Unterhalt im fast-Wechselmodell

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    • hallo,

      ja, wenn die Mutter dir Kleidung gibt würde ich das schon machen mit dem waschen. Und in den Ferien auch. Am Wochenende ist es ohne Trockner ja unrealistisch die genutzte Wäsche gewaschen und getrocknet wieder mitzugeben.

      der Punkt ist bei euch aber auch vermutlich die erweiterte Betreuung. Da wird das nicht ohne Alltagssachen gehen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • der Punkt ist ein ganz anderer: Das Gericht versucht, aus Aussagen meiner Kinder herauszulesen, dass sie eindeutig 46% der Zeit bei mir und 54% der Zeit bei ihrer Mutter verbringen wollen. Die Kinder müssen aber ja wohl noch gehört werden; ist ja nur ein "Hinweisbeschluss". Mit diesem Argument und dem Argument der Kontinuität wird meinem Wunsch nach exakt paritätischer Zeitaufteilung nicht entsprochen.

      Nun heißt das ja offensichtlich Zwangs-Residenzmodell mit allen Konsequenzen. Ist zwar scheiße für die Kinder, aber ob es jetzt ein paar Wochen vor der Verhandlung oder 15 Jahre nach der Verhandlung so ist - da entscheide ich doch lieber für die kürzere Zeit mit der Option darauf, dass die längere Zeit nicht eintritt. Dann leben wir das halt mal ein paar Wochen, und sehen ob sie danach vor Gericht zu Protokoll geben, dass sie keinesfalls 50/50, sondern 46/54 haben wollen. Ich kanns mir ja kaum vorstellen... Allerdings wird die findige Richterin dann sicherlich Argumente finden, warum der Kindeswille ausnahmsweise einmal nicht zählen würde.

      Es geht also nicht um die Frage, ob man das normalerweise machen würde, sondern ob man rechtlich dazu verpflichtet ist es zu tun. Alles wozu keine Verpflichtung besteht lasse ich folglich weg.
    • Moin,

      zur richtigen Einordnung: Das angesprochene OLG-Verfahren ist ein Unterhaltsverfahren, angestoßen durch den Beistand? Und in diesem Verfahren hast Du einen Antrag auf das WM-Modell gestellt? Das klingt arg durcheinander bzw. der Antrag auf WM dürfte im Unterhaltsverfahren kaum zulässig sein (insbesondere in einem vom Beistand initiierten Verfahren).

      Meine Vermutung zu Deiner nun angedachten Taktik: Mit Deinem bockigen Austesten dessen, was Du nun nur noch "musst" und was nicht, fällst Du eher auf die Nase als dass es Dir was nützt.
    • Bitte denke an deine Kinder und versuche gelassen zu bleiben (ich weiß, schwer ggüber Ex). Ich wäre froh, wenn ich 1% Betreuung hätte. Und es gäbe immer saubere Wäsche, wenn ein Kind im Laden ein T-Shirt oder eine Hose toll fände, dann würde das gekauft von mir ohne Murren. Die Zeit mit deinen Kindern ist soo kostbar, sieh zu, dass sie unbeschwert ist.
    • Hi,

      das Residenzmodell und die Regeln dazu kommen aus einer Zeit, wo der Vater am WE mal einen Spaziergang im Park mit den Kindern gemacht hat, also sind die Regeln auch so ausgelegt. Due Mutter ist für die Alltagssorge zuständig, du hast ein Recht und eine Pflicht zum Umgang, soweit dies dem Kindeswohl dient. Bedeutet auch, dass du den Kontakt völlig abbrechen könntest, wenn du willst (wozu ich hier absolut nicht rate).

      Du solltest dir zuerst überlegen, ob dein Umgang mit voller Unterhaltspflicht realisierbar ist, also finanziell. Denn wenn die Kinder bei dir sind, bist du für sie verantwortlich. Du musst also dann das Essen kaufen, die Freizeit finanzieren usw. Deshalb haben viele Väter auch nur Umgang jedes zweite WE: Die können nicht den vollen Unterhalt und einen zweiten Haushalt finanzieren.

      Wenn du das nicht kannst, wäre eine mögliche Lösung das in einem Umgangsverfahren zu thematisieren: entweder WM oder halt Residenzmodell mit deutlich weniger Betreuung. Dann muss die Mutter ihre Arbeit halt ohne dich organisieren. Cherry-Picking ist an dieser Stelle nicht zulässig. Das kann man dort auch ganz klar thematisieren: wenn RM, dann mit einer festen Umgangsregelung an die sich auch gehalten wird. Dann soll die Mutter aber die Lösung ihrer Probleme nicht bei dir suchen. Denn wenn die Betreuung bei 46% festgeschrieben wird, musst du sie zum einen verpflichtend leisten während du zum anderen vollen Unterhalt bezahlen darfst.

      Deine Idee den Konflikt über die Kinder auszutragen wird dir vor Gericht maximal vor die Füße fallen. Wenn dir die Mutter bspw. keine Anziehsachen mitgibt und du das Kind dann in deiner Zeit dreckig rumlaufen lässt, wirst du dafür kritisiert, die Mutter aber sicher nicht. Glaub mir, ich habe ein WM, die (edit TanjaW9: abwertende Bezeichnung entfernt) Mutter "verliert" ständig die Sachen, die ich gekauft habe (teure Markenklamotten) und ersetzt diese durch KiK. Konsequenz für die Helferindustrie: "dann kaufen Sie doch einfach Kleidung nach oder nutzen Sie den Ersatz, den ihnen die Mutter mitgegeben hat". Dass meine Tochter sich mittlerweile weigert die meisten dieser Sachen anzuziehen spielt dabei keine Rolle.

      (edit TanjaW9: abwertende Bezeichnung entfernt)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: (edit TanjaW9: abwertende Bezeichnung entfernt)

    • hallo,

      Gesetzliches habe ich nicht gefunden. Nur, dass während der umgangszeit das Elternteil. Bei dem sich das Kind aufhält entscheidet, mit wem es spielen darf, Ausflüge machen darf, was gegessen wird und was das Kind in dem Haushalt darf oder nicht.
      Ausnahmen beim Essen gibt es nur bei Unverträglichkeiten bzw. Allergien.
      Deswegen würde ich das so interpretieren, dass der betreuende Elternteil keine Möglichkeit hat den umgangselternteil zum Schuhe kaufen etc. Zu zwingen. Was beileibe erweiterten Umgang natürlich dazu gehören wird ist die Sache mit den Hausaufgaben wenn das Kind beispielsweise von Mittwochnachmittag Donnerstag beim umgangselternteil ist und die Hausaufgaben von Mittwoch auf Donnerstag erledigt werden müssen oder zum Vereinssport an dem Nachmittag zu bringen oder für die Klassenarbeit am nächsten Tag zu üben.

      sophie

      p.s. Was Max geschrieben hat, die 46% nicht festschreiben lassen, sondern erklären, dass bei vollem Unterhalt die Betreuungseinrichtungen von dir ggf. Angepasst werden müssen.da nicht beides gehen wird, eine fast paritätische Betreuung und vollen Unterhalt.
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Nochmals moin,

      es gibt in der Unterhaltsdiskussion weitaus mehr als "schwarz" (Residenzmodell) oder "weiß" (Wechselmodell alle zwei Wochen). Bei Dir müsste das Gericht, wenn es (wie von allen hier vorhergesagt) kein Wechselmodell sieht, einen "erweiterten Umgang" anerkennen, der den Umständen des Einzelfalls geschuldet natürlich Kosten verursacht. Dies kann in der abschließenden Prüfung (bei guten Sachvortrag) dazu führen, dass weitere Abzugspositionen bei der Bereinigung des Einkommens anerkannt werden, oder dass z.B. eine Herabgruppierung in der Tabelle erfolgt - alles natürlich abhängig davon, was Dein RA vorträgt und belegt.

      Diesen Unterhaltsstreit nun über Deine Kinder zu führen, wird Dich nicht glücklicher machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Clausutis ()

    • @Clausitus: der TO hat drei Kinder, unter Mindestunterhalt geht es nicht. Der TO müsste also, selbst wenn die Kinder alle unter 6 sind (was ich nicht glaube) MINDESTENS 850 EUR Unterhalt an die Mutter zahlen. Dazu hat er selber kosten für Kinderzimmer, Essen, Freizeit usw. Ich sag mal so: wenn er über 3000 netto macht und auf dem Land lebt, wo man ein Haus für 500 EUR anmieten kann, könnte es klappen, alles andere ist finanzieller Selbstmord. Ich habe ein WM mit 3 Kindern und zahle allein für das Haus in einem Vorort von Düsseldorf 2.000 EUR.
    • @Max Mustermann:
      Bei einer 46:54-Betreuung würde ich als sein RA die Kosten dieses erweiterten Umgangs ins Feld führen, belegen und darauf hinweisen, dass bei Nichtberücksichtigung dieser zustätzlichen Belastungen dies dazu führen könnte, dass der Umgang nicht mehr in der gewohnten Form finanziert werden kann. Dies könnte im Einzelfall sogar dazu führen, unter den MUH zu kommen.
    • danke an euch alle.

      Das gestern angesprochene OLG-Verfahren ist das Umgangsverfahren, angestoßen vor langer, langer Zeit von mir.

      Meine Sicht zum "bockig sein": Niemand hat den Kindern die Konsequenzen dessen klar gemacht, wenn "alles so bleibt wie es ist". Die Kinder hätten zwar ein Recht darauf, dies zu erfahren. Aber außer mir wird ihnen das niemand näherbringen. Ohnehin klar ist, dass ich mich nicht weiter und dauerhaft gegen das System auflehnen kann. Ich werde also an die Mutter zahlen, und bei mir wird es meinen Kindern an Dingen fehlen bzw. sie müssen diese dann umständlich über die Mutter besorgen. Was bringt es also, mit den Konsequenzen aus dem ansonsten sicher kommenden Beschluss noch zu warten?

      Es erscheint mir so, als ob ich mich gar nicht dagegen wehren könnte, dass der Umgang in dieser Form festgeschrieben wird. Es wird einfach über meinen Kopf herab behauptet und entschieden, dass der Umgang kindeswohldienlich und daher erforderlich sei (ich bin ja auch selbst davon überzeugt, dass mehr Umgang kindeswohldienlich ist, und die Richterin schlägt mich hier mit meinen eigenen Waffen). Ob ich das leisten kann und will, spielt keine Rolle. Dass der Umgang so zu organisieren ist, dass die Eltern ihren beruflichen Verpflichtungen auch dauerhaft nachkommen können, hatte ich geschrieben, und auch damit den Wunsch nach Konsolidierung der Zeiten begründet (diese überlappen sich ja bei mir von Kind zu Kind, so dass ich an drei von 5 Arbeitstagen Kinder betreue). Im Hinweisbeschluss wird mein Punkt aufgenommen und dazu geschrieben: "das derzeitige Modell wurde einvernehmlich vereinbart und auch praktiziert". Damit ist mein Einwand vom Tisch gewischt.

      Bzgl. des Kommentars zu mehr als schwarz und weiß: Am OLG München gibt es sicher nur schwarz oder weiß, so viel habe ich bereits herausgehört. Selbst wenn es Abzugspositionen gäbe, die man dann mit viel Aufwand und natürlich hohen Anwaltskosten da reinbekäme und die nur wenige Euro ausmachen - eines bleibt im Residenzmodell systemimmanent erhalten: Den Eltern werden keine gemeinsamen Ziele vorgegeben, daher wird immer gegeneinander gearbeitet. Spätestens alle 2 Jahre erneutes Gerichtsverfahren wegen erneuter Unterhaltsfestsetzung, dazwischen Anwaltsbriefe zur Überweisung von Mehr- und Sonderbedarf und wie das alles heißt. Wir haben eine existierende und funktionierende Lösung, nämlich ein Kinderkonto, von dem einfach alle kindbezogenen Ausgaben abfließen. In meinem favorisierten Modell heißt das: Wenn das Konto leer wird, füllen wir es halt beide wieder auf. Da diess Ausgaben aktuell viel geringer sind als der Unterhalt nach DDT, reichen dafür sogar meine Einzahlungen (900 EUR für alle Kinder) alleine aus. Die Mutter versucht, auch das zu zerstören. Meine Zahlungen auf dieses Konto wurden vom Gericht nicht anerkannt; ich soll also den Unterhalt in voller Höhe noch einmal und auch rückwirkend leisten.

      All diesen Streß möchte ich mir für die Zukunft nicht geben - nicht in einem Modell, in dem ich für die Kinder genauso verantwortlich bin wie sie, und tatsächlich sogar eine höhere Verantwortung wahrnehme, weil ich ständig ihre Inkompetenz und Ignoranz kompensieren muss. Wobei das inkorrekt ausgedrückt ist - ich sehe, wie es mein Leben ruiniert und das meiner Partnerin. Dazu bin ich nicht bereit und muss mich selbst schützen. In letzter Konsequenz heißt das: Rückzug auf alle 14 Tage Wochenendumgang, ansonsten abschalten und sie machen lassen. Ist zwar schade, weil ich weiß dass meine Kinder mich eigentlich brauchen, anders aber von mir nicht zu leisten. Meine Befürchtung ist allerdings tatsächlich, dass man mir diesen Rückzug durch Beschluss verbieten kann.

      Zu den finanziellen Rahmendaten, um es besser einzuordnen: Ich verdiene ziemlich gut. Ich finanziere eine 4 Zimmer-Wohnung für mich und die Kinder (ca. 2200 EUR warm), die Kreditraten für den mir gehörenden Hausteil meiner Ex (da sie mich damit erpresst, dass sie mit den Kindern wegzieht, falls ich das nicht mehr mache - natürlich nur mündlich und nicht gerichtsverwertbar; 1200 EUR), sowie weitere Kredite aus vermieteten Immobilien, die sich in Summe eben nicht ganz selbst tragen. Die Unterhaltsforderung beläuft sich auf 160% der DDT und "erhöhter Erwerbsobliegenheit", wurde aber vom Gericht auf 144% gestutzt ob der erweiterten Betreuung", mithin also ca. 1600 EUR Zahlbetrag. Ich habe ein Auto und ein paar Versicherungen. Zum Leben verbleibt mir dennoch seit 2 Jahren jeden Monat lediglich ein Negativbetrag, inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld wird er im Jahresmittel leicht positiv. Natürlich kann man von den wenigen verbliebenen Euros nicht leben; ich werde auch bei Bedarf zusätzlich durch meine Eltern unterstützt. Die Anwalts- und Gerichtskosten sind bereits deutlich fünfstellig. Das klingt jetzt alles ganz furchtbar dramatisch, ich mache mir dennoch keine unmittelbaren finanziellen Sorgen, da ich in der Vergangenheit ganz gut gespart hatte. Aber ich zehre deutlich von meinem Vermögen.
    • Moin,

      danke für die Aufklärung (insbesondere zum nun anhängigen OLG-Verfahren). Wenn ich es richtig verstanden habe, gab es mal ein Gutachten zum Umgang - ein aktuelles Gutachten wäre vermutlich angezeigt, um das begehrte Wechselmodell in Abkehr zur bisherigen Vereinbarung durchzusetzen. Ob das erfolgsversprechend ist, kann man natürlich aus der Ferne kaum beurteilen und hängt maßgeblich vom Alter und den Äußerungen der Kinder ab. Davon abhängig ist auch, inwieweit die Kinder schon reif genug sind, um mit ihnen die "Konsequenzen" der Beschlüsse zu diskutieren.

      Du willst (/musst) nunmehr Dein 46-54-Modell gegen ein alle 14-Tage-Wochenends-Papi ändern, um Dich (und Deiner Partnerin) selbst zu schützen und finanziell über die Runden kommen zu können (700 Euro mehr als bisher sollst Du laut Gericht zahlen). Schade für Deine Kinder. Vielleicht findest Du ja einen Weg, mehr als diese alle 14 Tage am Wochenenden für Deine Kinder da zu sein, Deinen kindern wäre dies zu wünschen.
    • hallo,

      ich würde das jetzt auch mit dem Haus angehen und der ex mitteilen, dass du die nutzungsentschädigung einforderst und sie ab 01.04.2021 diesen auf dein Konto zu überweisenhat. Und zwar die 1.200 €. Und dann abwarten, ggf. Im. Mai eingerichtsverfahren dazu beginnen.

      p.s. Auf der tonspur erklären, dass du mit 600 € zufrieden bist, wenn siedas wechselmodell fährt, gerichtlich oder notariell festgelegt.


      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Vater46,

      es tut mir leid, wie übel Dir mitgespielt wird. Auch wenn es im Endeffekt Deine Kinder treffen wird, dass die Mutter so ... (denk Dir hier selbst entsprechende Attribute - wir kennen so etwas auch von "unserer" KM) ist, verstehe ich, dass Du zu Deinem Schutz (und dem Deiner Partnerin) Dich aus dem Gezerre verabschieden möchtest.
      Du scheinst Dir ja auch darüber klar zu sein, dass es eine Verabschiedung für längere Zeit (immer?) werden könnte.
      Als erstes würde ich auch (sofort) die Zahlungen der Wohnung für die Kindsmutter einstellen. Wenn sie wegziehen will, soll sie es doch tun...

      Noch mal zum Residenzmodell: also, meiner Meinung nach kannst Du Dich, wenn das Gericht nun festlegt, dass Du kein Wechselmodell hast, schön zurück lehnen.
      Ich würde dann auch nichts mehr kaufen(keine Kleidung), keine Hausaufgabenbetreuung machen, sondern schön Qualitätszeit mit den Kindern verbringen - schön viel spielen, Videos schauen, vorlesen, toben - was meinst Du, wie sehr Du damit die Kinder auf Deine Seite holst - es sei denn, die materielle Sicht der Mutter hat schon "abgefärbt".

      Ich drück Dir die Daumen für eine Lösung, mit der Du gut leben kannst.
      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      aufgeben war noch nie meine Stärke, aber irgendwann ist man eben durch. Ich habe alles versucht, ein Gleichgewicht der Kräfte zu schaffen, bin aber anscheinend gescheitert.

      Ich habe meinen Anwalt noch nicht gesprochen und kann daher noch nicht so recht beurteilen, ob das OLG tatsächlich gegen meinen Willen das Verfahren ohne Anhörung der Parteien und - vor allem - ohne erneute Anhörung der Kinder beenden darf. Falls das möglich ist, rechne ich damit, dass ich meine Kinder verlieren werde, ja. Falls nein, rechne ich damit dass meine Kinder einen Kindeswillen äußern, der der Überzeugung der Richterin entgegensteht. Ich denke, dass sie dann erneut feststellen wird, dass ich ja mit meinem Kindern über mögliche zukünftige Betreuungsmodelle gesprochen hatte und daher der Kindeswille nicht verwertbar sei. Daher habe ich mich entschieden, mich ohne langen Kampf als Erziehender zu verabschieden, falls das Residenzmodell bestätigt wird, und mich als Spaßpapa zu positionieren. Hoffentlich vergeht mir der Spaß nicht, wenn ich merke wie meine Kinder dann mehr und mehr in der mütterlichen Helikopter-Liebe ertrinken.

      Es gibt im Übrigen keine Möglichkeit, die Ex damit zu locken, dass ich mehr Geld zahle als verpflichtend. Ich hatte ihr auch vorgeschlagen, den vollständigen Unterhalt zu zahlen, und im Gegenzug paritätische Betreuungszeiten eingefordert. Dies hat sie abgelehnt. Ein Grund mehr für mich, anzunehmen dass sie den Kindesentzug perfekt vorbereiten möchte.

      Die Forderung der Nutzungsentschädigung ist natürlich schon lange gestellt und wird ignoriert. Es geht lediglich um ihre Erzwingung durch Klage und Vollstreckung. So bald ich das Geld fürs Haus auf diesem Wegv einfordere, zieht sie aus und ist erst einmal mit den Kindern weg. Ich werde dem Gericht dann entgegentreten, dann wird mir von der Richterin unter die Nase gerieben, dass ich ja schließlich durch mein Handeln aktiv für die drohende Wohnungslosigkeit meiner Kinder und ihrer Hauptbetreuungsperson gesorgt habe, weil sie sich das Haus doch alleine gar nicht leisten kann und ich das ja auch gewußt hätte, die Ex schließlich die gerichtlich eindeutig festgestellte alleinige Hauptbetreuungsperson sei, und ein zweiter Umzug zurück zu mir ihnen nicht zugemutet werden könne. Ich bin mir also sicher, dass einer entsprechenden Klage auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem Zweck der nachträglichen Legitimierung des Wegzugs stattgegeben werden würde. Daher werde ich mich mit dem Haus weiterhin erpressen lassen.

      Im Übrigen kann ich auch nicht "einfach so" die Zahlungen einstellen. Es handelt sich um gemeinsames Eigentum, die Bank steht also mit Vollstreckungstitel wieder bei mir vor der Tür, wenn ich das mache.

      In ein paar Monaten werde ich wieder berichten...

      Viele Grüße an euch alle!
    • Hallo,

      Wenn es sich um gemeinsames Eigentum handelt hilft es ggf. Wenn du mit der Bank sprichst und du die Situation erklärst. Vielleicht ist die Bank bereit ihr zu schreund sie aufzufordern dass sie eine Vollmacht zur Abbuchung der kreditrate von ihrem Konto unterschreibt. Evtl. Weckt sie das auf.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Vater46,

      wie sagt man manchmal: lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende...

      Was Deine Frage nach der Entscheidung des OLG angeht: klar kann ohne weitere Anhörung entschieden werden. Da steht dann sinngemäß in der Entscheidung, dass von einer nochmaligen Anhörung keine weitere Erkenntnis zu erwarten ist.
      Bei uns hatte damals das AG verfahrenswidrig das Kind nicht gehört. Hat das OLG nachgeholt - trotzdem mit gleichem Endergebnis.

      Vielleicht hast Du als Spaßpapa (den Begriff hat mein Mann damals auch verwendet und abgelehnt, ein solcher zu sein/werden) ja die Chance, wenn die Kinder älter und verständiger werden und sich vielleicht ein eigenes Bild machen, das Band wieder neu zu knüpfen.
      Die Gefahr (des PAS) ist Dir ja bewusst.

      Ich würde übrigens versuchen, das Haus zu verkaufen. Die OLG-Richterin macht eh was sie will...

      Aber ich hab ja auch gut reden...

      Bleib tapfer!
      Gruß Tanja
    • Man kann bei gemeinsamen Eigentum jederzeit eine Teilungsversteigerung beantragen. Man wird sicher nicht das erzielen, was man herausholen, wenn man einvernehmlich verkauft, aber Situation ist dann zu Ende. Du kannst ja selbst auch mit bieten, damit es nicht ganz krass unter Wert verkauft wird.

      Lustig wird es, wenn du es ersteigerst. Dann kann man mal drüber nachdenken, ob die Kinder nach Auszug deiner Ex nicht in der gewohnten Umgebung verbleiben sollten ;)

      Dreh ihr erstmal den Geldhahn ab so gut es geht und mach ihr ihr Berufsleben maximal schwer. Vielleicht hilft das ja eine gute Lösung für die Kinder zu finden. Wegziehen sollte mit 46% Betreuungszeit ja nicht so einfach möglich sein.
    • Hallo Max,
      eine Teilungsversteigerung ist Nicht vor der Scheidung möglich, wenn einer der Eheleute sie ablehnt.
      Selbst bei Teilungsversteigerungen werden zur Zeit regelmäßig hohe Preise erzielt (Angebot und Nachfrage! Niedriger Zinssatz!).

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen