Schonvermögen Kindesunterhalt

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    • Schonvermögen Kindesunterhalt

      Guten Tag,

      ich werde bald 18. Meine Mutter hat keinen Titel für meinen Kindesunterhalt. Der Anwalt hat sie da falsch beraten so wie sich jetzt rausstellte. Ich bin mittellos (Schüler) und kann keinen Anwalt bezahlen. Den ich nun aber brauche um bei meinem Vater meinen Kindesunterhalt einzufordern. Er hat genau bis 1 Tag vor meiner Volljährigkeit gezahlt. Mitgeteilt hat er es weder mir noch meiner Mutter, dass er die Zahlung einstellt. Das bringt uns in echte Schwierigkeiten, denn meiner Mutter zahlt er so gut wie nichts. Das Gerichtsverfahren meiner Mutter hierüber läuft aber derzeit, nur im Moment sieht es bei uns finanziell echt schlecht aus.

      Nun habe ich eine Frage. Meine Mutter hat zusammen mit meinem Opa seit meiner Geburt einen Sparplan in Fonds getätigt, auf diesem sind nun 9000,00 €. Der Sparplan läuft auf meinen Namen und meine Mutter hat die Vollmacht. Das Geld war gedacht für meinen Führerschein, für ein kleines Auto und für meine spätere Ausbildung. Muss ich dieses Geld jetzt für meinen Anwalt opfern ? Mein Vater wird erfahrungsgemäß nicht freiwillig zahlen. Ich habe im Internet gelesen ich dürfte 5.000 € Sparvermögen haben um trotzdem Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu bekommen.

      Kann ich nicht noch vor meinem Geburtstag das Geld bis auf 5000 € ausgeben? Vielleicht in der Fahrschule eine Anzahlung machen oder sogar meiner Mutter das Geld leihen, damit sie ihre Rechnungen zahlen könnte? Oder meinem Freund, der Geldnot hat? Oder gar nichts von den Fonds erwähnen im Antrag? Sie wurden in keiner Steuererklärung je erwähnt (musste meine Mutter nicht da unter dem Freibetrag). Eigentlich weiß niemand von diesem Geld.

      Ich freue mich über Ihre Hilfe. Vielen Dank im Voraus.

      Sohn
    • Hallo Amadeus,

      ich möchte Dich bitten, Dich selbst zu registrieren und nicht unter dem Account Deiner Mutter zu schreiben.
      Das verwirrt nur.

      Ansonsten bin ich etwas irritiert, was Du mit Deinem angesparten Vermögen anstellen möchtest: Nein, Du kannst es nicht einfach so ausgeben oder verleihen.
      Du hast das Vermögen - bis auf einen Schonbetrag - für den Unterhalt einzusetzen. Und ja, ggf. musst Du davon auch den Anwalt bezahlen.
      Du kannst auch zum Jugendamt gehen und bei der Berechnung des Dir von Deinen beiden Eltern zustehenden Unterhaltes Unterstützung beantragen.
      Das Verschweigen von Vermögen und Einkommen kann Dir in einem Verfahren auf die Füße fallen - abgesehen davon, wie das moralisch zu sehen ist.

      Im Übrigen ist es richtig, dass Dein Vater anteilig im Monat, in dem Du 18 wirst, Kindesunterhalt zahlt. Ab dem 18.Lj bist Du sowohl für Deinen Bedarf als auch für das Einkommen und Vermögen Deiner Mutter voll darlegungspflichtig.

      Gruß Tanja
    • Hallo nochmal,

      bin jetzt etwas verwirrt wegen Ihren unterschiedlichen Antworten. Noch bin ich ja nicht 18. Und meine Mutter hat kein Einkommen. Und mein Vater zahlt ihr kaum Unterhalt und mir jetzt gar nicht mehr.

      Bevor ich 18 werde kann ich doch das Geld für meinen Führerschein zB. ausgeben. Was wäre daran falsch? Der Statt kann mir doch nicht vorschreiben, was ich mit meinem Geld mache?

      Gruß Sohn
    • Hallo Tanja,


      TanjaW9 schrieb:

      edy schrieb:

      Bis zum 18.Lebensjahr kannst du noch kostenlose Hilfe vom Jugendamt erhalten,also

      mein Gedanke dahinter : Ist er noch keine achtzehn, kann das Jugendamt (Beistandschaft) das begonnene Verfahren

      evtl.bis zum Ende durchführen ? Ab 18 muss er seinen Anspruch selbst geltend machen, das JA ist nur noch beratend tätig? was sagt der "Mann vom JA" dazu ? (clausitus)

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Amadeus schrieb:

      Bevor ich 18 werde kann ich doch das Geld für meinen Führerschein zB. ausgeben. Was wäre daran falsch? Der Statt kann mir doch nicht vorschreiben, was ich mit meinem Geld mache?
      Hallo Amadeus,

      ich fürchte, Du schätzt Deine Rechte und Pflichten falsch ein.
      Selbstverständlich kann Dir der Staat vorschreiben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Du Anspruch auf staatliche Leistungen hast. Nichts anderes ist VKH: es wird aus z.B. (auch meinen) Steuergeldern finanziert.
      Davon aber mal ab, finde ich es fast dreist von Dir, dass Du Dich arm rechnen (oder machen) willst um dann steuerfinanzierte staatliche Unterstützung abzugreifen.
      Du handelst mutwillig, wenn Du in Absehbarkeit eines Gerichtsprozesses Vermögen minderst.
      Im Übrigen wies ich Dich bereits darauf hin, dass Du als Volljähriger zuerst Dein Vermögen einzusetzen hast, bevor Du Unterhalt von Deinen Eltern verlangen darfst.
      Gibts Du das Vermögen vorher aus (was Du rechtlich noch gar nicht dürftest in der Höhe), rechnet Dir ein Gericht dies einfach wieder hinzu da Du gegen die Rücksichtsnahmepflicht gegenüber Deinem unterhaltspflichtigen Vater verstoßen haben wirst.

      Aber Du kannst Dich hier ja noch mal beim Jugendamt rückversichern.

      Gruß Tanja

      P.S. Du hast auch auf Aufforderung Deines Vaters Deine (Schul)Ausbildung (durch Zeugnisse) und die behauptete EInkommenslosigkeit der Mutter nachzuweisen.

      Was mir noch auffiel: wie kannst Du denn wissen, dass Dein Vater nur Unterhalt bis einen Tag vor Deinem Geburtstag bezahlt hat, wenn Du doch noch gar nicht 18 bist? Der vorher unter diesem Nick postende schrieb, der Sohn wird im Juni 18...
    • edy schrieb:

      mein Gedanke dahinter : Ist er noch keine achtzehn, kann das Jugendamt (Beistandschaft) das begonnene Verfahren

      evtl.bis zum Ende durchführen ? Ab 18 muss er seinen Anspruch selbst geltend machen, das JA ist nur noch beratend tätig? was sagt der "Mann vom JA" dazu ? (clausitus)
      Amadeus schrieb doch, er wird bald 18. Sicherlich kann das Jugendamt ein jetzt begonnenes Verfahren nicht "beenden". Die sitzen nicht und warten, das sie endlich mal was zu tun haben.
      Bei Beistandschaft könnte übrigens auch nicht das Kind selbst da aufschlagen.
      Desweiteren - was soll denn die Beistandschaft regeln? Bis zum 18. Lj ist der Unterhalt ja wohl (inzwischen) gezahlt...
      Allerdings unterscheidet sich diesbezüglich auch die Angabe jetzt von Amadeus zu derjenigen des damalig unter dem Nick postenden.

      Tanja
    • Clausutis schrieb:

      Ein Beistand könnte noch ein Verfahren beginnen, dann muss mit Volljährigkeit jedoch ein Anwalt das Verfahren übernehmen, sofern das Verfahren nicht abgeschlossen wird (was zu vermuten ist).
      Wenn ich mich an den bisherigen Schilderungen orientiere, ist es entweder für dieses Ansinnen seit Juni zu spät oder aber mit Ende diesen Monats...

      Übrigens scheint es da noch ein Haus (auf Seiten der Mutter) zu geben (Wenn der jetzt hier Postende rechtmäßig in die Nutzung des Nicknamens "eingestiegen" ist).

      Nachtrag: Beistandschaft - wie von Edy angemerkt - besteht scheinbar nicht. TO schrieb was von vorheriger anwaltlicher Beratung (der Mutter) - sie müsste also erst beantragt werden - kann das der Minderjährige selbst tun?
      Dennoch bleibt es bei meinem Verweis auf den 18 SGB VIII - bis 21 kann der junge Mensch - unabhängig von dem, was er aktuell tut - zum Jugendamt zur Beratung (und Unterstützung) gehen.
    • TanjaW9 schrieb:

      Clausutis schrieb:

      Ein Beistand könnte noch ein Verfahren beginnen, dann muss mit Volljährigkeit jedoch ein Anwalt das Verfahren übernehmen, sofern das Verfahren nicht abgeschlossen wird (was zu vermuten ist).
      Nachtrag: Beistandschaft - wie von Edy angemerkt - besteht scheinbar nicht. TO schrieb was von vorheriger anwaltlicher Beratung (der Mutter) - sie müsste also erst beantragt werden - kann das der Minderjährige selbst tun?
      Na dann - 1712 ff BGB.
    • Danke, für die Hilfe. Ist das hier eine Plattform wo man missioniert wird. Ich könnte ja auch sagen, ich brauche das Geld für eine anstehende medizinische Behandlung (was im übrigen auch die Wahrheit ist, was hier aber gar nicht zur Sache tut). Hätten Sie TanjaW9 dann auch so geantwortet? Natürlich gibt meine Mutter hier nicht die richtigen Daten an, damit sie von meinem Vater nicht erkannt wird. Ich denke damit ist sie nicht die Eingzige. Habe die Sachlichkeit bei Ihnen vermisst zum Teil! Finde das abschreckend...und frage jetzt das Jugendamt. Tschüss
    • Hallo Amadeus,

      Es gibt doch viele Gebiete die diesem Fall ähnlich sind.

      z.B. Zugewinn (Entreicherung).

      BAFöG -Antrag

      ALGII-Antrag


      Man wird immer schauen zu welchem Zweck und besonders zu welchem Zeitpunkt das Geld

      ausgegeben wurde.

      Du bist Schüler, vielleicht willst du mal BAFöG beantragen? .auch da gibt es bestimmte Grenzen

      finanzieller Guthaben, die nicht überschritten werden dürfen.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Amadeus,

      dass Du meine Fragen nicht beantworten möchtest, macht ja nichts.
      Dass plötzlich aus einer Verwendung für Führerschein, Auto oder einfach 'verborgen' eine medizinische Notwendikeit konstruiert wird, zeigt mir (neben dem "der Staat kann mir ja nicht vorschreiben, wie ich mein Geld ausgebe) Deine unangebrachte Anspruchshaltung.
      Verschwiegenes Einkommen oder Vermögen bei Inanspruchnahme staatlich finanzierter Leistungen kann einen Straftatbestand erfüllen.
      Das ist hier zumindest keine Plattform, die dazu da ist, Kindern, die wahrheitswidrig Dinge verschweigen, Tipps gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil zu verschaffen.

      Btw und abschließend: medizinisch notwendige Behandlungen übernimmt im Regelfall die KK/PK. Und ansonsten sind genau für solche "Notfälle" (so es sich um diesen handeln sollte) der vom Vermögen zugestandene "Notgroschen" gedacht.
      Und wenn beim z.B. BAföG Einkommen oder Vermögen verschwiegen wird, wird das auch zurück gefordert....auch noch Jahre später.
      Inzwischen gibt es diverse Kontrollmitteilungen zwischen diversen Stellen. Nur, weil bisher die Fonds angeblich nirgendwo auftauchen, heißt das nicht, dass da nicht schon längst Daten drüber ausgetauscht sind.

      Gruß Tanja
    • Gut, dann wissen sind Sie nicht richtig informiert. Natürlich gibt es auch medizinisch notwendige Behandlungen die die Krankenkasse nicht vollständig übernimmt. Und es geht auch nicht darum Geld absichtlich vorher auszugeben. Weder für die Fahrschule, die ihre Rechnung bezahlt haben möchte, noch ein Arzt etc. Schonmal was von Chefarztbehandlung gehört, weil eben nur dieser Arzt das notwendige Know How besitzt.

      Danke, ich möchte mit Ihnen nicht weiter kommunizieren. Haben Sie eine administrative Funktion in diesem Forum?
    • Moin,

      ich finde diese Art der Diskussionsführung etwas befremdlich, Amadeus. Du hast in diesem Forum eine Frage gestellt und inzwischen viele sinnvolle Anmerkungen dazu erhalten (auch wenn Dir vielleicht die rechtliche Lage nicht gefällt). Ohne weitere Detailangaben Deinerseits wird insofern auch kaum noch eine sinnvolle weitere Diskussion möglich sein.

      Die Prüfung der Unterhaltspflicht Deines Vaters kann übers JA erfolgen (Hinweis hast Du bekommen), vielleicht prüft in Deinem Fall auch das Jobcenter (Deine Mutter ist laut Deiner Aussagen ohne Einkommen, bezieht Ihr SGB II-Leistungen?). Da Du Deinen Vater unterhaltsrechtlich in Anspruch nehmen willst, musst Du Auskünfte zu Deiner Schule/Ausbildung und Deinem Vermögen abgeben, bei Verschweigen droht Dir ein Verlust Deines Unterhaltsanspruches. Wenn Du Dich "entreicherst" (wodurch auch immer), wirst Du im Zweifelsfall eine Begründung dafür liefern müssen, die einer rechtlichen Prüfung standhalten muss. Ob Deine medizinischen Kosten, die Du hier anführst, dazu dienen können, wird hier niemand beantworten können, da dafür wesentlich mehr Detailangaben erforderlich wären und im Zweifelsfall ein Gericht in diesem Einzelfall zu entscheiden hätte.

      Sollte die unterhaltsrechtliche Beratung vom JA zu keinem außergerichtlichen Ergebnis führen, wirst Du einen RA beauftragen müssen, damit der Anspruch gerichtlich geprüft werden kann. Auch hierbei wird Dein Vermögen geprüft und im Zweifelsfall auch "Entreicherung" geprüft.

      Welche Frage ist für Dich noch unbeantwortet?
    • Ich möchte noch auf die medizinisch notwendige Heilbehandlung und die Kostenübernahme der GKV eingehen:

      natürlich zahlt die GKV alles medizinisch notwendige, aber da auch nur die Standardtherapie. Wenn ein Chefarzt behauptet irgendwas etwas besser zu können als seine Kollegen, muss das noch lange nicht richtig sein. Er rechnet seine Leistung als IGEL ab, also eben INDIVIDUELLE Gesundheitsleistungen. Das sind Schachen deren Wirksamkeit bisher noch nicht erwiesen ist. Ich würde mir eine Zweitmeinung einholen, den der Chefarzt, der dich wahrscheinlich bisher beraten hat, ist derjenige, der auch Geld an der Behandlung verdient. Ich rate dir das als jemand, der privat versichert ist in einem Tarif, der jeden scheiß bezahlt.

      Zu deinen Moralvorstellungen:

      Du echauffierst dich, dass du dein Vermögen für deinen Unterhalt einsetzten sollst. Mir schließt sich ehrlich gesagt nicht, warum du denkst, dass dein Vater für EINEN ERWACHSENEN mit Vermögen aufkommen sollte. Das der Weg dein Vermögen vor der Volljährigkeit zu verbraten rechtlich und erst Recht moralisch bedenklich ist, hat man dir bereits gesagt.
      Wieso

      Amadeus schrieb:

      Das bringt uns in echte Schwierigkeiten, denn meiner Mutter zahlt er so gut wie nichts.
      Auch hier: erstmal ist deine Mutter für sich selbst verantwortlich. Gründe, warum sie nicht arbeiten geht, nennst du nicht. Und wenn sie nicht gerade krank ist fehlt mir persönlich hier auch das Verständnis. Du erwartest, dass dein Vater für deinen Lebensunterhalt als Erwachsener mit Vermögen aufkommt, aber deine Mutter siehst du in dieser Pflicht irgendwie nicht. Wieso?

      Ansonsten stimme ich den anderen zu: in diesem Forum sollte es keine Tipps geben wie Unterhalt maximiert oder minimiert werden kann, sondern wie er rechtlich korrekt zu berechnen ist und welche Logik hinter welcher Vorschrift steht.
    • Hallo,

      TanjaW9 schrieb:

      Inzwischen gibt es diverse Kontrollmitteilungen zwischen diversen Stellen. Nur, weil bisher die Fonds angeblich nirgendwo auftauchen, heißt das nicht, dass da nicht schon längst Daten drüber ausgetauscht sind.
      Beim BAFöG wird automatisch ein Datenabgleich vorgenommen. Stellt sich heraus dass der "Schonbetrag" von z.Zt. 8200€ überschritten wird, so wird das BAFöG bis der "Schonbetrag" erreicht ist, reduziert bzw. vorübergehend eingestellt.
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........