Hallo Tanja,
mir geht es grundlegen darum, dass man nur darauf verwiesen werden kann das Haus zu vermieten, wenn es tatsächlich möglich wäre. Wenn ich aber anführe, dass ich mit drein Kindern keine Wohnung finde, die billiger ist, kann nach meiner Kenntnis auch auf eine Anrechnung von Wohnwert verzichtet werden.
Das Konstrukt Wohnwert kommt ja eigentlich aus dem Residenzmodell, wo der Unterhaltspflichtige immer alleine betrachtet wird. aus meiner Sicht taugt das für das Wechselmodell kein bisschen.
mir geht es grundlegen darum, dass man nur darauf verwiesen werden kann das Haus zu vermieten, wenn es tatsächlich möglich wäre. Wenn ich aber anführe, dass ich mit drein Kindern keine Wohnung finde, die billiger ist, kann nach meiner Kenntnis auch auf eine Anrechnung von Wohnwert verzichtet werden.
Das Konstrukt Wohnwert kommt ja eigentlich aus dem Residenzmodell, wo der Unterhaltspflichtige immer alleine betrachtet wird. aus meiner Sicht taugt das für das Wechselmodell kein bisschen.