Nachmittagsbetreuung nach der Schule

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    • Nachmittagsbetreuung nach der Schule

      Hallo,

      mein Sohn wird demnächst eingeschult.
      Nach der Schule geht er in die Nachmittagsbetreuung.
      Jetzt möchte die Kindsmutter die Hälfte der Kosten ,sprich Betreuungskosten + Mittagessen von mir.
      Ist das nicht im Unterhalt inbegriffen??
      Danke
    • Hallo gento
      erst einmal herzlich willkommen hier im Forumg. So einfach ist die Frage nicht zu beantworten. So weit ich weiß muss Deine Exfrau die Nachmittagsbetreuung allein zahlen wenn euer Sohn nur betreut werden muss weil seine Mutter arbeitet und die Essensgelder sind meiner Meinung nach im Unterhalt in begriffen. Da werden Dir aber hier im Forum einige noch genaueres sagen können. Die Frage ist ob Du es Dir leisten kannst zum Unterhalt noch die hälfte der Betreungskosten zu zahlen. Denn wenn Du es ohne größere finanzielle Probleme kannst und euer Verhältnis soweit entspannt ist, das ihr vernünftig mit einander umgehen könnt, würde ich deswegen dann kein Fass aufmachen. Das die Mutter eures Sohnes arbeitet kommt Dir in der Sache des Nachehelichen Unterhaltes entgegen.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      Das essensgeld ist wie im Kindergarten zu behandeln. Das ist im Unterhalt enthalten.

      Was die Betreuungskosten angeht, habt ihr die kitakosten auch hälftig geteilt?
      Betreuungskosten sind mehrbedarf und unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes zu quoteln.

      Müsstest du bei einer quotelung mehr als 50% zahlen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen auch von mir hier im Forum gento (ich sehe gerade, Du bist schon länger dabei) ,

      wie die Sophie schon schrieb, sind Mittagskosten der Hortbetreuung mit dem normalen Unterhalt abgegolten.
      Was die Behandlund der Hortkosten analog der vorherigen Kitakosten anbelangt, würde ich Sophie nicht zustimmen.
      Da bin ich bei Hugoleser.
      Es kommt darauf an: wurde die Nachmittagsbetreuung (ohne Absprache bei gemeinsamen Sorgerecht) von der Mutter gewählt, damit es mit ihren Arbeitszeiten vereinbar ist, sind es eher Kosten der Mutter (für ihre Berufsausübung). Vermutlich wird sie auch die Kinderbetreuungskosten dann bei der Steuer ansetzen und noch eine Entlastung erhalten.
      Liegt eine besondere pädagogische Ausrichtung der Nachmittagsbetreuung vor, könnte es sich jedoch um Mehrbedarf für das Kind handeln, der je nach Quote anteilig von den Eltern gemeinsam zu tragen ist.
      Ohne weitere Angaben können wir Dir also nichts Konkretes sagen.
      Hast Du denn den Vertrag mit unterschrieben (gemeinsames Sorgerecht) oder sonstwie Deine Zustimmung erteilt?
      Du brauchst vermutlich den zugrunde liegenden Vertrag (auch wegen der Ausrichtung), den Kostenbescheid und die Einkommensunterlagen der Mutter....
      (zur Überprüfung, ob ein Mehrbedarf vorliegt).

      @Hugoleser, vermutlich ist der TO 4 Kindern und 2 Müttern zu Unterhalt verpflichtet, da bleibt bestimmt nichts für Mehrbedarf übrig - oder geht der sogar vor Betreuungsunterhalt (der 2 KM) vor?

      Gruß Tanja
    • Hallo gento,

      doch, kannst Du.
      Und notfalls hier mal durchlesen und hier vielleicht auch noch
      (irgendwie scheint da allerdings dem Berichterstatter etwas durcheinander gekommen zu sein - oben drüber steht AG Pforzheim und dann doch OLG Brandenburg)
      Nachtrag: das Aktenzeichen des OLG Brandenbrug betraf eine Ablehnung der Anordnung des Wechselmodells.
      Hortkosten hat das AG Pforzheim unter Aktenzeichen 3 F 160/18 vom 22.2.19 entschieden (leider nicht als kostenloses Urteil zu finden)

      Viel Erfolg.
      Gruß Tanja