Hallo,
meine Ex und ich haben gemeinsames Sorgerecht für unsere Kleine (knapp 5 Jahre). Die Kleine wohnt bei der Mutter. Umgangsrecht per Gerichtsbeschluss festgelegt.
Meine Ex hat mir nun mitgeteilt, dass sie Anfang September für ca. 10 Tage ins KH geht und anschließend in für 6 Wochen in Kur.
Sie plant die Kleine während des KH Aufenthaltes zu den Großeltern zu geben und die Kleine zur Kur mitzunehmen.
KH Aufenthalt: Wer sich um die Kleine während ihres KH Aufenthaltes kümmert, sieht sie als Alltagsfrage an. Abstimmung hält sie nicht für notwendig.
Wie seht ihr das? Kann sie einfach allein entscheiden oder aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts nicht?
Kur: Zu Thema Kur hat sie mir mitgeteilt, dass sie die Kleine mitnehmen will. Es ist keine Mutter-Kind-Kur, sondern eine reine Kur für meine Ex. Auf meiner Frage wie dann
er Umgang aussehen soll, bekam ich zur Antwort "Kannst sie ja holen oder halt nicht". Gerichtlich ist festgelegt, dass sie dafür zur sorgen hat, dass die Kleine zu Hause
abholbereit ist. Zu Hause ... 10 km. Kur ... 600 km. Des weiteren will sie, dass Die Kleine zur Kita während der Kur geht. Kosten soll ich zu 80% übernehme.
Wie seht ihr das?
Wie würdet ihr weiter vorgehen? Ich würde am liebsten bei Gericht im Eilverfahren beantragen, dass die Kleine bei "Verhinderung der Mutter automatisch zu mir kommt".
Viele Grüße
Koala
meine Ex und ich haben gemeinsames Sorgerecht für unsere Kleine (knapp 5 Jahre). Die Kleine wohnt bei der Mutter. Umgangsrecht per Gerichtsbeschluss festgelegt.
Meine Ex hat mir nun mitgeteilt, dass sie Anfang September für ca. 10 Tage ins KH geht und anschließend in für 6 Wochen in Kur.
Sie plant die Kleine während des KH Aufenthaltes zu den Großeltern zu geben und die Kleine zur Kur mitzunehmen.
KH Aufenthalt: Wer sich um die Kleine während ihres KH Aufenthaltes kümmert, sieht sie als Alltagsfrage an. Abstimmung hält sie nicht für notwendig.
Wie seht ihr das? Kann sie einfach allein entscheiden oder aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts nicht?
Kur: Zu Thema Kur hat sie mir mitgeteilt, dass sie die Kleine mitnehmen will. Es ist keine Mutter-Kind-Kur, sondern eine reine Kur für meine Ex. Auf meiner Frage wie dann
er Umgang aussehen soll, bekam ich zur Antwort "Kannst sie ja holen oder halt nicht". Gerichtlich ist festgelegt, dass sie dafür zur sorgen hat, dass die Kleine zu Hause
abholbereit ist. Zu Hause ... 10 km. Kur ... 600 km. Des weiteren will sie, dass Die Kleine zur Kita während der Kur geht. Kosten soll ich zu 80% übernehme.
Wie seht ihr das?
Wie würdet ihr weiter vorgehen? Ich würde am liebsten bei Gericht im Eilverfahren beantragen, dass die Kleine bei "Verhinderung der Mutter automatisch zu mir kommt".
Viele Grüße
Koala