Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Unterhalt beim „echten“ Wechselmodell.
Ich habe mich vor ca. einem Jahr von meinem Mann getrennt und wir betreuen seitdem unsere 3 Kinder (6, 8 und 10) zu gleichen Teilen im wöchentlichen Wechsel. Die Kinder haben sich sehr gut damit arrangiert und die Kommunikation mit meinem Noch-Mann funktioniert ganz gut, solange es um die Kinder geht. Sobald es um finanzielle Themen geht, macht er dicht. Ich habe letztes Jahr im Herbst versucht, das Thema Unterhalt anzugehen, aber er hat bereits meine Aufforderung nach den erforderlichen Unterlagen geblockt, da mir seiner Meinung nach beim Wechselmodell kein Unterhalt zusteht, weil wir die gleichen Kosten haben. Dabei lässt er jedoch außer Acht, dass er 1000 € netto mehr verdient als ich und im Gegensatz zu mir keine Miete zahlt.
Um Ärger zu vermeiden und unser Verhältnis nicht zu belasten (und aus Schuldgefühl, weil ich ihn verlassen und ihm die Kinder zur Hälfte „weggenommen“ habe), habe ich das Thema erst einmal ruhen lassen und mich so durchgeschlagen, unter allmählichem Abbau meiner Ersparnisse. Nun habe ich aufgrund der Corona-Auswirkungen seit April Kurzarbeit und damit verbunden Einkommenseinbußen und habe deshalb versucht, bei der Familienkasse über den Kindergeldzuschlag finanzielle Unterstützung zu bekommen. Allerdings benötige ich dafür einen Nachweis zum Unterhalt bzw. dafür, dass ich keinen Unterhalt bekomme und warum. Das heißt, ich komme um das Thema nicht mehr rum.
Nun war mein Gedanke, die Berechnung vom Jugendamt durchführen zu lassen, erstens, um Kosten zu sparen und zum anderen, weil ich denke, dass die im Vergleich zum Anwalt neutraler rechnen und er mir deshalb nicht wieder vorwerfen kann, dass ich ihn ausnehmen will. Jetzt habe ich jedoch gelernt, dass man beim Wechselmodell dafür erst eine Ergänzungspflegschaft beim Gericht beantragen muss und hab da irgendwie ein komisches Gefühl.
Deshalb meine Fragen:
Hat jemand von euch bereits Erfahrung mit diesem Verfahren und wie ist das gelaufen? Gibt es dabei noch etwas Wichtiges zu beachten?
Oder ist es doch besser über einen Anwalt zu gehen?
Oder seht ihr womöglich noch einen ganz anderen Weg?
Ich möchte auf jeden Fall so wenig wie möglich Anlass zu Streiterei geben und unser Verhältnis nicht unnötig belasten.
Vielen Dank für jede Hilfe.
Viele Grüße
ich habe eine Frage zum Unterhalt beim „echten“ Wechselmodell.
Ich habe mich vor ca. einem Jahr von meinem Mann getrennt und wir betreuen seitdem unsere 3 Kinder (6, 8 und 10) zu gleichen Teilen im wöchentlichen Wechsel. Die Kinder haben sich sehr gut damit arrangiert und die Kommunikation mit meinem Noch-Mann funktioniert ganz gut, solange es um die Kinder geht. Sobald es um finanzielle Themen geht, macht er dicht. Ich habe letztes Jahr im Herbst versucht, das Thema Unterhalt anzugehen, aber er hat bereits meine Aufforderung nach den erforderlichen Unterlagen geblockt, da mir seiner Meinung nach beim Wechselmodell kein Unterhalt zusteht, weil wir die gleichen Kosten haben. Dabei lässt er jedoch außer Acht, dass er 1000 € netto mehr verdient als ich und im Gegensatz zu mir keine Miete zahlt.
Um Ärger zu vermeiden und unser Verhältnis nicht zu belasten (und aus Schuldgefühl, weil ich ihn verlassen und ihm die Kinder zur Hälfte „weggenommen“ habe), habe ich das Thema erst einmal ruhen lassen und mich so durchgeschlagen, unter allmählichem Abbau meiner Ersparnisse. Nun habe ich aufgrund der Corona-Auswirkungen seit April Kurzarbeit und damit verbunden Einkommenseinbußen und habe deshalb versucht, bei der Familienkasse über den Kindergeldzuschlag finanzielle Unterstützung zu bekommen. Allerdings benötige ich dafür einen Nachweis zum Unterhalt bzw. dafür, dass ich keinen Unterhalt bekomme und warum. Das heißt, ich komme um das Thema nicht mehr rum.
Nun war mein Gedanke, die Berechnung vom Jugendamt durchführen zu lassen, erstens, um Kosten zu sparen und zum anderen, weil ich denke, dass die im Vergleich zum Anwalt neutraler rechnen und er mir deshalb nicht wieder vorwerfen kann, dass ich ihn ausnehmen will. Jetzt habe ich jedoch gelernt, dass man beim Wechselmodell dafür erst eine Ergänzungspflegschaft beim Gericht beantragen muss und hab da irgendwie ein komisches Gefühl.
Deshalb meine Fragen:
Hat jemand von euch bereits Erfahrung mit diesem Verfahren und wie ist das gelaufen? Gibt es dabei noch etwas Wichtiges zu beachten?
Oder ist es doch besser über einen Anwalt zu gehen?
Oder seht ihr womöglich noch einen ganz anderen Weg?
Ich möchte auf jeden Fall so wenig wie möglich Anlass zu Streiterei geben und unser Verhältnis nicht unnötig belasten.
Vielen Dank für jede Hilfe.
Viele Grüße