Hallo,
bei mir wurde der Verzicht des Versorgungsausgleichs in die Verhandlung geworfen gegen eine sofortige Einmalzahlung.
Nun stellt sich mir die Frage:
Einfach die beiden Kapitalwerte voneinander abziehen und dann den Wert auszahlen gegen gegenseitigen Verzicht?
Ich muss die Rente ja später auch versteuern, d.h. ich bekomme den Kapitalwert gar nicht komplett über die Rente ausgezahlt (vorrausgesetzt natürlich, dass ich so lange lebe und abhängig von meinem Steuersatz, wenn ich in Rente gehe).
Hat da irgendeiner schon Erfahrungen mit?
vielen Dank
bei mir wurde der Verzicht des Versorgungsausgleichs in die Verhandlung geworfen gegen eine sofortige Einmalzahlung.
Nun stellt sich mir die Frage:
Einfach die beiden Kapitalwerte voneinander abziehen und dann den Wert auszahlen gegen gegenseitigen Verzicht?
Ich muss die Rente ja später auch versteuern, d.h. ich bekomme den Kapitalwert gar nicht komplett über die Rente ausgezahlt (vorrausgesetzt natürlich, dass ich so lange lebe und abhängig von meinem Steuersatz, wenn ich in Rente gehe).
Hat da irgendeiner schon Erfahrungen mit?
vielen Dank