"Helfersystem" (Familienrecht).

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo zusammen,
      Emotionen bleiben oft dann nicht aus, wenn die persönliche Betroffenheit ins "Spiel" kommt.
      Eines der möglichen Hauptprobleme sehe ich bei dem diskutierten Thema, dass es sich bei allen Beteiligten um Menschen handelt. Werden hier "Fehler" gemacht, dann leidet mindestens eine/r der Beteiligten: Eltern oder/und deren Kinder. Wenn ich aber z. B. als Berufskraftfahrer meinen LKW überlade hat dies meistens keine Auswirkungen auf andere Personen.
      Bei der Diskussion zum "Helfersystem" - wie bei anderen unterschiedlichen Meinungen auch - ist oft ein Perspektivwechsel hilfreich.
      Einige ISUV-Kontaktstellen haben mit den örtlichen Jugendämtern erfolgreich Kontakt aufgenommen und führen mit einigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern regelmäßig Gespräche, um vermeintliche oder tatsächliche Probleme im Bereich der "Kindschaftssachen" anzusprechen. Erste Erfolge gibt es. Ich halte dies für einen sehr nützlichen Ansatz. Leider kommen aber die Erfolge dieser Gespräche für die aktuell Betroffenen oft zu spät. Dennoch sollte nichts unversucht bleiben alles zu unternehmen, das dem Wohl der Kinder und deren Eltern dient.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo, (...)

      @Clausutis wenn ich eine konkrete Beschwerde starte, dann erwarte ich selbstverständlich auch ein konkretes Eingehen auf die bemängelten Dinge.
      Ich sagte es bereits, dass ich hier sicher nicht meinen konkreten Fall besprechen werde.
      Der ist noch an anderer Stelle "anhängig".
      Und es läuft definitiv etwas falsch in diesem Staat, wenn man sich gegen Verleumdungen erst nach Anrufung der zweiten Instanz erfolgreich wehren kann...
      Ich habe in den über 10 Jahren, die ich nun diverse Bearbeiter kommen und gehen sah, einen "Qualitätsabbau" erst in den letzten 5 Jahren erlebt....

      Warum sollte das Handeln des JA erst gerichtlich (und nicht schon vorher) überprüfbar sein? Und obwohl Du es besser weißt, gehst Du von einem "Hilfesystem" erst aus, nachdem (angeblich) das Kindeswohl schon geschädigt/beeinträchtigt ist.
      Für Dich bestimmt auch unvorstellbar, dass durch eine nicht-kindgerechte Behandlung durch JA, Gericht und VB eines Kindeswohlbeeinträchtigung erst entstehen kann? Und das Eltern auch außerhalb von behaupteten Kindeswohlgefährdungen Rechte haben, die das JA nicht gewährleisten möchte.

      Naja, wir kommen nicht auf einen Nenner.
      Moin Tanja,

      wir kommen nur nicht auf einen Nenner, weil Du recht pauschal Anschuldigungen aussprichst, die ich hinterfrage, und ich hingegen bereits eingeräumt habe, dass es selbstverständlich auch bei Jugendämtern und Gerichten zu Fehlern kommen kann (man zeige mir einen Berufsstand, in dem keine Fehler passieren). Ich verwehre mich schlicht gegen diesen Grundtenor "Jugendamt = böse", "Gericht = unfähig" usw. Auch habe ich Dich nicht aufgefordert, von Deinem Fall zu berichten (verstehe nicht, dass Du das in jedem zweiten Beitrag nochmals aufgreifst, obwohl Dich niemand dazu auffordert).

      Zu den einzelnen Punkten:
      In einer Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird auf die Punkte eingegangen, die vorgetragen wurden (so kenne ich das jedenfalls aus allen Behörden, in denen ich bisher tätig war). Dass das Ergebnis der Prüfung nicht zwangsläufig im Einklang mit dem Rechtsempfinden des Beschwerdeführers sein wird, liegt in der Natur der Sache.

      Pauschal zu behaupten, man könne sich gegen "Verleumdungen" erst in zweiter Instanz wehren (übrigens ist ein familienrechtliches Verfahren entweder der falsche Weg, um gegen Verleumdungen vorzugehen, oder aber es handelt sich nicht um klassische "Verleumdungen")? In familienrechtlichen Prozessen hat man es schlicht nicht immer nur mit feststellbaren Fakten zu tun, sondern auch mit Wahrnehmungen und daraus resultierenden Schilderungen der Verfahrensbeteiligten. Das macht diese Verfahren zu schwierig.

      Du unterstellst mir beim Kindeswohl etwas, was ich weder geschrieben, noch gemeint habe: Ich schrieb davon, dass auch bei einer Gefährdung des Kindeswohls, wenn Hilfe ausbleiben sollte, gehandelt werden kann (und ja, ich kenne auch Fälle, in denen die Gefährdung erst eingetreten ist, nachdem das Jugendamt eingeschritten ist). Für jeden Einschnitt in die elterliche Sorge bedarf es eines gerichtlichen Beschlusses (insofern unterliegt der Eingriff nicht dem bösen, bösen Jugendamt, sondern es wird durch das Gericht, das sich verschiedener Hilfen bedient, geprüft). Du möchtest scheinbar noch zwischen dem Antrag auf Sorgerechtsentzug des Jugendamtes beim Gericht noch eine Zwischenprüfinstanz einziehen - das halte ich für wenig praktikabel, zeitverzögernd und in der gravierenden Mehrheit der Fälle für kindeswohlgefährdend.

      Kurzum:
      Das Jugendamt ist ohne eine Prüfung durch das Gericht gar nicht in der Lage, weitreichende Entscheidungen zu treffen, außer über beantragte Hilfen zu entscheiden (bei Ablehnung steht der Verwaltungsrechtsweg offen). Eingriffe in die elterliche Sorge werden vom Jugendamt angeregt, die Entscheidung darüber trifft jedoch das Gericht, welches zur Entscheidungsfindung alle Beteiligten zu hören hat, Gutachten einholen kann, Verfahrensbeistände einsetzen kann usw.
    • Hallo Clausutis,

      das ist meine letzte Äußerung Dir gegenüber in diesem Thema.
      Getreu dem Motto: Quod licet Iovi, non licet bovi - Du pauschalisierst in einem Thema, in dem es um Entfremdung geht und wirfst mir vor, ich tue dies in einem Thema, wo der Themenstarter nach der Meinung zum "Helfersystem" fragt.

      Da wären wir ja wohl quitt - es steht Dir als Mitarbeiter irgendeiner Abteilung des Jugendamtes sicher nicht zu, meine privaten Erfahrungen mit Jugendamt und Richtern (am Amtsgericht) zu beurteilen.

      Ich habe mehrmals erwähnt, dass dieser "Pauschalverurteilung" real-konkrete Erfahrungen zugrunde liegen (und diversen Schilderungen befreundeter und bekannter Väter - die Mütter sind vielleicht zu "schlau" um es sich mit dem Jugendamt zu verscherzen).

      Trotzdem möchtest Du gern von mir konkret wissen:

      Clausutis schrieb:

      - Welche Qualifikationen / Ausbildungen fehlen im Jugendamt und bei Gericht?
      - Wie soll eine (weitergehende) Kontrollinstanz jugendamtlicher / gerichtlicher Arbeit aussehen (ohne wesentliche Verzögerung der Verfahren)?
      Wozu sollte ich darauf eingehen? Es hat schon einen Sinn, dass man sich hier im Forum unter einem Nicknamen (oder Psyeudonym) anmelden kann, damit irgendwelche überengagierte oder sich persönlich betroffen fühlende Mitarbeiter nicht Rückschlüsse auf noch laufende Verfahren oder ähnliches ziehen und in ihrer Machtposition irgendwelchen weiteren "Unsinn" anstellen können.

      Ich werde auf weitere Punkte (Dienstaufsichtsbeschwerde, Verleumdungen, Kindeswohl) auch nicht weiter eingehen - wozu auch - ich werde nicht konkreter werden, so wie Du auch immer nur mit pauschalen Abwehrreaktionen antwortest.
      Wieder ein Patt...

      Am aussagekräftigsten für Deinen eigentlich negierten "Beißreflex" finde ich übrigens, dass Du aus meinem Satz

      TanjaW9 schrieb:

      Der Richter braucht übrigens keinerlei Ausbildung in familienrechtlichen Belangen (sozialpädagogisch, psychologisch, systemisch).
      machst:

      Clausutis schrieb:

      sondern in einem Bereich, in dem man Einschätzungen abgeben muss (auch der von Dir zitierte Text beinhaltet lediglich eine Einschätzung eines Richters - wobei, waren Richter nicht unqualifiziert?).
      Lassen wir mal einfach wirken und für Leute, die den Unterschied (auch?) nicht verstehen: der Richter hat Jura studiert. Für eine Tätigkeit im familienrechtlichen Bereich braucht er keine weitergehende Qualifikation - er darf dann mit ausschließlich den juristischen Kenntnissen und Fähigkeiten über Familien "urteilen".
      Also, wenn ich eine Herz-OP bräuchte, würde ich mich auch nicht beim Hausarzt unters Messer legen...der hat zwar auch Medizin studiert, aber....

      Clausutis schrieb:

      Daraus zu konstruieren, "Helfersysteme" würden nur erschaffen werden, um finanziell Dritte am Leben zu halten, halte ich in der Regel für abwegig.
      Der Einzige (sic!) der dies bisher hier tat, warst Du. Weder ich, noch edy haben behauptet, dass diese Systeme erschaffen werden, um "finanziell Dritte am Leben zu halten".
      Erstaunlich allerdings, dass in einem Verfahren der Vertreter des Jugendamtes sogar im Beisein diverser Beteiligter über (einen) Träger der Jugendhilfe sagte: Das sind Wirtschaftsunternehmen.
      Das nur mal als kleine Anekdote am Rande (der neue Chef des JA fand die Art und Weise, wie im JA mit der Vergabe der Hilfen umgegangen wurde, auch "abenteuerlich" - aber natürlich nur hinter vorgehaltener Hand).

      Und im Gegensatz zu Deiner Behauptung, es ginge nur um Beurteilungen/Wertungen von was weiß ich - nein, geht es nicht. Manchmal geht es da auch schlicht um Fakten, die vom JA gern mal anders dargestellt werden (als sich in deren eigenen Akten befindet/befinden müsste).

      Und schlussendlich (ich habe besseres zu tun, als mich mit Dir über meine negativen Erfahrungen auszutauschen): Edy fragte auch nicht an, wie unsere Meinung sei, wenn das Kindeswohl (bereits) gefährdet sei. Das JA darf ruhig schon von Externen kontrolliert werden, bevor die so viel Bockmist angestellt haben, dass das Kindeswohl tatsächlich in Gefahr und eine Familie zerstört ist.
      Nicht umsonst lassen die sich nicht gern in die Karten Akten gucken.
      Ich wäre auch noch interessiert am Urteil (sofern es denn existiert) 12 F 11033/19 des OVG Rheinland-Pfalz.

      @Villa wohltuend Dein Schlichtungsversuch. Leider scheinbar wirkungslos...
      Dennoch danke (ich misstraue ja nun nicht grundsätzlich jedem, arbeite mit anderen Bereichen des JA noch immer sehr vertrauensvoll zusammen :D )

      Gruß Tanja
    • Moin edy,

      zweimal das gleiche verlinkt?
      Ja, der "Vater" der Cochemer Praxis fand schon öfter klare Worte. Auch zu der Zeit, als er noch Richter war.

      Losgelöst davon:
      Schwierig finde ich, wenn Rechtsanwälte erst ca. 20 Jahre als solche praktizieren und dann als Familienrichter auf "ihr Klientel" losgelassen werden....wo es doch keine weiteren Anforderungen für Familienrichter gibt.
      Wenn ich laaaaaange Jahre als Schöffin tätig war, darf ich mich dann eigentlich nun auch hinstellen und über Familien(mitglieder) urteilen?
      Habe ich dadurch eine (ausreichende) Qualifikation erlangt?

      Ich habe mir die Kommentare unter dem Rudolph-Artikel durchgelesen.
      Einige hätten von mir sein können....

      Ich habe leider kein Zeit Welt-Abo, sonst würde mich noch dieser Artikel interessieren.
      Ich finde nämlich generell schlimm, wenn ein Elternteil (mit Hilfe der "Professionen") entsorgt wird, egal ob Mutter oder Vater!

      Gruß Tanja
    • @Tanja:
      Wie man eine relativierenden Aussage ("Es gibt leider auch (viel zu viele) Elternteile, die sich gar nicht um ihre Kinder kümmern wollen") in eine Pauschalierung sehen kann, ist schon erstaunlich. Auch habe ich mit keiner Silbe Deinen Fall, Deine Erfahrungen o.ä. beurteilt, sondern lediglich die pauschalen Angriffe auf Jugendämter und Gerichte hinterfragt...

      Ich beende eine weitergehende Auseinandersetzung damit jetzt auch, das hat scheinbar keinen Sinn. Bleibt lieber alle auf Euren Palmen... ;)
    • Hallo,


      Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ - DIJuF vom 9.12.2019 schrieb:

      2. Ombudsstellen
      Das Institut würde eine Regelung begrüßen, die die Errichtung von Ombudsstellen für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht nur fakultativ, sondern verpflichtend regelt. Jugendhilfe wirkt in den innersten Lebensbereich von Familien. Es braucht daher ein Instrument, das ein Gleichgewicht zu der – von den Klient/inn/en mitunter als übermächtig empfundenen - Entscheidungskompetenz des Jugendamts (Hilfegewährung, Inobhutnahme …) bzw Mitarbeiter/in eines freien Trägers schafft. Damit entsprechende Strukturen bundesweit in vergleichbarer Qualität gesichert sind, braucht es aus Sicht des Instituts eine Muss-Regelung.
      na sowas....

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      wie "nett" dass Du uns (mir?) Deine Unbedenklichkeitsbescheinigung dafür ausstellen würdest.

      Rhethorische Frage: Ob dich der Bericht eines ISUV-Mitglieds überzeugt für eine externe Kontrollinstanz?

      Problem: Umgangsverweigerung
      Nachstehend ein typischer Beispielfall eines ISUV-Mitglieds
      Gemeinsame Elterschaft durchsetzen - auch gegen den Willen des anderen Elternteils
      Seit über 500 Tagen habe ich meine heute zwölfjährige Tochter nicht mehr gesehen. Zufall oder nicht – der Umgangsboykott begann, als der Ehegattenunterhalt wegfiel, den wir per Vereinbarung geregelt hatten. Unsere Tochter war damals sieben Jahre. In den vergangenen fünf Jahren lernte ich all das kennen, was in der Öffentlichkeit verdrängt wird: Kindesmissbrauch durch Umgangsverweigerung, Dilemma mit Gutachten und Gutachtern, Überforderung und mangelnde kritische Selbstreflexion von Richtern, Anwälten, Mitarbeitern des Jugendamtes, Verfahrensbeiständen. Statt lösungsorientiert kommunikativ mit Eltern und Kindern zu arbeiten, wird autoritär entschieden und abgestempelt nach letztlich biederen verinnerlichten Werten: Das Kind gehört zur Mutter, daran hat sich wenig geändert trotz allem Emanzipations- und Gleichheitsgedöns. – Ich habe erlebt, wie viel Aggression und Resignation durch Gerichtsverfahren und Gutachten freigesetzt werden können. Diesen Gefühlen sind die meisten Betroffenen hilflos ausgesetzt, wie ich im Verlauf der letzten fünf Jahre auch erlebt habe.
      Es traf mich nicht unbedarft
      Ich war von Freunden und Bekannten vorgewarnt, ich wusste von Diskriminierung eines Elternteils im Rahmen des Scheidungsverfahrens – meist des Vaters. Mir wurde empfohlen mich mit einem Umgangsrecht zu bescheiden – Kind-Zoo-Pizza-Kino – und es dabei zu belassen. Genau aber das wollte ich nicht, weil ich zu meiner Tochter eine andere intensive Beziehung aufgebaut hatte – und die trotz Trennung weiterführen wollte.
      Hinzu kommt: Ich habe mehrere Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen, die in der gleichen Situation sind. Ich bin Psychologe, habe u.a. Rechtspsychologie studiert, insofern war und ist mir das Familienrecht nicht fremd. Des Weiteren war ich früher ehrenamtlicher Richter, hatte daher auch Erfahrung im Verfahrensrecht. Ich arbeite als Fluglotse, also in einem technisch hochentwickelten Bereich, es geht um Flugsicherheit, um Menschenleben, insofern bin ich an Transparenz und offene Fehler-Analyse zwecks Ausschlusses von Fehlern gewöhnt. Genau das erwarte ich auch von allen, die mit Familienrecht befasst sind: kritische Selbstreflexion, Selbstkritik statt autoritärer Rechthaberei. Schließlich geht es um das Glück von Menschen, um das ständig proklamierte Kindeswohl. Ein weiterer „Startvorteil“, vielleicht der wichtigste: Auf Grund meines Berufes und meines Studiums als Psychologe bin ich gewohnt auf Selbstbalance zu achten, d. h. kritische Selbstdistanz, ständiges Hinterfragen meines Handelns und gleichzeitig mein Ziel nicht aus den Augen zu verlieren: das Wohl meiner Tochter.
      Vateraustreibung | Mutteraustreibung - so geht das
      Es tut nicht einfach einen großen Knall, der Vater/die Mutter ist rausgekickt und das war es dann. Nein, die Austreibung eines Elternteils geht langsam, aber nachhaltig mittels manipulativer Dinge, Handlungen und Ritualen. Die Austreibung eines Elternteils geht nicht ohne Helfer/innen, angesiedelt im familiären Umfeld, angesiedelt bei Ämtern und deren Helfer/innen-Team.
      Eigentlich praktizierten wir ein Wechselmodell. Tatsächlich haben wir unsere Tochter paritätisch betreut, was mit Blick auf den Erhalt der jeweiligen Eltern-Kind-Beziehung in diesem Fall als ideal angesehen werden kann. Bedingt durch den zunächst beiderseitigen Schichtdienst konnte ich meine Tochter teilweise bis zu 21 Tagen im
      Monat zur Schule bringen und anderweitige Betreuung übernehmen. Meine Betreuungszeiten waren an den Schichtrhythmus angepasst. Diese gemeinsame Betreuung wurde von meiner Frau einseitig gekündigt. Sie wollte mich auf zwei Wochenenden im Monat zurückstufen. In der Praxis hieß das, dass ich je nach Schichteinteilung meine Tochter nur einmal im Monat sehe.
      Das konnte und wollte ich so nicht hinnehmen. Also musste ich dagegenhalten, natürlich kontrolliert und behutsam, um der Tochter keinen Stress zu machen. Zuerst begann alles über persönliche Gespräche, dann Mediation und schließlich der juristische Weg.
      Persönliche Gespräche liefen schnell ins Leere, ich konnte es mir nicht vorstellen, daher dauerte es lang, bis ich die Hoffnung gemeinsam etwas zu regeln aufgab. Im Nachhinein weiß ich, meine Frau hatte einen neuen Partner und die feste Vorstellung eine neue abgeschottete Familie zu gründen, in der ich keinen Platz haben sollte. Das heile Bild der heilen Familie war ihr wichtiger als die Bindungen, die unsere Tochter auch zu mir hatte.
      Da mir alles recht war nur nicht der Verlust des Kontaktes zu meiner Tochter, begann die Mutter mit auch in anderen Fällen üblichen bindungsintolerantem Verhalten. Im Alltag wurde der Umgang eingeschränkt, wohlwissend, dass ich im Interesse der Tochter – sie aus Konflikten herauszuhalten – nachgeben werde. Gleichzeitig konnte damit die Kindesmutter ihre Macht über mich der Tochter demonstrieren. Für Kinder ist dies eine extrem manipulative Situation.
      Gleichzeitig wurden symbiotische Bezüge zwischen Mutter und Tochter hergestellt. Ein allseits bekanntes Mittel dafür ist die Anschaffung von Haustieren, die dann von den Kindern versorgt werden müssen, die Ablenkung und Bindung schaffen. Gleichzeitig wurde ich ausgegrenzt von Veranstaltungen in der Schule und Terminen, die die Tochter betrafen. War ich dann doch einmal dabei, dann wurde die Tochter von der Mutter in Beschlag genommen. Ein anderes Mal wurden Betreuungszeiten unabgestimmt verschoben und mehrfach so gelegt, dass sie in meine Schicht fielen, so dass ich sie wohlwissend nicht wahrnehmen konnte. Als Machtdemonstration wurden die Übergabemodi geändert. So schleicht sich wohl allmählich bei der Tochter der Eindruck ein, nur die Mutter wisse um die „echten Bedürfnisse“, ihr leiblicher Papa sei eben erziehungsunfähig.
      Für den leiblichen Papa musste es schließlich einen Ersatz geben um „normale“ glückliche Familie nach Außen zu demonstrieren. Der wichtigste Helfer meiner Ausgrenzung bei meiner Tochter war – wie so oft – der neue Lebensgefährte der Kindesmutter. Gleich bei der ersten Begegnung teilte er mir mit, dass er „schon alles über mich wisse“. Unreflektiert übernahm er dann auch schnell die Rolle des Vaterersatzes. Ich hatte mir eigentlich vorgestellt und ihn dafür zu gewinnen versucht, dass ich ihn als Partner meiner Exfrau akzeptiere und unterstütze, er mich als Vater akzeptiert und unterstützt. Ich kam zu der bitteren Erkenntnis, dass ich bei allem guten Willen und Wollen intern innerfamiliär gescheitert war weiterhin meine Tochter zu betreuen. Ich brauchte und suchte Helfer von Außen.
      Hilfe von den „Helfern“ im Sorgerechtsverfahren?
      Vorweg muss ich feststellen: Aus meiner Erfahrung in „meinem“ Verfahren muss ich sagen, die beteiligten „Experten“ in einem Sorgerechtsverfahren verlieren schon mal recht schnell den Blick aufs Kindeswohl, insbesondere wenn man z.B.
      „küchenpsychologische“ Auffassungen kritisch hinterfragt. Die Auseinandersetzung wird schnell persönlich, das eigene Wissen, die eigene Werthaltung wird a priori als im Sinne des Kindeswohls autoritär von Oben bestimmt. Wer das nicht akzeptiert, wird schnell als Querulant abgestempelt und als solcher an den Pranger gestellt. Ich bin da kein Einzelfall, andere Väter haben die gleiche Erfahrung gemacht. Die meisten unter ihnen resignieren spätestens nach zwei Jahren. Genau das wollte und will ich nicht. Ich war und bin auch weiterhin der Auffassung, in derartigen Sorgerechtsverfahren wird die umfassende Handlungsfreiheit (Artikel 2, GG) von Kindern und Eltern verletzt, unangemessen in die Privatsphäre eingegriffen, die Elternrechte (Artikel 6) einseitig eingeschränkt, was nicht im Sinne des Kindeswohls, aber auch nicht im Sinne der Verfassung ist. Da muss sich Grundsätzliches ändern.
      Gruß Tanja
    • und die Fortsetzung, da der Beitrag zu lang war:



      Im Gerichtsverfahren habe ich u.a. eine mangelhafte wissenschaftliche Gutachtenerstellung erlebt und diese auch mittels Gegengutachten dokumentiert. Ich habe sachwidrige Versuche des Gerichts bei der Bestellung eines Folgegutachters dokumentiert. Das Ganze mündete in den Versuch eines Gefälligkeitsgutachten, was wir verhinderten. Es konnte den beiden betroffenen Sachverständigen eine enge beruflich- personelle Verquickung nachgewiesen werden, was jedoch der 5. Zivilsenat des Bremer Oberlandesgerichtes einfach überging. Ich frage mich warum – weil man den Fall schnell vom Tisch haben wollte, weil die Gutachter dem Gericht die Entscheidung abnahmen oder weil das Kindeswohl nur eine Worthülse ist? Meiner Meinung nach sollte man das Verhältnis von Richter zum Sachverständigen transparent machen. Ebenso sollten die Standards von Gutachten festgelegt und entsprechend kontrollierbar sein.
      Im Übrigen wird zu viel und viel zu schnell in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zum Gutachten gegriffen, sei es, um aus Zeitmangel oder Bequemlichkeit die ordentliche eigene Aufklärung auszulagern. Es gab Verfahrensfehler, meine Parteirechte wurden verletzt, indem u.a. Anträge (Gerichtsakteneinsicht) schlichtweg gerichtlich ignoriert wurden. Wenn ich konsequent sein wollte, musste ich den Richter ablehnen. Aber Richterablehnung ist so gut wie ausgeschlossen. Ich stellte Muster fest, wie sich Richter auf schwacher argumentativer Basis gegenseitig eine (Pseudo-)Immunität verschaffen und gleichzeitig die rechtliche Bedeutung des ZPO § 42 (Ablehnung des Richters) aushöhlen. – Eigentlich sollte ein Richter von sich aus zurücktreten, wenn er merkt, dass er überfordert, einseitig Sympathien, Werthaltungen verfolgt. – Darf er das nicht, oder widerspricht das dem gepflegten Image, dass ein Richter immer „über der Sache steht“ – auch wenn ihm dafür die Kompetenz, das Wissen und das entsprechend einfühlende Verständnis fehlt, was gerade im Familienrecht wichtig ist. – Entsprechend ist Richterfortbildung ein Gebot der Stunde.
      Zu den „Helfern“ zählt auch das Jugendamt. Ich kann einigen Mitarbeitern/Innen ihr redliches Bemühen nicht absprechen. Vermittlungen beim Jugendamt scheiterten, weil die Kindesmutter teilweise ihre Wunschmediatoren ablehnte oder nur davon sprach, was sie alles nicht wollte und nicht wie etwas zur beiderseitigen Zufriedenheit und kindeswohlnah gelöst werden sollte. Gespräche blieben aber auch ergebnislos, weil nicht nachhaltig konsequent nachgefragt, „nachgehakt“ wurde. Im Kompetenzbereich des Jugendamtes fehlt es an Transparenz, mir wurde nie klar, was muss das Jugendamt, was soll das Jugendamt, was darf das Jugendamt. Wo sind die Schnittstellen zwischen Gericht und Jugendamt? Was muss das Jugendamt „aktenkundig“ machen und entsprechend dem Gericht vorlegen? Die Aktenführung
      war nachweislich nicht transparent. Die Genderorientierung mancher Mitarbeiterinnen des Jugendamtes ist bei Fragen des Kindeswohls und gemeinsamer Elternschaft völlig unangebracht.
      In streitigen Sorgerechtsverfahren kommen ja noch weitere „Experten“ zum Zug, oft sind es Verfahrensbeistände. Von ihnen sollte eine Zertifizierung zwecks Qualitätssicherung gefordert werden. Verfahrensbeistände sollten Sozialpädagogen sein. Für Anwälte ist die Rolle das Verfahrensbeistands ein zusätzliches Geschäftsmodell. Die in meinem Fall als Verfahrenspflegerin bestellte Rechtsanwältin war ein Totalausfall. Die Befragung und Ergründung der Bedürfnisse meiner Tochter fand teilweise nur fernmündlich statt. Das Gericht akzeptierte auch das.
    • Gänzlich "unrhethorische" Antwort:

      Natürlich kenne ich Fälle, in denen diese Entfremdung eines Elternteils eintritt, in dem Elternteile sich gegenseitig ausspielen, in denen Eltern auf dem Rücken der Kinder ihren Streit auskämpfen und in denen Kinder derart manipuliert werden, dass sie sogar Teil dieses Spiels werden. Das von Dir zitierte Beispiel lese ich jedoch mit Skepsis: Jemand, der sich selbst in höchsten Tönen beschreibt, (fast) allen anderen jedoch die Ahnungslosigkeit unterstellt, genieße ich mit Vorsicht. Was stellst Du Dir für eine "Kontrollinstanz" in solch einem Fall vor? Eine Kontrollinstanz für alle Beteiligten im Verfahren, oder nur für das Jugendamt? Hier waren ja offensichtlich mehrere Gerichte, Richter, Gutachter, Verfahrensbeistände, Jugendamtsmitarbeiter involviert, die laut Verfasser alle keine Ahnung hatten... es klingt für mich wie der Geisterfahrer, der sich über die anderen "Geisterfahrer" beschwert, die ihm entgegenkommen.
    • Clausutis schrieb:

      Das übliche Behörden-Bashing, obwohl die Behörden für die rechtlichen Grundlagen nichts können, Tanja.
      Das übliche: wir machen alles richtig eines Behördenmitarbeiters.

      Veröffentlichung von ISUV zum Theme Unterhaltsvorschuss

      und ziemlich aktuelle Presseerklärung des ISUV

      edit Tanja9W: Beiträge 33-35 von dort verschoben

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: ​Beiträge 33-35 aus anderem Thema verschoben

    • Moin Tanja,

      ich versuche mal Dir einen anderen Blickwinkel zu eröffnen:
      Das, was Du als versuchte Manipulation beschreibst, kann im Grunde auch der Versuch des Mitarbeiters sein, Dir zu helfen und den Sachverhalt (für die Akte) irgendwie dahingehend zu biegen, damit Du (für was auch immer) anspruchsberechtigt bist. Wir alle - Antragsteller (im Wechselmodell) und Behördenmitarbeiter - leiden doch darunter, dass die gesellschaftliche Entwicklung (hin zum Wechselmodell) viel schneller voranschreitet als die gesetzliche Entwicklung (fast vollständig noch auf dem Stand des klassischen Residenzmodells).

      edit Tanja9W: verschoben von hier
    • Hi @Clausutis,

      Clausutis schrieb:

      [...]
      Die Mitarbeiter in den Behörden machen nicht die Gesetze, sie führen sie aus. [...]
      Fett: tun sie das?
      Steht tatsächlich in den Gesetzblättern (und in den internen Arbeitsanweisungen des JA) drin, dass zugunsten des Kinder und zu Ungunsten der Unterhaltspflichtigen Unterhalt (zB. der Höhe nach) berechnet werden muß? Oder hat da der MA (vielleicht) sogar Aufklärungsspielraum(?) - er könnte, wenn er wöllte....?
      Steht da drin, dass man unbedarfte junge Väter quasi "übers Ohr" hauen darf, weil sie eben zB. nicht die 5% Regel kennen?
      Wenn der erste Titel unterschrieben ist nutzt alles nachfolgende Wissen (erstmal) nichts mehr.
      Wenn das ein (gegn.) RA macht, ist das ja noch nachvollziehbar (der verdient ja entsprechend dran) aber ein MA vom JA(?)- der eigentlich das Wohl des Kindes im Blick haben sollte und dem KV ggf. auch noch ein bißchen Geld lassen sollte, damit er zB. Umgänge vernünftig wahrnehmen kann (je nach finanziellen Background des KV).
      Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass ich bei den vielen Kontakten zum JA nur einen einzigen MA kennengelernt habe, der mich in fast allen Belangen vorbehaltos unterstützt hat: sei es in Sachen Unterhalt oder aber auch in Sachen Umgang.
      Ansonsten haben sich eben auschließlich alle anderen MA ( mit denen ich zu tun hatte) auschließlich der KM zugehörig gefühlt....: Akteneinsicht? Fehlanzeige, Gespräche mit der KM? Man dürfe mir aus Verschwiegenheitsgründen nichts über den Inhalt sagen....
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Kakadu59 schrieb:

      Hi @Clausutis,

      Clausutis schrieb:

      [...]
      Die Mitarbeiter in den Behörden machen nicht die Gesetze, sie führen sie aus. [...]
      Fett: tun sie das?
      Moin,

      Mitarbeiter im ÖD führen grundsätzlich das aus, was Gesetze vorschreiben. Was auch sonst? Natürlich gibt es Ermessen, aber auch Ermessen ist nachprüfbar zu dokumentieren.
      Deine Beispiele zeigen jedoch, dass es Dir hierbei hauptsächlich um den Unterhalt (und den Umgang) geht, daher dazu ein, zwei Anmerkungen:

      Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob ein Mitarbeiter im ÖD Unterhaltsansprüche nach übergegangenem Recht geltend macht (Unterhaltsvorschusskasse, SGB II, SGB XII, ...), oder im Rahmen einer Beratung / Beistandschaft nach dem SGB VIII. Darüber hinaus muss man verstehen, dass man im Unterhaltsrecht Privatrecht ist, es dort wenig "falsch" oder "richtig" gibt (im Zweifel ist alles ein Einzelfall, der gerichtlich entschieden werden muss) und es (in der prüfenden Behörde) keinen "Amtsermittlungsgrundsatz" gibt. D.h. derjenige, der etwas möchte, muss entsprechend vortragen (tatsächlich ist dieses ungleiche Kräfteverhältnis gesetzlich unfair geregelt).

      Bei Ansprüchen aus übergegangenem Recht prüft der Sachbearbeiter das, was vorgetragen wird. Es ist nicht seine Aufgabe, für eine "faire" Berechnung zu sorgen, sondern in der Regel wird er daran gemessen, wie viel Geld er wieder reinholt (so z.B. im Unterhaltsvorschussrecht die unsinnige, aber in der Politik beliebte, Rückgriffsquote). Da der pflichtige Elternteil unterhaltsrechtlich durch niemanden kostenlos beraten wird, ist das ein oftmals unfairer Kampf, da bin ich ganz bei Dir. Das liegt jedoch an der Gesetzgebung. Es wäre aus meiner Sicht mehr als angezeigt, die Beratung unterhaltspflichtiger Elternteile gesetzlich zu verankern.
      Eine Prüfung der Akte (durch Vorgesetzte, Rechnungsprüfer etc.) wird stets eine Beanstandung beinhalten, wenn hier (entgegen dem gesetzlichen Auftrag) eine unterhaltsrechtliche Beratung dahingehend erfolgen würde, was alles noch vorgebracht werden könnte, um den Unterhalt zu minimieren.

      Bei der Beratung / Beistandschaft nach dem SGB VIII ist der Sachverhalt etwas anders, wenn auch nicht weniger kompliziert. Hier gibt es in der Lesart / Kommentierung des Gesetzes zwei Arten der Auslegung: Eine, die einzig auf die monetären Interessen des Kindes (also im Klartext des betreuenden Elternteils) ausgelegt ist, und eine, die auf einen möglichst ausgleichenden Ansatz zwischen den Elternteilen ausgerichtet ist (hier ist dann u.a. auch der von Dir angesprochene Umgang mit einzubeziehen). Da der betreuende Elternteil das Handeln des Beistands jedoch durch einen RA prüfen lassen kann, der Beistand (bzw. das JA) schadensersatzpflichtig werden kann, wenn man den unterhaltspflichtigen Elternteil nicht ausreichend hart rangenommen hat, handeln viele Beistände aus Angst vor diesem Szenario eher der ersten Lesart entsprechend. Und dann sind wir in einer ähnlichen Argumentationskette wie bei der Prüfung übergegangener Ansprüche. Sprich: Wenn der Pflichtige entlastende Umstände nicht anzeigt, nicht ausreichend belegt usw. gedeiht ihm das zum Nachteil.

      Eines verbindet beide Anspruchsverfolgungen jedoch: Am Ende tritt eine ÖD-Mitarbeiter in der Regel nur vors Familiengericht zur Klärung von Unterhalt, wenn er sich seiner Gewinnchancen gewiss ist. Ich habe in den verschiedenen Behörden, in denen ich tätig war, Verfahren fast ausschließlich gewonnen (großteils gewonnen) bzw. im Falle des Unterliegens dem Gegner des Verfahrens zumindest die Kosten auferlegt, da vorprozessual er Anlass zur gerichtlichen Klärung gegeben hat.

      Wenn Du jetzt den Bogen zur Umgangsberatung nimmst, dann unterliegt das oftmals schlicht einem Irrtum: In den meisten JA sind die Beistände / die MA der Rückgriffsbehörde nicht mit Regelungen zum Umgang betraut, sie dürfen in diesen Fragen schlicht nicht beraten, vermitteln usw. Das obliegt meist anderen Stellen im JA. Viele Unterhaltspflichtige verbinden jedoch das Thema Umgang oft mit Unterhalt, tragen das dann bei der Stelle vor, die den Unterhalt prüft und beschweren sich dann, dass sich die Kollegen dem Thema nicht annehmen (sie sollten diesen Hinweis natürlich geben und an die richtigen Stellen vermitteln).

      Daran schließt sich dann auch die Frage nach dem Akteneinsichtsrecht an: Was interessiert Unterhaltspflichtige an der Unterhaltsakte? Was erwartet man darin zu finden (wie gesagt, zum Umgang steht da nichts drin)? Darin ist der Schriftverkehr zwischen Pflichtigem und prüfender Stelle, also ist alles bereits bekannt. Viel interessanter dürfte Akten zum Umgang o.ä. sein, die werden jedoch (in der Regel) woanders geführt. Auch die Vermittlung von Gesprächen zwischen den Elternteilen ist (in der Regel) nicht die Aufgabe der Unterhaltsstellen. Solche Gespräche können gerne im Sozialdienst o.ä. geführt und angeregt werden, wo sozialpädagogische Fachkräfte das Gespräch begleiten (und nicht verwaltungsrechtlich geschulte Menschen).
    • Kakadu, ich bin ja selten mit Dir einer Meinung ^^ .
      Aber so wie Du es schilderst, erleben "wir" es auch seit ein paar Jahren - das war mal anders. Allerdings hängt das eben immer - wie auch Du erfahren hast - ganz stark von dem Mitarbeiter ab, dem man da gegenüber sitzt.

      Ich diskutiere da mit Clausutis nicht drüber.
      Ich weiß, was ich in den vielen vielen Jahren beim und mit dem Jugendamt erlebt habe (und auch immer noch weiter erleben werde, ich hab ja noch minderjährige Kinder) und halte deswegen meine schon mal getätigte Aussage aufrecht:

      Wer seine Kinder liebt und mit dem ehemaligen Partner (oder Partnerin) nur irgendwie klar kommt, meidet den Kontakt zum Jugendamt, wo es nur geht.

      Zu den beiden Stellen, mit denen ich noch zu tun haben muss, ist der Kontakt (man mag es kaum glauben) sogar gut und da ist Akteneinsicht auch kein Problem... ;)

      Gruß Tanja
    • Clausutis schrieb:

      Moin Tanja,

      ich versuche mal Dir einen anderen Blickwinkel zu eröffnen:
      Das, was Du als versuchte Manipulation beschreibst, kann im Grunde auch der Versuch des Mitarbeiters sein, Dir zu helfen und den Sachverhalt (für die Akte) irgendwie dahingehend zu biegen, damit Du (für was auch immer) anspruchsberechtigt bist. Wir alle - Antragsteller (im Wechselmodell) und Behördenmitarbeiter - leiden doch darunter, dass die gesellschaftliche Entwicklung (hin zum Wechselmodell) viel schneller voranschreitet als die gesetzliche Entwicklung (fast vollständig noch auf dem Stand des klassischen Residenzmodells).
      hä? (ich meine natürlich Hi)
      Ich glaube, Du gehst einfach von falschen Voraussetzungen aus - ich will keine "Hilfe". Ich weiß was ich will, brauche und worauf ich Anspruch habe.
      Ich habe jetzt seit mehr als 10 Jahren Erfahrung mit dem Wechselmodell. Ich glaube nicht, dass Du mir etwas darüber erzählen kannst, was der jeweilige mir gegenüber sitzende Bearbeiter da (angeblich) eigentlich wollte.
      Aber Du kannst ja weiterhin die Erfahrung (die hier immer einzeln mal hoch"ploppen") von anderen Forenteilnehmern einfach wegdiskutieren oder als "Behördenbashing" diffamieren - ist mir auch wurst.
      Wenn Du Dich immer persönlich angegriffen fühlst, wenn ich generell was gegen das JA sage, kann ichs nicht ändern.

      Nur dies noch - ich werde nachher Deinen und meinen Beitrag wieder verschieben.

      Gruß Tanja

      edit: verschoben von hier
    • Benutzer online 4

      4 Besucher