Zahlungsverzug - Übernahme der Anwaltskosten

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    • Zahlungsverzug - Übernahme der Anwaltskosten

      Liebe Foren-Leser,

      ich habe einen dynamischen Titel für den Kindesunterhalt.
      Heute bin ich jetzt natürlich schlauer, was das genau bedeutet. Ich habe somit von Januar 2020 bis März 2020 den "alten" UNterhalt überwiesen und nicht nach Düsseldorfer Tabelle angepasst.
      Leider hat mich meine Ex-Frau nicht darauf hingewiesen, dass ich das anpassen soll, sondern hat einen Anwalt beauftragt, mir das mitzuteilen.
      Nachdem ich das Schreiben erhalten habe, habe ich sowohl die Rückstände der 3 Monate ausgeglichen als auch die zukünftigen Zahlungen angepasst. Das passiert mir nicht mehr.

      Nun zu meiner Frage:
      Der durch meine Ex-Frau beauftragte Anwalt macht nun seine Kosten bei mir geltend, weil ich den Zahlungsverzug verursacht habe. Muss ich das begleichen?

      Ich bedanke mich für die zahlreichen Hinweise,
    • Hallo Southern-Alp,

      Du hast ja auch ein ganz reizendes Exemplar als Ex...
      Um welche Beträge geht es denn, die der Anwalt (als seine Kosten) geltend macht?
      Ich fürchte, aus der Nummer kommst Du ohne Weiteres nicht raus.
      Du kannst vermutlich maximal überprüfen, ob der Anwalt richtig abgerechnet hat.
      Vielleicht gibt es hier von den Anderen noch bessere Ideen...

      Kurze Nachfrage (nur aus Interesse):
      Wie ist das für Dich ausgegangen?

      Gruß Tanja
    • Hi,

      dadurch, dass du nicht pünktlich bezahlt hast, bist du in Verzug geraten. Wenn der Anwalt mandatiert wurde, nachdem du in Verzug warst, dann der Unterhaltsgläubiger die Kosten des Anwalts als Verzugsschaden geltend machen. Zu der moralischen Komponente hinter so einem Vorgehen äußere ich mich lieber nicht.

      Achte in Zukunft darauf, dass der Unterhalt jedes Jahr zum 01.01 steigt und achte auch auf die Altersstufen. Gucke auch, wann das Kindergeld steigt, denn dann sinkt der Unterhalt. Ich glaube aber, auf den letzten Änderungsgrund wirst du sicher nicht hingewiesen werden.

      Ach ja: wenn der Unterhalt auch nur einen Tag zu spät auf dem Konto ist, befindest du dich im Verzug. Das Spielchen kann man dann auch treiben. Also sorge dafür, dass er pünktlich drauf ist!
    • Hi TanjaW9,

      ja, reizend war Sie mal.... ;)

      Es sind knapp 150 Euro, die er geltend macht, 20 Euro Porto, ...

      @MaxMustermann moralisch war es schon nicht, dass sie mich nicht einfach selbst darauf hingewiesen hat, wäre ja auch möglich gewesen. Glaube mir, dass ich nun die Höhe der Zahlungen genau im Auge habe.... . Hinsichtlich des Kinderbonus habe ich da auch noch keine Aufforderung von ihrem Anwalt bekommen, dass ich doch bitte weniger überweisen soll.... Ich überweis meinen Anteil des Kinderbonus übrigens direkt auf die Konten der Kinder, das macht aus meiner Sicht am meisten Sinn.
      Verzug macht ja gar keinen Sinn, ausser man kann es nicht bedienen. Spielchen zu treiben halte ich immer als ein ungeeignetes Mittel.
    • Hi @southern-alps,
      unabhängig vom bisher Geschriebenen:
      Ich war vor vor Jahren mal in einer ähnlichen Situation.

      Eine von mir seinerzeit um Rat befragte Anwältin gab mir damals den Rat nicht zu bezahlen. Dem Rat bin ich gefolgt. Da kam auch nichts mehr.
      Die Gegenseite (sprich Deine EX) müßte klagen.
      Im Übrigen stehe ich auf dem Standpunkt, daß - unabhängig von Deinem Versäumnis, was die KM durchaus auch mit einer Pfändung hätte quittieren können - die KM sich auch direkt an Dich hätte wenden können, anstatt einen Anwalt zu beauftragen...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift