Hallo zusammen,
ich bin von meiner Ex-Frau mehrere Jahre geschieden, wir haben 2 minderjährige Kinder, eins davon zu 100% schwerbehindert. Zur Zeit der Scheidung vereinbarten wir beim Notar, dass ich Unterhalt nach der DT zahle, was ich auch immer tat.
Nun ist die Zeit gekommen, dass unser jüngster Sohn in eine Wohnstätte untergebracht wird, die Kosten werden vom Sozialamt übernommen und ich soll weiterhin Unterhalt zahlen.
Nun wird unser Sohn aber nur noch am WE bei uns sein und das immer im Wechsel. Das wäre doch eigentlich ein Wechselmodell. Somit wäre auch die Unterhaltsberechnung eine andere. Aber, wie kann ich denn eine Änderung vornehmen lassen wenn das notariell beurkundet wurde? Meine Ex wird das sicher nicht freiwillig tun.
ich bin von meiner Ex-Frau mehrere Jahre geschieden, wir haben 2 minderjährige Kinder, eins davon zu 100% schwerbehindert. Zur Zeit der Scheidung vereinbarten wir beim Notar, dass ich Unterhalt nach der DT zahle, was ich auch immer tat.
Nun ist die Zeit gekommen, dass unser jüngster Sohn in eine Wohnstätte untergebracht wird, die Kosten werden vom Sozialamt übernommen und ich soll weiterhin Unterhalt zahlen.
Nun wird unser Sohn aber nur noch am WE bei uns sein und das immer im Wechsel. Das wäre doch eigentlich ein Wechselmodell. Somit wäre auch die Unterhaltsberechnung eine andere. Aber, wie kann ich denn eine Änderung vornehmen lassen wenn das notariell beurkundet wurde? Meine Ex wird das sicher nicht freiwillig tun.