Unterhalt Wechselmodell, Ergänzungspflegschaft

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    • Hallo Tanja,

      mir geht es grundlegen darum, dass man nur darauf verwiesen werden kann das Haus zu vermieten, wenn es tatsächlich möglich wäre. Wenn ich aber anführe, dass ich mit drein Kindern keine Wohnung finde, die billiger ist, kann nach meiner Kenntnis auch auf eine Anrechnung von Wohnwert verzichtet werden.

      Das Konstrukt Wohnwert kommt ja eigentlich aus dem Residenzmodell, wo der Unterhaltspflichtige immer alleine betrachtet wird. aus meiner Sicht taugt das für das Wechselmodell kein bisschen.
    • Hallo Max,

      ich fürchte, das funktioniert nicht, da ja sowohl im Unterhaltsbedarfsbetrag der Kinder nach Düsseldorfer Tabelle, als auch im Selbstbehalt Wohnkostenbeträge enthalten sind.
      Da aber keine Wohnkosten anfallen, ist der Wohnwert (der Mietwert abzüglich Finanzierung und abzüglich der Kosten, die einem Mieter nicht auferlegt werden können) als Einkommen anzurechnen (und nicht etwa der Selbstbehalt zu kürzen).

      Wenn es anders ist, würde ich mich über einen entsprechenden Hinweis freuen, das würde auch für mich einiges erleichtern...

      Nachtrag: in den (eine Seite vorher verlinkten) Leitlinien FFM steht unter Punkt 5:

      Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln.


      Gruß Tanja
    • Hallo Pixxie,

      am besten einigen sich die Eltern OHNE dass Ansprüche rechtlich geprüft werden. Da kommt am Ende nur etwas heraus das mindestens einer nicht mittragen möchte.

      Ohne jetzt eure exakten Vorgespräche zu kennen: Vielleicht kannst du deinem Ex vorschlagen, dass ihr einfach beide nach Gehaltsanteilen einen bestimmten Gesamtbetrag auf das gemeinsame Konto überweist und sich dann jeder bei Ausgaben für Kleidung, Schule etc. bedient und zusätzlich vielleicht noch jeder einen (gleichen) Betrag als Pauschale für Essen etc. monatlich von diesem Konto bekommt.

      Wenn ich von mir ausgehe: Ich empfände dies als fair. Meine Ex hat aber leider andere Pläne. Dabei ist mir klar, dass ich deutlich mehr auf ein solches Konto zahlen würde. Wichtig ist mir, dass ich nicht einfach ins große schwarze Loch Geld überweisen muss. Wenn man dann sieht dass das Konto überläuft können beide ihre Zahlungen reduzieren und wenn zu wenig drauf ist können beide aufstocken.
    • Hallo Vater,

      funktioniert auch nicht in jedem Fall. Würdest du das auch machen, wenn die Ex ständig Sachen verliert und du sie mitzahlen musst (Schuhe, Jacken, Buggy) oder den Kindern Unmengen an Spielzeug kaufen würde, ohne dass du das als gut empfindest? Auch dafür braucht es eine erweiterte Basis.

      Ich denke, dass die TO kurzfristig erstmal Unterhalt braucht, langfristig aber gucken sollte, dass sie ihre Einnahmen aufstockt. Vielleicht könnte das ja etwas sein, dass den Vater mit an den Diskussionstisch holt: der Unterhalt wäre nur zeitlich befristet. Eine Forderung über den Rechtsweg wäre dies nicht.
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