Liebe Foren-Leser,
ich habe einen dynamischen Titel für den Kindesunterhalt.
Heute bin ich jetzt natürlich schlauer, was das genau bedeutet. Ich habe somit von Januar 2020 bis März 2020 den "alten" UNterhalt überwiesen und nicht nach Düsseldorfer Tabelle angepasst.
Leider hat mich meine Ex-Frau nicht darauf hingewiesen, dass ich das anpassen soll, sondern hat einen Anwalt beauftragt, mir das mitzuteilen.
Nachdem ich das Schreiben erhalten habe, habe ich sowohl die Rückstände der 3 Monate ausgeglichen als auch die zukünftigen Zahlungen angepasst. Das passiert mir nicht mehr.
Nun zu meiner Frage:
Der durch meine Ex-Frau beauftragte Anwalt macht nun seine Kosten bei mir geltend, weil ich den Zahlungsverzug verursacht habe. Muss ich das begleichen?
Ich bedanke mich für die zahlreichen Hinweise,
ich habe einen dynamischen Titel für den Kindesunterhalt.
Heute bin ich jetzt natürlich schlauer, was das genau bedeutet. Ich habe somit von Januar 2020 bis März 2020 den "alten" UNterhalt überwiesen und nicht nach Düsseldorfer Tabelle angepasst.
Leider hat mich meine Ex-Frau nicht darauf hingewiesen, dass ich das anpassen soll, sondern hat einen Anwalt beauftragt, mir das mitzuteilen.
Nachdem ich das Schreiben erhalten habe, habe ich sowohl die Rückstände der 3 Monate ausgeglichen als auch die zukünftigen Zahlungen angepasst. Das passiert mir nicht mehr.
Nun zu meiner Frage:
Der durch meine Ex-Frau beauftragte Anwalt macht nun seine Kosten bei mir geltend, weil ich den Zahlungsverzug verursacht habe. Muss ich das begleichen?
Ich bedanke mich für die zahlreichen Hinweise,