Guten Tag zusammen,
ich möchte einmal ein paar Glaskugel-Vorhersagen über den Ausgang meines nächsten Willkür-Gerichtsverfahrens sammeln - und verspreche den tatsächlichen Ausgang hier natürlich mitzuteilen. Wer am nächsten dran ist bekommt einen Orden
Mir sind die Rahmenbedingungen natürlich klar (Willkür, Unverhersehbarkeit, dem Vater geht es doch nur ums Geld und die Kinder gehören zur Mutter, usw.) - und streng genommen geht es in diesem Thema natürlich genau darum...
Unsere Betreuungssituation in Kürze:
Kind 1 (ältestens Kind): Vater 7 Tage / Mutter 7 Tage. Vater muss den Sohn aber an 2 der 7 Tage am Abend wieder zum Schlafen zur Mutter bringen, weil die Helferindustrie vorgibt dass dies das Beste fürs Kind sei.
Kind 2: Vater 6 Tage / Mutter 8 Tage
Kind 3 (noch zu jung für eine verwertbare eigene Meinung): Vater 5 Tage / Mutter 9 Tage.
Ferien: hälftig.
Corona-Anfänge: 60% Vater, 40% Mutter für alle Kinder. Da hatte die Mutter plötzlich auch gar keine Angst mehr um das Wohl ihrer Kinder; sie musste ja arbeiten und konnte dem Vater die Kinder rüberschieben.
Existierende Elternvereinbarung, dass die Eltern darauf hinarbeiten das paritätische Wechselmodell einzuführen (Papiertiger, wird von der Mutter seit einem Jahr folgenlos ignoriert)
Die Kinder sind nicht immer alle gemeinsam beim Vater:
Zeit, in denen der Vater mindestens ein Kind betreut: 8 Tage von 14 Tagen
Zeit, in denen die Mutter mindestens ein Kind betreut: 10 Tage von 14 Tagen
Der Vater zahlt monatlich einen Fixbetrag auf ein elterliches Gemeinschaftskonto ein, die Mutter verweigert sich ihren Anteil zu erbringen weil sie meint dass sie keinerlei Barunterhaltsverpflichtung hätte und den Vater gerne zum Zahlvater degradieren würde.
Die gerichtliche Auseinandersetzung um Einführung des exakt paritätischen Wechselmodells ist für den Vater verloren, da festgestellt wurde dass "alles so bleiben soll wie es ist". Die Gleichberechtigung von Vater und Mutter interessiert das Gericht einen Scheißdreck, genauso wie die erzieherischen Defizite der Mutter oder der Wille von Kind 2, gleich oft bei beiden Eltern zu sein. Auch die Tatsache, dass die Eltern eine anderslautende Vereinbarung hatten ist egal; der derzeitige Zustand wird vom Gericht daher de facto eingefroren.
Die Mutter der Kinder hat die Beistandschaftsstelle des Jugendamts bemüht, die wiederum Klage auf Unterhalt eingereicht hat.
Diese meint:
- es kann sich nicht um ein Wechselmodell handeln. Als Beweis reichte sie eine Excel-Aufstellung von Betreuungsstunden über einen Zeitraum von 30 Tagen ein, aus der nicht hervorgeht auf welchen konkreten Zeitraum referenziert wird und so wie dargestellt der Wunsch der Mutter war, aber an keinem einzigen Tag so gelebt wurde. Es ist also gelogen und stellt die Betreuungszeiten des Vaters zu gering dar. Hintergrund dieser Lüge ist: Kind 2 wollte sich nicht damit zufriedengeben, plötzlich weniger beim Vater zu sein, und intervenierte bei der Mutter so lange bis es zumindest einen Extratag beim Vater zugestanden bekam. Seitdem erzählt die Mutter Kind 2, dass es doch gleich oft bei Mutter und Vater sei und daher zufrieden sein müsse. Und genau dieser Extratag wird in der Tabelle unterschlagen.
- Vater zahlt gar keinen Unterhalt, da die Zahlung auf das elterliche Gemeinschaftskonto geht, von dem die Mutter nicht nur Kindersachen kauft, sondern z.B. auch ihre Stromrechnung bezahlt. Unterhalt muss aber auf das Konto der Mutter gezahlt werden.
- Vater hat alleinige Zahlungsverpflichtung nach Düsseldorfer Tabelle und erhöhte Erwerbsobliegenheitsverpflichtung, da er ja der Zahler und nicht der Betreuer ist.
- die Unterhaltsverpflichtung muss auf alle Ewigkeit tituliert werden (natürlich dynamischer Titel).
Der Vater meint:
- die Beihilfestelle ist nicht zuständig und durfte den Auftrag der Mutter gar nicht annehmen, da die Mutter nicht die alleinige Obhut innehat.
- Die Eltern sind gemeinsam für den Barunterhalt der Kinder verantwortlich, da sie beide betreuen.
- Der Barunterhalt ist anteilig von beiden Eltern zu erbringen. Er kann sich damit anfreunden, dies nach finanzieller Leistungsfähigkeit zu teilen.
- es besteht in keinem Fall Unterhaltsrückstand
- im übrigen haben die Eltern alle Instrumente parat, um ein gemeinsames Getrennterziehen zu ermöglichen. Der Staat sorgt allerdings leider mit seinen dümmlichen, weltfremden, vor 100 Jahren vielleicht noch passenderen Rahmenbedingungen dafür dass ein Keil zwischen die Eltern getrieben wird. Die Mutter nimmt die staatlich angebotene finanzielle Übervorteilung des Vaters natürlich dankbar an. Damit verbunden ist das schrittweise Zurückdrängen des Vaters aus dem Alltag seiner Kinder, da er sich die Betreuung mit seiner Teilzeitstelle finanziell gar nicht mehr leisten könnte und mit einer Vollzeitstelle die Betreuungszeiten nicht mehr leisten könnte. Der Staat ist mitverantwortlich für Väter-Vernichtungskreuzzüge dieser Art, er fördert sie sogar noch durch sehr großzügig gewährte Verfahrenskostenhilfe.
Wie wird die Richterin wohl diesmal urteilen? Welche Begründung wird sie sich einfallen lassen, die ihr Urteil "im Namen des Volkes" legitimiert?
ich möchte einmal ein paar Glaskugel-Vorhersagen über den Ausgang meines nächsten Willkür-Gerichtsverfahrens sammeln - und verspreche den tatsächlichen Ausgang hier natürlich mitzuteilen. Wer am nächsten dran ist bekommt einen Orden

Mir sind die Rahmenbedingungen natürlich klar (Willkür, Unverhersehbarkeit, dem Vater geht es doch nur ums Geld und die Kinder gehören zur Mutter, usw.) - und streng genommen geht es in diesem Thema natürlich genau darum...
Unsere Betreuungssituation in Kürze:
Kind 1 (ältestens Kind): Vater 7 Tage / Mutter 7 Tage. Vater muss den Sohn aber an 2 der 7 Tage am Abend wieder zum Schlafen zur Mutter bringen, weil die Helferindustrie vorgibt dass dies das Beste fürs Kind sei.
Kind 2: Vater 6 Tage / Mutter 8 Tage
Kind 3 (noch zu jung für eine verwertbare eigene Meinung): Vater 5 Tage / Mutter 9 Tage.
Ferien: hälftig.
Corona-Anfänge: 60% Vater, 40% Mutter für alle Kinder. Da hatte die Mutter plötzlich auch gar keine Angst mehr um das Wohl ihrer Kinder; sie musste ja arbeiten und konnte dem Vater die Kinder rüberschieben.
Existierende Elternvereinbarung, dass die Eltern darauf hinarbeiten das paritätische Wechselmodell einzuführen (Papiertiger, wird von der Mutter seit einem Jahr folgenlos ignoriert)
Die Kinder sind nicht immer alle gemeinsam beim Vater:
Zeit, in denen der Vater mindestens ein Kind betreut: 8 Tage von 14 Tagen
Zeit, in denen die Mutter mindestens ein Kind betreut: 10 Tage von 14 Tagen
Der Vater zahlt monatlich einen Fixbetrag auf ein elterliches Gemeinschaftskonto ein, die Mutter verweigert sich ihren Anteil zu erbringen weil sie meint dass sie keinerlei Barunterhaltsverpflichtung hätte und den Vater gerne zum Zahlvater degradieren würde.
Die gerichtliche Auseinandersetzung um Einführung des exakt paritätischen Wechselmodells ist für den Vater verloren, da festgestellt wurde dass "alles so bleiben soll wie es ist". Die Gleichberechtigung von Vater und Mutter interessiert das Gericht einen Scheißdreck, genauso wie die erzieherischen Defizite der Mutter oder der Wille von Kind 2, gleich oft bei beiden Eltern zu sein. Auch die Tatsache, dass die Eltern eine anderslautende Vereinbarung hatten ist egal; der derzeitige Zustand wird vom Gericht daher de facto eingefroren.
Die Mutter der Kinder hat die Beistandschaftsstelle des Jugendamts bemüht, die wiederum Klage auf Unterhalt eingereicht hat.
Diese meint:
- es kann sich nicht um ein Wechselmodell handeln. Als Beweis reichte sie eine Excel-Aufstellung von Betreuungsstunden über einen Zeitraum von 30 Tagen ein, aus der nicht hervorgeht auf welchen konkreten Zeitraum referenziert wird und so wie dargestellt der Wunsch der Mutter war, aber an keinem einzigen Tag so gelebt wurde. Es ist also gelogen und stellt die Betreuungszeiten des Vaters zu gering dar. Hintergrund dieser Lüge ist: Kind 2 wollte sich nicht damit zufriedengeben, plötzlich weniger beim Vater zu sein, und intervenierte bei der Mutter so lange bis es zumindest einen Extratag beim Vater zugestanden bekam. Seitdem erzählt die Mutter Kind 2, dass es doch gleich oft bei Mutter und Vater sei und daher zufrieden sein müsse. Und genau dieser Extratag wird in der Tabelle unterschlagen.
- Vater zahlt gar keinen Unterhalt, da die Zahlung auf das elterliche Gemeinschaftskonto geht, von dem die Mutter nicht nur Kindersachen kauft, sondern z.B. auch ihre Stromrechnung bezahlt. Unterhalt muss aber auf das Konto der Mutter gezahlt werden.
- Vater hat alleinige Zahlungsverpflichtung nach Düsseldorfer Tabelle und erhöhte Erwerbsobliegenheitsverpflichtung, da er ja der Zahler und nicht der Betreuer ist.
- die Unterhaltsverpflichtung muss auf alle Ewigkeit tituliert werden (natürlich dynamischer Titel).
Der Vater meint:
- die Beihilfestelle ist nicht zuständig und durfte den Auftrag der Mutter gar nicht annehmen, da die Mutter nicht die alleinige Obhut innehat.
- Die Eltern sind gemeinsam für den Barunterhalt der Kinder verantwortlich, da sie beide betreuen.
- Der Barunterhalt ist anteilig von beiden Eltern zu erbringen. Er kann sich damit anfreunden, dies nach finanzieller Leistungsfähigkeit zu teilen.
- es besteht in keinem Fall Unterhaltsrückstand
- im übrigen haben die Eltern alle Instrumente parat, um ein gemeinsames Getrennterziehen zu ermöglichen. Der Staat sorgt allerdings leider mit seinen dümmlichen, weltfremden, vor 100 Jahren vielleicht noch passenderen Rahmenbedingungen dafür dass ein Keil zwischen die Eltern getrieben wird. Die Mutter nimmt die staatlich angebotene finanzielle Übervorteilung des Vaters natürlich dankbar an. Damit verbunden ist das schrittweise Zurückdrängen des Vaters aus dem Alltag seiner Kinder, da er sich die Betreuung mit seiner Teilzeitstelle finanziell gar nicht mehr leisten könnte und mit einer Vollzeitstelle die Betreuungszeiten nicht mehr leisten könnte. Der Staat ist mitverantwortlich für Väter-Vernichtungskreuzzüge dieser Art, er fördert sie sogar noch durch sehr großzügig gewährte Verfahrenskostenhilfe.
Wie wird die Richterin wohl diesmal urteilen? Welche Begründung wird sie sich einfallen lassen, die ihr Urteil "im Namen des Volkes" legitimiert?