Geplanter KH-Aufenthalt und Kur

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    • Kakadu59 schrieb:

      Meine eigene Situation steht hier NICHT zur Diskussion.
      Es wäre also schön, wenn Du Dich in Deiner Argumentation (ausschließlich) dem Thema des TO widmen würdest.
      Nabend Kakadu,

      ich dachte, Du wolltest mit mir meinen Standpunkt - der sich konträr zu Deinem und dem von Clausutis befindet - diskutieren - wozu sonst das Zitieren beider Beiträge mit "Stellungnahme" Deinerseits.
      Desweiteren wollte ich nur - zur Untermauerung Deiner These, dass nicht zwangsläufig jede Frage in einem Loyalitätskonflikt endet, Deine persönliche Erfahrung abgleichen...
      Aber Du hast selbstverständlich Recht - Du hast Dich ja auch ausschließlich dem von Koala eröffneten Thema gewidmet, obwohl der zu der These von Clausutis schon Stellung genommen hat.
      Hingegen wird mich das auch künftig nicht hindern, Deine persönlichen Erfahrungen zu hinterfragen, wenn Du zum Diskutieren meine Meinung zitierst.

      Kakadu59 schrieb:

      Vielleicht ist es Dir ja noch nicht aufgefallen:
      Bei - alleine in Deutschland- lebenden 80 Mio Einwohnerrn (ca) gibt es mehr als nur (D)Eine Meinung.
      Und nicht jede (eigene) Meinung bedeutet einen Angriff auf die Meinung des Anderen....
      Nein, das ist mit noch nicht aufgefallen. Ich bin sehr erfreut, dass Du mir den Weg in die Foren- und allgemeine Lebenswelt weist...
      Und da ja jede(r) eine eigene Meinung haben (und auch posten) darf, werde ich weiter meine kund tun (wenn und wann ich das mag).
      Wie Du das wertest, liegt ganz in Deinem Ermessen.

      Clausutis schrieb:

      @Tanja, sieh es mir nach, dass ich vor Beantwortung nicht das ganze Forum durchforste und die Verfahren zähle)
      Na Clausutis, hast Du nicht im gleichen Beitrag noch Übertreibungen (bzw. Überspannungen und -spitzungen) angemahnt?
      Das ist dann aber auch eine - das "ganze Forum" zu "durchforste"n ist nicht nötig - Koala hatte in Beitrag Nr. 4 (Sonntag, 19:46) die Schwierigkeiten mit der KM angerissen; ich hatte noch mal nachgefragt, was aus den anderen beiden (in Beitrag Nr. 3 (Sonntag, 15:55) verlinkten) Themen wurde.

      Aber ja, ich seh' es Dir nach. (Auf)gezählt hat übrigens Koala sie selbst.
      Und nun meine Bitte an Dich: brich nicht Dein Bild von heile Familie und von Eltern, die auch nach der Trennung gemeinsam das Beste für ihre Kinder wollen, auf die hier Anfragenden runter.
      Sie würden hier nicht anfragen, wenn der andere Elternteil in der Lage wäre, seine Sachen ausschließlich mit dem Anfragenden zu klären...

      Ich habe derartige Gespräche, wie Du sie mit Deinen Kindern in dem Alter bei einer Kur-Maßnahme geführt hättest, nicht geführt.
      Wozu? Die Beziehung der Kinder zu ihrem anderen Elternteil ist so gut, dass sie auch einen Zeitlang ohne meinen Rockzipfel auskommen und niemand auf die Idee kam/käme, dass die Kids unbedingt mit Mama für mehrere Wochen in eine fremde Umgebung wollen - wie gesagt, es ist kein Urlaub - Mama hat (mindestens) den halben Tag Programm und in einer Mutter-Kind-Kur das Kind auch. Für die Sehnsucht gab/gibt es Telefon, Kommunikationsprogramme und am Wochenende Besuche - es könnte alles so einfach sein...



      @Koala77- soll das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Zeit übertragen werden oder kennst Du die Formulierung des Anwaltes noch nicht?

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo Koala,

      was mir noch wieder einfällt: was war mit den 10 Tagen Krankenhaus?
      Wird das Kind die bei den Großeltern sein und werden die Dein Umgangsrecht gewährleisten oder hofft die KM, dass sie ja niemand belangen kann, weil sie ja ihren Eltern gegenüber keine "Anordnungsbefugnis" hat...hast Du den Anwalt dazu auch befragt oder ist das Thema untergegangen?

      Gruß Tanja
      Das Thema ist nicht untergegangen. Ich habe es mit dem Anwalt besprochen:

      • Generell kann die KM die Großeltern schriftlich für das Sorgerecht während des KH Aufenthaltes bevollmächtigen. Bzgl Umgang gilt dann alles wie sonst auch. Die Kindesmutter muss sicherstellen, dass der Beschluss zu Umgang eingehalten wird. Wenn nicht hat sie ein Problem.
      • Wenn keine schriftliche Vollmacht vorliegt, haben die Großeltern rein gar nichts zu sagen. In dem Fall könnte ich die Kleine jederzeit von den Großeltern mit Verweis auf §1678 BGB abholen. Hier ist dann umgehend eine Mitteilung an das JA (warum wurde die Kleine geholt und wann kommt sie zur KM zurück) notwendig, so dass ich abgesichert bin.
      Gleiches gilt auch, wenn die KM einen neuen Freund hat oder einen neuen Ehemann. Der hat rein gar nichts zu sagen solange keine schriftliche Vollmacht vorliegt.

      Der Anwalt hat bzgl. KH auch einen Antrag gestellt.

      O-Ton meines Anwaltes: Viele Dinge, welche als Alltagsentscheidung deklariert werden um allein entscheiden zu können, sind eigentlich keine Alltagsentscheidungen. Allerdings wird meistens nachgegeben und darauf bauen die Elternteile, wo das Kind überwiegend wohnt. Wo kein Kläger...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Koala77 ()

    • Hallo Koala,

      danke erstmal für die Antwort.
      "Wir" haben auch so unsere eigenen Erfahrungen mit den Dingen der Alltagssorge.
      Wenn Du an einen mütterorientierten Richter gerätst, wird der auch Verstöße gegen das gemeinsame Sorgerecht nur achselzuckend zur Kenntnis nehmen.
      Das JA unterstützt meist einseitiges Vorgehen des Betreuenden...

      Berichte bitte, wenn es ein Ergebnis gibt.
      Gruß Tanja