Schonvermögen Kindesunterhalt

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    • Amadeus schrieb:

      Danke, ich möchte mit Ihnen nicht weiter kommunizieren. Haben Sie eine administrative Funktion in diesem Forum?
      Hallo Amadeus,

      fangen wir mal mit dem "Lustigsten" an: wenn Du nicht mit mir kommunizieren möchtest, warum stellst Du anschließend nach Deiner Wunschäußerung noch eine Frage?
      Davon mal ab - ich glaube nicht, dass ich mir von einem Minderjährigen hier (oder generell) das Wort verbieten lassen würde.
      Was das ganze dann noch mit der von Dir oben angeführten Frage nach meiner "Funktion" im Forum zu tun hat, weiß ich nicht - ist mir aber auch schlicht egal.
      (kleiner Tipp: wenn Du nicht kommunizieren möchtest, schweig einfach)

      Amadeus schrieb:

      Und es geht auch nicht darum Geld absichtlich vorher auszugeben. Weder für die Fahrschule, die ihre Rechnung bezahlt haben möchte, noch ein Arzt etc.
      Doch. Genau darum ging es Dir. Ob das dann nun dazu führen würde, dass Du Unterhalt von Deinem Vater beanspruchen würdest, obwohl Du Dich eine Zeit lang von Deinem Vermögen selbst unterhalten könntest (was der Gesetzgeber auch erwartet: Volljährige haben den Stamm ihres Vermögens zu verwerten und wenn sie das Geld sinnlos rauskloppen für Dinge, die ihnen wichtig erscheinen, muss das sicher nicht die Allgemeinheit mittragen) oder ob Du zu Unrecht VKH in Anspruch nehmen willst um Deinen Vater zu verklagen bzw. Dich auf Kosten der Allgemeinheit vom Anwalt beraten lassen.

      Amadeus schrieb:

      Gut, dann wissen sind Sie nicht richtig informiert. Natürlich gibt es auch medizinisch notwendige Behandlungen die die Krankenkasse nicht vollständig übernimmt.
      Und dann erwartest Du, dass die Allgemeinheit (also ich, MaxMustermann, Clausutis, Dein Vater und wer sonst noch so alles Steuern- und andere Sozialabgaben zahlt) Dir das mitfinanzieren über VKH oder halt Unterhalt?
      Erstaunliche Welt(an)sicht.
      Wenn ich etwas will, was nicht vom Leistungskatalog der KK/PK gedeckt ist, muss ich es entweder erarbeiten oder ersparen oder kann es mir schlicht nicht leisten.

      Amadeus schrieb:

      Gut, dann wissen sind Sie nicht richtig informiert. Natürlich gibt es auch medizinisch notwendige Behandlungen die die Krankenkasse nicht vollständig übernimmt.
      Wahnsinn: ich bin echt froh, dass ein Minderjähriger mir die Welt erklären kann!

      MaxMustermann schrieb:

      Ich möchte noch auf die medizinisch notwendige Heilbehandlung und die Kostenübernahme der GKV eingehen:

      natürlich zahlt die GKV alles medizinisch notwendige, aber da auch nur die Standardtherapie. Wenn ein Chefarzt behauptet irgendwas etwas besser zu können als seine Kollegen, muss das noch lange nicht richtig sein.
      Hallo Max,

      ich sehe ständig die Unterschiede zwischen KK/PK - der PK-Versicherte kann sich nie sicher sein, ob jetzt nicht auch 'Unnötiges' veranlasst wird, nur weil die PK viel (nicht immer alles) mitträgt.
      Wichtig ist immer, dass man sich umfassend informiert und abwägt - wie Du schon sagtest: ggf. mit Zweitmeinung.

      MaxMustermann schrieb:

      Ansonsten stimme ich den anderen zu: in diesem Forum sollte es keine Tipps geben wie Unterhalt maximiert oder minimiert werden kann, sondern wie er rechtlich korrekt zu berechnen ist und welche Logik hinter welcher Vorschrift steht.
      Das Fettgedruckte fällt mir bei vielen (rechtlich geregelten) Dingen (z.B. VKH) echt schwer: warum bekommt der gerade erst volljährig Gewordene den gleichen Vermögensschonbetrag wie ich, die schon deutlich länger in Lohn und Brot steht als der vorbenannte überhaupt alt ist?
      Und warum sind die VKH-Vermögensfreibeträge seit 2017 nicht angepasst, BaFöG-Empfänger dürfen dafür über 1/2 mehr Vermögen haben?
      Das ließe sich noch auf viele andere Bereiche ausdehnen - mit Logik kommt man in vielen Rechtsbereichen nicht weiter...

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      TanjaW9 schrieb:

      Das Fettgedruckte fällt mir bei vielen (rechtlich geregelten) Dingen (z.B. VKH) echt schwer: warum bekommt der gerade erst volljährig Gewordene den gleichen Vermögensschonbetrag wie ich, die schon deutlich länger in Lohn und Brot steht als der vorbenannte überhaupt alt ist?
      Und warum sind die VKH-Vermögensfreibeträge seit 2017 nicht angepasst, BaFöG-Empfänger dürfen dafür über 1/2 mehr Vermögen haben?
      Das ließe sich noch auf viele andere Bereiche ausdehnen - mit Logik kommt man in vielen Rechtsbereichen nicht weiter...
      Vielleicht hätte ich auch Intention schreiben sollen. Ich finde vieles ja auch scheiße, aber ich kann zumindest oft erklären aus welcher (oft völlig veralteten) Gedankenwelt etwas stammt.

      An den TO: Streng genommen brauchst du keinen Anwalt und kein Verfahren. Du musst lernen ordentlich zu kommunizieren: schreibe deinen Vater sachlich an und bitte ihn dich mit dir wegen des Themas Unterhalt zusammenzusetzen. Falls er annimmt, wäre das die beste Lösung. Falls nicht, dann forderst du ihn in einem Schreiben 2 Wochen später sachlich auf dir Auskunft zu erteilen (dabei kann dir hier geholfen werden). Diesen Brief per Postzustellungsurkunde (die 13 EUR hast du ja) an deinen Vater, ab diesem Moment wird der Unterhalt nachbezahlt werden müssen. Erst wenn er auf diese beiden Schritte nicht eingeht brauchst du einen Anwalt (den du ja auch bezahlen kannst).

      Deine Vermutung, dass dein Vater ohne Klage nicht zahlen wird, resultiert wahrscheinlich aus dem Umgang zwischen deiner Mutter und ihm. Du bist aber nicht deine Mutter und musst deinen eigenen Weg finden. Weiter würde dir das im Falle einer Klage eh vor die Füße fallen, denn du bist zunächst verpflichtet deinem Vater deine Bedürftigkeit nachzuweisen und Einkommensunterlagen deiner Mutter beizuschaffen. Du hast von DEINEN PFLICHTEN noch gar nichts erfüllt, kritisierst aber, dass dein Vater (rechtmäßig) zu deiner Volljährigkeit den Unterhalt eingestellt hat. Sagen wir es mal so: DU hast wohl vergessen dich darum zu kümmern, denn schließlich willst DU ja Geld. Es ist kein Naturgesetz, dass man als Erwachsener von anderen finanziert wird.
      Als ich so alt war wie du habe ich am Fließband für 5,5 EUR die Stunde gearbeitet, um mir mein Taschengeld zu finanzieren. Ein Jahr später hatte ich immer 2-3 Jobs, um mein Studium zu finanzieren. Ich habe kein BAFÖG bekommen, obwohl es mir sicher zugestanden hätte. Und sicher wäre mir nicht in den Sinn gekommen meinen Vater auf Unterhalt zu verklagen ohne zumindest versucht zu haben mit ihm zu reden.

      Denk mal drüber nach, vielleicht hilft es dir im späteren Leben.
    • Sorry aber niemand hat hier davon gesprochen, Vermögen zu verbraten oder mich zu entreichern. Von Bafög habe ich auch nie gesprochen. Ich bin Schüler und meine Mutter ist krank. Aber um meine Mutter geht es hier auch nicht. Was ich verwerflich finde, ist, wenn meine Mutter und mein Opa das Geld gespart haben für eben solche Widrigkeiten, Gesundheit, Ausbildung, Führerschein usw. dass ein Vater, der sehr viel Geld hat (und mit viel meine ich auch viel), dieses aber mit seiner Sekbständigkeit verschleiert, seinem Kind alle Steine in den Weg legt. Sorry aber das geht für mich gar nicht. Und ich bin nicht das einzige Scheidungskind in meinem Freundeskreis. Da verhalten sich die Väter im Sinne des Kindes. Belehrungen ohne den Background zu kennen, finde ich nicht förderlich.
    • Was ich auch noch sagen möchte. Ich vermisse die Sachlichkeit, wenn man seine eigene Vergangenheit hier "verwurstet". Natürlich lernt man im Laufe seines Lebens. Aber kein Fall gleicht dem anderen und jeder Mensch ist anders mit einer anderen Geschichte. Kurzum es fehlt mir hier an Sachlichkeit. Trotzdem Danke für Ihre geschenkte Zeit. Ich verabschiede mich.
    • Wir wandeln die Fragestellung somit in eine moralische Fragestellung um? ;)
      Gesetzliche Vorgaben bzw. Rechtsprechung und moralische Vorstellungen widersprechen sich nicht nur hier...

      Also, lieber selbst den Versuch starten, auf den Vater zuzugehen, oder mit Hilfe des Jugendamtes, ehe man sich mit VKH-Anträgen rumplagen muss. Der Versuch der außergerichtlichen Einigung sollte, selbst wenn man wenig Erfolgsaussichten sieht, nicht unterbleiben.
    • Hi zusammen (@Amadeus)
      harscher Ton hier...
      Zum TO:
      Meine Vermutung: der/ die TO wird diesen Monat 18...
      Der KV hat wohl seine Hausaufgaben gemacht und den Unterhalt bis zum besagten Geburtstag des Kindes auf den Tag genau berechnet und am Anfang des Monats in angepaßter Höhe entsprechend überwiesen. Nur so läßt sich der Eingangsbeitrag - so mein Verständnis - einigermaßen schlüssig interpretieren.

      Zum Schonvermögen:
      Diverse I-Netseiten (es gibt da auch ein BGH-Urteil, welches auf einer Seite eines RA zitiert wird: BGH, Urteil vom 16.01.1985 - IV b ZR 60/83 (NJW 1985, 907) sprechen davon, dass (Schon)vermögen von Minderjährigen weitestgehend unangetastet zu bleiben scheint. Da der TO zwar bald 18 wird, aber nach eigener Dartstellung immer noch Schüler ist (wohl auch über die Volljährigkeit hinaus) dürfte dies im Rahmen der Privilegierung dann auch auf Ihn zutreffen.

      Dem TO wäre tatsächlich zu empfehlen sich in Sachen Unterhalt an den KV zu wenden und seinen Unterhaltsanspruch darzulegen (siehe #22 von @MaxMustermann).
      Analog natürlich auch an die KM. Zumindest zu Zeiten der Privilegierung träfe Sie gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

      PS:
      Auf Grund der weiteren Art der Kommunikation des TO habe ich irgendwie nicht das Gefühl, eine(fast) 18-Jährige Schülerin hinter der Tatsatur sitzen zu haben...
      Aber vielleicht täusche ich mich ja auch...

      Mal eine Frage am Rande:
      wenn solche von dritten zugunsten des Kindes angesparte "Vermögen" zweckbestimmt wären (wie zB das klassiche Auslaufmodell "Aussteuer"), müßten dann die Kinder es auch für den Unterhalt verwenden?
      Man liest ja auch immer mal wieder davon, dass Zuwendungen von Dritten anrechnungsfrei bleiben wenn dies von denen so angedacht ist ?(

      edit Tanja9W: Link entfernt
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Link entfernt

    • Habe gerade gesehen, das beim kopieren des BGH-Urteiles (von mir unbeabsichtigt) ein Link implimentiert wurde(war?).
      Wegen Zeitüberschreitung kannn -zumindest ich -den nicht mehr herauslöschen...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Amadeus schrieb:

      Sorry aber niemand hat hier davon gesprochen, Vermögen zu verbraten oder mich zu entreichern.
      So langsam reicht es mir!

      Amadeus schrieb:

      Kann ich nicht noch vor meinem Geburtstag das Geld bis auf 5000 € ausgeben? Vielleicht in der Fahrschule eine Anzahlung machen oder sogar meiner Mutter das Geld leihen, damit sie ihre Rechnungen zahlen könnte? Oder meinem Freund, der Geldnot hat? Oder gar nichts von den Fonds erwähnen im Antrag?
      Kriegst Du eigentlich noch mit, was Du schreibst oder hat den ersten Beitrag jemand anders verfasst?

      Amadeus schrieb:

      Ich bin Schüler und meine Mutter ist krank. Aber um meine Mutter geht es hier auch nicht.
      Und ich nicht und ebenfalls krank (und geh trotzdem arbeiten!). Aber darum geht es auch nicht!

      Amadeus schrieb:

      Was ich verwerflich finde, ist, wenn meine Mutter und mein Opa das Geld gespart haben für eben solche Widrigkeiten, Gesundheit, Ausbildung, Führerschein usw. dass ein Vater, der sehr viel Geld hat (und mit viel meine ich auch viel), dieses aber mit seiner Sekbständigkeit verschleiert, seinem Kind alle Steine in den Weg legt. Sorry aber das geht für mich gar nicht.
      Na super. Weil Du etwas "verwerflich" findest, soll die Allgemeinheit dafür aufkommen?
      Noch mal für "fast-Volljährige": VKH ist eine staatliche Leistung der Daseinsvorsorge - es soll mittellosen ermöglichen, ihr Recht gerichtlich durchzusetzen, wenn es auch ein Vermögender in ähnlicher Weise (nämlich Abwägung Kosten-Risiko-Nutzen) täte. Daher auch die Überprüfung von Vermögen, Einkommen und Erfolgsaussicht.
      Es ist mir vollkommen egal, was Dein Vater tut oder nicht tut.
      Wenn Du Deinen Vater nicht mit Hilfe des Jugendamtes (kostenlose !!! Beratung) aufforderst und Deine (aus dem Umstand, dass Du Unterhalt von ihm haben willst!) eigenen Pflichten (Nachweis der Schulausbildung, des Einkommens und Vermögens der Mutter) diesebzüglich erfüllst, hast Du in meinen Augen keinerlei Anrecht auf VKH.
      Im Übrigen hat Dir MaxMustermann schon geschrieben, wie der "richtige" Weg wäre - Du versteifst Dich jedoch weiter auf Deine gefühlte Ungerechtigkeit.

      Amadeus schrieb:

      Tanja, Sie haben Recht. Das könnte man machen, bei einem Vater der aufrichtig ist. In diesem Fall sieht es aber anders aus, mich eingeschlossen.
      Ich habe keine Ahnung, worauf sich dieses Recht-geben bezieht - hast Du eigentlich eine eigene Beziehung zu Deinem Vater oder siehst Du ihn nur und immer noch durch die "Brille der Mutter"?

      Amadeus schrieb:

      Was ich auch noch sagen möchte. Ich vermisse die Sachlichkeit, wenn man seine eigene Vergangenheit hier "verwurstet". Natürlich lernt man im Laufe seines Lebens. Aber kein Fall gleicht dem anderen und jeder Mensch ist anders mit einer anderen Geschichte. Kurzum es fehlt mir hier an Sachlichkeit. Trotzdem Danke für Ihre geschenkte Zeit. Ich verabschiede mich.
      So ist das mit der Kommunikation - wenn mir die Antworten nicht gefallen, agiere ich mit "ihr seid alle doof" - achne, falscher Text: "ihr seid alle unsachlich" (der mit doof kommt ja in der Grundschule)...
    • Hi Kakadu

      Kakadu59 schrieb:

      Meine Vermutung: der/ die TO wird diesen Monat 18...
      Der KV hat wohl seine Hausaufgaben gemacht und den Unterhalt bis zum besagten Geburtstag des Kindes auf den Tag genau berechnet und am Anfang des Monats in angepaßter Höhe entsprechend überwiesen. Nur so läßt sich der Eingangsbeitrag - so mein Verständnis - einigermaßen schlüssig interpretieren.
      natürlich - deswegen ja auch meine Nachfrage, woher er denn wissen will, dass....
      Da wird wohl jemand mit Blick aufs Konto festgestellt haben, dass das ja nicht der übliche Kindesunterhalt ist - statt sich dann zu informieren, wie man denn nun am besten an den Vater herantritt, wird gleich ein Beitrag gestartet - kann ich mein Vermögen eigentlich vorher schon raus kloppen, damit ich VKH (und Beratungshilfe) bekomme...

      Kakadu59 schrieb:

      Diverse I-Netseiten (es gibt da auch ein BGH-Urteil, welches auf einer Seite eines RA zitiert wird: BGH, Urteil vom 16.01.1985 - IV b ZR 60/83 (NJW 1985, 907) sprechen davon, dass (Schon)vermögen von Minderjährigen weitestgehend unangetastet zu bleiben scheint. Da der TO zwar bald 18 wird, aber nach eigener Dartstellung immer noch Schüler ist (wohl auch über die Volljährigkeit hinaus) dürfte dies im Rahmen der Privilegierung dann auch auf Ihn zutreffen.
      Die Privilegierung betrifft meines Erachtens nicht den Schutz des Vermögensstamms. Aber selbst wenn: über 5000 Tsd. wird angerechnet (bei VKH gibt es bis zum 18 Lj. Peanutsbeträge fürs Vermögen!) - früher waren es sogar nur 3Tsd.

      Kakadu59 schrieb:

      Auf Grund der weiteren Art der Kommunikation des TO habe ich irgendwie nicht das Gefühl, eine(fast) 18-Jährige Schülerin hinter der Tatsatur sitzen zu haben...
      Aber vielleicht täusche ich mich ja auch...
      Ja, keine Schülerin - zumindest nicht lt. Bekundung des TO - er unterschrieb mit "Sohn".
      Soll aber auch Mädels geben, die das als raffinierte Tarnung ansehen.
      Dem Siezen selbst würde ich da nichts beimessen, ist der Versuch der Abgrenzung.

      Kakadu59 schrieb:

      wenn solche von dritten zugunsten des Kindes angesparte "Vermögen" zweckbestimmt wären (wie zB das klassiche Auslaufmodell "Aussteuer"), müßten dann die Kinder es auch für den Unterhalt verwenden?
      Man liest ja auch immer mal wieder davon, dass Zuwendungen von Dritten anrechnungsfrei bleiben wenn dies von denen so angedacht ist
      Ja. Die Ausbildungsversicherung ist gerade für Ausbildungszwecke gedacht. Das ist der Kindesunterhalt ab Volljährigkeit (zum Teil) auch...deswegen Anrechnung auf den Bedarf. Zumal die Auszahlung nicht von Dritten kommt, sondern Leistungen aus einer Versicherung sind.
      Meine Meinung.

      Gruß Tanja
    • Hallo Kakadu,

      ich bin noch mal wegen Deiner Nachfrage zur Ausbildungsversicherung auf die Suche gegangen und fündig geworden.
      Auch, was die Annahme betrifft, dass ein volljährig Privilegierter seinen Vermögensstamm verwerten müsste, bin ich nun ganz sicher:

      Kommentar zum 1602 BGB vom Viefhues - hier Randziffern 149ff ("Verwertung der Vermögenssubstanz)
      und Rz 160 zur Ausbildungsversicherung oder einer Auszahlung aus einem Ausbildungsfond.

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,
      ich versuche mal hier die Schärfe rauszunehmen...

      Allein bezogen auf den Eingangsbeitrag von @Amadeus...(und setzen wir mal voraus, dass wirklich er es war, der sich gemeldet hat ;) )
      Tasächlich hat er sich in #1 etwas unbeholfen und knapp (bis hin zu falsch?) ausgedrückt ...
      Was da heißt:
      - wir kennen nicht das Verhältnis des Sohnes zum KV (und umgekehrt), wir wissen nicht einmal ob Kontakt besteht..
      - wir kennen nicht das Verhältnis der KM zum KV (obwohl sich das hier wohl weitstgehend aus der "Kürzung" des KU ableiten läßt...)
      - (und) wir kennen nicht die Umstände, die eventuell zu der aktuellen Situation geführt haben, das hier (eventuell) kein Kontakt/ keine Kontakte bestehen

      Das der KV (hier ohne Titel) den Unterhalt - vermutlich taggenau berrechnet und gekürzt- auf das Konto der KM überwiesen hat ist rechtlich nicht zu beanstanden.
      Moralisch sieht es allerdings etwas anders aus, denn schließlich endet ja seine Unterhaltspflicht damit nicht (zumal @Amadeus ja noch Schüler ist).
      Allerdings wissen wir eben auch nicht, inwiefern dies der KV weiß oder nicht oder hätte wissen müssen...
      Tatsächlich kann ich (je nach Betrachtungsweise) den KV verstehen, aber ich kann auch die Position von @Amadeus vestehen (oder mehr noch die eventuelle Intention derer, die dafür gesorgt haben, dass @Amadeus mit Volljährigkeit ein kleines Sparvermögen zugute kommt zu Gute komemn soll, was ihm den Start ins Leben erleichtern soll
      Es fällt mir hier tatsächlich schwer zu glauben, dass zB. Großeltern oder Pateneltern das u.U. mit der Geburt des Kindes eingerichtete Sparkonto mit dem Ziel (und dem Gedanken) eingerichtet haben, dass sich eines Tages der KV seiner Unterhaltspflicht (dergestalt und eventuell nur temporär ?( ) entzieht und das Kind nunmehr dieses angesparte Geld für seinen Lebensunterhalt aufwenden soll.
      Und wenn ich mir jetzt noch überlege, dass zB. die KM das Geld aus den vorangegangen (uU.) knappen Unterhaltsbudget (mit) angespart hat, wird es doppelt bitter...
      Wie gesagt hier schlagen - gelegentlich - "zwei Herzen" in meiner Brust:
      Das des unterhaltszahlenden KV.
      Und das der "anderen" Seite(n).

      Man könnte auch den Gedanken einfliessen lassen: wie wäre mit dem gesparten Geld umgegangen worden, wenn beide Elternteile ein gutes Verhältniss miteinander hätten.
      Oder mal pers. (und RETHORISCH!!)gefragt: was würdest Du denken und machen wenn zB. dein EX-Partner die Zahlung einstellt und auf ein Sparkonto Deiner Großeltern verweist?

      Insofern war ich über Deine erste(!) Reaktion etwas überrascht.
      Im weiteren Verlauf wurde es dann - seitens des TO tatsächlich komisch... (aber irgendwie wirkten die Reaktionen des TO auch etwas hilflos)

      @TanjaW9,
      hier

      TanjaW9 schrieb:

      Hi Kakadu

      Kakadu59 schrieb:

      wenn solche von dritten zugunsten des Kindes angesparte "Vermögen" zweckbestimmt wären (wie zB das klassiche Auslaufmodell "Aussteuer"), müßten dann die Kinder es auch für den Unterhalt verwenden?
      Man liest ja auch immer mal wieder davon, dass Zuwendungen von Dritten anrechnungsfrei bleiben wenn dies von denen so angedacht ist
      Ja. Die Ausbildungsversicherung ist gerade für Ausbildungszwecke gedacht. Das ist der Kindesunterhalt ab Volljährigkeit (zum Teil) auch...deswegen Anrechnung auf den Bedarf. Zumal die Auszahlung nicht von Dritten kommt, sondern Leistungen aus einer Versicherung sind.Meine Meinung.

      Gruß Tanja
      ist wohl etwas schief gelaufen:
      mir ging es tatsächlich um die Aussteuer, wie sie es noch bis Anfang/ Mitte des 20.Jhd. für Töchter gab, wo eben diverser Hausrat (Sachwerte) zurückgelegt wurde, der dann (zB.) im Falle der Heirat der Tochter mitgegeben wurde.
      Heutzutage wird sowas halt gerne in Form von (langangelegten) und auf den Namen der Kinder ausgestellten Sparbüchern getan. (obwohl aktuell bei den Zinsen...naja, was solls, wie auch immer)
      Anders natürlich wäre eine Ausbildungsversicherung ausschließlich für den Zweck angedacht gewesen (aber darum ging es mir in meinem Gedankenansatz gerade nicht)
      Aber auch hier würde ich mir eher wünschen (als Grundgedanke gewünscht haben), dass sie dem im Ausbildung befindlichen Kind (zB Studierenden) das Leben - über dem uU. knappen (Unterhalts-)Budget hinaus zusätzlich und vollumfänglich zu Gute käme...

      PS: naja, dass die Versicherung diese Leistungen bezahlt, ist ja nun nicht wirklich der Fall (oder nur ein zu einem geringen Teil). Streng genommen habe ja erstmal Privatpersonen in diese Versicherung hineinbezahlt. Die Versicherung "erwirtschaftet" mit dem Geld Überschüsse, die widerrum zum Teil dann als "Mehrwert" in diesen "Ausbildungsfond" fließen. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu,

      ich weiß nicht, ob Du mich und/oder die Allgemeinheit hier ansprichst. Ich hoffe, Du hast nichts dagegen, wenn ich mich trotzdem einklinke ;)

      Kakadu59 schrieb:

      Was da heißt:
      - wir kennen nicht das Verhältnis des Sohnes zum KV (und umgekehrt), wir wissen nicht einmal ob Kontakt besteht..
      Nein, kennen tun wir es nicht - ich habe einfach die Aussagen des TO zu seinem Vater für sein Verhältnis zu diesem hingestellt, Kontakt würde ich vermuten, besteht nicht - sonst hätte der TO nach dem ersten Hinweis von MaxMustermann vermutlich gesagt, er kontaktiere nun seinen Vater...

      Kakadu59 schrieb:

      - wir kennen nicht das Verhältnis der KM zum KV (obwohl sich das hier wohl weitstgehend aus der "Kürzung" des KU ableiten läßt...)
      Nein, kennen wir nicht - ich habe einfach die alten Beiträge, in denen scheinbar die Mutter von Amadeus schrieb (wie Du die einfach nachlesen kannst, weißt Du bestimmt) hochgerechnet

      Kakadu59 schrieb:

      (und) wir kennen nicht die Umstände, die eventuell zu der aktuellen Situation geführt haben, das hier (eventuell) kein Kontakt/ keine Kontakte bestehen
      Nein, kennen wir auch nicht. Für mich tut sich einfach ein leider "ganz normaler Fall" der Parteinahme des Kindes für einen Elternteil auf mit Folge, dass der ausgeschlossene Elternteil ein weiteres Zugehen von sich aus auf das Kind irgendwann aufgibt. Und das Kind vollkommen die Sicht des bis zur Volljährigkeit Betreuenden übernimmt.

      Kakadu59 schrieb:

      Es fällt mir hier tatsächlich schwer zu glauben, dass zB. Großeltern oder Pateneltern das u.U. mit der Geburt des Kindes eingerichtete Sparkonto mit dem Ziel (und dem Gedanken) eingerichtet haben, dass sich eines Tages der KV seiner Unterhaltspflicht (dergestalt und eventuell nur temporär ) entzieht und das Kind nunmehr dieses angesparte Geld für seinen Lebensunterhalt aufwenden soll.
      Zum Start ins Leben gehört für Dich nicht die erfolgreich abgeschlossene (Schul)Ausbildung? Ich finde 5000 Tsd. Schonbetrag für einen 18Jährigen schon ordentlich. Und was er dann mit dem Schonbetrag anstellt, interessiert wohl eher niemanden.
      Hier ging es den TO aber erstmal darum, dass er VKH (also auf Kosten der Allgemeinheit) haben will und deswegen schnell mal 4000 Euro verbraten will, damit er nichts zahlen muss für anwaltliche Beratung und eventuelle Vertretung vor Gericht.
      Obwohl er den Verweis auf die kostenlose Beratung des JA bekam (und wir wollen auch mal nicht außer Acht lassen, dass ggf. in einem Gerichtsverfahren das Verhalten der beiden Beteiligten über die Kostenentscheidung gewertet werden und der To seine Vorausleistung zurück bekommen könnte).


      Kakadu59 schrieb:

      Und wenn ich mir jetzt noch überlege, dass zB. die KM das Geld aus den vorangegangen (uU.) knappen Unterhaltsbudget (mit) angespart hat, wird es doppelt bitter...
      Da würde ich eher darauf kommen, dass dann der Unterhalt vielleicht doch noch von anderen sicher gestellt wurde und es dann nur rechtens ist, dass der so (bereits aus den Zahlungen des Unterhaltsverpflichteten bediente) Sparbetrag ja wenigstens zum Teil wieder auf den Bedarf anzurechnen ist.

      Kakadu59 schrieb:

      Man könnte auch den Gedanken einfliessen lassen: wie wäre mit dem gesparten Geld umgegangen worden, wenn beide Elternteile ein gutes Verhältniss miteinander hätten.
      Das finde ich irgendwie lustig, dass Du das schreibst - wenn die Eltern ein gutes Verhältnis hätten, würde a) das Kind überhaupt nicht klagen (müssen) und b) schon von sich aus (und sicherlich auch aus der gemeinsamen Erziehung der Eltern resultierend) auf die Idee kommen, dass es manche Dinge sicherlich aus seinem Sparguthaben leisten kann ggf. natürlich nach intensiven Gesprächen...

      Kakadu59 schrieb:

      Oder mal pers. (und RETHORISCH!!)gefragt: was würdest Du denken und machen wenn zB. dein EX-Partner die Zahlung einstellt und auf ein Sparkonto Deiner Großeltern verweist?
      Mein Ex-Partner?
      Welche Zahlung (falls Du mich meinst) - ich bin schon ein großes Mädchen, ich bin in der Lage, für mich selbst (und sogar weitestgehend für meine Kinder) zu sorgen....
      Daher für mich unvorstellbar.

      Kakadu59 schrieb:

      Insofern war ich über Deine erste(!) Reaktion etwas überrascht.
      Dies ist der Satz, den ich auf mich bezog - sag mir bitte, falls ich zu egozentrisch war

      Kakadu59 schrieb:

      ist wohl etwas schief gelaufen:
      mir ging es tatsächlich um die Aussteuer, wie sie es noch bis Anfang/ Mitte des 20.Jhd. für Töchter gab, wo eben diverser Hausrat (Sachwerte) zurückgelegt wurde, der dann (zB.) im Falle der Heirat der Tochter mitgegeben wurde.
      Heutzutage wird sowas halt gerne in Form von (langangelegten) und auf den Namen der Kinder ausgestellten Sparbüchern getan. (obwohl aktuell bei den Zinsen...naja, was solls, wie auch immer)
      Jep, "Aussteuer" bekam ich noch von meiner Oma zur Feier beim Eintritt ins Erwachsenenleben...Bettwäsche, Geschirr, Handtücher :D :D :D (ohgott, ich bin alt :S )
      Kakadu, wie Eltern ihren Kindern (wenn sie denn können) Geldwerte für die Zukunft zuwenden, sagt doch nichts darüber aus, ob diese Werte nicht schon früher und anderweitig aufgebraucht werden müssen.
      Hast Du letztens das Urteil gelesen, wo das Sozialamt vom Enkel die 50 Euro, die Oma monatlich für es angelegt hat, nach Aufnahme von Omi ins Heim zurückgefordert hat?

      Kakadu59 schrieb:

      Aber auch hier würde ich mir eher wünschen (als Grundgedanke gewünscht haben), dass sie dem im Ausbildung befindlichen Kind (zB Studierenden) das Leben - über dem uU. knappen (Unterhalts-)Budget hinaus zusätzlich und vollumfänglich zu Gute käme...
      Dem Studierenden stehen anrechnungsfrei beim BaFöG etwas über 8tsd (Vermögen) zur Verfügung.
      Was Mama oder Papa dann dem Kind noch an Kosten abnehmen oder Geldschein(en) zustecken, können sie doch machen, wie sie wollen - es wird eben nur immer doof, wenn jemand meint, seine Rechte mit der Brechstange durchsetzen zu müssen. Und wenn jemand mit Blick auf wen auch immer meint, das würde ihm auch "zustehen".

      Kakadu59 schrieb:

      PS: naja, dass die Versicherung diese Leistungen bezahlt, ist ja nun nicht wirklich der Fall (oder nur ein zu einem geringen Teil). Streng genommen habe ja erstmal Privatpersonen in diese Versicherung hineinbezahlt. Die Versicherung "erwirtschaftet" mit dem Geld Überschüsse, die widerrum zum Teil dann als "Mehrwert" in diesen "Ausbildungsfond" fließen. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema...
      Lass mich raten, Du hast den Kommentar nicht (gelesen). Es gibt sicherlich auch andere Kommentare (die ja aus der Rechtsprechung resultieren).
      Die Leistungen aus der Ausbildungsversicherung sind übrigens (lt. Viefhues) in voller Höhe - ohne Anrechnung eines Schonbetrages als Vermögen zu berücksichtigen (OLG Frankfurt 5 WF 160/02 v. 2.1.2003).

      Diese Frage/ Ausführungen sind aber derzeit (zumindest für den Fall) überflüssig, da es dem TO um VKH ging.

      Gruß Tanja
    • Hallo Kakadu,

      einen Gedanken will ich noch einwefen: warum werden häufig die Sparkonten oft auf den Namen der Kinder ausgestellt? Häufig ist es so, dass Eltern oder Großeltern Geld für die Kinder sparen wollen, aber trotzdem entscheiden wollen, wann sie es ihnen geben. Trotzdem werden die Konten auf, den Namen der Kinder angelegt, um Steuern zu sparen. Denn wer für die Kinder sparen kann, spart häufig auch selbst. Und wenn der Steuer-Pauschalbetrag (ich glaube etwa 800 €) weg ist, muss halt Abgeltungssteuer abgeführt werden. Also raten einem viele Banken dazu den Sparplan auf den Namen der Kinder laufen zu lassen, um einen neuen Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen.

      Und in diesem Szenario hört mein Verständnis auf: wenn ich jahrelang Vermögen steuerlich dem Kind zugeordnet habe, um Steuern zu sparen, kann ich mich nicht auf einmal aufregen, wenn ich mit diesem Vermögen auch meinen Lebbensunterhalt bestreiten soll. Die Alternative wäre nämlich, dass der Steuerzahler dafür aufkommt, dass ich persönlich Jahre lang Steuern gespart habe.

      Ich persönlich spare auf für die Kinder, allerdings auf meinem Konto. Ich werde also auf die Steuer abführen müssen, wenn die Erträge den Pauschalbertrag übersteigen und muss mich auch jetzt schon selbst mit dem tollen Thema legaler Steuerminimierung beschäftigen. Dafür werden meine Kinder irgendwann nicht in die Lage kommen, dass sie mit Volljährigkeit einen Vermögensstamm haben, von dem sie ein paar Jahre leben können. Dem TO allerdings gebe ich auf den Weg, dass sein Großvater und seine Mutter halt einen anderen Weg gegangen sind und er soll nun Bitte nicht der Allgemeinheit vorwerfen wie scheiße die Rechtslage ist. Es hätte auch andere Wege gegeben, der beim ihm gewählte hatte aber Vorteile, also bitte jetzt nicht über die Nachteile klagen.

      Und noch ein Hinweis an Kakadu direkt: du schreibst von Zinsen auf Sparbücher. Ich investiere in thesaurierende EFTs, die ich selbst auswähle (Steuern sparen). Ich habe 2015 damit angefangen und nehme mal einen Beispiel-ETF: der hat seit 2015 ungefähr 47% Wertzuwachs. Vor Corona waren es sogar 80%. Die sicherheitsbewussten Deutschen sollten sich wirklich überlegen, ob Geldanlage mit Sparplänen, die einem 1% Zinsen anbieten, wirklich die richtigen Produkte sind, wenn man eh 20 Jahre sparen will.
    • Hi @MaxMustermann,
      zunächst mal Danke fürs aufklären...
      Das mit dem Steuern sparen wußte ich nicht (und vermutlich bin da nicht der Einzige..- was hier heißen soll, dass da der TO wohl auch noch nicht auf dem Schirm hatte.)

      Das Ganze entwickelt sich ja schon fast zu einem Generationskonflikt. ;)
      Die Eltern/ Großeltern haben beim Sparen für´s (Enkel-) Steuern gespart und der muß es nun ausbaden.... ;)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
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