Geplanter KH-Aufenthalt und Kur

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    • Geplanter KH-Aufenthalt und Kur

      Hallo,

      meine Ex und ich haben gemeinsames Sorgerecht für unsere Kleine (knapp 5 Jahre). Die Kleine wohnt bei der Mutter. Umgangsrecht per Gerichtsbeschluss festgelegt.

      Meine Ex hat mir nun mitgeteilt, dass sie Anfang September für ca. 10 Tage ins KH geht und anschließend in für 6 Wochen in Kur.
      Sie plant die Kleine während des KH Aufenthaltes zu den Großeltern zu geben und die Kleine zur Kur mitzunehmen.

      KH Aufenthalt: Wer sich um die Kleine während ihres KH Aufenthaltes kümmert, sieht sie als Alltagsfrage an. Abstimmung hält sie nicht für notwendig.
      Wie seht ihr das? Kann sie einfach allein entscheiden oder aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts nicht?

      Kur: Zu Thema Kur hat sie mir mitgeteilt, dass sie die Kleine mitnehmen will. Es ist keine Mutter-Kind-Kur, sondern eine reine Kur für meine Ex. Auf meiner Frage wie dann
      er Umgang aussehen soll, bekam ich zur Antwort "Kannst sie ja holen oder halt nicht". Gerichtlich ist festgelegt, dass sie dafür zur sorgen hat, dass die Kleine zu Hause
      abholbereit ist. Zu Hause ... 10 km. Kur ... 600 km. Des weiteren will sie, dass Die Kleine zur Kita während der Kur geht. Kosten soll ich zu 80% übernehme.
      Wie seht ihr das?

      Wie würdet ihr weiter vorgehen? Ich würde am liebsten bei Gericht im Eilverfahren beantragen, dass die Kleine bei "Verhinderung der Mutter automatisch zu mir kommt".

      Viele Grüße
      Koala
    • hallo,

      wenn der Umgang per Beschluss festgelegt ist und die Kur keine Mutter-Kind-Kur ist, würde ich der Mutter mitteilen, dass sie sich an den Beschluss zu halten hat.
      Alternativ bist du bereit das Kind in den Wochen der Kur zu betreuen.

      geht das Kind am Wohnort zur Kita?

      Ich würde der Mutter mitteilen, dass die kitakosten während der Kur ihre Sache sind, da das Kind am Wohnort einen kitaplatz hat und du gern bereit bist, das Kind zu betreuen, damit sie sich ganz auf ihre Genesung konzentrieren kann.

      und ja, wenn dein Umgang während ihres Krankenhausaufenthaltes nicht betroffen ist, ist es ihre Sache von wem sie das Kind betreuen lässt.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Koala,

      Koala77 schrieb:

      Sie plant die Kleine während des KH Aufenthaltes zu den Großeltern zu geben und die Kleine zur Kur mitzunehmen.
      wie oft hast Du denn Umgang (mit Übernachten und mit Ferienaufenthalten?)?

      Koala77 schrieb:

      KH Aufenthalt: Wer sich um die Kleine während ihres KH Aufenthaltes kümmert, sieht sie als Alltagsfrage an. Abstimmung hält sie nicht für notwendig.
      Wie seht ihr das? Kann sie einfach allein entscheiden oder aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts nicht?
      Naja - wenn sie gehindert ist, für diese Zeit tatsächlich die elterliche Sorge auszüben (1678 BGB), würde ich das nicht von der Alltagssorge gedeckt sehen, wenn sie für die Zeit den Großeltern eine Vollmacht erteilt - immerhin gibt es ja noch einen weiteren sorgeberechtigten Elternteil, der auch ein Wörtchen mitzureden hat und vor allen DIngen betreuen kann. Außerdem kann niemand (sicher) voraussagen, ob aus 10 Tagen nicht doch mehr werden...
      Ich würde vorschlagen, dass Du da mal Deinen Anwalt befragst - für die Zeit der Kur wird es vermutlich ohnehin auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, oder?

      Koala77 schrieb:

      Kur: Zu Thema Kur hat sie mir mitgeteilt, dass sie die Kleine mitnehmen will. Es ist keine Mutter-Kind-Kur, sondern eine reine Kur für meine Ex. Auf meiner Frage wie dann
      er Umgang aussehen soll, bekam ich zur Antwort "Kannst sie ja holen oder halt nicht". Gerichtlich ist festgelegt, dass sie dafür zur sorgen hat, dass die Kleine zu Hause
      abholbereit ist. Zu Hause ... 10 km. Kur ... 600 km. Des weiteren will sie, dass Die Kleine zur Kita während der Kur geht. Kosten soll ich zu 80% übernehme.
      Wie seht ihr das?
      Oh oh, sicher, dass sie meint 80 % der "Kita-Kosten" während der Kurzeit?
      Vielleicht meint sie die tatsächlichen Kosten der Mitnahme des Kindes. Ich glaube, wenn es keine Mutter-Kind-Kur ist, bewilligt die Krankenkasse (oder der Rententräger, wenn es eine Reha ist) nicht unbedingt die Mitnahme, bzw. man muss einen Teil der Kosten (für die Mitnahme) selbst tragen.
      Wenn Du weißt, worüber sie die Kur beantrag hat, würde ich bei denen mal nachfragen und darauf hinweisen, dass Du als sorgeberechtigter Vater bereit bist, die Betreuung während des Kur-Aufenthaltes zu übernehmen (natürlich nur, wenn Du tatsächlich die Möglichkeit dazu hast) damit sich die Mutter vollständig der Genesung widmen kann.
      Und nein, das ist sicher nicht von der Alltagssorge gedeckt. Wäre es auch nicht, wenn es eine Mutter-Kind-Kur wäre. Dann hättest Du - eigentlich - sogar den Antrag mit unterschreiben/bzw. dem ausdrücklich zustimmen müssen.

      Koala77 schrieb:

      Wie würdet ihr weiter vorgehen? Ich würde am liebsten bei Gericht im Eilverfahren beantragen, dass die Kleine bei "Verhinderung der Mutter automatisch zu mir kommt".
      Was ist denn daraus geworden (und aus den Kita-Kosten?)?

      Ich würde - je nach Ausgang des verlinkten Verfahrens - auch noch im Auge behalten, dass die Gerichte noch immer nicht wieder vollständig arbeitsfähig sind - und natürlich erst mal einen Rückstau aufarbeiten müssen...es kann also sein, dass Dein Eilverfahren nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen ist.
      Deswegen auch der Vorschlag des Weges über KK bzw. Rententräger und das ausdrückliche Ablehnen der Übernahme irgendwelcher Kosten.

      Gruß Tanja
    • Hallo,


      TanjaW9 schrieb:

      Hallo Koala,

      Koala77 schrieb:

      Sie plant die Kleine während des KH Aufenthaltes zu den Großeltern zu geben und die Kleine zur Kur mitzunehmen.
      wie oft hast Du denn Umgang (mit Übernachten und mit Ferienaufenthalten?)?
      Aktuell: Übernachtung Fr-So jedes zweite WE. 4 Wochen Urlaub. Die Hälfte von Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Jeweils das WE nach dem Geburtstagen meiner Eltern. Vatertag von Mi-So. Und dann noch jede Woche zwei Nachmittage zum Spielen.

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo Koala,


      Naja - wenn sie gehindert ist, für diese Zeit tatsächlich die elterliche Sorge auszüben (1678 BGB), würde ich das nicht von der Alltagssorge gedeckt sehen, wenn sie für die Zeit den Großeltern eine Vollmacht erteilt - immerhin gibt es ja noch einen weiteren sorgeberechtigten Elternteil, der auch ein Wörtchen mitzureden hat und vor allen DIngen betreuen kann. Außerdem kann niemand (sicher) voraussagen, ob aus 10 Tagen nicht doch mehr werden...Ich würde vorschlagen, dass Du da mal Deinen Anwalt befragst - für die Zeit der Kur wird es vermutlich ohnehin auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, oder?
      Das werde ich mal tun. Bei uns läuft ja alles auf Rechtstreits hinaus, da sie nach dem wie folgt vorgeht:
      • "Wenn da Thema nicht von ihr kommt, existiert es nicht".
      • "Wenn man über Themen nicht spricht, erledigen sie sich von selbst"



      TanjaW9 schrieb:



      Oh oh, sicher, dass sie meint 80 % der "Kita-Kosten" während der Kurzeit?

      Vielleicht meint sie die tatsächlichen Kosten der Mitnahme des Kindes. Ich glaube, wenn es keine Mutter-Kind-Kur ist, bewilligt die Krankenkasse (oder der Rententräger, wenn es eine Reha ist) nicht unbedingt die Mitnahme, bzw. man muss einen Teil der Kosten (für die Mitnahme) selbst tragen.
      Wenn Du weißt, worüber sie die Kur beantrag hat, würde ich bei denen mal nachfragen und darauf hinweisen, dass Du als sorgeberechtigter Vater bereit bist, die Betreuung während des Kur-Aufenthaltes zu übernehmen (natürlich nur, wenn Du tatsächlich die Möglichkeit dazu hast) damit sich die Mutter vollständig der Genesung widmen kann.
      Und nein, das ist sicher nicht von der Alltagssorge gedeckt. Wäre es auch nicht, wenn es eine Mutter-Kind-Kur wäre. Dann hättest Du - eigentlich - sogar den Antrag mit unterschreiben/bzw. dem ausdrücklich zustimmen müssen.
      Meine Ex meint definitiv die Kita-Gebühren während der Kur.

      TanjaW9 schrieb:

      Was ist denn daraus geworden (und aus den Kita-Kosten?)?
      Sportverein ist gekärt. Kita-Gebühren sind geklärt (ich hab das Geld und sie zahlt jetzt brav). Die Altforderung ist auch beglichen. Geld kam von ihrem Vater.
    • Hallo Koala,

      die Kindsmutter hat allen Ernstes vor, ein kleines Kind aus seiner gewohnten Kita für 6 Wochen zu reißen um es am Kurort zu fremden Leuten zu geben?

      Man veranstaltet in der Regel ein Riesenbrimborium um das Kind in fremde Umgebung und an fremde Leute zu gewöhnen und dann gibt die KM das Kind offensichtlich nicht in die Betreuung der Kur- oder Rehamaßnahme sondern sucht auch noch eine kostenpflichtige Betreuung aus - ohne Eingewöhnungsphase?
      Also wenn Dein Anwalt nicht schon gute Argumente (wo zum Geier bleibt das so gern bemühte Kindeswohl?) hat, solltest Du die Kindsmutter entweder mit Sophies Argumenten oder mit dem Hinweis, dass die Krankenkasse oder der Reha-Träger für gewöhnlich die Betreuungskosten mit übernehmen, konfrontieren.

      Könntest Du die Betreuung in den 6 Wochen sicher stellen?

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      es ist ja nicht zu glauben:

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo Koala,

      die Kindsmutter hat allen Ernstes vor, ein kleines Kind aus seiner gewohnten Kita für 6 Wochen zu reißen um es am Kurort zu fremden Leuten zu geben?
      da kann ich @TanjaW9 nur zustimmen.

      Gerichte und Jugendämter sollten auch mal darüber nachdenken, ob es der Mutter

      noch ums "Kindeswohl" geht. Dem Vater ( hier zufällig der Vater) , das Kind für 8 Wochen nicht gönnen.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      am liebsten wäre es meiner Ex, wenn ich jeden Monat zahlen würde und es gar keinen Umgang geben würde.
      Alles, was jetzt ist, habe ich gerichtlich erstreiten müssen. Seitens meiner Ex wurde alles verweigert. Zu allem
      wurde "nein" gesagt.

      Meiner Ex wäre es natürlich lieber, wenn sie unsere Tochter mit zur Kur nimmt. Sie kommt dann mit dem Argument "6 Wochen ohne Mama"
      ist ganz schlecht. Aber neue Umgebung und 8 Wochen ohne Papa sind kein Problem aus ihrer Sicht.

      Ja, ich könnte 6 Wochen problemlos die Betreuung abdecken. Während des Lockdowns waren die Kitas zu. In der Zeit
      war die Kleine jeden Tag bei mir. Habe seit langer Zeit Homeoffice.
    • Hallo Koala,

      dann mal die ketzerische Frage, ob Du in der Mitte der geplanten Abwesenheit bereit und in der Lage wärst, das Wochenende in 600km Entfernung zu verbringen. Ich weiß, das ist eine große Herausforderung....

      Davon ab: Unter dem Aspekt des Betreuen während des Lockdowns wären die Chancen vielleicht gar nicht so schlecht, dass ein Gericht die Kurbegleitung nicht gutheißt.
      Die Frage ist nur, wie schnell ein Gericht im Moment tatsächlich aktiv wird...

      Lass Dich mal wirklich vom Anwalt beraten.

      Gruß Tanja
    • In der Lage wäre ich sicherlich. Aber, ob ich Willens wäre, steht auf einem anderen Blatt. Wenn sie die Reise organisieren würde (z.B. ihr Vater fährt die Kleine)
      würde ich sicher nicht "nein" sagen. Aber, dass ich Zeit verballere und Geld ausgebe... eher nicht... denn sie wird keinen Cent zahlen wollen.

      Im Beschluss zum Umgang steht sinngemäß "Die Kindesmutter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Kind zu den vereinbarten Zeiten am Wohnort abholbereit ist".
      Einfach zur Kur mitnehmen, kann sie die Kleine ohne meine Einwilligung nicht. Dann würde sie gegen den Gerichtsbeschluss zum Umgang verstoßen.
      Für den Kindergarten während der Kur kann sie die Kleine auch nicht einfach anmelden ohne meine Zustimmung. Da würde sie gegen das gemeinsame Sorgerecht verstoßen.

      Ich mache morgen mal nen Termin beim Anwalt. War lange nicht mehr da. Er wird mich schon vermissen
    • Clausutis schrieb:

      Wurde sie schon befragt, ob sie die Zeit der Reha lieber mit zur Kur kommen möchte oder lieber die sechs Wochen beim Vater (und in der gewohnten Kita?) wäre?
      Was schlägst Du vor, wer von den beiden Elternteilen das arme Kind in diesen Loyalitätskonflikt stürzen soll?

      Hallo Koala,

      ich hoffe, Du hast Deiner Tochter (noch nicht ganz 5, richtig?) nicht diese Frage gestellt...je nachdem, an wen Du dann später gerätst, könnte Dir dies nämlich auch zum Nachteil ausgelegt werden (Manipulationsversuch, Behauptung der mangelenden elterlichen Verantwortungsübernahme und Überforderung des Kindes etc. )
      Aus meiner Erfahrung (mit Kind zu einer Kur)kann ich berichten:
      Je älter das Kind, umso "einfacher" die Eingliederung in eine andere Betreuung und Gewöhnung an fremde Personen - ich habe nicht nur miterlebt, wie Mütter aus der jeweiligen "Anwendung" geholt wurden um ihre - sich nicht zu beruhigen lassende - Kinder wieder zu sich zu nehmen; nein, 2 Mütter sind nach 4 bzw. 5 Tagen wieder abgereist...
      Meine Ärztin hatte mich schon im Vorfeld gewarnt, es sei keineswegs eine Möglichkeit, auf Kassenkosten "Urlaub" zu machen und die Kids in eine Betreuung abzuschieben... (nicht, dass ich das vorhatte - sie hat nur bezweifelt, dass der notwendige Erholungseffekt, den eine solche Kur ja mitunter auch haben soll, sich überhaupt einstellen wird).
      Übrigens waren die anderen Kinder während meiner Kur bei ihren Vätern - sie haben uns am Wochenende sogar besucht - worauf (Familienbesuch am WE) dieses Kurhaus schon seit Jahren entsprechend eingerichtet ist.

      Wenn eine "Kur" sich gleich auf 6 Wochen erstreckt und nicht als Mutter-Kind-Kur ausgelegt ist, wird es sich vermutlich tatsächlich um eine Reha-Maßnahme handeln. Der Erfolg ist dann schon von vornherein zweifelhaft, da sich die Mutter dann sicher nicht ausreichend ihrer Genesung widmen kann.

      Noch eine Nachfrage zum Umgangsbeschluss: steht dort was zum Theme Verhinderung (Krankheit) und zum Thema Verstoß gegen die Umgangsregelung drin? Wird ja manchmal gern vergessen.
      Wenn DU zum Anwalt gehst, frag nach einer zeitweisen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes (befristet auf die Zeit des Kuraufenthaltes, aber ohne genaues Datum...wenn die Mutter verlängert oder abbricht, soll das ja nicht schon wieder ein nächstes Verfahren heraufbeschwören...)

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Clausutis schrieb:

      Wurde sie schon befragt, ob sie die Zeit der Reha lieber mit zur Kur kommen möchte oder lieber die sechs Wochen beim Vater (und in der gewohnten Kita?) wäre?
      Was schlägst Du vor, wer von den beiden Elternteilen das arme Kind in diesen Loyalitätskonflikt stürzen soll?

      Wenn sich beide Elternteile für das Kind verantwortungsbewusst zeigen, wäre ein solches (ergebnisoffenes und ehrlich gemeintes) Gespräch gemeinsam sicherlich keine schlechte Idee, sofern das Kind wirklich frei zwischen zwei Optionen wählen darf. Wenn die Eltern (oder ein Elternteil) ihre eigenen Bedürfnisse jedoch über die des Kindes stellen, kann das natürlich auch schnell in die falsche Richtung gehen.
    • Hallo,


      Clausutis schrieb:

      Moin,

      was sagt die Kleine denn dazu? Wurde sie schon befragt, ob sie die Zeit der Reha lieber mit zur Kur kommen möchte oder lieber die sechs Wochen beim Vater (und in der gewohnten Kita?) wäre?
      Weiß das Kind überhaupt etwas über diese Wahlmöglichkeiten?
      Eine solche Frage stellt man einer knapp 5-Jährigen nicht. Nicht mal Gerichte machen das in dem Alter. Denn ein 5-Jähriges Kind kann die Konsequenzen überhaupt nicht abschätzen.


      TanjaW9 schrieb:

      Noch eine Nachfrage zum Umgangsbeschluss: steht dort was zum Theme Verhinderung (Krankheit) und zum Thema Verstoß gegen die Umgangsregelung drin? Wird ja manchmal gern vergessen.


      Gruß Tanja

      Natürlich steht das was drin. Hat der Richter sehr großen Wert darauf gelegt. Alle ausfallenden Termine müssen nachgeholt werden.
      Konkrete Maßnahmen bei Verstoß stehen nicht drin. Allerdings hat das Gericht wegen Verstößen schon Ordnungsgelder verhängt.
    • Hi,

      Clausutis schrieb:

      Moin,

      was sagt die Kleine denn dazu? Wurde sie schon befragt, ob sie die Zeit der Reha lieber mit zur Kur kommen möchte oder lieber die sechs Wochen beim Vater (und in der gewohnten Kita?) wäre?
      Weiß das Kind überhaupt etwas über diese Wahlmöglichkeiten?

      TanjaW9 schrieb:

      Was schlägst Du vor, wer von den beiden Elternteilen das arme Kind in diesen Loyalitätskonflikt stürzen soll?
      Gruß Tanja
      da nicht davon auszugehen ist, das die Kleine - analog eines Stofftieres- in den Koffer der KM gepackt wird und am Kurort dort einfach herausgeholt wird, ist der (gedachte/ geschriebene) Ansatz von @Clausutis nicht sooo schlecht...
      Und nicht jede Frage muß (zwangsläufig) in einem Loyalitätskonflikt enden...
      Außerdem:
      Irgendwer (-> die KM) wird ja schon mit dem Kind gesprochen haben, um es (irgendwie) auf die (u.a.) Vaterlose Zeit vorzubereiten (und ggf schmackhaft zu machen).
      Gleiches dürfte (nicht nur) für die Unterbringung in einem fremden Kindergarten - ohne Freundinnen und Freunden - gelten...

      Das Ganze klingt - für mich -ganz nach: Alles ist gut (wenn nicht sogar besser), solange es (irgendwie) dem KV schadet...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • (T)ach Kakadu,

      Kakadu59 schrieb:

      da nicht davon auszugehen ist, das die Kleine - analog eines Stofftieres- in den Koffer der KM gepackt wird und am Kurort dort einfach herausgeholt wird, ist der (gedachte/ geschriebene) Ansatz von @Clausutis nicht sooo schlecht...
      Und nicht jede Frage muß (zwangsläufig) in einem Loyalitätskonflikt enden...
      Wie war das noch mal? Du hast (seit dem wievielten Lj. ) keinen Kontakt zu Deiner Tochter?
      In einem gebe ich Dir recht - nicht jede Frage muss in einen Loyalitätskonflikt enden: oft befinden sich Kinder ab einem bestimmten Streit-Level der Eltern fast ausschließlich (dauerhaft) in einem solchen...zu merken u.a. daran, wenn sie nichts mehr erzählen vom anderen und ihrer Zeit bei diesem...
      Als nächste Stufe kommt dann manchmal (bei älteren Kinder) der Versuch der Lösung des Loaylitätskonfliktes - mitunter in der Art, dass das Kind Umgang verweigert oder durch Auftreten emotionaler und körperlicher Beschwerden (als Ausdruck des sie belastenden L-Konfliktes).
      Und nein, Clausutis Herangehensweise ist bei Eltern (von so kleinen Kindern), die sich nicht grün sind, keine gute Idee.
      Nicht umsonst wird in Gerichtsverfahren, in denen es um Umgang und persönliche Dinge der Kinder geht ein Verfahrensbeistand bestellt, der die Interessen des Kindes herausfinden und vertreten soll.
      Und nicht umsonst wies Koala darauf hin, dass in ("seinen") Gerichtsverfahren kleine Kinder so nicht gehört werden....
      und nicht umsonst gibt es Elternkurse wie "Kind im Blick" u.ä. (deren Absolvierung neuerdings Gerichte gern den Eltern versuchen 'aufzuerlegen') usw. usf.

      Kakadu59 schrieb:

      Das Ganze klingt - für mich -ganz nach: Alles ist gut (wenn nicht sogar besser), solange es (irgendwie) dem KV schadet...
      auf die Idee ist Koala bestimmt noch nicht gekommen...
      Und er soll jetzt durch "Befragung" des Kindes auf dieses so einwirken, dass die Kleine bei ihm bleibt?
      Oder wolltest Du mit dem obigen Satz andeuten, ich sei "auf der Seite der KM"? 8o
      (btw. leider sieht die Entwicklung bei Koala ganz so aus, als ob durch die ständige Weigerungshaltung der Mutter auch hier eine hochstrittige Elternschaft entsteht - mit gravierenden Spätfolgen für das Kind - wie bereits gesagt: im Familienrecht reicht es, wenn einer nicht will)

      Gruß Tanja
    • (T)ach @TanjaW9

      TanjaW9 schrieb:

      (T)ach Kakadu,
      Wie war das noch mal? Du hast (seit dem wievielten Lj. ) keinen Kontakt zu Deiner Tochter?
      [...]Gruß Tanja
      Auf die Schnelle:
      Meine eigene Situation steht hier NICHT zur Diskussion.
      Es wäre also schön, wenn Du Dich in Deiner Argumentation (ausschließlich) dem Thema des TO widmen würdest.

      edith: Vielleicht ist es Dir ja noch nicht aufgefallen:
      Bei - alleine in Deutschland- lebenden 80 Mio Einwohnerrn (ca) gibt es mehr als nur (D)Eine Meinung.
      Und nicht jede (eigene) Meinung bedeutet einen Angriff auf die Meinung des Anderen....
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Moin,

      hier wird mir ein wenig arg überspannt bzw. überspitzt und zu viel (fehl-)interpretiert:
      Ich riet keinesfalls zu einer Befragung wie in einem gerichtlichen Verfahren (weshalb der Vergleich schon mächtig hinkt), ich wollte eigentlich nur wissen, ob das Kind von den Optionen weiß und ob mit dem Kind normal und altersgerecht gesprochen wird. Mit meinen Kindern war ein Gespräch in diesem Alter möglich und meine Kinder hätten mir schon sagen können, ob sie gerne mehrere Wochen mit meiner Frau anderswo wären oder mit mir zu Hause (und in der gewohnten Kita). Keinesfalls wollte ich dazu raten, die Kinder zu beeinflussen o.ä. Wenn man aufgrund der Vorgeschichte (@Tanja, sieh es mir nach, dass ich vor Beantwortung nicht das ganze Forum durchforste und die Verfahren zähle) weiß, dass ein solches Gespräch nicht möglich ist, dann ist das so - schade für das Kind.

      Um zum Ursprung zu kommen:
      Wenn die Fronten derart verhärtet sind, wird wohl nichts anderes als ein gerichtliches Eilverfahren kaum möglich sein, wenn der Themenstarte verhindern will, dass die Tochter (ohne Not) so lange aus dem sozialen Umfeld gerissen wird.
    • Hallo,

      ich war heute Morgen beim Anwalt und habe folgende Auskunft bekommen:

      • Generell kann die KM die Kleine zur Kur mitnehmen. Kosten dafür muss die aber allein tragen, da die Kur ausschließlich mutterbedingt ist
      • Neuer Kindergarten ohne Eingewöhnung = nicht dem Kindeswohl entsprechend.
      • 6 Wochen ohne Umgang mit dem KV = nicht dem Kindeswohl entsprechend.
      • Anmeldung zur Kita während der Kur kann ich verweigern mit Verweis auf das Kindeswohl. Wenn sie es ohne meine Zustimmung macht, ist es ein Verstoß
        gegen das gemeinsame Sorgerecht.
      • Wenn die KM die Kleine mitnehmen will, muss sie trotzdem ALLE gerichtlich festgelegten Umgangstermine sicherstellen oder im Vorfeld eine Lösung mit mir suchen.
      Ohne, dass ich "ja" sage, geht also nichts.

      Eilverfahren ist in die Wege zur Regelung ist in die Wege geleitet. Kleine bei mir. Umgangsrecht während der Kur für die Mama.
    • Hi @Koala77,
      wenn der Anwalt das nicht macht (weil von Dir nicht beauftragt), sollte das Ganze von Dir schnell gut ausformuliert (und mit Fristsetzung max 1 Woche) der KM in Form eines Einschreibens mit Rückschein zugeführt werden.

      Edith: Ääähhmm ich sehe und lese gerade Eilverfahren ist in die Wege geleitet...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

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