Hallo Max,
auch diese Aussage ist so nicht richtig:
Im Scheidungsverfahren wird kein Antrag zur Teilungsversteigerung vom "Familiengericht" angenommen, geschweige denn auf den Weg gebracht.
Teilungsversteigerung ist einer anderen Abteilung des Amtsgerichts zugeordnet; sie kann frühestens ab Rechtskraft der Scheidung dort beantragt werden.
Gruß
Villa
auch diese Aussage ist so nicht richtig:
Im Scheidungsverfahren wird kein Antrag zur Teilungsversteigerung vom "Familiengericht" angenommen, geschweige denn auf den Weg gebracht.
Teilungsversteigerung ist einer anderen Abteilung des Amtsgerichts zugeordnet; sie kann frühestens ab Rechtskraft der Scheidung dort beantragt werden.
Gruß
Villa
Leben und leben lassen