Amadeus schrieb:
Danke, ich möchte mit Ihnen nicht weiter kommunizieren. Haben Sie eine administrative Funktion in diesem Forum?
fangen wir mal mit dem "Lustigsten" an: wenn Du nicht mit mir kommunizieren möchtest, warum stellst Du anschließend nach Deiner Wunschäußerung noch eine Frage?
Davon mal ab - ich glaube nicht, dass ich mir von einem Minderjährigen hier (oder generell) das Wort verbieten lassen würde.
Was das ganze dann noch mit der von Dir oben angeführten Frage nach meiner "Funktion" im Forum zu tun hat, weiß ich nicht - ist mir aber auch schlicht egal.
(kleiner Tipp: wenn Du nicht kommunizieren möchtest, schweig einfach)
Amadeus schrieb:
Und es geht auch nicht darum Geld absichtlich vorher auszugeben. Weder für die Fahrschule, die ihre Rechnung bezahlt haben möchte, noch ein Arzt etc.
Amadeus schrieb:
Gut, dann wissen sind Sie nicht richtig informiert. Natürlich gibt es auch medizinisch notwendige Behandlungen die die Krankenkasse nicht vollständig übernimmt.
Erstaunliche Welt(an)sicht.
Wenn ich etwas will, was nicht vom Leistungskatalog der KK/PK gedeckt ist, muss ich es entweder erarbeiten oder ersparen oder kann es mir schlicht nicht leisten.
Amadeus schrieb:
Gut, dann wissen sind Sie nicht richtig informiert. Natürlich gibt es auch medizinisch notwendige Behandlungen die die Krankenkasse nicht vollständig übernimmt.
MaxMustermann schrieb:
Ich möchte noch auf die medizinisch notwendige Heilbehandlung und die Kostenübernahme der GKV eingehen:
natürlich zahlt die GKV alles medizinisch notwendige, aber da auch nur die Standardtherapie. Wenn ein Chefarzt behauptet irgendwas etwas besser zu können als seine Kollegen, muss das noch lange nicht richtig sein.
ich sehe ständig die Unterschiede zwischen KK/PK - der PK-Versicherte kann sich nie sicher sein, ob jetzt nicht auch 'Unnötiges' veranlasst wird, nur weil die PK viel (nicht immer alles) mitträgt.
Wichtig ist immer, dass man sich umfassend informiert und abwägt - wie Du schon sagtest: ggf. mit Zweitmeinung.
MaxMustermann schrieb:
Ansonsten stimme ich den anderen zu: in diesem Forum sollte es keine Tipps geben wie Unterhalt maximiert oder minimiert werden kann, sondern wie er rechtlich korrekt zu berechnen ist und welche Logik hinter welcher Vorschrift steht.
Und warum sind die VKH-Vermögensfreibeträge seit 2017 nicht angepasst, BaFöG-Empfänger dürfen dafür über 1/2 mehr Vermögen haben?
Das ließe sich noch auf viele andere Bereiche ausdehnen - mit Logik kommt man in vielen Rechtsbereichen nicht weiter...
Gruß Tanja