Hallo Max,
in der Klageabweisung zur Abänderung der Umgangsvereinbarung stellt die Richterin hierzu selbst fest, dass eine gerichtliche Billigung nicht erfolgt sei.
Tja, im Detail eben nicht. Im Gutachten stand, dass das Wechselmodell das beste wäre. ABER: Im Gutachten stand auch, dass es am besten mit den Zeiten startet mit denen die Eltern schlussendlich gestartet haben. Es stand eben eindeutig nicht darin, dass ein paritätisches WM gleich von Anfang an das beste wäre. Hätte der Vater also einem Vergleich nicht zugestimmt, wären die Betreuungszeiten so wie im Gutachten vorgeschlagen geurteilt worden - und damit auf jeden Fall auch für die Zukunft so gut wie unabänderlich gewesen.
MaxMustermann schrieb:
also hast du doch deinen gerichtlich gebilligten Vergleich ("vorgelesen und genehmigt")
MaxMustermann schrieb:
Denn eigentlich hattest du alle Karten in der Hand: ein Gutachten, dass sagt, dass das WM das beste wäre.