So oder so. Es ist Verhandlungssache.
Ihr habt natürlich recht. Die Rente wird mit höherer Wahrscheinlichkeit einer geringeren Steuerlast unterliegen als die jetzige Zahlung.
Was allerdings noch dazu kommt ist, dass der von der RV berechnete vergleichbare Kapitalwert statisch 19 Jahre Rentenbezug voraussetzt, bevor er aufgebraucht ist.
Man müsste also 86 Jahre alt werden, um von der zusätzlichen (virtuellen) Zahlung in die Rentenkasse überhaupt etwas zu haben, ohne Verluste beim eingesetzten Kapital zu haben.
Ihr habt natürlich recht. Die Rente wird mit höherer Wahrscheinlichkeit einer geringeren Steuerlast unterliegen als die jetzige Zahlung.
Was allerdings noch dazu kommt ist, dass der von der RV berechnete vergleichbare Kapitalwert statisch 19 Jahre Rentenbezug voraussetzt, bevor er aufgebraucht ist.
Man müsste also 86 Jahre alt werden, um von der zusätzlichen (virtuellen) Zahlung in die Rentenkasse überhaupt etwas zu haben, ohne Verluste beim eingesetzten Kapital zu haben.