Unterhaltstiteländerung bei Ausbildungsbeginn ?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo zusammen,

      Ich hoffe es ist ok das ich mich hier mit ranhänge, das ich auch eine Frage zu dem Thema habe:
      Mein Sohn, bald 17, hat am 1.August eine Ausbildung begonnen.
      Ich habe einen Unterhaltstitel (100%).
      Mein Anwalt hat der Gegenseite den neuen Unterhalt, der sich durch die Ausbildungsvergütung meines Sohnes theoretisch ändert, mitgeteilt.
      Wie sind meine Chancen, dass ich auch tatsächlich weniger zahlen muss, kann meine Ex Frau das ablehnen, so das ich es vllt einklagen muss und wie hoch sind die Chancen für mich dabei ?

      Gruß

      Christoph
    • Hallo esserden 78
      Nein eine Neuberechnung des Unterhalts kann Deine Ex Frau nicht verweigern, da sich die Einkommensgrundlagen geändert haben. Hast Du schon den Ausbildungsvertrag gesehen und weißt was Junior im 1., 2, und dritten Lehrjahr verdient? Denn es wird ja so gerechnet das vom Netto Ausbildungsentgelt erst einmal 90 -100 € ( je nach OLG) abgezogen wird. Von diesem restlichen Netto Entgelt wird dann die hälfte bei Deiner Unterhaltspflicht abgezogen .Ich weiß es jetzt nicht ganz genau( da werden Dir hier andere im Forum mehr zu sagen können), glaube aber das ab jetzt auch das volle Kindergeld in Abzug gebracht vom Unterhaltsanspruch.
      Wenn Deine Ex Frau den Titel nicht abändern will, dann wird es darauf hinaus laufen, das Du eine Abänderungsklage einreichen musst und Du musst dann auch aufpassen das der alte Titel vom Gericht außer Kraft gesetzt und herausgegeben wird.

      LG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser, Danke für deine Antwort.
      Das Ausbildungsentgelt steht fest und danach hat mein Anwalt auch den „neuen“ Unterhalt ausgerechnet und der Gegenseite mitgeteilt(am 27.07) mit einer Frist, zur Bestätigung der Aussetzung der Zwangsvollstreckung bis morgen.
      Heute habe ich ein Schreiben von der Gegenseite bekommen, dass Die Anwältin meiner Ex-Frau eine Fristverlängerung (wegen Urlaub bis 25.8) möchte. Ich habe mich da nur gefragt, wieso bestätigt sie nicht kurz, dass es in Ordnung ist mit dem neu berechneten Unterhalt, das heißt dann für mich, dass sie da vllt noch mach Möglichkeiten suchen möchte, damit ich doch den „alten“ Unterhalt weiterzahle. Deshalb auch meine Frage im ersten Beitrag, ob die damit durchkommen könnten oder in ein Gericht auf jeden Fall zu meinen Gunsten entscheiden wird ?
    • hallo,

      Junior muss sich die Hälfte der Ausbildung Vergütung abzüglich einer pauschale anrechnen lassen.

      die Mutter kann sich auf Dauer dagegen nicht wehren.
      Das entspricht der gültigen Rechtsprechung.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo esserden,

      ist denn der Unterhalt für August schon überwiesen (ich würde zumindest, falls noch nicht geschehen den 'neuen' Unterhalt anweisen)? Wenn die gegn. Anwältin im Urlaub ist, kann sie dazu ja auch nicht wirklich Stellung nehmen.

      @Hugoleser, Kindergeld wird erst ab Volljährigkeit voll angerechnet, nicht etwa ab Ausbildungsbeginn während der Minderjährigkeit.

      Gruß Tanja
    • Ich habe jetzt für August schon den geringeren Unterhalt überwiesen.
      Für September und Oktober habe ich die Überweisungen schon mal mit halbem, abgezogenem Kinderbonus angelegt, so dass sie zumindest im September nur 13€ anstatt wie bisher 395€ bekommt. Ich hoffe das ist rechtens, ich zahle für meine Tochter weiterhin (den Kinderbonus natürlich auch für die nächsten beiden Monate abgezogen) 395€ ab November, liege insgesamt schon unter meinem Selbstbehalt und bin für jeden Cent, den ich sparen kann dankbar, da ich finanziell echt am Ende bin.
    • Hallo esserden,

      ich hoffe, Dein Anwalt oder Du hast die Anrechnung des Kinderbonus insoweit angekündigt?
      Der ISUV rät seinen Mitgliedern jedenfalls zu Ähnlichem.
      (Dass in der Pressemitteilung damals noch 3 Raten a 100 Euro stehen, sollte an der genrell notwendigen Vorgehensweise nichts ändern).
      Du hast - da Du nun von der Tochter sprichst - also 2 Kinder, denen Du unterhaltspflichtig bist - deswegen muss diese Aufforderung auch für jedes Kind erfolgen.

      Gruß Tanja