habe das auch so gemacht. Ob es am Ende teurer oder billiger ist, weiß ich nicht, ich musste Notar und halben Anwalt bezahlen. Vermute aber schon.

      Der Notar berät euch beide, von daher eine gute Sache. Es müssen die Punkte Zugewinn, Unterhalt (auch nachehelich), Immobilie usw. geregelt werden. Der Notar sollte aber die Punkte kennen. Danach beauftragt man einen Anwalt, der reicht alles ein (vertritt aber nur seinen Mandanten), der andere tritt bei Gericht ohne Anwalt auf. Wenn man in der SFV festhält, dass die Anwaltskosten geteilt werden, dann spart man natürlich.

      Wichtig halte ich den Punkt Betreuung der Kinder. Der sollte umfassend in der SFV in Form einer Btreuungsvereinbarung geregelt werden. Ich habe gestern erst Lob für meine Urkunde bekommen. Wo bleiben denn die Kinder und wie soll die Betreuung aussehen?
    • MaxMustermann schrieb:

      Ich habe das auch so gemacht. Ob es am Ende teurer oder billiger ist, weiß ich nicht, ich musste Notar und halben Anwalt bezahlen. Vermute aber schon.

      Der Notar berät euch beide, von daher eine gute Sache. Es müssen die Punkte Zugewinn, Unterhalt (auch nachehelich), Immobilie usw. geregelt werden. Der Notar sollte aber die Punkte kennen. Danach beauftragt man einen Anwalt, der reicht alles ein (vertritt aber nur seinen Mandanten), der andere tritt bei Gericht ohne Anwalt auf. Wenn man in der SFV festhält, dass die Anwaltskosten geteilt werden, dann spart man natürlich.

      Wichtig halte ich den Punkt Betreuung der Kinder. Der sollte umfassend in der SFV in Form einer Btreuungsvereinbarung geregelt werden. Ich habe gestern erst Lob für meine Urkunde bekommen. Wo bleiben denn die Kinder und wie soll die Betreuung aussehen?


      Das Kind ist bei der Frau und alle zwei Wochenenden bei mir. Unter der Woche je nach Schicht auch einmal bei mir.
      Zugewinn beinhaltet ja die Immobilie auch, oder?

      Die Immobilie war vor der Ehe schon in meinem alleinigen Gewinn. Es geht nur um die Wertsteigerung ab Eheschliessung bis Trennung. Da muss ich ja was auszahlen.
    • Hallo Michimich,
      auch wenn hier im Forum immer wieder vom "gemeinsamen" Anwalt geschrieben wird: Es gibt sie/ihn nicht.
      Rechtlich muss der Rechtsbeistand die Interessen dessen vertreten, der sie/ihn beauftragt hat.
      In deinem Fall schlage ich folgende Vorgehensweise vor: Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar vornehmen lassen. Regelung zum Zugewinnausgleich und Trennungsunterhalt (Höhe und Dauer) dort niederlegen.
      Notarkosten sollten geteilt werden (auch in der Vereinbarung aufnehmen).
      Den Kindesunterhalt kannst du kostenlos beim Jugendamt beurkunden lassen.
      Die Anwaltskosten zahlt derjenige, der ihm das Mandat erteilt hat. Natürlich kannst du dich an diesen Kosten beteiligen, aber bedenke: Der Anwalt deiner Frau ist nicht dein Freund.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Michimich,

      ich habe auch keine Titulierung vorgenommen.
      Kann mit dem Ex immer alles so klären und so auch auf kurzfristige Notfälle oder Bedarfe angemessen und schnell reagieren.
      Wenn Deine Ex ähnlich tickt, kannst Du bei späterer Notwendigkeit immer noch zum Notar oder JA gehen (bei uns geht das schon über 10 Jahre ohne - nur mit schriftlicher Vereinbarung, das war mir wichtig).

      Ich drück Euch die Daumen dass ihr weiterhin so friedlich und gut miteinander auskommt.

      Gruß Tanja
    • Hi @Michimich,
      unabhängig davon, wo man einen Kindesunterhaltstitel wie und zu welchen Konditionen erstellt werden kann:
      Solange es möglich ist, würde ich (an Deiner Stelle) das Wort Kindesunterhaltstitel nicht (mal) in den Mund nehmen oder gar irgendwie (gegenüber der KM) erörtern.
      Versuche - analog zu @TanjaW9 - einer Titulierung aus dem Weg zu gehen.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
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